Rechtsprechung
| BVerwG, 28.11.1989 - 1 WB 14.89 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Beginn der Rechtsbehelfsfrist - Personalgespräch - Eröffnung des Vermerks
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Papierfundstellen
- BVerwGE 86, 227
Wird zitiert von ... (17) Zitiert selbst (5)
- BVerwG, 23.02.1972 - I WB 1.70
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 28.11.1989 - 1 WB 14.89
Denn zur Begründung des Antrages auf gerichtliche Entscheidung gehört die - sei es auch nur andeutungsweise - Antwort auf die Frage,warum er sich beschwert fühlt (vgl. BVerwGE 43, 308, 310 f.) [BVerwG 23.02.1972 - I WB 1/70]. - BVerwG, 27.07.1977 - 1 WB 19.76
Fernschriftliche Bekanntgabe - Anfechtbarkeit - Herausgehobener Dienstposten - …
Auszug aus BVerwG, 28.11.1989 - 1 WB 14.89
Der Hilfsantrag vom 30. März 1989 ist schon deshalb unzulässig, weil es sich insoweit um eine nach der Wehrbeschwerdeordnung unzulässige Antragserweiterung handelt (vgl. BVerwGE 53, 321, 325 [BVerwG 27.07.1977 - I WB 19/76]; BVerwG Beschluß vom 7. Dezember 1988 - 1 WB 96/88). - BVerwG, 06.02.1979 - 1 WB 228.77
Auszug aus BVerwG, 28.11.1989 - 1 WB 14.89
Die am 20. Juni 1988 eingegangene "Beschwerde", die vom BMVg zutreffend als Antrag auf gerichtliche Entscheidung gewertet wurde, ist daher fristgerecht (vgl. auch BVerwGE 63, 187). - BVerwG, 13.02.1985 - 1 WB 92.84
Voraussetzungen für einen Wechsel des Studiengangs an die Hochschule der …
Auszug aus BVerwG, 28.11.1989 - 1 WB 14.89
Der vorgelegten ärztlichen Bescheinigung ist insbesondere nicht zu entnehmen, daß der Antragsteller bereits am 20. Juni 1988 in stationäre Behandlung aufgenommen worden und auf Grund eines akuten Vorfalls nicht in der Lage gewesen wäre, seine an diesem Tag eingereichte "Beschwerde" um eine kurze Begründung zu ergänzen (vgl. BVerwG Beschluß vom 13. Februar 1985 - 1 WB 92/84). - BVerwG, 07.12.1988 - 1 WB 96.88
Verwendung eines Soldaten - Versetzung eines Soldaten - Entscheidung für die …
Auszug aus BVerwG, 28.11.1989 - 1 WB 14.89
Der Hilfsantrag vom 30. März 1989 ist schon deshalb unzulässig, weil es sich insoweit um eine nach der Wehrbeschwerdeordnung unzulässige Antragserweiterung handelt (vgl. BVerwGE 53, 321, 325 [BVerwG 27.07.1977 - I WB 19/76]; BVerwG Beschluß vom 7. Dezember 1988 - 1 WB 96/88).
- BVerwG, 13.08.2008 - 1 WB 45.07
Beschwerdefrist; Kenntnis vom Beschwerdeanlass; Personalgespräch; Vermerk; …
Etwas anderes folgt auch nicht aus dem Beschluss des Senats vom 28. November 1989 - BVerwG 1 WB 14.89 - (BVerwGE 86, 227).Soweit der Beschluss vom 28. November 1989 - BVerwG 1 WB 14.89 - (…a.a.O.) in einem weitergehenden Sinne gemeint gewesen sein sollte, hält der Senat an dieser Entscheidung nicht fest.
- BVerwG, 15.10.1996 - 1 WB 93.95
Recht der Soldaten - Sicherheitsrisiko infolge früherer Kontakte zum MfS der …
Denn wenn eine bestimmte Art der Bekanntgabe einer truppendienstlichen Maßnahme vorgeschrieben ist, beginnt die Frist für die Einlegung des Rechtsbehelfs erst mit dieser förmlichen Bekanntgabe zu laufen (vgl.Beschluß vom 6. Februar 1979 - BVerwG 1 WB 228.77 - <BVerwGE 63, 187> für den Beginn der Frist hinsichtlich Versetzungen undBeschluß vom 28. November 1989 - BVerwG 1 WB 14.89 - <BVerwGE 86, 227> für den Beginn der Frist hinsichtlich der in Personalgesprächen getroffener Aussagen). - BVerwG, 15.12.2009 - 1 WB 24.09
Anspruch auf Verpflichtung des Bundesministers der Verteidigung bzgl. einer …
Diese angekündigte Mitteilung könnte als noch ausstehende, vom Personalamt gewünschte schriftliche Bestätigung der Ablehnungsentscheidung gewertet werden, die dann erst mit ihrer Eröffnung die Beschwerdefrist hätte beginnen lassen (vgl. auch Beschluss vom 28. November 1989 - BVerwG 1 WB 14.89 - BVerwGE 86, 227).
- BVerwG, 16.01.2008 - 1 WB 29.07
Personalgespräch; Endverwendung; Beschwer.
Rn. 25 Zwar ist ein Personalgespräch (als solches) grundsätzlich kein geeigneter Beschwerdegegenstand (vgl. Beschluss vom 28. November 1989 - BVerwG 1 WB 14.89 - BVerwGE 86, 227). - BVerwG, 12.08.2014 - 1 WB 51.13
Konkurrentenstreit um die Besetzung eines nach Besoldungsgruppe A 16 bewerteten …
Etwas anderes folgt auch nicht aus dem vom Antragsteller herangezogenen Beschluss des Senats vom 28. November 1989 - BVerwG 1 WB 14.89 - (BVerwGE 86, 227). - BVerwG, 19.07.1995 - 1 WB 109.94
Gerichtliche Nachprüfbarkeit der Entscheidung über die Versetzung eines Soldaten …
Der Antragsteller muß mindestens die Richtigkeit der angefochtenen Maßnahme bestreiten und im einzelnen substantiiert ausführen, aus welchen Gründen die angefochtene Maßnahme nach seiner Ansicht fehlerhaft ist (vgl. Beschlüsse vom 23. Februar 1972 - BVerwG 1 WB 1.70 - , vom 16. August 1974 - BVerwG 1 WB 89.74 -, vom 7. Februar 1979 - BVerwG 1 WB 4.78 -, vom 28. November 1989 - BVerwG 1 WB 14.89 -, vom 10. November 1992 - BVerwG 1 WB 87.92 - und vom 24. August 1994 - BVerwG 1 WB 55.93 -). - BVerwG, 24.06.2003 - 1 WB 1.03
Voraussetzungen für die Rechtmäßigkeit der Versetzung eines Berufssoldaten - …
Mit der Bekanntgabe der Niederschrift über ein Personalgespräch beginnt die Frist für einen gegen seinen Inhalt gerichteten Rechtsbehelf (Beschluss vom 28. November 1989 - BVerwG 1 WB 14.89 - <BVerwGE 86, 227 [BVerwG 28.11.1989 - 1 WB 14/89] [228]>). - BVerwG, 04.09.1996 - 1 WB 14.96
Recht der Soldaten - Beschwerdefrist nach Feststellung eines Sicherheitsrisikos
Denn wenn eine bestimmte Art der Bekanntgabe einer truppendienstlichen Maßnahme vorgeschrieben ist, beginnt die Frist für die Einlegung des Rechtsbehelfs erst mit dieser förmlichen Bekanntgabe zu laufen (vgl.Beschluß vom 6. Februar 1979 - BVerwG 1 WB 228.77 - <BVerwGE 63, 187> für den Beginn der Frist hinsichtlich Versetzungen undBeschluß vom 28. November 1989 - BVerwG 1 WB 14.89 - <BVerwGE 86, 227> für den Beginn der Frist hinsichtlich der in Personalgesprächen getroffenen Aussagen). - BVerwG, 25.04.1990 - 1 WB 113.89
Begründungszwang gemäß § 21 Abs. 2, § 17 Abs. 4 S. 1 Wehrbeschwerdeordnung (WBO) …
Die Begründungspflicht verfolgt aber nicht nur den Zweck, das Gericht alsbald von den Angriffen des Antragstellers zu unterrichten, sondern hat auch den Sinn, die unüberlegte Einlegung von Anträgen auf gerichtliche Entscheidung zu verhindern; durch die Notwendigkeit einer kurzfristigen Begründung soll der Antragsteller angehalten werden, sein Vorbringen alsbald kritisch zu überprüfen und sich dabei gegebenenfalls von der Aussichtslosigkeit seines Antrags zu überzeugen (BVerwGE 43, 308, 310 [BVerwG 23.02.1972 - I WB 1/70]; BVerwG Beschlüsse vom 14. Juli 1987 - 1 WB 115/86 - und vom 28. November 1989 - 1 WB 14/89). - BVerwG, 24.01.1995 - 1 WB 58.94
Rechtswidrigkeit der Versetzungsmaßnahme - Anspruch eines Soldaten auf eine …
Daran ist richtig, daß Maßnahmen, die in Personalgesprächen getroffen werden, in der Gestalt der schriftlichen Bestätigung des Gesprächs zum Gegenstand eines gerichtlichen Verfahrens gemacht werden können (Beschluß vom 28. November 1989 - BVerwG 1 WB 14.89 - <BVerwGE 86, 227 [BVerwG 28.11.1989 - 1 WB 14/89]>). - BVerwG, 24.01.1995 - 1 WB 54.94
Anspruch eines Soldaten auf Versetzung an einen anderen Ort i.R. einer …
- BVerwG, 02.07.1991 - 1 WB 178.90
Antrag auf Zulassung zur Laufbahn der Offiziere des militärfachlichen Dienstes …
- BVerwG, 15.02.1990 - 1 WB 110.89
Begriff des unabwendbaren Zufalls i.S. von § 7 Abs. 1 WBO
- BVerwG, 19.04.2011 - 1 WB 55.10
Vermerk über ein Personalgespräch als solches als geeigneter Beschwerdegegenstand …
- BVerwG, 24.01.1995 - 1 WB 55.94
Rechtswidrigkeit einer Versetzungsmaßnahme eines Soldaten - Anspruch eines …
- BVerwG, 24.01.1995 - 1 WB 53.94
Rechtmäßigkeit einer in einem Personalgespräch getroffenen Versetzungsmaßnahme - …
- BVerwG, 24.08.1994 - 1 WB 55.93
Verpflichtung eines Soldaten zur Erhaltung des fliegerischen Könnens - Versehung …
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".