Rechtsprechung
| BVerwG, 08.11.1977 - 1 WB 143.76 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Gewährung von Sonderurlaub - Wehrdienstgerichte - Belassung der Bezüge - Abschluß eines Studiums
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Papierfundstellen
- BVerwGE 53, 339
- BVerwGE 53, 340
Wird zitiert von ... (12)
- BVerwG, 12.12.1979 - 1 WB 182.79
Rechtsmittel
- im Anschluß an BVerwGE 53, 339 -.Hierbei unterliegen die den Ausbildungsvorstellungen zugrunde liegenden militärischen Zweckmäßigkeitserwägungen nicht der gerichtlichen Nachprüfung (BVerwGE 53, 95; 53, 339) [BVerwG 25.10.1977 - I D 76/76].
Dienstlichen Zwecken dient eine außerhalb des dienstlichen Bereichs auf eigene Initiative durchgeführte Ausbildung nicht bereits dann, wenn sie dem Soldaten bei der Ausübung seines Dienstes nützlich ist (BVerwGE 53, 339).
- VG Frankfurt/Main, 10.06.2014 - 9 K 3949/13
Sonderurlaub für die Teilnahme an einem Workshop Zeitmanagement
Deshalb kann nicht auf die Ausführungen des BVerwG in seinem Beschluss vom 8.11.1977 (1 WB 143.76 - E 53, 339, 341) zurückgegriffen werden, da dort lediglich Aussagen zu den Voraussetzungen eines Sonderurlaubs nach Maßgabe des § 13 Abs. 2 S. 1 SUrlV erfolgen. - VGH Baden-Württemberg, 27.03.2009 - 4 S 2150/08
Beurlaubung einer Lehrerin für Fortbildungsreise; dienstliche Interessen; …
Sie macht lediglich geltend, die Bezugnahme des Verwaltungsgerichts auf den Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 08.11.1977 - 1 WB 143.76 - (BVerwGE 53, 340) und auf die Kommentarstelle im GKÖD sei nicht stichhaltig, weil sich diese auf einen anderen Streitgegenstand - nämlich die Belassung der Bezüge während einer Beurlaubung - bezögen und diese Frage nach anderen Vorschriften zu entscheiden sei.
- BVerwG, 19.05.1981 - 1 WB 123.79
Kommandierung zur Promotion - Pflichtgemäßes Ermessen - Militärischer Bedarf - …
Das ergibt sich schon daraus, daß sich die Möglichkeit, Ausnahmen zu bewilligen, nicht auf die Grundvoraussetzung des § 13 Abs. 2 der Verordnung bezieht, ein unter Belassung der Bezüge ohne Vorliegen der Bedingungen der §§ 1 bis 12 gewährter Urlaub müsse "auch dienstlichen Zwecken dienen", was nur dann der Fall ist, "wenn der Vorgesetzte mit der Gewährung des Urlaubs nach der gegebenen Bedarfslage konkrete dienstliche Zwecke verfolgt, welche die Belassung der Bezüge rechtfertigen" (BVerwG Beschluß vom 8. November 1977 - 1 WB 143/76). - OVG Nordrhein-Westfalen, 16.02.2010 - 1 E 825/09
Eröffnung des Rechtsweges zu den Wehrdienstgerichten bei einer Streitigkeit bzgl. …
Rn. 11 Vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 8. November 1977 1 WB 143.76 , BVerwGE 53, 339 ff. (341), und vom 9. August 2005 - 2 B 15.05 -, a.a.O., in juris Rn. 6; vgl. ferner Scherer/Alff/Poretschkin, a.a.O., § 82 Rn. 12, Walz, a.a.O., § 82 Rn. 26, Dau, a.a.O., § 17 Rn. 62 und Vogelgesang, a.a.O., Yk § 82 Rn. 21. - OVG Bremen, 24.04.2002 - 2 A 96/00
Bindung an einen Sozialplan; Zuweisung von Beamten zu einer privatrechtlichen …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BVerwG, 07.09.1988 - 1 WB 104.87
Sonderurlaub - Studium (Beurlaubung zum Studium) - Kommandierung (zum Studium) - …
Ein Sonderurlaub, der zur Durchführung eines Studiums beantragt wird, dient nicht schon dann dienstlichen Zwecken, wenn das von dem Antragsteller erworbene Wissen in einer dienstlichen Tätigkeit verwertbar und ihr somit förderlich sein kann, sondern nur dann, wenn der Vorgesetzte mit der Gewährung des Urlaubs nach der gegebenen Bedarfslage konkrete dienstliche Zwecke verfolgt, die die Belassung der Geld- und Sachbezüge rechtfertigen (BVerwGE 53, 339, 343) [BVerwG 08.11.1977 - I WB 143/76]. - BVerwG, 07.10.1987 - 1 WB 103.87
Rechtsanspruch eines Berufssoldaten auf ein Studium an einer öffentlichen …
Ein Sonderurlaub, der zur Durchführung eines Studiums beantragt wird, dient nicht schon dann dienstlichen Zwecken, wenn das von dem Antragsteller erworbene Wissen in einer dienstlichen Tätigkeit verwertbar und ihr somit förderlich sein kann, sondern nur dann, wenn der Vorgesetzte mit der Gewährung des Urlaubs nach der gegebenen Bedarfslage konkrete dienstliche Zwecke verfolgt, die die Belassung der Geld- und Sachbezüge rechtfertigen (BVerwGE 53, 339, 343) [BVerwG 08.11.1977 - I WB 143/76]. - BVerwG, 10.07.1990 - 1 WB 96.90
Sonderurlaub unter Belassung der Geld- und Sachbezüge zur Fertigstellung einer …
Der Antrag auf Erlaß einer einstweiligen Anordnung ist zulässig, insbesondere ist der Rechtsweg zu den Wehrdienstgerichten gegeben (BVerwGE 53, 339). - BVerwG, 22.09.2005 - 1 WB 32.05 Nach der hier über § 9 SUV allein einschlägigen Bestimmung des § 13 Abs. 2 der Verordnung über Sonderurlaub für Bundesbeamte und Richter im Bundesdienst (Sonderurlaubsverordnung - SUrlV) kann einem Soldaten Sonderurlaub unter Fortzahlung der Geld- und Sachbezüge nur gewährt werden, wenn der Urlaub auch dienstlichen Zwecken dient und wenn außerdem die Voraussetzungen für einen Urlaub unter Wegfall der Geld- und Sachbezüge nach § 13 Abs. 1 Satz 1 SUrlV vorliegen (Beschlüsse vom 8. November 1977 - BVerwG 1 WB 143.76 - <BVerwGE 53, 339 [343]> und vom 10. Juli 1990 - BVerwG 1 WB 96.90 - ).
- BVerwG, 02.12.1983 - 1 WB 139.83
Anspruch eines Wehrpflichtigen auf Sonderurlaub zum Studium - Wichtiger Grund für …
- BVerwG, 20.10.1981 - 1 WB 69.80
Weiterführung einer wissenschaftlichen Ausbildung eines Soldaten als …
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