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Rechtsprechung
   BVerwG, 12.12.1978 - 1 WB 141.76   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1978,498
BVerwG, 12.12.1978 - 1 WB 141.76 (https://dejure.org/1978,498)
BVerwG, Entscheidung vom 12.12.1978 - 1 WB 141.76 (https://dejure.org/1978,498)
BVerwG, Entscheidung vom 12. Dezember 1978 - 1 WB 141.76 (https://dejure.org/1978,498)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Soldat - Innerdienstliche Zuständigkeiten - Innerdienstliche Organisationsakte - Individualsphäre des Soldaten - Vertretungsfalls - Wehrdienstgericht - Amtsermittlungspflicht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • BVerwGE 63, 176
 
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Wird zitiert von ... (25)Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 12.12.1978 - 1 WB 18.76

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 12.12.1978 - 1 WB 141.76
    die Sache mit dem bereits beim Senat anhängigen Antrag auf gerichtliche Entscheidung vom 15. September 1975 - 1 WB 18/76 - zu verbinden.

    Die Akten 1 WB 18/76 waren Gegenstand der Beratung des Senats.

    Eine Verbindung der vorliegenden Sache mit der Sache 1 WB 18/76 ist nicht veranlaßt, da der Gegenstand beider Verfahren sachlich unterschiedlich ist.

  • BVerwG, 23.04.1975 - I WB 189.72

    Beschwerde über den Bundesminister der Verteidigung wegen der Entscheidung über …

    Auszug aus BVerwG, 12.12.1978 - 1 WB 141.76
    Das kann etwa dann der Fall sein, wenn durch die Anordnung des Vorgesetzten oder durch ihre Begleitumstände das allgemeine Persönlichkeitsrecht verletzt wird, wobei entscheidend ist, ob die Maßnahme dem Antragsteller gegenüber in objektiver Hinsicht als Eingriff in das Persönlichkeitsrecht überhaupt in Betracht kommen kann (vgl. BVerwGE 46, 239; 53, 23 [BVerwG 11.04.1975 - I WB 3/74]; BVerwG Beschluß vom 25. April 1978 - 1 WB 151/77).
  • BVerwG, 20.06.1978 - 1 WB 10.77

    Untätigkeitsantrag im Wehrbeschwerdeverfahren - Begründung zur Sache - …

    Auszug aus BVerwG, 12.12.1978 - 1 WB 141.76
    Das ist insbesondere der Fall, wenn er über eigene Maßnahmen unmittelbar oder mittelbar entscheiden muß (BVerwG Beschluß vom 20. Juni 1978 - 1 WB 10/77).
  • BVerwG, 28.02.1974 - I WB 43.71

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 12.12.1978 - 1 WB 141.76
    Das kann etwa dann der Fall sein, wenn durch die Anordnung des Vorgesetzten oder durch ihre Begleitumstände das allgemeine Persönlichkeitsrecht verletzt wird, wobei entscheidend ist, ob die Maßnahme dem Antragsteller gegenüber in objektiver Hinsicht als Eingriff in das Persönlichkeitsrecht überhaupt in Betracht kommen kann (vgl. BVerwGE 46, 239; 53, 23 [BVerwG 11.04.1975 - I WB 3/74]; BVerwG Beschluß vom 25. April 1978 - 1 WB 151/77).
  • BVerwG, 26.04.1978 - 1 WB 24.78

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 12.12.1978 - 1 WB 141.76
    Derartige Entscheidungen sind nicht anfechtbar (vgl. BVerwG Beschluß vom 26. April 1978 - 1 WB 24/78).
  • BVerwG, 25.04.1978 - 1 WB 151.77

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 12.12.1978 - 1 WB 141.76
    Das kann etwa dann der Fall sein, wenn durch die Anordnung des Vorgesetzten oder durch ihre Begleitumstände das allgemeine Persönlichkeitsrecht verletzt wird, wobei entscheidend ist, ob die Maßnahme dem Antragsteller gegenüber in objektiver Hinsicht als Eingriff in das Persönlichkeitsrecht überhaupt in Betracht kommen kann (vgl. BVerwGE 46, 239; 53, 23 [BVerwG 11.04.1975 - I WB 3/74]; BVerwG Beschluß vom 25. April 1978 - 1 WB 151/77).
  • BVerwG, 25.03.1976 - I WB 42.73

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 12.12.1978 - 1 WB 141.76
    Eine eigene Aufklärungspflicht trifft den Senat nicht, weil es hier um den die Zulässigkeit eines Antrags begründenden Sachverhalt geht (vgl. für die Darlegungspflicht hinsichtlich des Feststellungsinteresses BVerwG Beschlüsse vom 24. Februar 1976 - 1 WB 5/75 - und vom 25. März 1976 - 1 WB 42/73).
  • BVerwG, 24.02.1976 - 1 WB 5.75

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 12.12.1978 - 1 WB 141.76
    Eine eigene Aufklärungspflicht trifft den Senat nicht, weil es hier um den die Zulässigkeit eines Antrags begründenden Sachverhalt geht (vgl. für die Darlegungspflicht hinsichtlich des Feststellungsinteresses BVerwG Beschlüsse vom 24. Februar 1976 - 1 WB 5/75 - und vom 25. März 1976 - 1 WB 42/73).
  • BVerwG, 03.11.1987 - 1 WB 9.87

    Funktionsbereiche - Innerdienstliche Abgrenzung - Militärischer Vorgesetzter - …

    Der Soldat kann nur beanspruchen, seiner Ausbildung und seinem Leistungsstand entsprechend eingesetzt zu werden (BVerwGE 63, 176, 177 [BVerwG 12.12.1978 - 1 WB 141/76] m.w.N.).

    Das kann etwa dann der Fall sein, wenn durch die Anordnung des Vorgesetzten oder durch ihre Begleitumstände das allgemeine Persönlichkeitsrecht eines Soldaten verletzt wird, wobei entscheidend ist, ob die Maßnahme dem Antragsteller gegenüber in objektiver Hinsicht als Eingriff in das Persönlichkeitsrecht überhaupt in Betracht kommen kann (vgl. BVerwGE 46, 239, 241 [BVerwG 28.02.1974 - I WB 43/71]; 63, 176, 178 [BVerwG 12.12.1978 - 1 WB 141/76]m.w.N.).

    Da die Gehorsamspflicht dem Anordnenden nur seinen Vorgesetzten gegenüber obliegt, scheidet ein Pflichtenverstoß im Verhältnis gegenüber seinen Untergebenen aus (BVerwGE 63, 176, 178) [BVerwG 12.12.1978 - 1 WB 141/76].

  • BVerwG, 28.11.1979 - 1 WB 100.78

    Hinnahme einer angemessenen Reaktion des Vorgesetzten nach grundlosem und …

    Bereits 1974 beschwerte er sich in gleicher Dienststellung mit der Begründung, er werde in seiner Arbeit durch seine Vorgesetzten behindert (BVerwG 1 WB 18/76), im April 1976 beschwerte er sich mit dem gleichen Vorwurf gegen den damaligen Stellvertretenden Kommandeur und Chef des Stabes (StvKdruChdSt) des LwUGrpKdoS, Brigadegeneral M., und den damals mit den Aufgaben des Chefs des Stabes betrauten Oberst i.G. C. (BVerwG 1 WB 141/76 und 1 WB 87/77).

    Sie Frage der Befangenheit ist aber für jedes Beschwerdeverfahren besonders zu beurteilen (Beschluß des Senats vom 12. Dezember 1978 - 1 WB 141/76).

  • BVerwG, 24.01.1989 - 1 WB 49.87

    Ausscheiden des Antragstellers aus der Bundeswehr als Hinderungsgrund für eine …

    Der Soldat kann nur beanspruchen, seiner Ausbildung und seinem Leistungsstand entsprechend eingesetzt zu werden (BVerwGE 63, 176 ff.; BVerwG Beschluß vom 3. November 1987 - 1 WB 9/87).

    Organisatorische Regelungen können allerdings in Ausnahmefallen in die Rechtssphäre eines Soldaten hineinwirken, nämlich dann, wenn durch die Anordnung oder durch ihre Begleitumstände das allgemeine Persönlichkeitsrecht eines Soldaten verletzt wird, wobei entscheidend ist, ob die Maßnahme dem Antragsteller gegenüber in objektiver Hinsicht als Eingriff in das Persönlichkeitsrecht überhaupt in Betracht kommen kann (vgl. BVerwGE 46, 239, 241 [BVerwG 28.02.1974 - I WB 43/71]; 63, 176, 178) [BVerwG 12.12.1978 - 1 WB 141/76].

  • BVerwG, 29.08.1984 - 1 WB 148.83

    Dienstlicher Einsatz - Soldat - Zuweisung bestimmter Mitarbeiter

    Auch wenn eine solche Entscheidung die dienstlichen Obliegenheiten eines Untergebenen maßgebend berührt, stellt sie diesem gegenüber doch keine dienstliche Maßnahme oder Unterlassung dar, die in seine Individualrechte eingreifen könnte (vgl. BVerwG Beschluß vom 12. Dezember 1978 - 1 WB 141/76).

    Das kann etwa dann der Fall sein, wenn durch die Anordnung des Vorgesetzten oder durch ihre Begleitumstände das allgemeine Grundrecht, etwa sein Persönlichkeitsrecht, verletzt wird, wobei entscheidend ist, ob die Maßnahme dem Antragsteller gegenüber in objektiver Hinsicht als Eingriff in derartige Grundrechte überhaupt in Betracht kommen kann (vgl. BVerwGE 46, 239; 53, 23; BVerwG Beschluß vom 12. Dezember 1978 - 1 WB 141/76 - m.w.N.).

  • BVerwG, 03.09.1996 - 1 WB 34.96

    Rechtmäßigkeit der Versetzung eines Soldaten auf einen geringerwertigen …

    Die geltende STAN unterliegt ihrerseits als Organisationsmaßnahme nicht der gerichtlichen Kontrolle (Beschluß vom 13. März 1990 - BVerwG 1 WB 29.89 - vgl. auch Beschluß vom 12. Dezember 1978 - BVerwG 1 WB 141.76 - <BVerwGE 63, 176 [ff.]>).

    Das kann etwa dann der Fall sein, wenn durch die Anordnungen des Vorgesetzten oder durch ihre Begleitumstände das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Soldaten verletzt wird (Beschlüsse vom 28. Februar 1974 - BVerwG 1 WB 43.71 - <BVerwGE 46, 239 [241]>, vom 25. April 1978 - BVerwG 1 WB 151.77 - und vom 12. Dezember 1978 - BVerwG 1 WB 141.76 - <BVerwGE 63, 176 [178]>).

  • BVerwG, 13.03.1990 - 1 WB 29.89

    Anspruch eines Soldaten auf eine bestimmte Verwendung - Gerichtliche Überprüfung …

    Die die Organisationsgewalt berührenden Maßnahmen sind nicht an den Individualinteressen des einzelnen Soldaten auszurichten (BVerwGE 63, 176 ff.; BVerwG Beschluß vom 3. November 1987 - 1 WB 9/87).

    Der Ausnahmefall, daß durch organisatorische Regelungen in die Rechtssphäre eines Soldaten dann hineingewirkt werden kann, wenn durch die Anordnung und durch ihre Begleitumstände das allgemeine Persönlichkeitsrecht eines Soldaten verletzt wird, also die Maßnahme dem Antragsteller gegenüber in objektiver Hinsicht als Eingriff in das Persönlichkeitsrecht überhaupt in Betracht kommen kann (vgl. BVerwGE 46, 239, 241 [BVerwG 28.02.1974 - I WB 43/71]; 63, 176, 178), [BVerwG 12.12.1978 - 1 WB 141/76]ist ersichtlich nicht gegeben.

  • BVerwG, 11.04.1985 - 1 WB 115.83

    Rechtsmittel

    Der Feststellungsantrag (§ 43 Abs. 1 VwGO) ist jedoch deshalb unzulässig, weil der Antragsteller ein berechtigtes Interesse an der baldigen Feststellung nicht dargetan hat (vgl. BVerwGE 63, 176, 179) [BVerwG 12.12.1978 - 1 WB 141/76].

    Da der Senat nicht verpflichtet ist, von Amts wegen zu ermittele ob aus sonstigen, nicht geltend gemachten Gründen ein Rehabilitationsinteresse für die begehrte Feststellung besteht (BVerwG BayVBl 1983, 121; vgl. auch BVerwGE 63, 176, 179) [BVerwG 12.12.1978 - 1 WB 141/76], ist der Feststellungsantrag mangels ausreichenden Nachweises eines berechtigten Interesses an der Feststellung als unzulässig zurückzuweisen.

  • BVerwG, 26.04.2006 - 1 WB 53.05
    Nach der Rechtsprechung des Senats werden die die Organisationsgewalt betreffenden Maßnahmen des Bundesministeriums der Verteidigung im öffentlichen Interesse getroffen; sie müssen sich jedoch nur insoweit an den Individualinteressen des einzelnen Soldaten ausrichten, als dies rechtlich zwingend vorgegeben ist (vgl. Beschluss vom 13. März 1990 - BVerwG 1 WB 29.89 - vgl. auch Beschluss vom 12. Dezember 1978 - BVerwG 1 WB 141.76 - BVerwGE 63, 176).

    Eine organisatorische Regelung des Dienstbetriebes kann jedoch dann in die Rechtssphäre eines Soldaten hineinwirken, wenn etwa die Anordnung des Vorgesetzten oder die Begleitumstände der Anordnung das allgemeine Persönlichkeitsrecht (oder andere Grundrechte) des Soldaten verletzen (vgl. Beschluss vom 12. Dezember 1978 - BVerwG 1 WB 141.76 - a.a.O.).

  • VGH Bayern, 16.10.1991 - 3 B 91.406
    Nach höchstrichterlicher Rechtsprechung, der der Senat folgt, hat jedoch ein Amtswalter grundsätzlich kein Recht darauf, daß seine dienstlichen Handlungen durch die Vorgesetzten nicht geändert oder aufgehoben werden (vgl. BVerwGE 46, 239/240; 63, 176/177 und BVerwG vom 09.04.1991, ZBR 1991, 273).

    Mit diesem Vorbringen könnte der Kläger ausnahmsweise u. U. dann durchdringen, wenn durch das Vorgehen des Ministerialkommissärs oder die Begleitumstände seines Handelns bei objektiver Würdigung eine Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts des Klägers anzunehmen wäre (vgl. BVerwGE 46, 239/241; 63, 176/178 und BVerwG vom 09.04.1991, ZBR 1991, 273/274; vgl. auch BDH, 1. Wehrdienstsenat vom 17.03.1965, NTWehrr 1967, 126).

  • BVerwG, 18.11.1997 - 1 WB 48.97

    Verfassungsrecht - Keine Diskriminierung homosexueller Soldaten durch …

    Anhaltspunkte dafür, daß die Mitteilung über die homosexuelle Veranlagung des Antragstellers über ihren Informationszweck hinaus in beleidigender oder entwürdigender Form erfolgt ist oder zu seinen Lasten der Vorwurf einer objektiven Pflichtverletzung erhoben worden ist und deshalb ein "massiver Eingriff in seine Privatsphäre" und damit eine Verletzung seines Persönlichkeitsrechts möglich erscheinen könnte (vgl. dazu Beschlüsse vom 12. Dezember 1978 - BVerwG 1 WB 141.76 -, BVerwGE 63, 176 (178) und vom 15. Oktober 1996 - BVerwG 1 WB 35.96 -, NZWehrr 1997, 39 m.w.N.), hat der Antragsteller weder vorgetragen noch sind sie sonst ersichtlich.
  • BVerwG, 24.06.2003 - 1 WB 20.03

    Voraussetzungen für die Rechtmäßigkeit der Versetzung eines Berufssoldaten - …

  • BVerwG, 23.04.1980 - 1 WB 265.77

    Eberhard Wagemann

  • BVerwG, 26.02.2026 - 1 WB 40.25
  • BVerwG, 15.10.1996 - 1 WB 35.96

    Recht der Soldaten - Wehrbeschwerdeverfahren, Zulässigkeit des Antrags auf …

  • BVerwG, 30.08.2001 - 1 WB 27.01

    Verwendungsfähigkeit eines Soldaten - Vorlage von Gesundheitsunterlagen - …

  • BVerwG, 03.07.1990 - 1 WB 7.90

    Anfechtbarkeit der Ablehnung der Benennung eines Soldaten als Bewerber für den …

  • BVerwG, 08.12.1982 - 1 WB 114.82

    Rechtsmittel

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.11.2017 - 4 A 47/16

    Schadensersatzanspruch wegen Verletzung des Teilnahmerechts i.R.d. Bewerbung für …

  • BVerwG, 20.07.1995 - 1 WB 82.94

    Begründetheit des Antrags eines Oberstleutnants auf Aufhebung einer dienstlichen …

  • BVerwG, 09.04.1991 - 1 WB 175.90

    Beurteilender - Weigerung höherer Vorgesetzter - Weigerung der personalführenden …

  • BVerwG, 07.11.1989 - 1 WB 97.89

    Änderung der Beurteilungszuständigkeit - Disziplinarvorgesetzter

  • BVerwG, 18.02.1999 - 1 WB 46.98

    Statthaftigkeit einer Wehrbeschwerde wegen Art und Weise der Personalführung - …

  • BVerwG, 25.05.1983 - 1 WB 90.81

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 14.03.1989 - 1 WB 68.88

    Anforderungen an die Versetzung eines Soldaten - Anforderungen an die …

  • BVerwG, 01.09.1987 - 1 WB 8.87

    Verstoß gegen Kameradschaftspflichten - Veröffentlichung eines Artikels - …

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