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Rechtsprechung
   BVerwG, 27.07.2006 - 1 WB 15.06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,28075
BVerwG, 27.07.2006 - 1 WB 15.06 (https://dejure.org/2006,28075)
BVerwG, Entscheidung vom 27.07.2006 - 1 WB 15.06 (https://dejure.org/2006,28075)
BVerwG, Entscheidung vom 27. Juli 2006 - 1 WB 15.06 (https://dejure.org/2006,28075)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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  • lexetius.com

    SG § 3 Abs. 1; ZDv 20/7 Nr. 135
    Förderung; Dienstvergehen; Härtefälle.

  • Bundesverwaltungsgericht

    SG § 3 Abs. 1
    Dienstvergehen; Förderung; Härtefälle

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (14)Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 26.09.2006 - 2 WD 2.06

    Zulässige Aufgaben der Bundeswehrstreitkräfte; Grenzen der Befehlsbefugnis; …

    Auszug aus BVerwG, 27.07.2006 - 1 WB 15.06
    Gegen diese Entscheidung hat der Antragsteller mit Schriftsatz seiner Bevollmächtigten vom 26. Januar 2006 Berufung eingelegt, über die noch nicht entschieden ist (BVerwG 2 WD 2.06 ).

    Die Beschwerdeakte des BMVg - PSZ I 7 - 882/05 -, die Personalgrundakte des Antragstellers, Hauptteile A bis C, sowie die Gerichtsakten des TDG Süd - S 6 VL 14/05 - und die Gerichtsakten BVerwG 2 WD 2.06 haben dem Senat bei der Beratung vorgelegen.

  • BVerwG, 27.02.2003 - 1 WB 57.02

    Antragsfrist; Beschwerdeanlass; Verwendung; Versetzung; Personalanpassungsgesetz; …

    Auszug aus BVerwG, 27.07.2006 - 1 WB 15.06
    Die Ausgestaltung einer Vorschrift als "Soll-Vorschrift" verpflichtet nach der Rechtsprechung des Senats im Regelfall die mit ihrer Durchführung betraute Stelle dazu, grundsätzlich so zu verfahren, wie es in der Vorschrift bestimmt ist; im Regelfall bedeutet das "Soll" ein "Muss" bzw. - hier - ein "Nicht dürfen" (Beschluss vom 27. Februar 2003 - BVerwG 1 WB 57.02 - BVerwGE 118, 25 = Buchholz 252 § 23 SBG Nr. 2 = NZWehrr 2003, 212, vgl. auch Beschluss vom 11. Mai 2006 - BVerwG 2 WD 25.05 -).

    Rn. 22 Bei Vorliegen atypischer Umstände ist indessen ausnahmsweise eine andere Verfahrensweise zulässig (Beschluss vom 27. Februar 2003 a.a.O.).

  • BVerwG, 22.09.2005 - 1 WB 4.05

    Beurteilung; Ausnahmen; Sonderbeurteilung; Zeitgrenze; Altersgrenze.

    Auszug aus BVerwG, 27.07.2006 - 1 WB 15.06
    Innerhalb der durch das einschlägige Gesetzes- und Verordnungsrecht - hier durch § 27 Abs. 1 SG i.V.m. § 2 Abs. 1 und 2 SLV - gezogenen Grenzen hat das Bundesministerium der Verteidigung bei dem Erlass ergänzender Verwaltungsvorschriften wie auch bei der Festlegung von Ausnahmen von der regelmäßigen/planmäßigen Beurteilung einen weiten Gestaltungsspielraum in der Festlegung des Verfahrens und des Inhalts dienstlicher Beurteilungen (Beschluss vom 22. September 2005 - BVerwG 1 WB 4.05 - Buchholz 236.110 § 2 SLV Nr. 6. m.w.N.).
  • BVerwG, 04.05.1995 - 2 WD 35.94

    Anforderungen an die Durchführung eines wehrdisziplinarrechtlichen Verfahrens - …

    Auszug aus BVerwG, 27.07.2006 - 1 WB 15.06
    Der 2. Wehrdienstsenat des Bundesverwaltungsgerichts hat in ständiger Rechtsprechung den unzulässigen Einsatz dienstlichen Personals und dienstlicher Mittel zu privaten Zwecken mit Gehaltskürzung und/oder Beförderungsverbot, in schweren Fällen auch mit Herabsetzung um einen oder mehrere Dienstgrade geahndet und dabei diesem Dienstvergehen ein besonderes Gewicht beigemessen, wenn es von einem Soldaten in herausgehobener Vorgesetztenfunktion begangen wurde (Urteile vom 4. Mai 1995 - BVerwG 2 WD 35.94 - BVerwGE 103, 226 = Buchholz 236.1 § 7 SG Nr. 3 und vom 1. Juli 2003 - BVerwG 2 WD 51.02 - jeweils m.w.N.).
  • BVerwG, 01.07.2003 - 2 WD 51.02
    Auszug aus BVerwG, 27.07.2006 - 1 WB 15.06
    Der 2. Wehrdienstsenat des Bundesverwaltungsgerichts hat in ständiger Rechtsprechung den unzulässigen Einsatz dienstlichen Personals und dienstlicher Mittel zu privaten Zwecken mit Gehaltskürzung und/oder Beförderungsverbot, in schweren Fällen auch mit Herabsetzung um einen oder mehrere Dienstgrade geahndet und dabei diesem Dienstvergehen ein besonderes Gewicht beigemessen, wenn es von einem Soldaten in herausgehobener Vorgesetztenfunktion begangen wurde (Urteile vom 4. Mai 1995 - BVerwG 2 WD 35.94 - BVerwGE 103, 226 = Buchholz 236.1 § 7 SG Nr. 3 und vom 1. Juli 2003 - BVerwG 2 WD 51.02 - jeweils m.w.N.).
  • BVerwG, 23.04.1975 - I WB 189.72

    Beschwerde über den Bundesminister der Verteidigung wegen der Entscheidung über …

    Auszug aus BVerwG, 27.07.2006 - 1 WB 15.06
    Rn. 21 a) Das dem zuständigen militärischen Vorgesetzten in § 3 Abs. 1 SG eingeräumte Verwendungsermessen (…vgl. dazu Scherer/Alff, SG, 7. Aufl., § 3 Rn. 9 m.w.N.; grundlegend: Beschluss vom 22. April 1975 - BVerwG 1 WB 189.72, 1 WB 227.72 - BVerwGE 53, 23 ) hat das Bundesministerium der Verteidigung in der Vorbemerkung Nr. 8 zur ZDv 20/7 (sowohl in der Fassung vom 27. März 2002 als auch in der Neufassung vom Januar 2006) dahin konkretisiert, dass die Chancengerechtigkeit gebiete, alle Soldatinnen und Soldaten nach ihren Anlagen und ihrer Bewährung zu fördern.
  • BVerwG, 11.05.2006 - 2 WD 25.05

    Gesetzlicher Richter; Kameradenbeisitzer; früherer Soldat; Besetzung des …

    Auszug aus BVerwG, 27.07.2006 - 1 WB 15.06
    Die Ausgestaltung einer Vorschrift als "Soll-Vorschrift" verpflichtet nach der Rechtsprechung des Senats im Regelfall die mit ihrer Durchführung betraute Stelle dazu, grundsätzlich so zu verfahren, wie es in der Vorschrift bestimmt ist; im Regelfall bedeutet das "Soll" ein "Muss" bzw. - hier - ein "Nicht dürfen" (Beschluss vom 27. Februar 2003 - BVerwG 1 WB 57.02 - BVerwGE 118, 25 = Buchholz 252 § 23 SBG Nr. 2 = NZWehrr 2003, 212, vgl. auch Beschluss vom 11. Mai 2006 - BVerwG 2 WD 25.05 -).
  • VG Stade, 25.05.2011 - 3 A 825/09

    Laufbahnrechtliche Schadlosstellung eines Soldaten im Hinblick auf eine …

    Als in diesem Sinne atypisch können Umstände gelten, die in der Person des Betroffenen zu Härtefällen führen (BVerwG, Beschluss vom 27.7.2006 - 1 WB 15/06 - Buchholz 449 § 3 SG Nr. 37).

    Diese drei Härtefallkriterien müssen nach dem unmissverständlichen Wortlaut der Nr. 135 Abs. 1 Satz 3 ZDv 20/7 kumulativ erfüllt sein, um Raum für eine Ermessensentscheidung nach Nr. 135 Abs. 1 Satz 2 ZDv 20/7 zu bieten (BVerwG, Beschluss vom 27.7.2006 - 1 WB 15/06 - a. a. O.).

    Auch der Inhalt einer auf Anforderung eines Wehrdienstgerichts oder eines Wehrdisziplinaranwalts erstellten Beurteilung nach Nr. 206 Buchst. b und Nr. 406 Buchst. b Abs. 1 Satz 1 ZDV 20/6 kann einen derartigen Anhaltspunkt bieten, die besondere Bewährung des Betroffenen glaubhaft zu machen (BVerwG, Beschluss vom 27.7.2006 - 1 WB 15/06 - zitiert nach juris).

  • OVG Niedersachsen, 20.08.2012 - 5 LA 45/11

    Möglichkeit des Auschlusses eines Soldaten von einer an sich möglichen …

    Nr. 135. a. Abs. 1 Satz 1 ZDv 20/7 enthält insofern ein "Förderungsverbot" (vgl. BVerwG, Beschluss vom 27.7.2006 - BVerwG 1 WB 15.06 -, juris Rn 21; vgl. auch BVerwG, Beschluss vom 24.9.1992 - BVerwG 2 B 56.92 -, juris Rn 4; Beschluss vom 13.11.1990 - BVerwG 1 WB 166.90 -, juris Rn 4; Beschluss vom 25.10.1989 - 1 WB 108.88 -, juris Rn 13; Beschluss vom 13.5.1987 - BVerwG 6 C 32.85 -, juris Rn 12; Beschluss vom 24.10.1984 - BVerwG 1 WB 131.84 -, NZWehrr 1985, 154).

    Diese drei Härtefallkriterien müssen nach dem unmissverständlichen Wortlaut der Nr. 135. a. Abs. 1 Satz 3 ZDv 20/7 kumulativ erfüllt sein, um Raum für eine Ermessensentscheidung nach Nr. 135. a. Abs. 1 Satz 2 ZDv 20/7 zu bieten (vgl. BVerwG, Beschluss vom 27.7.2006, a. a. O., Rn 22 f.).

  • BVerwG, 08.06.2010 - 1 WB 49.09

    Auslandseinsatz; Auslandsverwendungszuschlag; Dienstreise; Kommandierung; …

    Rn. 23 a) Die konkrete Entsendung von Soldaten in Einsatzgebiete erfolgt im Wesentlichen auf der Grundlage von Richtlinien und Erlassen - hier insbesondere den "Bestimmungen über die Versetzung, den Dienstpostenwechsel und die Kommandierung von Soldaten" (ZDv 14/5 B 171, in der hier maßgeblichen Fassung vom 1. Januar 2007) -, mit denen das Bundesministerium der Verteidigung das ihm bei der Verwendung der Soldaten gemäß § 3 Abs. 1 SG zustehende Ermessen für sich und die nachgeordneten Stellen gebunden hat (zum Verwendungsermessen vgl. Beschluss vom 27. Juli 2006 - BVerwG 1 WB 15.06 - m.w.N.).
  • BVerwG, 26.06.2007 - 1 WB 37.06

    Ehefrau; Sicherheitsrisiko; Sicherheitsüberprüfung; Staatenliste; …

    Da der Militärische Abschirmdienst außer den ihm in § 14 Abs. 1 bis 4 MADG eröffneten Befugnissen, die - wie § 14 Abs. 5 MADG ausdrücklich klarstellt - zeitlich und räumlich durch die jeweilige besondere Auslandsverwendung der Bundeswehr begrenzt sind, über keine eigenen Befugnisse im Ausland verfügt, darf er ohne spezialgesetzliche Ermächtigung diese Kompetenzbegrenzung nicht dadurch überspielen und damit leer laufen lassen, dass er seinerseits eine andere Behörde ersucht, auf seine Veranlassung im Ausland tätig zu werden, um die von ihm für erforderlich gehaltenen Daten zu erheben (vgl. zum Ganzen näher Beschlüsse vom 24. Januar 2006 - BVerwG 1 WB 15.06 - BVerwGE 125, 56 = Buchholz 402.8 § 14 SÜG Nr. 11 und - BVerwG 1 WB 51.06 -).
  • VG Augsburg, 01.06.2017 - Au 2 K 16.149

    Keine Anerkennung von Kann-Vordienstzeiten bei Überschreiten der …

    Abgesehen von atypischen Ausnahmen ist grundsätzlich nach der Soll-Vorschrift zu verfahren (BVerwG, U.v. 4.3.1993 - 5 C 27.91 - BVerwGE 92, 169; B.v. 27.7.2006 - 1 WB 15.06 - Buchholz 449 § 3 SG Nr. 37).
  • BVerwG, 26.10.2006 - 1 WB 9.06

    Dienstreise; Dienstgeschäft; Dienstleistung; Kommandierung.

    Rn. 19 Das dem zuständigen militärischen Vorgesetzten in § 3 Abs. 1 SG eingeräumte Verwendungsermessen (vgl. dazu Beschluss vom 27. Juli 2006 - BVerwG 1 WB 15.06 - m.w.N.) hat das Bundesministerium der Verteidigung unter anderem in der ZDv 14/5 B 171 ("Bestimmungen über die Versetzung, den Dienstpostenwechsel und die Kommandierung von Soldaten") konkretisiert.
  • BVerwG, 08.06.2010 - 1 WB 46.09

    Anordnung einer Auslandsdienstreise eines Berufssoldaten oder Verfügung einer …

    Die konkrete Entsendung von Soldaten in Einsatzgebiete erfolgt im Wesentlichen auf der Grundlage von Richtlinien und Erlassen - hier insbesondere den "Bestimmungen über die Versetzung, den Dienstpostenwechsel und die Kommandierung von Soldaten" (ZDv 14/5 B 171, in der hier maßgeblichen Fassung vom 1. Januar 2007) -, mit denen das Bundesministerium der Verteidigung das ihm bei der Verwendung der Soldaten gemäß § 3 Abs. 1 SG zustehende Ermessen für sich und die nachgeordneten Stellen gebunden hat (zum Verwendungsermessen vgl. Beschluss vom 27. Juli 2006 - BVerwG 1 WB 15.06 - m.w.N.).
  • BVerwG, 08.06.2010 - 1 WB 48.09

    Anordnung einer Auslandsdienstreise eines Berufssoldaten und Verfügung einer …

    Die konkrete Entsendung von Soldaten in Einsatzgebiete erfolgt im Wesentlichen auf der Grundlage von Richtlinien und Erlassen - hier insbesondere den "Bestimmungen über die Versetzung, den Dienstpostenwechsel und die Kommandierung von Soldaten" (ZDv 14/5 B 171, in der hier maßgeblichen Fassung vom 1. Januar 2007) -, mit denen das Bundesministerium der Verteidigung das ihm bei der Verwendung der Soldaten gemäß § 3 Abs. 1 SG zustehende Ermessen für sich und die nachgeordneten Stellen gebunden hat (zum Verwendungsermessen vgl. Beschluss vom 27. Juli 2006 - BVerwG 1 WB 15.06 - m.w.N.).
  • BVerwG, 08.06.2010 - 1 WB 50.09
    Rn. 23 a) Die konkrete Entsendung von Soldaten in Einsatzgebiete erfolgt im Wesentlichen auf der Grundlage von Richtlinien und Erlassen - hier insbesondere den "Bestimmungen über die Versetzung, den Dienstpostenwechsel und die Kommandierung von Soldaten" (ZDv 14/5 B 171, in der hier maßgeblichen Fassung vom 1. Januar 2007) -, mit denen das Bundesministerium der Verteidigung das ihm bei der Verwendung der Soldaten gemäß § 3 Abs. 1 SG zustehende Ermessen für sich und die nachgeordneten Stellen gebunden hat (zum Verwendungsermessen vgl. Beschluss vom 27. Juli 2006 - BVerwG 1 WB 15.06 - m.w.N.).
  • BVerwG, 08.06.2010 - 1 WB 45.09
    Rn. 18 a) Die konkrete Entsendung von Soldaten in Einsatzgebiete erfolgt im Wesentlichen auf der Grundlage von Richtlinien und Erlassen - hier insbesondere den "Bestimmungen über die Versetzung, den Dienstpostenwechsel und die Kommandierung von Soldaten" (ZDv 14/5 B 171, in der hier maßgeblichen Fassung vom 1. Januar 2007) -, mit denen das Bundesministerium der Verteidigung das ihm bei der Verwendung der Soldaten gemäß § 3 Abs. 1 SG zustehende Ermessen für sich und die nachgeordneten Stellen gebunden hat (zum Verwendungsermessen vgl. Beschluss vom 27. Juli 2006 - BVerwG 1 WB 15.06 - m.w.N.).
  • BVerwG, 26.10.2006 - 1 WB 10.06

    Dienstgeschäft; Dienstleistung; Dienstreise; Kommandierung

  • BVerwG, 26.10.2006 - 1 WB 11.06

    Dienstgeschäft; Dienstleistung; Dienstreise; Kommandierung

  • VG Regensburg, 23.11.2016 - RO 1 K 16.479

    Widerruf der Anerkennung von Vordienstzeiten

  • VG München, 17.03.2009 - M 21 K 07.3529

    Zulässigkeit der Fortsetzungsfeststellungsklage

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