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| BVerwG, 10.08.1978 - 1 WB 136.77 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 21.08.1973 - I WB 2.72
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 10.08.1978 - 1 WB 136.77
Der Senat hat bereits mehrfach entschieden, daß ein Antrag auf gerichtliche Entscheidung unzulässig ist, mit dem geltend gemacht wird, in der Aufrechterhaltung einer durch eine rechtsbeständige Maßnahme geschaffenen Sach- und Rechtslage liege eine angreifbare Unterlassung eines Vorgesetzten im Sinne des § 17 Abs. 3 WBO (BVerwG NZWehrr 1972, 227; BVerwG Beschluß vom 21. August 1973 - 1 WB 2/72). - BGH, 03.05.1977 - VI ZR 36/74
Abgeordnetenbestechung
Auszug aus BVerwG, 10.08.1978 - 1 WB 136.77
Überdies ist ein Antrag, der auf die gerichtliche Feststellung abzielt, eine bestimmte Tatsache sei nicht gegeben - hier die Ausschlagung einer Versetzung - unzulässig (vgl. BGH NJW 1977, 1288, 1290;… Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO 36. Aufl. § 256 Anm. 2 C). - BVerwG, 09.03.1971 - I WB 61.70
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 10.08.1978 - 1 WB 136.77
Dieser Antrag stellt eine Erweiterung gegenüber dem ursprünglichen Antragsbegehren dar und ist schon deshalb unzulässig (vgl. BVerwGE 43, 193, 195) [BVerwG 09.03.1971 - I WB 61/70].
- BVerwG, 18.04.1989 - 1 WB 131.88
Beschwerde gegen eine Versetzung zum Luftwaffenunterstützungskommando - …
(Vgl. BVerwG Beschluß vom 10. August 1978 - 1 WB 136/77). - BVerwG, 25.05.1983 - 1 WB 90.81
Rechtsmittel
Dieser Antrag zielt auf die Feststellung einer Tatsache ab und ist deshalb unzulässig (BVerwG Beschluß vom 10. August 1978 - 1 WB 136/77; vgl. auch Beschluß vom heutigen Tag in der Sache 1 WB 58/81).
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