Rechtsprechung
| BVerwG, 17.05.1988 - 1 WB 14.87 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Erlaß eines Zweitbescheides - Ablehnende Entscheidung - Eintreten der Bestandskraft
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (10)
- BVerwG, 30.07.1980 - 1 WB 79.79
Anspruch eines Soldaten auf eine bestimmte Verwendung - Ermessensbindung durch …
Auszug aus BVerwG, 17.05.1988 - 1 WB 14.87
Die gegebenenfalls an die Bejahung des dienstlichen Bedürfnisses sich anschließende Ermessensausübung kann vom Senat nur darauf überprüft werden, ob der BMVg den Antragsteller bei seiner Entscheidung durch Überschreitung oder Mißbrauch dienstlicher Befugnisse verletzt hat {§ 17 Abs. 3 Satz 2 WBO) oder ob er dabei die gesetzlichen Grenzen des ihm insoweit zustehenden Ermessens überschritten oder von diesem Ermessen in einer dem Zweck der Ermächtigung nicht entsprechenden Weise Gebrauch gemacht hat (§ 114 VwGO analog; BVerwGE 73, 51 f.).Diese Ermessensrichtlinie ist rechtlich unbedenklich (BVerwGE 73, 51 f.).
- BVerwG, 23.04.1975 - I WB 189.72
Beschwerde über den Bundesminister der Verteidigung wegen der Entscheidung über …
Auszug aus BVerwG, 17.05.1988 - 1 WB 14.87
Schließlich war der Ermessensspielraum des militärischen Vorgesetzten hier auch nicht dadurch eingeschränkt, daß der zuständige Vorgesetzte dem Bewerber eine bindende Zusicherung gegeben hat, ihn einer bestimmten, gegebenenfalls höherwertigen Verwendung zuzuführen (BVerwGE 53, 23, 26 m.w.N.). - BVerwG, 25.06.1986 - 1 WB 95.85
Versetzung eines Soldaten - Verstoß gegen dienstliche Fürsorgepflichten - …
Auszug aus BVerwG, 17.05.1988 - 1 WB 14.87
Soweit die damit verbundenen Schwierigkeiten und Nachteile - wie hier - das übliche Maß nicht überschreiten, verdient das Interesse der Bundeswehr, den Soldaten nach Maßgabe des dienstlichen Bedürfnisses dort zu verwenden, wo er gebraucht wird, grundsätzlich Vorrang (vgl. BVerwG Beschluß vom 25. Juni 1986 - 1 WB 95/85 - m.w.N.).
- BVerwG, 20.02.1985 - 1 WB 37.83
Wehrrecht; Konkurrentenklage; Militärische Verwendungsentscheidung; Zulässigkeit
Auszug aus BVerwG, 17.05.1988 - 1 WB 14.87
Nach der Rechtsprechung des Senats (BVerwGE 76, 336 m.w.N.) ist eine entsprechende "Konkurrentenklage", die sich auf militärische Verwendungsentscheidungen bezieht, zulässig. - BVerwG, 11.07.1984 - 1 WB 176.82
Verwendung - Dienstpostenwechsel - Leistungsprinzip - Dienstposteninhaber - …
Auszug aus BVerwG, 17.05.1988 - 1 WB 14.87
Derartige Entscheidungen sind nach ständiger Rechtsprechung des Senats truppendienstlicher Natur und damit den Wehrdienstgerichten zugewiesen (BVerwGE 46, 220, 222; 76, 243, 244). - BVerwG, 09.03.1971 - I WB 61.70
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 17.05.1988 - 1 WB 14.87
Denn Gegenstand des gerichtlichen Antragsverfahrens kann nur sein, was Gegenstand des Vorverfahrens war, weil die Wehrbeschwerdeordnung nach ständiger Rechtsprechung des Senats (vgl. BVerwGE 43, 193, 195) keine Antragsänderung kennt. - BVerwG, 17.01.1974 - I WB 89.72
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 17.05.1988 - 1 WB 14.87
Derartige Entscheidungen sind nach ständiger Rechtsprechung des Senats truppendienstlicher Natur und damit den Wehrdienstgerichten zugewiesen (BVerwGE 46, 220, 222; 76, 243, 244). - BVerwG, 11.04.1975 - I WB 3.74
Zweitbescheid - Bewertung bei Stabsoffizierlehrgang - Fürsorgepflichtverletzung - …
Auszug aus BVerwG, 17.05.1988 - 1 WB 14.87
Nach ständiger Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte hat eine Verwaltungsbehörde - abgesehen von spezialgesetzlichen Regelungen - grundsätzlich die Möglichkeit, einen unanfechtbar gewordenen Verwaltungsakt auch ohne Änderung der Sach- und Rechtslage zugunsten des von ihm Betroffenen zu ergänzen oder zu ändern (BVerwGE 53, 12, 14 m.w.N.). - BVerwG, 25.04.1974 - I WB 66.73
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 17.05.1988 - 1 WB 14.87
Andererseits besteht auch dann kein Anlaß, das Ermessen durch Erlaß eines Zweitbescheides auszuüben, wenn das neue Vorbringen des Soldaten nicht geeignet ist, die Rechtslage für ihn positiv zu beeinflussen (vgl. BVerwGE 46, 252, 254 f.). - BVerwG, 28.03.1984 - 1 WB 45.83
Anspruch eines Soldaten auf eine bestimmte örtliche oder fachliche Verwendung - …
Auszug aus BVerwG, 17.05.1988 - 1 WB 14.87
Das ist dann der Fall, wenn der vom Antragsteller erstrebte Dienstposten inzwischen anderweitig besetzt worden ist und der Antragsteller keinen Anspruch darauf hat, daß dieser Dienstposten für ihn "freigemacht" wird (BVerwG Beschluß vom 28. März 1984 - 1 WB 45/83).
- BVerwG, 13.03.1990 - 1 WB 123.89
Aufhebung einer rechtsbeständigen Erzieherischen Maßnahme
1 WB 14/87 und BVerwGE 46, 252 -.Wird die Aufhebung einer rechtsbeständigen Erzieherischen Maßnahme von einem Vorgesetzten begehrt und bleibt dieses Begehren erfolglos, so kann nach Erschöpfung des Beschwerdewegs das zuständige Wehrdienstgericht angerufen werden, wenn der Betroffene behauptet, einen Anspruch auf Aufhebung der Maßnahme zu haben (vgl. BVerwG Beschluß vom 17. Mai 1988 - 1 WB 14/87 - siehe auch BVerwG NJW 1990, 199 [BVerwG 28.07.1989 - 7 C 78/88]).
Andererseits besteht auch dann kein Anlaß, das Ermessen durch Erlaß eines "Zweitbescheides" auszuüben, wenn das neue Vorbringen des Soldaten nicht geeignet ist, die Rechtslage für ihn positiv zu beeinflussen (vgl. BVerwGE 46, 252, 254 f. [BVerwG 25.04.1974 - I WB 66/73], BVerwG Beschluß vom 17. Mai 1988 - 1 WB 14/87).
- BVerwG, 31.08.2006 - 2 WDB 2.06
Truppendienstgericht; Zuständigkeit; Wirksamwerden der Versetzungsverfügung; …
Nach Nr. 14 Abs. 1 ZDv 14/5 B 171, gegen die ebenfalls keine rechtlichen Bedenken bestehen (Beschlüsse vom 30. Juli 1980 - BVerwG 1 WB 79.79 - BVerwGE 73, 51 und vom 17. Mai 1988 - BVerwG 1 WB 14.87 - NZWehrr 1989, 77), werden für die Rechtsstellung des Soldaten Versetzungen allerdings frühestens mit dem Tage des tatsächlichen Dienstantritts wirksam. - BVerwG, 09.03.2000 - 1 WB 92.99
Rechtsverletzung des Antragsstellers als Voraussetzung zur Anstrengung eines …
Denn dies bedeutet nicht, daß er damit eine die Zuständigkeit des beschließenden Senats begründende neue Sachentscheidung in bezug auf die bestandskräftige Beurteilung getroffen hat (vgl. Beschlüsse vom 11. April 1975 - BVerwG 1 WB 3.74 - <BVerwGE 53, 12 [14]> m.w.N., vom 20. August 1985 - BVerwG 1 WB 12.85 - <NZWehrr 1986, 123 [f.]> und vom 17. Mai 1988 - BVerwG 1 WB 14.87 - <NZWehrr 1989, 77 [f.]>).
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