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Rechtsprechung
   BVerwG, 06.12.1982 - 1 WB 140.82   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1982,3757
BVerwG, 06.12.1982 - 1 WB 140.82 (https://dejure.org/1982,3757)
BVerwG, Entscheidung vom 06.12.1982 - 1 WB 140.82 (https://dejure.org/1982,3757)
BVerwG, Entscheidung vom 06. Dezember 1982 - 1 WB 140.82 (https://dejure.org/1982,3757)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Rechtmäßigkeit der Festlegung besonderer Altersgrenzen für Offiziere auf strahlgetriebenen Kampfflugzeugen - Anforderungen an die Versetzung eines Berufssoldaten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 27.07.1977 - 1 WB 19.76

    Fernschriftliche Bekanntgabe - Anfechtbarkeit - Herausgehobener Dienstposten - …

    Auszug aus BVerwG, 06.12.1982 - 1 WB 140.82
    Denn ebensowenig wie der Soldat einen Anspruch auf eine bestimmte Verwendung hat (ständige Rechtsprechung, vgl. BVerwGE 53, 321, 324) [BVerwG 27.07.1977 - I WB 19/76], hat er auch einen Anspruch darauf, ständig einer einmal erworbenen Befähigung entsprechend verwendet zu werden.
  • BVerwG, 06.05.1971 - I WB 8.70

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 06.12.1982 - 1 WB 140.82
    Die gegebenenfalls an die Bejahung des dienstlichen Bedürfnisses anschließende Ausübung des Ermessens durch den zuständigen Vorgesetzten kann von den Gerichten hingegen nur darauf überprüft werden, ob die Grenzen des Ermessens überschritten sind oder ob von dem Ermessen in einer dem Zweck der Ermächtigung nicht entsprechenden Weise Gebrauch gemacht worden ist (BVerwGE 43, 215, 217 [BVerwG 06.05.1971 - I WB 8/70]; ständige Rechtsprechung).
  • BVerwG, 13.05.1982 - 1 WB 63.82

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 06.12.1982 - 1 WB 140.82
    Da der Gesetzgeber dem öffentlichen Interesse an der sofortigen Vollziehbarkeit truppendienstlicher Maßnahmen grundsätzlich den Vorrang eingeräumt hat, kommt die Anordnung der aufschiebenden Wirkung nur in Betracht, wenn sich bereits bei summarischer Prüfung durchgreifende Zweifel an der Rechtmäßigkeit der angefochtenen Maßnahme ergeben oder wenn dem Soldaten durch den sofortigen Vollzug unzumutbare, insbesondere nicht wiedergutzumachende Nachteile entstünden (ständige Rechtsprechung des Senats; vgl. BVerwG Beschlüsse vom 20. Februar 1981 - 1 WB 13/81 - undvom 13. Mai 1982 - 1 WB 63/82).
  • BVerwG, 20.02.1981 - 1 WB 13.81

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 06.12.1982 - 1 WB 140.82
    Da der Gesetzgeber dem öffentlichen Interesse an der sofortigen Vollziehbarkeit truppendienstlicher Maßnahmen grundsätzlich den Vorrang eingeräumt hat, kommt die Anordnung der aufschiebenden Wirkung nur in Betracht, wenn sich bereits bei summarischer Prüfung durchgreifende Zweifel an der Rechtmäßigkeit der angefochtenen Maßnahme ergeben oder wenn dem Soldaten durch den sofortigen Vollzug unzumutbare, insbesondere nicht wiedergutzumachende Nachteile entstünden (ständige Rechtsprechung des Senats; vgl. BVerwG Beschlüsse vom 20. Februar 1981 - 1 WB 13/81 - undvom 13. Mai 1982 - 1 WB 63/82).
  • BVerwG, 03.03.1983 - 1 WB 20.83

    Rechtsmittel

    Da der Gesetzgeber dem öffentlichen Interesse an der sofortigen Vollziehbarkeit truppendienstlicher Maßnahmen grundsätzlich den Vorrang eingeräumt hat, kommt die Anordnung der aufschiebenden Wirkung nur in Betracht, wenn sich bereits bei summarischer Prüfung durchgreifende Zweifel an der Rechtmäßigkeit der angefochtenen Maßnahme ergeben oder wenn dem Soldaten durch den sofortigen Vollzug unzumutbare, insbesondere nicht wiedergutzumachende Nachteile entstünden (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. BVerwG Beschlüsse vom 17. März 1982 - 1 WB 28/82 - undvom 6. Dezember 1982 - 1 WB 140/82).
  • BVerwG, 10.05.1983 - 1 WB 58.83

    Rechtsmittel

    Da der Gesetzgeber dem öffentlichen Interesse an der sofortigen Vollziehbarkeit truppendienstlicher Maßnahmen grundsätzlich den Vorrang eingeräumt hat, kommt die Anordnung der aufschiebenden Wirkung nur in Betracht, wenn sich bereits bei summarischer Prüfung durchgreifende Zweifel an der Rechtmäßigkeit der angefochtenen Maßnahme ergeben oder wenn dem Soldaten durch den sofortigen Vollzug unzumutbare, insbesondere nicht wiedergutzumachende Nachteile entstünden (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. BVerwG Beschlüsse vom 17. März 1982 - 1 WB 28/82 -, vom 6. Dezember 1982 - 1 WB 140/82 - undvom 3. März 1983 - 1 WB 20/83).
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