Rechtsprechung
| BVerwG, 25.04.1990 - 1 WB 145.89 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Wehrbeschwerde - Rechtliches Gehör - Heilung eines rechtlichen Mangels - Wehrdienstgericht - Gesetzliche Begründungspflicht
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör - Heilung des Verfahrensmangels
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NVwZ 1991, 579 (Ls.)
- NVwZ-RR 1991, 201
Wird zitiert von ... (7) Zitiert selbst (13)
- BVerfG, 12.01.1983 - 2 BvR 864/81
Verfassungsrechtliche Anforderungen an den Zugang zu sog. Spurenakten
Auszug aus BVerwG, 25.04.1990 - 1 WB 145.89
Es ist jedoch nicht Sinn und Zweck grundgesetzlicher Gewährleistung rechtlichen Gehörs vor Gericht, dem Betroffenen Zugang zu dem Gericht nicht bekannten Tatsachen zu verschaffen (BVerfG NJW 1983, 1043 [BVerfG 12.01.1983 - 2 BvR 864/81]). - BVerfG, 12.01.1960 - 1 BvL 17/59
Gerichtskostenvorschuß
Auszug aus BVerwG, 25.04.1990 - 1 WB 145.89
Durch die Gewährung befristeter Beschwerdemöglichkeiten und die Eröffnung des Rechtswegs, wenn die entsprechenden Fristen eingehalten worden sind, ist dem Grundrecht des Art. 19 Abs. 4 GG und dem von § 17 Abs. 1 Satz 1 WBO erfaßten Recht des § 34 Satz 1 SG Genüge geleistet; die Anrufung der Gerichte darf von der Erfüllung bestimmter formaler Voraussetzungen wie gerade der Einhaltung bestimmter Fristen abhängig gemacht werden (vgl. BVerfGE 9, 194, 199 f. [BVerfG 17.03.1959 - 1 BvL 5/57]; 10, 264, 267 f. [BVerfG 12.01.1960 - 1 BvL 17/59]; 27, 297, 310) [BVerfG 17.12.1969 - 2 BvR 23/65]. - BVerfG, 17.12.1969 - 2 BvR 23/65
Wiedergutmachung Staatsprüfung
Auszug aus BVerwG, 25.04.1990 - 1 WB 145.89
Durch die Gewährung befristeter Beschwerdemöglichkeiten und die Eröffnung des Rechtswegs, wenn die entsprechenden Fristen eingehalten worden sind, ist dem Grundrecht des Art. 19 Abs. 4 GG und dem von § 17 Abs. 1 Satz 1 WBO erfaßten Recht des § 34 Satz 1 SG Genüge geleistet; die Anrufung der Gerichte darf von der Erfüllung bestimmter formaler Voraussetzungen wie gerade der Einhaltung bestimmter Fristen abhängig gemacht werden (vgl. BVerfGE 9, 194, 199 f. [BVerfG 17.03.1959 - 1 BvL 5/57]; 10, 264, 267 f. [BVerfG 12.01.1960 - 1 BvL 17/59]; 27, 297, 310) [BVerfG 17.12.1969 - 2 BvR 23/65].
- BVerwG, 21.02.1986 - 4 N 1.85
Heilung des Fehlens der dem Bebauungsplan beizufügenden Begründung mangels …
Auszug aus BVerwG, 25.04.1990 - 1 WB 145.89
Wird dem Beschwerdeführer vor der Entscheidung über seine Beschwerde das rechtliche Gehör versagt, kann dieser Mangel bis zur Vorlage des Antrags auf gerichtliche Entscheidung bei dem Wehrdienstgericht geheilt werden (im Anschluß an BVerwGE 74, 48 [BVerwG 21.02.1986 - 4 N 1/85]). - BVerfG, 17.03.1959 - 1 BvL 5/57
Wahlklage
Auszug aus BVerwG, 25.04.1990 - 1 WB 145.89
Durch die Gewährung befristeter Beschwerdemöglichkeiten und die Eröffnung des Rechtswegs, wenn die entsprechenden Fristen eingehalten worden sind, ist dem Grundrecht des Art. 19 Abs. 4 GG und dem von § 17 Abs. 1 Satz 1 WBO erfaßten Recht des § 34 Satz 1 SG Genüge geleistet; die Anrufung der Gerichte darf von der Erfüllung bestimmter formaler Voraussetzungen wie gerade der Einhaltung bestimmter Fristen abhängig gemacht werden (vgl. BVerfGE 9, 194, 199 f. [BVerfG 17.03.1959 - 1 BvL 5/57]; 10, 264, 267 f. [BVerfG 12.01.1960 - 1 BvL 17/59]; 27, 297, 310) [BVerfG 17.12.1969 - 2 BvR 23/65]. - BVerwG, 17.05.1988 - 1 WB 53.87
Höherwertiger Dienstposten - Anspruch auf Versetzung
Auszug aus BVerwG, 25.04.1990 - 1 WB 145.89
Verwendungsentscheidungen werden regelmäßig zum 1. April und zum 1. Oktober eines jeden Jahres getroffen (vgl. BVerwGE 86, 25 f.). - BVerwG, 25.04.1974 - I WB 47.73
Erfolgsaussichten einer Beschwerde gegen eine Prüfungsentscheidung des …
Auszug aus BVerwG, 25.04.1990 - 1 WB 145.89
Eine Ausnahme hiervon besteht nach der ständigen Rechtsprechung des Senats nur für Erstentscheidungen des BMVg, durch die ein Gesuch zurückgewiesen wird (vgl. BVerwGE 46, 209, 211 [BVerwG 18.12.1973 - I WB 186/72]; 46, 251) [BVerwG 02.04.1974 - II WD 5/74]. - BVerwG, 04.08.1988 - 1 WB 69.88
Selbstständige Anfechtung eines Beurteilungsbeitrages bei Soldatenbeurteilung - …
Auszug aus BVerwG, 25.04.1990 - 1 WB 145.89
Ein Begehren, das darauf hinausläuft, einzelne Elemente eines einheitlichen Verfahrens oder einzelne Verhaltensweisen eines am Verfahren Beteiligten herauszunehmen, kann - sofern nicht besondere, hier nicht in Betracht kommende Umstände hinzutreten - nicht zum Gegenstand eines gesonderten Antrages gemacht werden (vgl. BVerwG Beschluß vom 4. August 1988 - 1 WB 69/88 - m.w.N.). - BVerwG, 06.02.1979 - 1 WB 44.78
Auszug aus BVerwG, 25.04.1990 - 1 WB 145.89
Die bei Verspätung einer Beschwerde oder weiteren Beschwerde einsetzende dienstaufsichtliche Überprüfung dient nicht mehr der Wahrung der Rechte des Soldaten im Sinne des § 17 Abs. 1 Satz 1 WBO; die Pflicht aus § 12 Abs. 3 Satz 2 WBO obliegt dem Vorgesetzten nicht gegenüber dem Untergebenen; die Eröffnung des Ergebnisses derartiger Überprüfung enthält demgemäß als solche dem Beschwerdeführer gegenüber keine "dienstliche Maßnahme" im Sinne von § 17 Abs. 3 WBO (ständige Rechtsprechung: vgl. BVerwGE 33, 165, 2. Leitsatz; 63, 189, 3. Leitsatz; 76, 296, 2. Leitsatz). - BVerwG, 18.12.1973 - I WB 186.72
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 25.04.1990 - 1 WB 145.89
Eine Ausnahme hiervon besteht nach der ständigen Rechtsprechung des Senats nur für Erstentscheidungen des BMVg, durch die ein Gesuch zurückgewiesen wird (vgl. BVerwGE 46, 209, 211 [BVerwG 18.12.1973 - I WB 186/72]; 46, 251) [BVerwG 02.04.1974 - II WD 5/74]. - BVerwG, 03.07.1968 - I WB 26.68
- BVerwG, 15.11.1984 - 1 WB 84.84
Wehrbeschwerdeverfahren - Beschwerdebefugnis - Geschäftsordnung - …
- BVerwG, 09.08.1989 - 1 WB 6.89
Rechtsmittel
- BVerwG, 06.01.2010 - 1 WNB 7.09
Nichtzulassungsbeschwerde; Divergenz; Bezeichnung
Ansonsten beginnt, wenn als Beschwerdeanlass ein rechtswidriges Unterlassen geltend gemacht wird, die Beschwerdefrist, wenn die Unterlassung dem Soldaten bekannt wird (Beschluss vom 25. April 1990 - BVerwG 1 WB 145.89 -; vgl. auch Beschluss vom 4. Juni 1991 - BVerwG 1 WB 97.90 und 98.90 -). - OVG Nordrhein-Westfalen, 07.02.2006 - 1 B 1659/05
Fristlose Entlassung aus der Bundeswehr wegen der Vorfälle in Coesfelder Kaserne …
Rn. 13 Vgl. BVerwG, Urteil vom 16. März 2004 - 2 WD 3.04 -, BVerwGE 120, 193 (…Juris Rn. 9 ff.), und Beschluss vom 22. Juli 2004 - 2 WDB 4, 03 -, NVwZ-RR 2005, 47 (zur unterbliebenen Anhörung des Soldaten durch die Einleitungsbehörde); Beschlüsse vom 20. Juni 2005 - 1 WB 60.04 -, Juris Rn. 5, und vom 8. Januar 1992 - 2 WDB 17.91 -, BVerwGE 93, 222 (jeweils zur Anhörung der Vertrauensperson); Beschluss vom 22. Juli 2004 - 2 WDB 4, 03 -, NVwZ-RR 2005, 47 (Leitsatz 4;… Juris Rn. 9); Beschluss vom 25. April 1990 - 1 WB 145.89 -, NVwZ 1991, 579; ferner allgemein Beschlüsse vom 9. Juli 1986 - 2 CB 5.85 -, Buchholz 316 § 28 VwVfG Nr. 10 (…Juris Rn. 5) und vom 17. Juli 1986 - 7 B 6.86 -, Buchholz 316 § 28 VwVfG Nr. 11 (…Juris Rn. 3 f.). - BVerwG, 11.05.2011 - 1 WNB 3.11
Ein Soldat hat grundsätzlich keinen Rechtsanspruch auf sachliche Überprüfung …
Rn. 11 Die bei verspäteter Einlegung einer Beschwerde bestehende Untersuchungspflicht nach § 12 Abs. 3 Satz 2 WBO erfolgt allerdings nur in Wahrnehmung der Dienstaufsicht; sie dient nicht der Wahrung von Rechten des Beschwerdeführers im Sinne des § 17 Abs. 1 Satz 1 WBO - also auch nicht der Realisierung der Fürsorgepflicht des Vorgesetzten aus § 10 Abs. 3 SG - , sondern ist allein darauf gerichtet, im öffentlichen Interesse festzustellen, ob Mängel im dienstlichen Bereich vorliegen (Beschlüsse vom 6. Februar 1979 - BVerwG 1 WB 44.78 - BVerwGE 63, 189 , vom 25. April 1990 - BVerwG 1 WB 145.89 - NVwZ 1991, 579 , vom 27. Januar 1998 - BVerwG 1 WB 45.97 -, vom 20. Januar 2009 - BVerwG 1 WB 80.08 - ; Urteil vom 17. November 1995 - BVerwG 8 C 38.93 - Buchholz 311 § 7 WBO Nr. 1 = NZWehrr 1996, 170).
- BVerwG, 25.02.1992 - 1 WB 81.91
Voraussetzungen für die Einweisung in eine Fördergruppe - Anforderungen eines …
Die Verfahrensakte BVerwG 1 WB 145.89, die Beschwerdeakte des BMVg - P II 5 - 399/90 - sowie die Personalakte des Antragstellers haben dem Senat bei der Beratung vorgelegen. - BVerwG, 30.08.1995 - 1 WB 29.95
Nachbesetzung eines Dienstpostens - Verwendungsansprüche eines Soldaten
Wenn er sich zu Unrecht übergangen fühlte, hätte er seine Rechte innerhalb von zwei Wochen (§ 21 Abs. 1, 2, § 17 Abs. 4 WBO), also bis zum 8. November 1994, geltend machen müssen (vgl. Beschlüsse vom 25. April 1990 - BVerwG 1 WB 145.89 - und vom 30. Oktober 1991 - BVerwG 1 WB 27.91 - ). - BVerwG, 24.01.1995 - 1 WB 75.94
Unvollständigkeit von Personalakten der Bundeswehr - Recht eines Soldaten auf …
Dies ist schon deshalb unzulässig, weil auch die Frage der - rechtzeitigen und hinreichenden - Gewährung rechtlichen Gehörs bei der Vorbereitung einer Wehrbeschwerdeentscheidung Bestandteil jenes Verfahrens ist und nicht zum Gegenstand eines besonderen Verfahrens vor dem Senat gemacht werden kann (ständige Rechtsprechung: Beschlüsse vom 25. März 1976 - BVerwG 1 WB 105.75 - <BVerwGE 53, 160 [BVerwG 25.03.1976 - I WB 105/75]> und vom 25. April 1990 - BVerwG 1 WB 145.89 -). - BVerwG, 22.07.1999 - 1 WB 7.99
Voraussetzungen eines Anspruchs eines Soldaten auf Erstattung von unnötigen …
Dies ist unzulässig, weil die Zustellung von Beschwerdebescheiden ein Bestandteil des Wehrbeschwerdeverfahrens ist und - wie der Senat wiederholt entschieden hat - nicht isoliert zum Gegenstand eines eigenständigen Verfahrens gemacht werden kann (stRspr.: vgl. Beschlüsse vom 25. März 1976 - BVerwG 1 WB 105.75 - <BVerwGE 53, 160 >, vom 25. April 1990 - BVerwG 1 WB 145.89 - und vom 24. Januar 1995 - BVerwG 1 WB 75.94 -).
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