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Rechtsprechung
   BVerwG, 26.06.1985 - 1 WB 15.84   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1985,3453
BVerwG, 26.06.1985 - 1 WB 15.84 (https://dejure.org/1985,3453)
BVerwG, Entscheidung vom 26.06.1985 - 1 WB 15.84 (https://dejure.org/1985,3453)
BVerwG, Entscheidung vom 26. Juni 1985 - 1 WB 15.84 (https://dejure.org/1985,3453)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Soldat - Anspruch auf Beförderung - Leistungsvergleich - Verpflichtungsanträge - Höherwertiger Dienstposten - Regelmäßige Versetzungstermine - Förmliches Versetzungsbegehren - Vorverwendungen - Beurteilungstermin

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (8)Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 11.11.1975 - 1 WB 24.75
    Auszug aus BVerwG, 26.06.1985 - 1 WB 15.84
    Es ist ermessensgerecht, Vorverwendungen auf einem später höherbewerteten Dienstposten erst von dem Zeitpunkt an als erforderlich zu berücksichtigen, von dem der Dienstposten tatsächlich höherbewertet ist (Vergleiche BVerwG, 08.12.1972, VI C 8.70, BVerwGE 41, 253; Vergleiche BVerwG, 11.11.1975, I WB 24.75, BVerwGE 53, 95).

    Solche Bewertungen sind verteidigungs- und personalorganisatorische Zweckmäßigkeitsentscheidungen der personalführenden Stellen, die der gerichtlichen Kontrolle allenfalls beschränkt unterliegen (vgl. BVerwGE 53, 95; vgl. für die Dienstpostenbewertung im Beamtenrecht: BVerwGE 41, 253, 259) [BVerwG 08.12.1972 - VI C 8/70].

    Daß dies willkürlich zu Lasten des Antragstellers unterlassen worden und dieser dadurch unmittelbar in Individualrechten verletzt worden wäre, hat nicht einmal dieser behauptet (vgl. BVerwGE 53, 95, 97) [BVerwG 11.11.1975 - I WB 24/75].

  • BVerwG, 14.02.1978 - 1 WB 109.77

    Studiengangwechsel - Hochschulen der Bundeswehr - Beginn des Trimesters - …

    Auszug aus BVerwG, 26.06.1985 - 1 WB 15.84
    Es ist aber auch zu prüfen, ob dem Antrag zu den regelmäßigen Versetzungsterminen hätte stattgegeben werden müssen, die zwischen diesem Termin und dem ersten förmlichen Versetzungsbegehren liegen (Fortführung BVerwG, 14.02.1978, 1 WB 109/77, BVerwGE 63, 1 [BVerwG 14.02.1978 - 1 WB 109/77]).

    Da die Verzögerung, die durch das Vorverfahren und das gerichtliche Verfahren bis zur endgültigen Entscheidung eintritt, nicht von dem Antragsteller zu vertreten ist, hat der Senat auch zu prüfen, ob zu den genannten Zeitpunkten ein Anspruch auf Versetzung bestanden hätte (vgl. BVerwGE 63, 1, 2 [BVerwG 14.02.1978 - 1 WB 109/77];… BVerwG Beschluß vom 29. Mai 1985 aaO).

  • BVerwG, 08.12.1972 - VI C 8.70

    Bewertung eines Dienstpostens - Besoldung eines Beamten

    Auszug aus BVerwG, 26.06.1985 - 1 WB 15.84
    Es ist ermessensgerecht, Vorverwendungen auf einem später höherbewerteten Dienstposten erst von dem Zeitpunkt an als erforderlich zu berücksichtigen, von dem der Dienstposten tatsächlich höherbewertet ist (Vergleiche BVerwG, 08.12.1972, VI C 8.70, BVerwGE 41, 253; Vergleiche BVerwG, 11.11.1975, I WB 24.75, BVerwGE 53, 95).

    Solche Bewertungen sind verteidigungs- und personalorganisatorische Zweckmäßigkeitsentscheidungen der personalführenden Stellen, die der gerichtlichen Kontrolle allenfalls beschränkt unterliegen (vgl. BVerwGE 53, 95; vgl. für die Dienstpostenbewertung im Beamtenrecht: BVerwGE 41, 253, 259) [BVerwG 08.12.1972 - VI C 8/70].

  • BVerwG, 07.12.1982 - 1 WB 75.82

    Auswahlverfahren für die Versetzung auf einen höherwertigen Dienstposten - …

    Auszug aus BVerwG, 26.06.1985 - 1 WB 15.84
    Über die Verwendung eines Berufssoldaten entscheidet der zuständige Vorgesetzte nach Maßgabe des dienstlichen Bedürfnisses nach seinem Ermessen, wobei die gegenüber dem Soldaten bestehende Fürsorgepflicht angemessen zu berücksichtigen ist (vgl. BVerwGE 53, 321, 323 [BVerwG 27.07.1977 - I WB 19/76]; 63, 96, 97 [BVerwG 12.07.1978 - 1 WB 107/77]; BVerwG Beschlüsse vom 7. Dezember 1982 - 1 WB 75/82 - und vom 29. Mai 1985 - 1 WB 9/84).

    Da der Senat die Frage, welchen Platz der Antragsteller bei einer Versetzung zum 1. Oktober 1985 (oder zu einem noch späteren Termin) im Vergleich mit anderen Hauptleuten im Hinblick auf die Versetzung auf einen A-13-Dienstposten einnehmen wird, gegenwärtig noch nicht abschließend beurteilen kann, kann er das Verpflichtungsbegehren des Antragstellers lediglich daraufhin nachprüfen, ob seine Versetzung auf einen Stabsoffizierdienstposten zu dem letzten regelmäßigen Versetzungstermin hätte erfolgen müssen bzw. ob eine solche rechtswidrig unterlassen worden ist (vgl. BVerwG Beschluß vom 7. Dezember 1982 aaO).

  • BVerwG, 27.07.1977 - 1 WB 19.76

    Fernschriftliche Bekanntgabe - Anfechtbarkeit - Herausgehobener Dienstposten - …

    Auszug aus BVerwG, 26.06.1985 - 1 WB 15.84
    Über die Verwendung eines Berufssoldaten entscheidet der zuständige Vorgesetzte nach Maßgabe des dienstlichen Bedürfnisses nach seinem Ermessen, wobei die gegenüber dem Soldaten bestehende Fürsorgepflicht angemessen zu berücksichtigen ist (vgl. BVerwGE 53, 321, 323 [BVerwG 27.07.1977 - I WB 19/76]; 63, 96, 97 [BVerwG 12.07.1978 - 1 WB 107/77]; BVerwG Beschlüsse vom 7. Dezember 1982 - 1 WB 75/82 - und vom 29. Mai 1985 - 1 WB 9/84).
  • BVerwG, 12.07.1978 - 1 WB 107.77

    Soldat - Kommandierung - Versetzung - Hochschule der Bundeswehr - …

    Auszug aus BVerwG, 26.06.1985 - 1 WB 15.84
    Über die Verwendung eines Berufssoldaten entscheidet der zuständige Vorgesetzte nach Maßgabe des dienstlichen Bedürfnisses nach seinem Ermessen, wobei die gegenüber dem Soldaten bestehende Fürsorgepflicht angemessen zu berücksichtigen ist (vgl. BVerwGE 53, 321, 323 [BVerwG 27.07.1977 - I WB 19/76]; 63, 96, 97 [BVerwG 12.07.1978 - 1 WB 107/77]; BVerwG Beschlüsse vom 7. Dezember 1982 - 1 WB 75/82 - und vom 29. Mai 1985 - 1 WB 9/84).
  • BVerwG, 29.05.1985 - 1 WB 9.84

    Verwendung eines Soldaten - Höher dotierter Dienstposten - Eignungsreihenfolge - …

    Auszug aus BVerwG, 26.06.1985 - 1 WB 15.84
    Über die Verwendung eines Berufssoldaten entscheidet der zuständige Vorgesetzte nach Maßgabe des dienstlichen Bedürfnisses nach seinem Ermessen, wobei die gegenüber dem Soldaten bestehende Fürsorgepflicht angemessen zu berücksichtigen ist (vgl. BVerwGE 53, 321, 323 [BVerwG 27.07.1977 - I WB 19/76]; 63, 96, 97 [BVerwG 12.07.1978 - 1 WB 107/77]; BVerwG Beschlüsse vom 7. Dezember 1982 - 1 WB 75/82 - und vom 29. Mai 1985 - 1 WB 9/84).
  • BVerwG, 07.11.1991 - 1 WB 160.90

    Personalvertretung - Rechtsweg Wehrdienstgericht - Laufbahnentwicklung - …

    Ober die Verwendung eines Berufssoldaten entscheidet der zuständige Vorgesetzte nach Maßgabe des dienstlichen Bedürfnisses nach seinem Ermessen, wobei die gegenüber dem Soldaten obliegende Fürsorgepflicht angemessen zu berücksichtigen ist (vgl. Beschlüsse vom 27. Juli 1977 - BVerwG 1 WB 19.76 - <BVerwGE 53, 321 [323] >, vom 12. Juli 1978 - BVerwG 1 WB 107.77 - <BVerwGE 63, 96 [f.]>, vom 7. Dezember 1982 - BVerwG 1 WB 75.82 -, vom 29. Mai 1985 - BVerwG 1 WB 9.84 - und vom 26. Juni 1985 - BVerwG 1 WB 15.84 -).
  • BVerwG, 11.04.1991 - 1 WB 148.89

    Streit um die Ablehnung des Antrags eines Zeitsoldaten auf Versetzung auf einen …

    Über die Verwendung eines Berufssoldaten entscheidet der zuständige Vorgesetzte nach Maßgabe des dienstlichen Bedürfnisses nach seinem Ermessen, wobei die gegenüber dem Soldaten bestehende Fürsorgepflicht angemessen zu berücksichtigen ist (BVerwG Beschluß vom 26. Juni 1985 - 1 WB 15/84).

    Da die Verzögerung, die durch das Vorverfahren und das gerichtliche Verfahren bis zur endgültigen Entscheidung eintritt, nicht von dem Antragsteller zu vertreten ist, hat der Senat auch zu prüfen, ob zu den genannten Zeitpunkten ein Anspruch auf Versetzung bestanden hätte (vgl. BVerwGE 63, 1, 2 [BVerwG 14.02.1978 - BVerwG 1 WB 109/77]; BVerwG Beschluß vom 26. Juni - 1 WB 15/84).

  • BVerwG, 12.11.1992 - 1 WB 41.92

    Anspruch des Soldaten auf Verwendung auf einen bestimmten Dienstposten nach …

    Ebenso wie Zusatzpunkte für entsprechende Verwendungen erst von dem Zeitpunkt an vergeben zu werden brauchen, von dem an in der STAN der Dienstposten tatsächlich höherbewertet ist (Beschluß vom 26. Juni 1985 - BVerwG 1 WB 15.84 -), ist es nicht zu beanstanden, daß auch die dienstlichen Leistungen bis zu diesem Zeitpunkt als auf einem HFw/StFw-Dienstposten erbracht beurteilt werden.
  • BVerwG, 24.08.1994 - 1 WB 34 94

    Beförderung zum Oberstabsfeldwebel - Widerruf der planmäßigen Beurteilung eines …

    Bei dieser Sachlage kann es offenbleiben, ob die Regelung für das "Auswahlverfahren für die Beförderung zum Hauptfeldwebel, Stabsfeldwebel und Oberstabsfeldwebel" vom 28. Januar 1991 (BMVg - P II 1 - 16-32-02/12 -), nach der für die Aufstellung einer Reihenfolge für die Beförderungstermine planmäßige Beurteilungen grundsätzlich erstmals sechs Monate nach dem Vorlagetermin berücksichtigt werden (Teil B Nr. 3. Fußnote 2 des o.a. Erlasses), auch für die Auswahl zur Nachbesetzung höherbewerteter Dienstposten Anwendung finden kann (vgl. hierzu Beschluß vom 26. Juni 1985 - BVerwG 1 WB 15.84 - ).
  • BVerwG, 05.11.1987 - 1 WB 59.87

    Auswahlverfahren für die Beförderung zum Stabsfeldwebel und Oberstabsfeldwebel - …

    Der Senat hat im übrigen bereits in seinem Beschluß vom 26. Juni 1985 - 1 WB 15/84 - (= NZWehrr 1986, 256 nur Leitsatz) entschieden, daß es nicht zu beanstanden ist, wenn Sonderpunkte erst von dem Zeitpunkt an vergeben werden, von dem an der Dienstposten in der betreffenden STAN tatsächlich höherbewertet worden ist.
  • BVerwG, 16.07.1987 - 1 WB 158.86

    Soldat - Planmäßige Beurteilung - Dienstzeitende - Sonderbeurteilung

    Für die Personalentscheidungen zum 1. Oktober 1986 konnten nur die bis zum 30. September 1984 zu erstellenden planmäßigen Beurteilungen herangezogen werden (vgl. BVerwG Beschluß vom 26. Juni 1985 - 1 WB 15/84).
  • BVerwG, 24.04.1990 - 1 WB 79.89

    Anspruch eines Soldaten auf eine bestimmte Verwendung - Verpflichtung des …

    Solche Bewertungen sind verteidigungs- und personalorganisatorische Zweckmäßigkeitsentscheidungen der personalführenden Stellen, die der gerichtlichen Kontrolle allenfalls beschränkt unterliegen (vgl. BVerwG Beschluß vom 25. Juni 1985 - 1 WB 15/84).
  • BVerwG, 11.04.1989 - 1 WB 107.88

    Erfolgsaussichten des Antrags eines Bundeswehrsoldaten auf Versetzung auf einen …

    Über die Verwendung eines Berufssoldaten entscheidet der zuständige Vorgesetzte nach Maßgabe des dienstlichen Bedürfnisses nach seinem Ermessen, wobei die gegenüber dem Soldaten bestehende Fürsorgepflicht angemessen zu berücksichtigen ist (BVerwG Beschluß vom 26. Juni 1985 - 1 WB 15/84 - NZWehrr 1986, 256 - nur Leitsatz).
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