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| BVerwG, 30.12.1987 - 1 WB 140.87 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (7) Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 07.01.1987 - 1 WB 188.86
Anspruch eines Soldaten auf Zeit auf Freistellung vom militärischen Dienst wegen …
Auszug aus BVerwG, 30.12.1987 - 1 WB 140.87
Würde der Antragsteller mit der einstweiligen Anordnung, wie hier, bereits das im Hauptsacheverfahren verfolgte Ziel letztlich erreichen, so ist bei der Beurteilung der Erfolgsaussichten des Hauptsacheverfahrens ein strenger Maßstab anzulegen (vgl. BVerwG Beschlüsse vom 7. Januar 1987 - 1 WB 188/86 - und vom 14. April 1986 - 1 WB 44/86).Er muß sich aber entgegenhalten lassen, daß er keinen Anspruch darauf hat, daß ihm die Bundeswehr optimale Chancen für einen Anschlußberuf verschafft (BVerwG Beschluß vom 7. Januar 1987 - 1 WB 188/86).
- BVerwG, 14.04.1986 - 1 WB 44.86
Voraussetzungen der vorzeitigen Freistellung vom militärischen Dienst zur …
Auszug aus BVerwG, 30.12.1987 - 1 WB 140.87
Würde der Antragsteller mit der einstweiligen Anordnung, wie hier, bereits das im Hauptsacheverfahren verfolgte Ziel letztlich erreichen, so ist bei der Beurteilung der Erfolgsaussichten des Hauptsacheverfahrens ein strenger Maßstab anzulegen (vgl. BVerwG Beschlüsse vom 7. Januar 1987 - 1 WB 188/86 - und vom 14. April 1986 - 1 WB 44/86). - BVerwG, 03.12.1987 - 1 WB 108.87
Vorzeitige Freistellung vom militärischen Dienst zur Durchführung einer …
Auszug aus BVerwG, 30.12.1987 - 1 WB 140.87
Eine vorzeitige Freistellung vom militärischen Dienst kann der Antragsteller daher nur dann beanspruchen, wenn diese die einzige denkbare ermessensgerechte Entscheidung des BMVg wäre, dessen Ermessensspielraum also auf Null reduziert wäre (vgl. BVerwG Beschluß vom 3. Dezember 1987 - 1 WB 108/87 - m.w.N.).
- BVerwG, 10.03.1988 - 1 WB 33.88
Anspruch auf Freistellung vom militärischen Dienst zur Durchführung einer …
Würde der Antragsteller mit der einstweiligen Anordnung, wie hier, bereits das im Hauptsacheverfahren verfolgte Ziel letztlich erreichen, so ist bei der Beurteilung der Erfolgsaussichten des Hauptsacheverfahrens ein strenger Maßstab anzulegen (vgl. BVerwG Beschlüsse vom 7. Januar 1987 - 1 WB 188/86 - und vom 30. Dezember 1987 - 1 WB 140/87).Er darf demnach die Freistellung nicht erst dann verweigern, wenn die Leistungsfähigkeit eines militärischen Verbandes sonst ernsthaft beeinträchtigt wäre; es genügt vielmehr, daß im militärischen Dienst erkennbare Schwierigkeiten überwunden werden müßten (vgl. BVerwG Beschlüsse vom 9. April 1987 - 1 WB 186/86 -, vom 3. Dezember 1987 - 1 WB 108/87 - und vom 30. Dezember 1987 - 1 WB 140/87).
Er muß sich aber entgegenhalten lassen, daß er keinen Anspruch darauf hat, daß ihm die Bundeswehr optimale Chancen für einen Anschlußberuf verschafft (…BVerwG Beschlüsse vom 7. Januar 1987 aaO und vom 30. Dezember 1987 aaO).
- BVerwG, 08.05.1990 - 1 WB 51.90
Verlängerung der Auslandsverwendung eines Soldaten
Erreicht der Antragsteller mit der einstweiligen Anordnung, wie hier, bereits - wenn auch nur vorläufig - das im Hauptsacheverfahren verfolgte Ziel, so ist bei der Beurteilung der Erfolgsaussichten des Hauptsacheverfahrens ein strenger Maßstab anzulegen (vgl. BVerwG Beschlüsse vom 30. Dezember 1987 - 1 WB 140/87 - und vom 21. Januar 1988 - 1 WB 3/88). - BVerwG, 21.01.1988 - 1 WB 3.88
Auslandsverwendung - Zeitliche Beschränkung - Befürwortung der Verlängerung - …
Erreicht der Antragsteller mit der einstweiligen Anordnung, wie hier, bereits - wenn auch nur zeitweilig - das im Hauptsacheverfahren verfolgte Ziel, so ist bei der Beurteilung der Erfolgsaussichten des Hauptsacheverfahrens ein strenger Maßstab anzulegen (vgl. BVerwG Beschlüsse vom 30. Dezember 1987 - 1 WB 140/87 - und vom 21. Juni 1982 - 1 WB 77/82 - m.w.N.).
- BVerwG, 06.11.1989 - 1 WB 135.89
Antrag eines Soldaten auf Genehmigung einer außerdienstlichen Reise zur Teilnahme …
Würde der Antragsteller mit einer einstweiligen Anordnung, wie hier, bereits das im Hauptsacheverfahren verfolgte Ziel letztlich erreichen, so ist bei der Beurteilung der Erfolgsaussichten des Hauptsacheverfahrens ein strenger Maßstab anzulegen (vgl. BVerwG Beschlüsse vom 30. Dezember 1987 - 1 WB 140/87 -, vom 10. März 1988 - 1 WB 33/88 - und vom 22. März 1989 - 1 WB 23/89). - BVerwG, 22.03.1989 - 1 WB 23.89
Anspruch eines Soldaten auf Freistellung - Vorwegnahme der in der Hauptsache …
Würde der Antragsteller mit der einstweiligen Anordnung, wie hier, bereits das im Hauptsacheverfahren verfolgte Ziel letztlich erreichen, so ist bei der Beurteilung der Erfolgsaussichten des Hauptsacheverfahrens ein strenger Maßstab anzulegen (vgl. BVerwG Beschlüsse vom 30. Dezember 1987 - 1 WB 140/87 - und vom 10. März 1988 - 1 WB 33/88). - BVerwG, 28.01.1988 - 1 WB 4.88
Möglichkeit der Vorwegnahme einer in der Hauptsache erstrebten Freistellung vom …
Würde der Antragsteller mit der einstweiligen Anordnung, wie hier, bereits das im Hauptsacheverfahren verfolgte Ziel letztlich erreichen, so ist bei der Beurteilung der Erfolgsaussichten des Hauptsacheverfahrens ein strenger Maßstab anzulegen (vgl. BVerwG Beschlüsse vom 7. Januar 1987 - 1 WB 188/86 - und vom 30. Dezember 1987 - 1 WB 140/87). - BVerwG, 01.06.1988 - 1 WB 38.88
Freistellung vom militärischen Dienst zur Durchführung einer Fachausbildung - …
Er darf demnach die Freistellung nicht erst dann verweigern, wenn die Leistungsfähigkeit eines militärischen Verbandes sonst ernsthaft beeinträchtigt wäre; es genügt vielmehr, daß im militärischen Dienst erkennbare Schwierigkeiten überwunden werden müßten (vgl. BVerwG Beschlüsse vom 9. April 1987 - 1 WB 186/86 -, vom 3. Dezember 1987 - 1 WB 108/87 - und vom 30. Dezember 1987 - 1 WB 140/87).
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