Rechtsprechung
| BVerwG, 02.11.1988 - 1 WB 147.88 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz - Unterlassen des Rauchens in Diensträumen - Verstoß gegen den Bestimmtheitsgrundsatz - Gegenstand eines Antrags nach der Wehrbeschwerdeordnung (WBO)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 13.09.1984 - 2 C 33.82
Anspruch eines Beamten auf Schutz seiner Gesundheit durch "fremden" Tabakrauch in …
Auszug aus BVerwG, 02.11.1988 - 1 WB 147.88
Diese einstweilige Verfügung könne entweder die Rücksichtnahme der Raucher nach dem Nichtraucherschutzerlaß des BMVg, wo sie aus eigenem Antrieb fehle, durch dienstliche Anordnungen erzwingen oder der Musterhausordnung des Bundesministers des Innern (BMI) folgen, die das Rauchen in Diensträumen nur gestatte, wenn alle Anwesenden zustimmten, oder sich an das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 13. September 1984 - 2 C 33.82 - halten.Insoweit genügt zur ausreichenden Konkretisierung weder der Hinweis auf die Musterhausordnung des BMI noch auf die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 13. September 1984 - 2 C 33.82 -.
- BVerwG, 13.12.1989 - 1 WB 164.88
Erledigung der Hauptsache - Fortsetzungsfeststellungsantrag - Rechtswidriges …
Auszug aus BVerwG, 02.11.1988 - 1 WB 147.88
Die Beiakten I zu 1 WB 147/88 des BMVg - P II 5 - sowie die Akte 1 WB 164/88 mit Beiakte haben dem Senat bei der Beratung vorgelegen.
- BVerwG, 03.09.1992 - 2 WDB 11.92
Ablehnung eines Richters im disziplinargerichtlichen Verfahren - Ausschluss eines …
Diese hätten in den Beschlüssen BVerwG 1 WB 147.88 (vom 2. November 1988) und BVerwG 1 WB 164.88 (vom 13. Dezember 1989) "in der Frage des Nichtraucherschutzes einseitig den toten Status quo formal gerechtfertigt", ohne seinem "lebendigen Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit", das dem gedankenlosen Recht auf Rauchen vorgehe, Geltung zu verschaffen.Die gegen diese Richter gerichteten Ablehnungsgesuche des Soldaten, die sich bei Vorsitzendem Richter am Bundesverwaltungsgericht H... und Richter am Bundesverwaltungsgericht R... allein auf deren Mitwirkung in dem Disziplinarbeschwerdeverfahren des Soldaten BVerwG 2 WDB 5, 89 sowie bei den Richtern am Bundesverwaltungsgericht Dr. S... und W... ausschließlich auf deren Mitwirkung in den Wehrbeschwerdeverfahren des Soldaten BVerwG 1 WB 147.88 und BVerwG 1 WB 164.88 stützen, sind unzulässig.
- BVerwG, 31.01.2007 - 1 WB 53.06 Er muss daher so klar und inhaltlich eindeutig sein, dass auf diesen Antrag, würde ihm stattgegeben werden, eine inhaltlich genau abgegrenzte und gegebenenfalls vollstreckbare Entscheidung ergehen kann (stRspr, Beschlüsse vom 2. November 1988 - BVerwG 1 WB 147.88 - DokBer (B) 1989, 61 und vom 24. Februar 2005 - BVerwG 1 WB 65.04 - m.w.N.).
- BVerwG, 13.12.1989 - 1 WB 164.88
Erledigung der Hauptsache - Fortsetzungsfeststellungsantrag - Rechtswidriges …
Mit Beschluß vom 2. November 1988 - 1 WB 147/88 - hat der Senat den Antrag auf Erlaß einer einstweiligen Anordnung zurückgewiesen. - BVerwG, 11.11.1992 - 1 WB 71.91
Voraussetzungen für die Beförderung zum Oberstleutnant - Anspruch eines Soldaten …
Die allgemeine Rüge, die Personalführung habe unzureichend gearbeitet und ihrer Fürsorgepflicht nicht genügt, führt nicht zur Zulässigkeit eines Antrags auf gerichtliche Entscheidung (Beschlüsse vom 16. März 1988 - BVerwG 1 WB 44.87 - und vom 2. November 1988 - BVerwG 1 WB 147.88 - ).
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