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Rechtsprechung
   BVerwG, 18.12.1991 - 1 WB 143.91   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1991,10314
BVerwG, 18.12.1991 - 1 WB 143.91 (https://dejure.org/1991,10314)
BVerwG, Entscheidung vom 18.12.1991 - 1 WB 143.91 (https://dejure.org/1991,10314)
BVerwG, Entscheidung vom 18. Dezember 1991 - 1 WB 143.91 (https://dejure.org/1991,10314)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für die Gewährung von Sonderurlaub für einen Soldaten - Anforderungen an die Durchführung eines wehrdisziplinarrechtlichen Verfahrens

 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 28.03.1991 - 1 WB 16.91

    Anspruch eines Zeitsoldaten auf Gewährung von Sonderurlaub zum Antritt einer …

    Auszug aus BVerwG, 18.12.1991 - 1 WB 143.91
    Handelt es sich um einen besonders langen Sonderurlaub, wie hier aus heutiger Sicht von mehr als fünf Jahren, können die persönlichen Belange des Soldaten - d.h. hier sein Interesse an der Aufnahme eines Zivilberufs vor Ablauf der seiner Entlassung entgegenstehenden gesetzlich vorgeschriebenen Stehzeit als Berufssoldat - als wichtiger Grund im Sinne von § 13 SUrlV nur dann anerkannt werden, wenn der Soldat sich in einer Ausnahmesituation befindet, die sich als wirkliche Zwangslage darstellt (vgl. Beschluß vom 28. März 1991 - BVerwG 1 WB 16.91 -).

    Auf nichts anderes als eine vorzeitige Entlassung liefe eine fünfjährige Beurlaubung hinaus (vgl. auch Beschluß vom 28. März 1991 - BVerwG 1 WB 16.91 -).

  • BVerwG, 28.06.1990 - 1 WB 94.90

    Anspruch auf Sonderurlaub zur Ableistung eines studienvorbereitenden Praktikums - …

    Auszug aus BVerwG, 18.12.1991 - 1 WB 143.91
    Würde der Antragsteller mit der einstweiligen Anordnung, wie hier, bereits das im Hauptsacheverfahren verfolgte Ziel letztlich erreichen, so ist bei der Beurteilung der Erfolgsaussichten des Hauptsacheverfahrens ein strenger Maßstab anzulegen (vgl. Beschluß vom 28. Juni 1990 - BVerwG 1 WB 94.90 - m.w.N.).

    Je länger der beantragte Sonderurlaub ist, um so stärker wird das öffentliche Interesse an der vollen Dienstleistung berührt und um so höhere Anforderungen sind demgemäß an die Gewichtigkeit und Schutzwürdigkeit des geltend gemachten Urlaubsgrundes zu stellen (…BVerwGE a.a.O.; Beschluß vom 28. Juni 1990 - BVerwG 1 WB 94.90 -).

  • BVerwG, 26.10.1973 - I WB 85.73

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 18.12.1991 - 1 WB 143.91
    Die Beurteilung der Frage, ob ein wichtiger Grund für die Gewährung des Sonderurlaubs gegeben ist, unterliegt in vollem Umfang gerichtlicher Nachprüfung (Beschluß vom 26. Oktober 1973 - BVerwG 1 WB 85.73 - <BVerwGE 46, 173 [f.]> m.w.N.).
  • BVerwG, 27.01.2010 - 1 WB 38.09

    Dienstzeitregelung für Soldaten; Gleittag; zusätzlicher Gleittag; Obergrenze; …

    Streitigkeiten um die Gewährung von Erholungsurlaub (§ 28 Abs. 1 SG), von Sonderurlaub (§ 28 Abs. 3, Abs. 4 SG) und von Betreuungsurlaub (§ 28 Abs. 5 SG) gehören deshalb in die Zuständigkeit der Wehrdienstgerichte (vgl. zum Erholungsurlaub: Beschluss vom 12. Juli 1989 - BVerwG 1 WB 46.88 - zum Sonderurlaub: Beschlüsse vom 7. Mai 1991 - BVerwG 1 WB 72.91 - DokBer(B) 1992, 31 und vom 18. Dezember 1991 - BVerwG 1 WB 143.91 - zum Betreuungsurlaub: Beschlüsse vom 10. März 2005 - BVerwG 1 WB 42.04 - Buchholz 236.1 § 28 SG Nr. 5 = NZWehrr 2005, 213 und vom 1. September 2005 - BVerwG 1 WB 18.05 - BVerwGE 124, 187 = Buchholz 236.1 § 28 SG Nr. 7).
  • BVerwG, 24.08.1993 - 1 WB 56.93

    Urlaubsrecht - Sonderurlaub - Kassenärztliche Praxis - Zulassung

    Auf nichts anderes als eine vorzeitige Entlassung liefe nämlich eine mehr als fünfjährige Beurlaubung hinaus (vgl. Beschluß vom 18. Dezember 1991 - BVerwG 1 WB 143.91 -).
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