Rechtsprechung
| BVerwG, 22.10.1982 - 1 WB 142.82 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1982,5622) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 03.11.1983 - 1 WB 108.80
Duldungspflicht einer Wiederholungsschutzimpfung eines Soldaten gegen Pocken - …
Auszug aus BVerwG, 22.10.1982 - 1 WB 142.82
Die Vollziehung des Befehls, daß der Antragsteller seine anstehende Viederholungsschutzimpfung gegen Pocken zu dulden habe, wird bis zur Hauptsacheentscheidung des Bundesverwaltungsgerichts - Wehrdienstsenate - in dem Wehrbeschwerdeverfahren 1 WB 108/80 ausgesetzt. - BVerwG, 20.02.1981 - 1 WB 13.81
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 22.10.1982 - 1 WB 142.82
Da der Gesetzgeber dem öffentlichen Interesse an der sofortigen Vollziehbarkeit truppendienstlicher Maßnahmen grundsätzlich den Vorrang eingeräumt hat, kommt eine Anordnung der aufschiebenden Wirkung nur in Betracht, wenn sich bereits bei summarischer Prüfung durchgreifende Zweifel an der Rechtmäßigkeit der angefochtenen Maßnahme ergeben, oder wenn dem Soldaten durch den sofortigen Vollzug unzumutbare, insbesondere nicht wiedergutzumachende Nachteile entstünden (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. BVerwG Beschlüsse vom 20. Februar 1981 - 1 WB 13/81 - und vom 24. August 1981 - 1 VB 98/81).
- BVerwG, 07.07.2022 - 1 WB 2.22
Aufnahme der Covid-19-Impfung in die Liste der für alle aktiven Soldatinnen und …
Die wehrdienstgerichtliche Kontrolle hat sich in der Vergangenheit bewährt und wichtige Klarstellungen zur Verhältnismäßigkeit von Infektionsschutzmaßnahmen erbracht (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 24. September 1969 - 1 WDB 11.68 - BVerwGE 33, 339 zur Tetanusimpfung, vom 22. Oktober 1982 - 1 WB 142.82 - und vom 3. November 1983 - 1 WB 108.80 - zur Pockenschutzimpfung sowie vom 24. Juni 1986 - 1 WB 170.84 - BVerwGE 83, 191 zur TBC-Reihenuntersuchung). - BVerwG, 07.07.2022 - 1 WB 5.22
Aufnahme der Covid-19-Impfung in die Liste der für alle aktiven Soldatinnen und …
Die wehrdienstgerichtliche Kontrolle hat sich in der Vergangenheit bewährt und wichtige Klarstellungen zur Verhältnismäßigkeit von Infektionsschutzmaßnahmen erbracht (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 24. September 1969 - 1 WDB 11.68 - BVerwGE 33, 339 zur Tetanusimpfung, vom 22. Oktober 1982 - 1 WB 142.82 - und vom 3. November 1983 - 1 WB 108.80 - zur Pockenschutzimpfung sowie vom 24. Juni 1986 - 1 WB 170.84 - BVerwGE 83, 191 zur TBC-Reihenuntersuchung). - BVerwG, 03.11.1983 - 1 WB 108.80
Duldungspflicht einer Wiederholungsschutzimpfung eines Soldaten gegen Pocken - …
Auf Antrag vom 8. Oktober 1982 setzte der Senat mit Beschluß vom 22. Oktober 1982 - 1 WB 142/82 - die Vollziehung des Befehls aus, daß der Antragsteller seine laut Befehl seiner Dienststelle vom 6. Oktober 1982 am 26. Oktober 1982 anstehende erneute Wiederholungsschutzimpfung gegen Pocken zu dulden habe.
dejure.org
Übersicht BVerwG
Einloggen | Registrieren
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Externe Links öffnen jetzt in einem neuen Tab. Sie können dieses Verhalten auch auf Ihrer Einstellungsseite ändern.