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Rechtsprechung
   BVerwG, 29.06.1983 - 1 WB 139.82   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1983,3714
BVerwG, 29.06.1983 - 1 WB 139.82 (https://dejure.org/1983,3714)
BVerwG, Entscheidung vom 29.06.1983 - 1 WB 139.82 (https://dejure.org/1983,3714)
BVerwG, Entscheidung vom 29. Juni 1983 - 1 WB 139.82 (https://dejure.org/1983,3714)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Versetzung eines Kampfbeobachters - Nichtfliegerische Verwendung - Verkürzung des Erklärungszeitraums - Altersgrenze

 
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Wird zitiert von ... (7)

  • BVerwG, 14.11.1995 - 1 WB 94.94

    Voraussetzungen für die Versetzung eines Soldaten - Anforderungen an die …

    Gerichtlich nachprüfbar bleibt insoweit lediglich, ob ein Soldat in Anwendung derartiger Grundsätze in eigenen Rechten verletzt ist (vgl. Beschlüsse vom 9. November 1982 - BVerwG 1 WB 49.82 -, vom 29. Juni 1983 - BVerwG 1 WB 139.82 - und vom 9. August 1983 - BVerwG 1 WB 107.82 - m.w.N.).
  • BVerwG, 16.10.1996 - 1 WB 39.96

    Feststellungsinteresse - Anspruch des Soldaten auf eine bestimmte fachliche …

    Gerichtlich nachprüfbar bleibt insoweit lediglich, ob ein Soldat in Anwendung derartiger Grundsätze in eigenen Rechten verletzt ist (vgl. Beschlüsse vom 9. November 1982 - BVerwG 1 WB 49.82 -, vom 29. Juni 1983 - BVerwG 1 WB 139.82 -, vom 9. August 1983 - BVerwG 1 WB 107.82 - und vom 14. November 1995 - BVerwG 1 WB 94.94 -).
  • BVerwG, 29.07.1997 - 1 WB 13.97

    Anspruch eines Soldaten auf Zulassung zur Offizierslaufbahn - Überprüfung der …

    Solche weitgehend auf militärischen Zweckmäßigkeitsgesichtspunkten beruhenden Erwägungen sind von den Wehrdienstgerichten bei der Kontrolle einzelner Personalmaßnahmen nicht auf ihre sachliche Richtigkeit, sondern nur daraufhin überprüfbar, ob ein Soldat in Anwendung derartiger Grundsätze in eigenen Rechten verletzt wird (vgl. Beschlüsse vom 9. November 1982 - BVerwG 1 WB 49.82 -, vom 29. Juni 1983 - BVerwG 1 WB 139.82 -, vom 9. August 1983 - BVerwG 1 WB 107.82 - und vom 14. November 1995 - BVerwG 1 WB 94.94 - jeweils m.w.N.).
  • BVerwG, 14.01.1997 - 1 WB 84.96

    Ordnungsgemäße Begründung eines Antrags nach § 17 Abs. 4 S. 1 …

    Solche Zweckmäßigkeitserwägungen sind von den Wehrdienstgerichten bei der Kontrolle einzelner Personalmaßnahmen nicht auf ihre sachliche Richtigkeit, sondern nur daraufhin überprüfbar, ob ein Soldat in Anwendung derartiger Grundsätze in eigenen Rechten verletzt ist (vgl. Beschlüsse vom 9. November 1982 - BVerwG 1 WB 49.82 -, vom 29. Juni 1983 - BVerwG 1 WB 139.82 -, vom 9. August 1983 - BVerwG 1 WB 107.82 - und vom 14. November 1995 - BVerwG 1 WB 94.94 - jeweils m.w.N.).
  • BVerwG, 15.01.1997 - 1 WB 89.96

    Anspruch auf Teilnahme an der Ausbildung für die Zulassung zur Laufbahn der …

    Solche Zweckmäßigkeitserwägungen sind von den Wehrdienstgerichten bei der Kontrolle einzelner Personalmaßnahmen nicht auf ihre sachliche Richtigkeit, sondern nur daraufhin überprüfbar, ob ein Soldat in Anwendung derartiger Grundsätze in eigenen Rechten verletzt ist (vgl. Beschlüsse vom 9. November 1982 - BVerwG 1 WB 49.82 -, vom 29. Juni 1983 - BVerwG 1 WB 139.82 -, vom 9. August 1983 - BVerwG 1 WB 107.82 - und vom 14. November 1995 - BVerwG 1 WB 94.94 - jeweils m.w.N.).
  • BVerwG, 14.01.1997 - 1 WB 70.96

    Anspruch des Soldaten auf eine bestimmte Verwendung - Entscheideung des …

    Solche weitgehend auf militärischen Zweckmäßigkeitsgesichtspunkten beruhenden Erwägungen sind von den Wehrdienstgerichten bei der Kontrolle einzelner Personalmaßnahmen nicht auf ihre sachliche Richtigkeit, sondern nur daraufhin überprüfbar, ob ein Soldat in Anwendung derartiger Grundsätze in eigenen Rechten verletzt wird (vgl. Beschlüsse vom 9. November 1982 - BVerwG 1 WB 49.82 -, vom 29. Juni 1983 - BVerwG 1 WB 139.82 -, vom 9. August 1983 - BVerwG 1 WB 107.82 - und vom 14. November 1995 - BVerwG 1 WB 94.94 - jeweils m.w.N.).
  • BVerwG, 24.08.1983 - 1 WB 181.82

    Beschwerde gegen eine Kommandierung - Kostenentscheidung nach Erledigung der …

    Ein dienstliches Bedürfnis für eine Versetzung liegt regelmäßig vor, wenn ein Dienstposten frei ist und besetzt werden muß (ständige Rechtsprechung, vgl. zuletzt BVerwG Beschlüsse vom 22. Februar 1983 - 1 WB 27/82 - und vom 29. Juni 1983 - 1 WB 139/82).
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