Rechtsprechung
| BVerwG, 29.08.1990 - 1 WB 15.90 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Weitere Verwendung eines Berufssoldaten - Einhaltung einer verwaltungsrechtlichen Zusage - Dienstpostenwechsel auf eine geringer dotierte Stelle
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (7) Zitiert selbst (9)
- BVerwG, 11.07.1984 - 1 WB 176.82
Verwendung - Dienstpostenwechsel - Leistungsprinzip - Dienstposteninhaber - …
Auszug aus BVerwG, 29.08.1990 - 1 WB 15.90
Derartige Entscheidungen, die die Verwendung eines Soldaten zum Gegenstand haben, sind truppendienstlicher Art, so daß für deren Anfechtung bzw. Begehren der Rechtsweg zu den Wehrdienstgerichten gegeben ist (ständige Rechtsprechung des Senats: vgl. BVerwGE 76, 243 f.; Beschluß vom 15. Februar 1990 - 1 WB 56/89).Ein solcher Fall kann insbesondere dann gegeben sein, wenn der zuständige Vorgesetzte dem Soldaten in rechtsverbindlicher Weise zugesichert hat, ihn auf einer bestimmten, gegebenenfalls höherwertigen Stelle zu verwenden (BVerwGE 76, 243, 246 [BVerwG 11.07.1984 - 1 WB 176/82] m.w.N.).
- BVerwG, 15.02.1990 - 1 WB 56.89
Erreichen der besonderen Altersgrenze eines Berufssoldaten - Verweisung eines …
Auszug aus BVerwG, 29.08.1990 - 1 WB 15.90
Derartige Entscheidungen, die die Verwendung eines Soldaten zum Gegenstand haben, sind truppendienstlicher Art, so daß für deren Anfechtung bzw. Begehren der Rechtsweg zu den Wehrdienstgerichten gegeben ist (ständige Rechtsprechung des Senats: vgl. BVerwGE 76, 243 f.; Beschluß vom 15. Februar 1990 - 1 WB 56/89).Die vorübergehende Verwendung eines Soldaten auf einem höherwertigen Dienstposten gibt ihm keinen Anspruch darauf, auf dieser oder einer gleichwertigen Stelle weiterhin verwendet zu werden (ständige Rechtsprechung: BVerwGE 53, 115; Beschluß vom 15. Februar 1990 - 1 WB 56/89).
- BVerwG, 16.08.1978 - 1 WB 112.78
Hauptsacheverfahren - Eilverfahren - Faktische Identität von Anträgen - Antrag …
Auszug aus BVerwG, 29.08.1990 - 1 WB 15.90
Eine bindende Zusage liegt jedoch nur vor, wenn eine entsprechende Erklärung als hoheitliche Selbstverpflichtung mit Bindungswillen zu dem entsprechenden Verhalten von einem Vorgesetzten abgegeben wird, der zu dieser Erklärung auf Grund der Handlungszuständigkeit seiner Dienststelle selbst und nach seiner eigenen Stellung in dieser Dienststelle befugt ist (ständige Rechtsprechung des Senats: BVerwGE 53, 163; 63, 110; 83, 255, 259) [BVerwG 27.11.1986 - 1 WB 102/84].
- BVerwG, 30.07.1980 - 1 WB 79.79
Anspruch eines Soldaten auf eine bestimmte Verwendung - Ermessensbindung durch …
Auszug aus BVerwG, 29.08.1990 - 1 WB 15.90
Die gegebenenfalls an die Bejahung des dienstlichen Bedürfnisses sich anschließende Ermessensausübung kann hingegen vom Senat nur daraufhin überprüft werden, ob der Vorgesetzte den Antragsteller bei seiner Entscheidung durch Überschreitung oder Mißbrauch dienstlicher Befugnisse verletzt hat (§ 17 Abs. 3 Satz 2 WBO) oder ob er dabei die gesetzlichen Grenzen des ihm insoweit zustehenden Ermessens überschritten oder von diesem Ermessen in einer dem Zweck der Ermächtigung nicht entsprechenden Weise Gebrauch gemacht hat (§ 114 VwGO analog; BVerwGE 73, 51 f. m.w.N.). - BVerwG, 01.04.1976 - I WB 98.74
Militärische Vorgesetzte - Verbindliche Zusage
Auszug aus BVerwG, 29.08.1990 - 1 WB 15.90
Eine bindende Zusage liegt jedoch nur vor, wenn eine entsprechende Erklärung als hoheitliche Selbstverpflichtung mit Bindungswillen zu dem entsprechenden Verhalten von einem Vorgesetzten abgegeben wird, der zu dieser Erklärung auf Grund der Handlungszuständigkeit seiner Dienststelle selbst und nach seiner eigenen Stellung in dieser Dienststelle befugt ist (ständige Rechtsprechung des Senats: BVerwGE 53, 163; 63, 110; 83, 255, 259) [BVerwG 27.11.1986 - 1 WB 102/84]. - BVerwG, 23.04.1975 - I WB 189.72
Beschwerde über den Bundesminister der Verteidigung wegen der Entscheidung über …
Auszug aus BVerwG, 29.08.1990 - 1 WB 15.90
Äußerungen dieser Art unterscheiden sich von rechtsverbindlichen Zusagen dadurch, daß ihnen erkennbar ein Wille zur Selbstbindung nicht zugrunde liegt (BVerwGE 53, 23, 27). - BVerwG, 27.11.1986 - 1 WB 102.84
Rechtmäßigkeit der Bestimmungen über die Teilnahme, die Gestaltung, die …
Auszug aus BVerwG, 29.08.1990 - 1 WB 15.90
Eine bindende Zusage liegt jedoch nur vor, wenn eine entsprechende Erklärung als hoheitliche Selbstverpflichtung mit Bindungswillen zu dem entsprechenden Verhalten von einem Vorgesetzten abgegeben wird, der zu dieser Erklärung auf Grund der Handlungszuständigkeit seiner Dienststelle selbst und nach seiner eigenen Stellung in dieser Dienststelle befugt ist (ständige Rechtsprechung des Senats: BVerwGE 53, 163; 63, 110; 83, 255, 259) [BVerwG 27.11.1986 - 1 WB 102/84]. - BVerwG, 17.12.1975 - I WB 116.74
Auszug aus BVerwG, 29.08.1990 - 1 WB 15.90
Die vorübergehende Verwendung eines Soldaten auf einem höherwertigen Dienstposten gibt ihm keinen Anspruch darauf, auf dieser oder einer gleichwertigen Stelle weiterhin verwendet zu werden (ständige Rechtsprechung: BVerwGE 53, 115; Beschluß vom 15. Februar 1990 - 1 WB 56/89). - BVerwG, 03.12.1987 - 1 WB 190.86
Höherstufung eines Dienstpostens - Dezernatsleiter - Dienstpostenwechsel - …
Auszug aus BVerwG, 29.08.1990 - 1 WB 15.90
Für den Dienstpostenwechsel war hier ein dienstliches Bedürfnis gegeben, da der frühere Oberstabsfeldwebel-Dienstposten des Antragstellers "DVMaschBedFw" - Teileinheit/Zeile 430004 - im Rahmen einer STAN-Änderung des FmBer ... weggefallen und ein Hauptfeldwebel-Dienstposten "DVMaschBedFw" - Teileinheit Zeile 460004 - neu ausgebracht worden ist (vgl. BVerwG Beschluß vom 3. Dezember 1987 - 1 WB 190/86 - Richtlinien zur Versetzung, zum Dienstpostenwechsel und zur Kommandierung von Soldaten vom 3. März 1988 - VMBl S. 76 - Nr. 5 Buchst. c).
- BVerwG, 09.04.1997 - 1 WB 100.96
Nachbesetzungen von A 15-Dienstposten - Anwendung der Richtlinien zur Versetzung …
Derartige Entscheidungen, die die Verwendung eines Soldaten zum Gegenstand haben, sind truppendienstlicher Art, so daß für deren Anfechtung bzw. Begehren nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (vgl. Beschlüsse vom 11. Juli 1984 - BVerwG 1 WB 176.82 - <BVerwGE 76, 243 [f.]> und vom 29. August 1990 - BVerwG 1 WB 15.90 - ) der Rechtsweg zu den Wehrdienstgerichten gegeben ist.Die vorübergehende Verwendung eines Soldaten auf einem höherwertigen Dienstposten gibt ihm allein keinen Anspruch darauf, auch künftig auf diesem Dienstposten oder auf einer diesem Dienstposten gleichwertigen Stelle verwendet zu werden (vgl. Beschlüsse vom 17. Dezember 1975 - BVerwG 1 WB 116.74 - <BVerwGE 53, 115 2. Leitsatz> und vom 29. August 1990 a.a.O.).
- BVerwG, 27.11.1996 - 1 WB 64.96
Recht der Soldaten - Versetzung, Nachprüfbarkeit des Anforderungsprofils für …
Denn die vorübergehende Wahrnehmung der Aufgaben eines höherwertigen Dienstpostens oder die vorübergehende Verwendung eines Soldaten auf einer höherwertigen Stelle gibt ihm keine Anwartschaft im Rechtssinne darauf, künftig auf dieser Stelle oder auf einem gleichwertigen Dienstposten weiter verwendet zu werden (ständige Rechtsprechung des Senats: vgl.Beschlüsse vom 17. Dezember 1975 - BVerwG 1 WB 116.74 - <BVerwGE 53, 115>, vom 29. August 1990 - BVerwG 1 WB 15.90 - , vom 20. Juli 1993 - BVerwG 1 WB 44.92 - , vom 9. November 1994 - BVerwG 1 WB 18.94 -, vom 22. März 1995 - BVerwG 1 WB 99.94 -undvom 11. Juni 1996 - BVerwG 1 WB 13.96 -). - BVerwG, 05.06.1991 - 1 WB 130.89
Antrag eines Berufssoldaten auf die Verlängerung einer bestehenden …
Die vorübergehende Verwendung eines Soldaten auf einem höherwertigen Dienstposten gibt ihm keinen Anspruch darauf, auch künftig auf einer diesem Dienstposten gleichwertigen Stelle verwendet zu werden (ständige Rechtsprechung des Senats: vgl. BVerwGE 53, 115; BVerwG Beschluß vom 29. August 1990 - 1 WB 15/90).
- BVerwG, 20.07.1993 - 1 WB 44.92
Soldat - Anfechtungsbegehren - Höherdotierter Dienstposten - Wegversetzung - …
Die vorübergehende Verwendung eines Soldaten auf einem höherwertigen Dienstposten gibt ihm keinen Anspruch darauf, auch künftig auf diesem Dienstposten oder auf einer diesem Dienstposten gleichwertigen Stelle verwendet zu werden (vgl. Beschlüsse vom 17. Dezember 1975 - BVerwG 1 WB 116.74 - <BVerwGE 53, 115> und vom 29. August 1990 - BVerwG 1 WB 15.90 -). - BVerwG, 09.11.1994 - 1 WB 18.94
Auf militärische Verwendungsentscheidung bezogene "Konkurrentenklage" - Anspruch …
Selbst die vorübergehende Verwendung eines Soldaten auf einem höherwertigen Dienstposten gäbe ihm keinen Anspruch darauf, auch künftig auf diesem Dienstposten oder auf einer diesem Dienstposten gleichwertigen Stelle verwendet zu werden (Beschlüsse vom 17. Dezember 1975 - BVerwG 1 WB 116.74 - <BVerwGE 53, 115> und vom 29. August 1990 - BVerwG 1 WB 15.90 - ). - BVerwG, 12.11.1992 - 1 WB 41.92
Anspruch des Soldaten auf Verwendung auf einen bestimmten Dienstposten nach …
Die vorübergehende Verwendung eines Soldaten auf einem höherwertigen Dienstposten gibt ihm keinen Anspruch darauf, auch künftig auf diesem Dienstposten oder auf einer diesem Dienstposten gleichwertigen Stelle verwendet zu werden (vgl. Beschlüsse vom 17. Dezember 1975 - BVerwG 1 WB 116.74 - <BVerwGE 53, 115> und vom 29. August 1990 - BVerwG 1 WB 15.90 -). - BVerwG, 11.06.1996 - 1 WB 13.96
Anspruch eines Soldaten auf bestimmte militärische Verwendung nach …
Die vorübergehende Wahrnehmung der Aufgaben eines höherwertigen Dienstpostens begründet keinen Anspruch darauf, künftig auf diesem Dienstposten oder auf einem gleichwertigen Dienstposten verwendet zu werden (ständige Rechtsprechung des Senats: vgl. Beschlüsse vom 17. Dezember 1975 - BVerwG 1 WB 116.74 - <BVerwGE 53, 115>, vom 29. August 1990 - BVerwG 1 WB 15.90 - , vom 20. Juli 1993 - BVerwG 1 WB 44.92 - , vom 9. November 1994 - BVerwG 1 WB 18.94 -, vom 22. März 1995 - BVerwG 1 WB 61.94 - und vom 22. März 1995 - BVerwG 1 WB 99.94 -).
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