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Rechtsprechung
   BVerwG, 27.11.1970 - I WB 142.69   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1970,846
BVerwG, 27.11.1970 - I WB 142.69 (https://dejure.org/1970,846)
BVerwG, Entscheidung vom 27.11.1970 - I WB 142.69 (https://dejure.org/1970,846)
BVerwG, Entscheidung vom 27. November 1970 - I WB 142.69 (https://dejure.org/1970,846)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für die Durchführung eines Verfahrens vor dem Wehrbeauftragten - Umfang der Rechte des Wehrbeauftragten - Vernehmung durch den Rechtsberater des Truppenamtes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • BVerwGE 43, 140
 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (2)

  • BDH, 23.01.1958 - WB 7/57
    Auszug aus BVerwG, 27.11.1970 - I WB 142.69
    In Fortentwicklung der im Beschluß des Wehrdienstsenats vom 23. Januar 1958 - WB 7/57 - (BDH 4, 172 = NZWehrr 1959, 100) angestellten Erwägungen hat der Senat ohne Hinzuziehung militärischer Beisitzer entschieden, da nur über eine Verfahrensfrage zu befinden war.
  • BVerwG, 07.12.1960 - WB 20.60

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 27.11.1970 - I WB 142.69
    Eine Maßnahme dieser Art enthält weder eine Daueranordnung, die dem Soldaten stets neuen Anlaß zur Beschwerde geben könnte (vgl. BDH Beschlüsse vom 7. Dezember 1960 - WB 20/60 - und vom 19. Juli 1967 - I WB 22/66), noch kann in derartigen Fällen der Beschwerdeanlaß in der Unterlassung gesehen werden.
  • BVerwG, 16.12.2008 - 1 WB 19.08

    Konkurrentenstreitigkeit; Auswahlerwägungen; Dokumentationspflicht.

    Richtet sich der Antrag auf gerichtliche Entscheidung gegen eine Erstmaßnahme des Bundesministers der Verteidigung (im Sinne des § 21 Abs. 1 WBO), so beginnt die Zwei-Wochen-Frist - in Anlehnung an § 6 Abs. 1 WBO - mit der Kenntnis des Antragstellers von dem Beschwerdeanlass (stRspr, vgl. Beschlüsse vom 27. November 1970 - BVerwG 1 WB 142.69 - BVerwGE 43, 140 , vom 23. Februar 1972 - BVerwG 1 WB 1.70 - BVerwGE 43, 308 , vom 27. April 2005 - BVerwG 1 WB 8.05 -, vom 1. September 2005 - BVerwG 1 WB 16.05 - und vom 6. September 2007 - BVerwG 1 WB 62.06 - Buchholz 450.1 § 17 WBO Nr. 65;… Böttcher/Dau, WBO, 4. Aufl. 1997, § 17 Rn. 80).
  • BVerwG, 16.12.2008 - 1 WB 59.08

    Konkurrentenstreitigkeit; Auswahlerwägungen; Dokumentationspflicht.

    Richtet sich der Antrag auf gerichtliche Entscheidung gegen eine Erstmaßnahme des Bundesministers der Verteidigung (im Sinne des § 21 Abs. 1 WBO), so beginnt die Zwei-Wochen-Frist - in Anlehnung an § 6 Abs. 1 WBO - mit der Kenntnis des Antragstellers von dem Beschwerdeanlass (stRspr, vgl. Beschlüsse vom 27. November 1970 - BVerwG 1 WB 142.69 - BVerwGE 43, 140 , vom 23. Februar 1972 - BVerwG 1 WB 1.70 - BVerwGE 43, 308 , vom 27. April 2005 - BVerwG 1 WB 8.05 -, vom 1. September 2005 - BVerwG 1 WB 16.05 - und vom 6. September 2007 - BVerwG 1 WB 62.06 - Buchholz 450.1 § 17 WBO Nr. 65;… Böttcher/Dau, WBO, 4. Aufl. 1997, § 17 Rn. 80).
  • BVerwG, 25.04.1974 - I WB 66.73

    Rechtsmittel

    - Dieser Fall kann auch nicht mit dem gleichgesetzt werden, für den der Senat zum Ausdruck gebracht hat, daß es nicht unbegrenzt möglich sei, den Rechtsbestand einer Maßnahme nach Versäumung der Antragsfrist damit zu unterlaufen, daß die Behauptung aufgestellt werde, der Vorgesetzte habe es pflichtwidrig unterlassen, einen von ihm geschaffenen rechtswidrigen Zustand zu beseitigen (BVerwGE 43, 140, 145) [BVerwG 27.11.1970 - I WB 142/69].
  • BVerwG, 08.05.1984 - 1 WB 119.82

    Zulässigkeit eines so genannten Untätigkeitsantrages im Wehrbeschwerdeverfahren …

    Ob damit bei der Einlegung der Beschwerde (am 21. Januar 1982) nicht nur die Anfechtung des erwähnten Dienstpostenwechsels, sondern auch die begehrte Verpflichtung zur früheren Verwendung wegen Fristablaufs unzulässig war (vgl. BVerwGE 43, 140, 144 f.) [BVerwG 27.11.1970 - I WB 142/69], bedarf deshalb hier keiner abschließenden Entscheidung, weil der Antrag auch in der Sache nicht begründet ist.
  • BVerwG, 13.05.1980 - 1 WB 4.79

    Dienstzeitliche Voraussetzungen für eine Beförderung zum Major - Eröffnung des …

    Soweit sich der Antrag vom 22. Juni 1978 gegen den Dienstpostenwechsel vom 20. April 1978 richtet, ist er demnach verspätet; denn bei fehlen eines ablehnenden Bescheids beginnt die Antragsfrist mit der Kenntnisnahme vom Tätigwerden des BMVg zu laufen (vgl. BVerwGE 43, 140, 145) [BVerwG 27.11.1970 - I WB 142/69], hier also mit der Aushändigung der Verfügung über den Dienstpostenwechsel am 26. Mai 1978.
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