Rechtsprechung
| BVerwG, 06.09.1988 - 1 WB 141.87 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Beurteilung - Stellungnahme - Befangenheit - Wehrrecht - Soldat - Beurteilung - Entzug Gerichtlicher Nachprüfung - Vorgesetzter - Befangenheit
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Papierfundstellen
- BVerwGE 86, 59
- NVwZ-RR 1989, 420
Wird zitiert von ... (24) Zitiert selbst (6)
- BVerwG, 29.05.1979 - 1 WB 27.78
Rechtmäßigkeit einer dienstrechtlichen Beurteilung eines Hilfsreferenten in dem …
Auszug aus BVerwG, 06.09.1988 - 1 WB 141.87
Der Senat hat zwar in ständiger Rechtsprechung (BVerwGE 53, 361, 363 [BVerwG 11.01.1978 - 1 WB 17/77]; BVerwG Beschluß vom 29. Mai 1979 - 1 WB 27/78) auf Grund der in Nr. 138 ZDv 20/6 enthaltenen Sonderregelung für die dienstliche Beurteilung im Soldatenrecht darauf abgestellt, ob aus der subjektiven Sicht des Beurteilten objektiv vernünftige Gründe für die Annahme bestehen, daß der Beurteilende nicht unbefangen urteilen werde, während nach der Rechtsprechung des 2. Revisionssenats im Beamtenrecht (BVerwG ZBR 1988, 63) die Besorgnis der Befangenheit des Beurteilenden nicht ausreicht, sondern die dienstliche Beurteilung nur dann aufzuheben ist, wenn der Beurteilende tatsächlich befangen ist; entgegen dem Vorbringen des Antragstellers bestehen hier jedoch nicht einmal objektiv vernünftige Gründe für die Annahme, daß der Stellenleiter vor oder bei der Fertigung der angefochtenen Beurteilung durch Erörterung mit dem Kdr vorgeprägt, festgelegt oder in sonstiger Hinsicht zum Nachteil des Antragstellers in rechtswidriger Weise beeinflußt worden ist.Es ist vielmehr richtig, von den gewonnenen Erkenntnissen rechtzeitig zur Abwendung drohender Nachteile Gebrauch zu machen; folgerichtig wiederholt dann eine spätere förmliche Beurteilung oder Stellungnahme ein bereits zuvor geäußertes Werturteil (BVerwG Beschluß vom 29. Mai 1979 - 1 WB 27/78).
- BVerwG, 22.02.1978 - 1 WB 74.77
Höherer Vorgesetzter - Stellungnahme zur Beurteilung - Anfechtbare Maßnahme - …
Auszug aus BVerwG, 06.09.1988 - 1 WB 141.87
Der Soldat kann aber nach ständiger Rechtsprechung des Senats (BVerwGE 53, 361; 63, 3) [BVerwG 14.02.1978 - 1 WB 109/77]eine Beurteilung ebenso wie die Stellungnahme des höheren Vorgesetzten zu der Beurteilung mit der Rüge anfechten, sie verstießen gegen Rechte, die ihm in bezug auf die Erstellung von Beurteilungen eingeräumt sind.Das so gewonnene Werturteil ist der gerichtlichen Kontrolle entzogen, soweit es Ausdruck einer vom Gericht nicht nachvollziehbaren Einschätzung des Betroffenen durch den Beurteilenden ist; insofern findet eine Prüfung nur dahingehend statt, ob diese Einschätzung auf sachlichen Erwägungen beruht (vgl. BVerwGE 63, 3).
- BVerwG, 11.01.1978 - 1 WB 17.77
Stellungnahmen zu Beurteilungen - Anfechtung - Beurteilender - Beurteilung - …
Auszug aus BVerwG, 06.09.1988 - 1 WB 141.87
Der Soldat kann aber nach ständiger Rechtsprechung des Senats (BVerwGE 53, 361; 63, 3) [BVerwG 14.02.1978 - 1 WB 109/77]eine Beurteilung ebenso wie die Stellungnahme des höheren Vorgesetzten zu der Beurteilung mit der Rüge anfechten, sie verstießen gegen Rechte, die ihm in bezug auf die Erstellung von Beurteilungen eingeräumt sind.Der Senat hat zwar in ständiger Rechtsprechung (BVerwGE 53, 361, 363 [BVerwG 11.01.1978 - 1 WB 17/77]; BVerwG Beschluß vom 29. Mai 1979 - 1 WB 27/78) auf Grund der in Nr. 138 ZDv 20/6 enthaltenen Sonderregelung für die dienstliche Beurteilung im Soldatenrecht darauf abgestellt, ob aus der subjektiven Sicht des Beurteilten objektiv vernünftige Gründe für die Annahme bestehen, daß der Beurteilende nicht unbefangen urteilen werde, während nach der Rechtsprechung des 2. Revisionssenats im Beamtenrecht (BVerwG ZBR 1988, 63) die Besorgnis der Befangenheit des Beurteilenden nicht ausreicht, sondern die dienstliche Beurteilung nur dann aufzuheben ist, wenn der Beurteilende tatsächlich befangen ist; entgegen dem Vorbringen des Antragstellers bestehen hier jedoch nicht einmal objektiv vernünftige Gründe für die Annahme, daß der Stellenleiter vor oder bei der Fertigung der angefochtenen Beurteilung durch Erörterung mit dem Kdr vorgeprägt, festgelegt oder in sonstiger Hinsicht zum Nachteil des Antragstellers in rechtswidriger Weise beeinflußt worden ist.
- BVerwG, 12.03.1987 - 2 C 36.86
Dienstliche Beurteilung - Beurteiler - Beurteilter - Befangenheit
Auszug aus BVerwG, 06.09.1988 - 1 WB 141.87
Der Senat hat zwar in ständiger Rechtsprechung (BVerwGE 53, 361, 363 [BVerwG 11.01.1978 - 1 WB 17/77]; BVerwG Beschluß vom 29. Mai 1979 - 1 WB 27/78) auf Grund der in Nr. 138 ZDv 20/6 enthaltenen Sonderregelung für die dienstliche Beurteilung im Soldatenrecht darauf abgestellt, ob aus der subjektiven Sicht des Beurteilten objektiv vernünftige Gründe für die Annahme bestehen, daß der Beurteilende nicht unbefangen urteilen werde, während nach der Rechtsprechung des 2. Revisionssenats im Beamtenrecht (BVerwG ZBR 1988, 63) die Besorgnis der Befangenheit des Beurteilenden nicht ausreicht, sondern die dienstliche Beurteilung nur dann aufzuheben ist, wenn der Beurteilende tatsächlich befangen ist; entgegen dem Vorbringen des Antragstellers bestehen hier jedoch nicht einmal objektiv vernünftige Gründe für die Annahme, daß der Stellenleiter vor oder bei der Fertigung der angefochtenen Beurteilung durch Erörterung mit dem Kdr vorgeprägt, festgelegt oder in sonstiger Hinsicht zum Nachteil des Antragstellers in rechtswidriger Weise beeinflußt worden ist. - BVerwG, 05.11.1985 - 1 WB 20.85
Soldat - Neuerstellung einer dienstlichen Beurteilung - Bewertung von …
Auszug aus BVerwG, 06.09.1988 - 1 WB 141.87
Nach der Rechtsprechung des Senats (BVerwG Beschlüsse vom 19. Mai 1981 - 1 WB 6/81 - und vom 5. November 1985 - 1 WB 20/85) sind Beurteilungen naturgemäß subjektive Wertungen des Leistungsvermögens und des Persönlichkeitsbildes des Soldaten, so daß die Anwendung unterschiedlicher Maßstäbe nicht völlig ausgeschlossen werden kann; soweit in einer solchen Divergenz ein Mangel des Beurteilungsvorgangs zu sehen ist, muß er jedoch solange hingenommen werden, wie es kein Beurteilungssystem gibt, das unterschiedliche Wertungen von vornherein ausschließt. - BVerwG, 19.02.1986 - 1 WB 159.84
Beurteilung eines schwerbehinderten Soldaten - Beurteilungssystem der Bundeswehr …
Auszug aus BVerwG, 06.09.1988 - 1 WB 141.87
Die - von der Erstbeurteilung abweichende - letzte Stellungnahme eines höheren Vorgesetzten ist für die Auswertung der Beurteilung maßgeblich (Nr. 173 (b) ZDv 20/6); soweit er in seiner Stellungnahme Wertungen des Erstbeurteilenden abändert, übernimmt er als Beurteilender die Verantwortung (BVerwG Beschluß vom 19. Februar 1986 - 1 WB 159/84).
- BVerwG, 19.11.1998 - 1 WB 45.98
Klage eines Soldaten gegen dienstliche Beurteilungen - Befangenheit des …
Soweit er in seiner Stellungnahme Wertungen des Erstbeurteilers abändert, trägt er hierfür die Verantwortung (Beschluß vom 6. September 1988 - BVerwG 1 WB 141.87 - <BVerwGE 86, 59 [63]>).Dies gilt nicht nur im Vergleich einzelner Beurteilungen untereinander, sondern auch für Stellungnahmen höherer Vorgesetzter zu einer Beurteilung (Beschluß vom 6. September 1988 - BVerwG 1 WB 141.87 - ).
Das so gewonnene Werturteil ist der gerichtlichen Kontrolle insoweit entzogen, als es Ausdruck einer persönlichen Einschätzung des Betroffenen durch den Beurteilenden ist; insoweit findet eine Prüfung nur dahingehend statt, ob dieser Einschätzung sachliche Erwägungen zugrundeliegen (vgl. Beschluß vom 6. September 1988 - BVerwG 1 WB 141.87 - ).
Sie entzieht sich als Teil der Beurteilung daher regelmäßig der gerichtlichen Überprüfung (Beschlüsse vom 6. September 1988 - BVerwG 1 WB 141.87 - und vom 15. März 1994 - BVerwG 1 WB 6.94 - m.w.N.).
- BVerwG, 09.12.1999 - 1 WB 48.99
Antrag auf Aufhebung der Stellungnahme eines höheren Vorgesetzten zu einer …
Schwankungen im Leistungs- und Persönlichkeitsbild sind erfahrungsgemäß jederzeit möglich; sie geben für sich genommen - und so auch hier - objektiv keinen Anlaß zu der Annahme, eine schlechte Beurteilung müsse notwendigerweise Ausdruck einer Befangenheit des Beurteilenden sein (Beschlüsse vom 6. September 1988 - BVerwG 1 WB 141.87 - <BVerwGE 86, 59 [61]> und vom 29. April 1999 - BVerwG 1 WB 55, 66.98 - ).Dies gilt nicht nur im Vergleich einzelner Beurteilungen untereinander, sondern auch für Stellungnahmen höherer Vorgesetzter zu einer Beurteilung (Beschluß vom 6. September 1988 - BVerwG 1 WB 141.87 - ).
Das so gewonnene Werturteil ist der gerichtlichen Kontrolle insoweit entzogen, als es Ausdruck einer persönlichen Einschätzung des Betroffenen durch den Beurteilenden ist; insoweit findet eine Prüfung nur dahingehend statt, ob dieser Einschätzung sachliche Erwägungen zugrunde liegen (vgl. Beschlüsse vom 6. September 1988 - BVerwG 1 WB 141.87 - und vom 19. November 1998 - BVerwG 1 WB 45.98 -).
- BVerwG, 15.03.1994 - 1 WB 6.94
Anspruch auf ersatzlose Aufhebung einer Stellungnahme zur planmäßigen Beurteilung …
Der gegen die Stellungnahme des DMBv USA/CA als nächsthöherer Vorgesetzter gerichtete Antrag ist zulässig (vgl.Beschlüsse vom 6. September 1988 - BVerwG 1 WB 141.87 - <BVerwGE 86, 59 [63]>, vom 12. Dezember 1990 - BVerwG 1 WB 103.90 - <BVerwGE 93, 1 m.w.N.> undvom 21. Juli 1992 - BVerwG 1 WB 87.91 -ZBR 1992, 374>), aber nicht begründet. Sie entzieht sich als Teil der Beurteilung nach der Natur der Sache in aller Regel der gerichtlichen Überprüfung (BVerwGE 86, 59; vgl. Beschluß vom 21. Juli 1992 - BVerwG 1 WB 86.91 -).
Im übrigen unterliegt die beanstandete Herabsetzung des Wertes der Eigenständigkeit nicht der gerichtlichen Nachprüfung (§ 1 Abs. 3 WBO; BVerwGE 86, 59).
- BVerwG, 29.04.1999 - 1 WB 55.98
Anfechtung einer Beurteilung wegen eines Verstoßes gegen dem Beurteilten in Bezug …
Schwankungen im Leistungs- und Persönlichkeitsbild, die aus unterschiedlichen Gegebenheiten und deren Bewertung durch den Beurteilenden herrühren, sind erfahrungsgemäß jederzeit möglich; sie geben für sich genommen - und so auch hier - objektiv keinen Anlaß zu der Annahme, eine schlechte Beurteilung müsse notwendigerweise Ausdruck einer Befangenheit des Beurteilenden sein (Beschluß vom 6. September 1988 - BVerwG 1 WB 141.87 -).Nach der Rechtsprechung des Senats sind Beurteilungen naturgemäß subjektive Wertungen des Leistungsvermögens und des Persönlichkeitsbildes des Soldaten, so daß die Anwendung unterschiedlicher Maßstäbe nicht völlig ausgeschlossen werden kann; soweit in einer solchen Divergenz ein Mangel des Beurteilungsvorgangs zu sehen ist, muß er jedoch solange hingenommen werden, wie es kein Beurteilungssystem gibt, das unterschiedliche Wertungen von vornherein ausschließt (Beschluß vom 6. September 1988 - BVerwG 1 WB 141.87 - <BVerwGE 86, 59 [BVerwG 06.09.1988 - 1 WB 141/87] [63]>).
- BVerwG, 07.11.1989 - 1 WB 33.89
Beurteilung - Stellungnehmender höherer Vorgesetzter - Befangenheit des …
Denn Schwankungen im Leistungs- und Eignungsbild, die aus unterschiedlichen Gegebenheiten und ihrer Bewertung durch den Beurteilenden oder den stellungnehmenden höheren Vorgesetzten resultieren, sind erfahrungsgemäß jederzeit möglich und geben für sich allein - auch dem Betroffenen - objektiv keinen begründeten Anlaß zu der Annahme, die schlechtere Beurteilung sei Ausdruck einer Befangenheit (vgl. BVerwG Beschluß vom 6. September 1988 - 1 WB 141/87).Nach der Rechtsprechung des Senats (Beschluß vom 6. September 1988 - 1 WB 141/87 - m.w.N.) sind Beurteilungen naturgemäß subjektive Wertungen des Leistungsvermögens und des Persönlichkeitsbildes des Soldaten, so daß die Anwendung unterschiedlicher Maßstäbe nicht völlig ausgeschlossen werden kann; soweit in einer solchen Divergenz ein Mangel des Beurteilungsvorgangs zu sehen ist, muß er jedoch solange hingenommen werden, wie es kein Beurteilungssystem gibt, das unterschiedliche Wertungen von vorneherein ausschließt.
- BVerwG, 06.03.2001 - 1 WB 117.00
Bewertung einer Förderungswürdigkeit - Missbrauch dienstlicher Befugnisse
Wenn der BMVg Richtlinien für die Abgabe dienstlicher Beurteilungen erlassen hat, kann das Gericht nur prüfen, ob diese Richtlinien eingehalten worden sind und mit den gesetzlichen Regelungen, speziell denen der Soldatenlaufbahnverordnung über die dienstliche Beurteilung (vgl. § 1 a SLV), und mit sonstigen Rechtsvorschriften in Einklang stehen (vgl. Urteile vom 27. Oktober 1988 - BVerwG 2 A 2.87 - , vom 24. November 1994 - BVerwG 2 C 21.93 - , vom 5. November 1998 - BVerwG 2 A 3.97 - <NVwZ-RR 1999, 455, insoweit in BVerwGE 107, 360 nicht abgedruckt> und vom 2. März 2000 - BVerwG 2 C 7.99 - sowie Beschlüsse vom 6. September 1988 - BVerwG 1 WB 141.87 - <BVerwGE 86, 59 [f.]>, vom 19. November 1998 - BVerwG 1 WB 45.98 -, vom 9. Dezember 1999 - BVerwG 1 WB 48.99 - und vom 28. November 2000 - BVerwG 1 WB 104.00 -). - BVerwG, 03.07.2001 - 1 WB 17.01
Beurteilung eines Beamten - Verstoß gegen die Grundsätze einer Beurteilung - …
Wenn der BMVg Richtlinien für die Abgabe dienstlicher Beurteilungen erlassen hat, kann das Gericht nur prüfen, ob diese Richtlinien eingehalten worden sind und mit den gesetzlichen Regelungen, speziell denen der Soldatenlaufbahnverordnung über die dienstliche Beurteilung (vgl. § 1 a SLV), und mit sonstigen Rechtsvorschriften in Einklang stehen (vgl. Urteile vom 27. Oktober 1988 - BVerwG 2 A 2.87 - , vom 24. November 1994 - BVerwG 2 C 21.93 - , vom 5. November 1998 - BVerwG 2 A 3.97 - <BVerwGE 107, 360 = Buchholz 236.11 § 1 a Nr. 5> und vom 2. März 2000 - BVerwG 2 C 7.99 - sowie Beschlüsse vom 6. September 1988 - BVerwG 1 WB 141.87 - <BVerwGE 86, 59 [f.]>, vom 28. November 2000 - BVerwG 1 WB 104.00 - und vom 6. März 2001 - BVerwG 1 WB 117.00 -). - BVerwG, 08.03.2006 - 1 WB 23.05
Beurteilung; Beurteilungsbeitrag
Schwankungen im Leistungs- und Persönlichkeitsbild, die aus unterschiedlichen Gegebenheiten und deren Bewertung durch den Beurteilenden herrühren, sind erfahrungsgemäß jederzeit möglich; sie geben für sich genommen objektiv keinen Anlass zu der Annahme, eine schlechte(re) Beurteilung müsse notwendigerweise Ausdruck einer Befangenheit des Beurteilenden sein (Beschlüsse vom 6. September 1988 - BVerwG 1 WB 141.87 - <BVerwGE 86, 59 [61]>, vom 29. April 1999 - BVerwG 1 WB 55.98, 66.98 - m.w.N. und vom 9. Dezember 1999 - BVerwG 1 WB 48.99 -). - BVerwG, 13.12.2011 - 1 WB 8.11
Anforderung einer Sonderbeurteilung eines Berufssoldaten vom Personalamt der …
Schwankungen im Leistungs- und Persönlichkeitsbild, die aus unterschiedlichen Gegebenheiten und deren Bewertung durch die Beurteilenden herrühren, sind erfahrungsgemäß jederzeit möglich; sie geben für sich genommen objektiv keinen Anlass zu der Annahme, eine schlechte(re) Beurteilung müsse notwendigerweise Ausdruck einer Befangenheit des Beurteilenden sein (stRspr, Beschlüsse vom 6. September 1988 - BVerwG 1 WB 141.87 - BVerwGE 86, 59 -, vom 29. April 1999 a.a.O., vom 9. Dezember 1999 - BVerwG 1 WB 48.99 - …und vom 8. März 2006 - BVerwG 1 WB 23.05 - Rn. 28), zumal die unterschiedlichen Bewertungen Erkenntnisse aus verschiedenen Beurteilungszeiträumen betreffen. - BVerwG, 24.06.1996 - 2 B 97.95
Beamtenrecht: Besorgnis der Befangenheit des Dienstherrn bei dienstlicher …
Eine Abweichung vom Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts vom 6. September 1988 - BVerwG I WB 141.87 - (NVwZ-RR 1989 S. 420) liegt nicht vor. - BVerwG, 24.10.1989 - 1 WB 194.88
Unzulässige Beschwerde - Voraussetzungen einer Sachentscheidung - Versäumnis der …
- BVerwG, 18.07.2000 - 1 WB 49.00
Beurteilung eines Soldaten - Anforderungen an das Begründungsgebot für Änderungen …
- BVerwG, 05.11.1991 - 1 WB 173.90
Wehrrecht - Beurteilung - Beurteilung von Sachkundigen Mitarbeitern
- BVerwG, 03.07.2001 - 1 WB 18.01
Voraussetzungen für die Berücksichtigung einer einheitlichen Maßstabsfindung - …
- BVerwG, 21.03.2002 - 1 WB 2.02
Beurteilung, planmäßige; Stellungnahme; nächsthöherer Vorgesetzter; Verschiebung …
- BVerwG, 28.11.2000 - 1 WB 104.00
Beurteilung eines Soldaten - Bewertung einer Förderungswürdigkeit durch den …
- BVerwG, 30.06.1995 - 2 B 63.95
Begriff der grundsätzlichen Bedeutung bei einer Nichtzulassungsbeschwerde - …
- BVerwG, 23.01.1991 - 1 WB 70.88
Antrag auf Außervollzugsetzung der Versetzung - Möglichkeit der Anfechtung einer …
- BVerwG, 03.07.2001 - 1 WB 16.01
Voraussetzungen für die Berücksichtigung einer einheitlichen Maßstabsfindung - …
- BVerwG, 08.05.2001 - 1 WB 6.01
Voraussetzungen für die Rechtmäßigkeit der Versetzung eines Berufssoldaten - …
- BVerwG, 20.07.1995 - 1 WB 82.94
Begründetheit des Antrags eines Oberstleutnants auf Aufhebung einer dienstlichen …
- BVerwG, 22.04.1992 - 1 WB 1.92
Versetzung eines Soldaten - Erstellung einer Beurteilung
- BVerwG, 08.11.1994 - 1 WB 37.94
Verschlechterungsverbot des § 2 Wehrbeschwerdeordnung (WBO) im Beurteilungswesen …
- BVerwG, 11.04.1991 - 1 WB 127.90
Geltendmachung von Zweifeln an der Unbefangenheit des nächsten und nächsthöheren …
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