Rechtsprechung
| BVerwG, 04.10.1979 - 1 WB 147.79 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 26.10.1973 - I WB 85.73
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 04.10.1979 - 1 WB 147.79
Handelt es sich um einen besonders langen oder - wie hier - um einen in der Dauer noch nicht einmal bestimmten Sonderurlaub, so können die persönlichen Belange des Soldaten als wichtiger Grund im Sinne von § 13 SUrlVO nur dann anerkannt werden, wenn er sich in einer Ausnahmesituation befindet, die sich als wirkliche Zwangslage darstellt (vgl. BVerwG Beschluß vom 26. Oktober 1973 - 1 WB 85/73).
- BVerwG, 12.12.1979 - 1 WB 182.79
Rechtsmittel
Eine solche Entscheidung kommt nur in Betracht, wenn das Abwarten der Entscheidung in der Hauptsache für den Antragsteller unzumutbar ist (BVerwG Beschluß vom 4. Oktober 1979 - 1 WB 147/79). - BVerwG, 16.03.1981 - 1 WB 32.81
Wegfall der Berufsförderung - Sonderurlaub als Ausgleich - Wichtiger Grund - …
Der Antragsteller hat jedoch glaubhaft gemacht, daß ihm nicht zugemutet werden kann, die Entscheidung in der Hauptsache abzuwarten (BVerwG Beschlüsse vom 4. Oktober 1979 - 1 WB 147/79 - und vom 12. Dezember 1979 - 1 WB 182/79). - BVerwG, 06.02.1980 - 1 WB 4.80
Beförderung zum Major
Eine entsprechende Entscheidung des Gerichts kommt nur in Betracht, wenn das Abwarten der Entscheidung in der Hauptsache für den Antragsteller unzumutbar ist (vgl. BVerwG Beschlüsse vom 4. Oktober 1979 - 1 WB 147/79 - und vom 12. Dezember 1979 - 1 WB 182/79).
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