Rechtsprechung
| BVerwG, 26.07.1977 - 1 WB 148.76 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (5)
- BVerwG, 16.01.1980 - 1 WB 102.78
Versetzung des Soldaten - Berufstätigkeit der Braut - Gemeinsamer Hausstand - …
- vgl. auch 1 WB 148/76 -.Der Antragsteller verkennt den Umfang der Fürsorgepflicht, wenn er meint, die personalführenden Stellen seien gehalten, ihn nur an einem Standort zu verwenden, der ihm wegen der Berufstätigkeit seiner Braut genehm ist (vgl. BVerwG Beschluß vom 26. Juli 1977 - 1 WB 148/76).
- BVerwG, 29.11.1978 - 1 WB 19.78
Verwendungszusage - Offensichtlich unvertretbare Maßnahme - Soldat - Vorgesehene …
Da die jederzeitige Versetzbarkeit zu den mit dem Eintritt in das Berufssoldatenverhältnis freiwillig übernommenen soldatischen Pflichten gehört, muß es hingenommen werden, wenn durch die Versetzung auch die Interessen der berufstätigen Ehefrau berührt werden (vgl. BVerwG Beschlüsse vom 26. Juli 1977 - 1 WB 148/76 - und vom 1. Februar 1978 - 1 WB 28/77). - BVerwG, 12.03.1980 - 1 WB 97.79
Versetzbarkeit des Soldaten - Ausbildungsreihe - Personalentscheidung - Besetzung …
Mit der Verpflichtung zur jederzeitigen Versetzbarkeit muß es der Antragsteller auch hinnehmen, wenn durch eine Versetzung die Interessen seiner berufstätigen Ehefrau ebenfalls berührt werden (vgl. BVerwG Beschlüsse vom 18. Januar 1977 - 1 WB 27/76 -, vom 26. Juli 1977 - 1 WB 148/76 - und vom 1. Februar 1978 - 1 WB 28/77). - BVerwG, 29.01.1981 - 1 WB 94.80
Aufhebung einer Versetzungsverfügung unter Weiterbeschäftigung am bisherigen …
Falls die Ehefrau unter allen Umständen in Borken wohnen bleiben will und es damit ihrem Ehemann unmöglich macht, ihr täglich beizustehen, muß sie die damit verbundenen Schwierigkeiten entweder hinnehmen oder aber selbst in der ihr geeignet erscheinenden Weise für Abhilfe sorgen (vgl. BVerwG Beschluß vom 26. Juli 1977 - 1 WB 148/76). - BVerwG, 01.02.1978 - 1 WB 28.77
Rechtsmittel
Er muß es deshalb hinnehmen, wenn durch eine Versetzung auch die Interessen seiner berufstätigen Ehefrau berührt werden (vgl. BVerwG Beschlüsse vom 18. Januar 1977 - 1 WB 27/76 - und vom 26. Juli 1977 - 1 WB 148/76).
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