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Rechtsprechung
   BVerwG, 29.03.1984 - 1 WB 144.82   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1984,3646
BVerwG, 29.03.1984 - 1 WB 144.82 (https://dejure.org/1984,3646)
BVerwG, Entscheidung vom 29.03.1984 - 1 WB 144.82 (https://dejure.org/1984,3646)
BVerwG, Entscheidung vom 29. März 1984 - 1 WB 144.82 (https://dejure.org/1984,3646)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Vorgesetzter - Militärisches Organisationsverständnis - Überordnungsverhältnis - Unterordnungsverhältnis - Divisionskommandeur - Wehrbeschwerdeangelegenheit - Sachverhaltsaufklärung - Offiziere des Sanitätsdienstes - Sanitätsbereitschaftsdienst

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 11.11.1975 - 1 WB 24.75
    Auszug aus BVerwG, 29.03.1984 - 1 WB 144.82
    Es gehört nicht zu den Aufgaben der Wehrdienstgerichte, ihre Vorstellungen über die Organisation der Streitkräfte an die Stelle derjenigen der dazu berufenen Organe zu setzen (BVerwGE 53, 95, 97) [BVerwG 11.11.1975 - I WB 24/75].
  • BVerwG, 17.12.1975 - I WB 112.74
    Auszug aus BVerwG, 29.03.1984 - 1 WB 144.82
    Für eine gesonderte gerichtliche Feststellung, daß das Verfahren unnötig verzögert worden sei, besteht daher grundsätzlich kein Rechtsschutzinteresse (vgl. BVerwG Beschluß vom 17. Dezember 1975 - 1 WB 112/74).
  • BVerwG, 26.09.1972 - I WB 42.72

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 29.03.1984 - 1 WB 144.82
    Das Wehrbeschwerderecht und das Wehrdisziplinarrecht hat der Gesetzgeber ausdrücklich in weiten Bereichen identisch geregelt (vgl. BVerwGE 46, 29, 34) [BVerwG 26.09.1972 - I WB 42/72].
  • BVerwG, 10.04.1980 - 1 WB 118.79

    Amtliche Auskunft - Freie Beweiswürdigung - Parteivorbringen - Beweismittel

    Auszug aus BVerwG, 29.03.1984 - 1 WB 144.82
    Für eine darüber hinausgehende gerichtliche Feststellung eines Verstoßes der in der Behandlung einer Wehrbeschwerde tätig gewordenen Stelle der Bundeswehr gegen Form-, Frist- oder Zuständigkeitsbestimmungen der Wehrbeschwerdeordnung besteht daher grundsätzlich kein Rechtsschutzbedürfnis (vgl. ständige Rechtsprechung, vgl. BVerwG Beschlüsse von 23. Dezember 1970 - 1 WB 93/70 - und vom 10. April 1980 - 1 WB 118/79).
  • BVerwG, 27.03.1979 - 1 WB 67.77
    Auszug aus BVerwG, 29.03.1984 - 1 WB 144.82
    Das Antragsverfahren nach den §§ 17, 21 WBO setzt voraus, daß die Verletzung solcher Rechte und Pflichten geltend gemacht wird, die auf dem Verhältnis der besonderen militärischen Ober-/Unterordnung beruhen (BVerwGE 63, 204 [BVerwG 27.03.1979 - 1 WB 67/77] m.w.H.) und daß es sich bei den beanstandeten Verhaltensweisen um dienstliche Maßnahmen handelt.
  • BVerwG, 20.12.1978 - 1 WB 61.78

    Bundeswehr - Führen von Kraftfahrzeugen - Eignungsanforderungen - Militärische …

    Auszug aus BVerwG, 29.03.1984 - 1 WB 144.82
    Unabhängig davon, daß nicht mehr feststellbar ist, wann der angefochtene Bescheid dem Antragsteller ausgehändigt wurde, kann die Versäumung der Beschwerdefrist im gerichtlichen Verfahren nicht geltend gemacht werden, wenn die zur Entscheidung über die Beschwerde zunächst berufene Stelle gleichwohl zur Sache entschieden hat (ständige Rechtsprechung, vgl. BVerwG Beschluß vom 20. Dezember 1978 - 1 WB 61/78 - m.w.H.).
  • BVerwG, 23.12.1970 - I WB 93.70

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 29.03.1984 - 1 WB 144.82
    Für eine darüber hinausgehende gerichtliche Feststellung eines Verstoßes der in der Behandlung einer Wehrbeschwerde tätig gewordenen Stelle der Bundeswehr gegen Form-, Frist- oder Zuständigkeitsbestimmungen der Wehrbeschwerdeordnung besteht daher grundsätzlich kein Rechtsschutzbedürfnis (vgl. ständige Rechtsprechung, vgl. BVerwG Beschlüsse von 23. Dezember 1970 - 1 WB 93/70 - und vom 10. April 1980 - 1 WB 118/79).
  • BVerwG, 21.09.2022 - 2 WDB 1.22

    Einfache Disziplinarmaßnahme; Absonderung aufgrund COVID-19; Nötigung

    Soweit die Entscheidung BVerwG 1 WB 144.82 als Begründung dafür angeführt werde, dass der Befehlshaber mit der Anhörung der Vertrauensperson seinen Rechtsberater habe beauftragen dürfen, überzeuge dies nicht, weil der zitierte Fall ein reines Beschwerdeverfahren betroffen habe.

    Rn. 29 Zwar hat der Senat mit Beschluss vom 29. März 1984 - 1 WB 144.82 - (NZWehrr 1984, 163 = juris Rn. 29) befunden, dass der Disziplinarvorgesetzte in einem Beschwerdeverfahren nicht an der Delegation von Ermittlungshandlungen, die nach § 10 Abs. 1 Satz 2 WBO nur einem Offizier übertragen werden dürfen, an einen seinem Stab angehörenden Rechtsberater gehindert sei.

  • BVerwG, 23.11.1989 - 2 WD 50.86

    Offizier - Überschreitung dienstlicher Kompetenzen - Private Zwecke - …

    Zur Beauftragung des Rechtsberaters war der Disziplinarvorgesetzte, der Kommandeur der Korpstruppen, befugt (BVerwG Beschluß vom 29. März 1984 - 1 WB 144/82).
  • BVerwG, 25.06.2025 - 2 WDB 1.25

    Erfolgreiche weitere Beschwerde gegen die Feststellung eines Dienstvergehens

    Dies gilt entgegen der älteren Rechtsprechung (BVerwG, Beschluss vom 29. März 1984 - 1 WB 144.82 - NZWehrr 1984, 163) auch hier, zumal der Gesetzgeber bei der Neufassung des § 32 Abs. 2 Satz 1 WDO den Kreis der Delegatare nicht erweitert hat.
  • BVerwG, 15.07.1987 - 1 WB 23.87

    Fortführung eines Wehrdienstverfahrens nach Beendigung des Dienstverhältnisses …

    Für eine darüber hinausgehende gerichtliche Feststellung eines Verstoßes der in der Behandlung einer Wehrbeschwerde tätig gewordenen Stelle der Bundeswehr gegen Form-, Frist- oder Zuständigkeitsbestimmungen der Wehrbeschwerdeordnung besteht daher grundsätzlich kein Rechtsschutzbedürfnis (…ständige Rechtsprechung: vgl. BVerwG Beschlüsse vom 29. Oktober 1986 aaO und vom 29. März 1984 - 1 WB 144/82).
  • BVerwG, 29.10.1986 - 1 WB 53.86

    Neuverfassung einer Beurteilung hinsichtlich einer Wehrübung eines Kompaniechef …

    Für eine darüber hinausgehende gerichtliche Feststellung eines Verstoßes der in der Behandlung einer Wehrbeschwerde tätig gewordenen Stelle der Bundeswehr gegen Form-, Frist- oder Zuständigkeitsbestimmungen der Wehrbeschwerdeordnung besteht daher grundsätzlich kein Rechtsschutzbedürfnis (ständige Rechtsprechung: vgl. BVerwG Beschlüsse vom 23. Dezember 1970 - 1 WB 93/70 - und vom 29. März 1984 - 1 WB 144/82).
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