Rechtsprechung
| BVerwG, 17.03.1977 - 1 WB 149.76 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Wird zitiert von ... (3)
- BVerwG, 11.11.1980 - 1 WB 179.79
Rechtsmittel
Jede andere Verfahrensweise wäre nicht nur unter personalwirtschaftlichen Gesichtspunkten, sondern auch aus Haushaltsgründen nicht vertretbar (…vgl. BVerwGE = NZWehrr a.a.O.; BVerwG Beschluß vom 17. März 1977 - 1 WB 149/76). - BVerwG, 05.08.1981 - 1 WB 180.79
Rechtsmittel
Jede andere Verfahrensweise wäre nicht nur unter personalwirtschaftlichen Gesichtspunkten, sondern auch aus Haushaltsgründen nicht vertretbar (vgl. BVerwGE 53, 265; BVerwG Beschluß vom 17. März 1977 - 1 WB 149/76). - BVerwG, 11.01.1978 - 1 WB 124.77
Rechtsmittel
Der Rechtsweg zu den Wehrdienstgerichten ist gegeben, weil der BMVg, wie in den vom Senat bereits entschiedenen Parallelfällen mit dem ablehnenden Bescheid - der ZDv 20/7 folgend - zunächst nur darüber entschieden hat, daß der Antragsteller für eine Ergänzungsausbildung zur Vorbereitung auf eine künftige Verwendung im Truppendienst nicht in Betracht kommt (vgl. hierzu u.a. BVerwG Beschlüsse vom 16. März 1977 - 1 WB 139/76 - undvom 17. März 1977 - 1 WB 149/76).
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