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Rechtsprechung
   BVerwG, 01.09.1987 - 1 WB 150.86   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1987,4047
BVerwG, 01.09.1987 - 1 WB 150.86 (https://dejure.org/1987,4047)
BVerwG, Entscheidung vom 01.09.1987 - 1 WB 150.86 (https://dejure.org/1987,4047)
BVerwG, Entscheidung vom 01. September 1987 - 1 WB 150.86 (https://dejure.org/1987,4047)
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Wird zitiert von ... (9)Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 14.11.1978 - 1 WB 169.77

    Wehrbeschwerde - Beschwerde - Dienstaufsichtsbeschwerde - Verfahrensgarantien - …

    Auszug aus BVerwG, 01.09.1987 - 1 WB 150.86
    Zu den in § 17 WBO genannten Rechten der Soldaten und Pflichten Ihrer Vorgesetzten ihnen gegenüber gehört nicht die Wahrung der den Soldaten durch die Wehrdisziplinarordnung gegebenen Verfahrensgarantien (ständige Rechtsprechung: BVerwGE 63, 152, 154 [BVerwG 14.11.1978 - 1 WB 169/77]; BVerwG Beschluß vom 26. Mai 1983 - 1 WB 172/82).
  • BVerwG, 12.10.1983 - 1 WB 93.82

    Zurechtweisung eines Soldaten - Beeinträchtigung der Rechtssphäre - …

    Auszug aus BVerwG, 01.09.1987 - 1 WB 150.86
    Der Inhalt der angefochtenen Entscheidung des Kdr LTKdo kann auch nicht als erzieherische Maßnahme im Sinne des § 29 Abs. 1 WDO, ZDv 14/3 B 160 angesehen werden, die nach der ständigen Rechtsprechung des Senats als dienstliche Maßnahme im Sinne des § 17 WBO anzusehen und nach der Wehrbeschwerdeordnung anfechtbar ist (vgl. BVerwGE 53, 239; 76, 117, 120) [BVerwG 12.10.1983 - 1 WB 93/82].
  • BVerwG, 12.01.1977 - 1 WB 100.75

    Wehrbeschwerdeverfahren - Überprüfung erzieherischer Maßnahmen - Nachprüfung …

    Auszug aus BVerwG, 01.09.1987 - 1 WB 150.86
    Der Inhalt der angefochtenen Entscheidung des Kdr LTKdo kann auch nicht als erzieherische Maßnahme im Sinne des § 29 Abs. 1 WDO, ZDv 14/3 B 160 angesehen werden, die nach der ständigen Rechtsprechung des Senats als dienstliche Maßnahme im Sinne des § 17 WBO anzusehen und nach der Wehrbeschwerdeordnung anfechtbar ist (vgl. BVerwGE 53, 239; 76, 117, 120) [BVerwG 12.10.1983 - 1 WB 93/82].
  • BVerwG, 14.07.1987 - 1 WB 157.86

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 01.09.1987 - 1 WB 150.86
    Eine wie hier begehrte bloße Tatsachenfeststellung ist stets unzulässig (BVerwG Beschluß vom 14. Juli 1987 - 1 WB 157/86).
  • BVerwG, 25.11.1986 - 1 WB 151.86
    Auszug aus BVerwG, 01.09.1987 - 1 WB 150.86
    Die Regelung der Wehrdisziplinarordnung stellt ein abgeschlossenes Ganzes dar, das ein teilweises Ausweichen auf die Vorschriften der Wehrbeschwerdeordnung über die von der Wehrdisziplinarordnung selbst gegebenen Ausnahmen hinaus (vgl. § 38 WDO) schon vom System her nicht duldet (BVerwG Beschlüsse vom 12. Juni 1969 - 1 WB 4/69 - und vom 25. November 1986 - 1 WB 151/86).
  • BVerwG, 26.05.1983 - 1 WB 172.82

    Versetzung eines Soldaten wegen Überschreitung der Höchststudiendauer von vier …

    Auszug aus BVerwG, 01.09.1987 - 1 WB 150.86
    Zu den in § 17 WBO genannten Rechten der Soldaten und Pflichten Ihrer Vorgesetzten ihnen gegenüber gehört nicht die Wahrung der den Soldaten durch die Wehrdisziplinarordnung gegebenen Verfahrensgarantien (ständige Rechtsprechung: BVerwGE 63, 152, 154 [BVerwG 14.11.1978 - 1 WB 169/77]; BVerwG Beschluß vom 26. Mai 1983 - 1 WB 172/82).
  • BVerwG, 25.11.1987 - 1 WB 110.86

    Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen der Zurückstellung der zu erwartenden Beförderung …

    Auszug aus BVerwG, 01.09.1987 - 1 WB 150.86
    Die Akten 1 WB 110/86 wurden beigezogen.
  • BVerwG, 13.12.1990 - 1 WB 82.90

    Verweis wegen Verstoßes gegen Regelungen zur Belegung der Betten eines …

    Das entspricht der ständigen Rechtsprechung des Senats (BVerwG Beschlüsse vom 1. September 1987 - 1 WB 150/86 -, vom 25. Februar 1987 - 1 WB 176/86 - und vom 28. August 1990 - 1 WB 106/89).
  • BVerwG, 09.03.1993 - 1 WB 74.92

    Versetzung eines Soldaten auf einen anderen Dienstposten - Dienstliches Bedürfnis …

    Eine wie hier begehrte bloße Feststellung einer Tatsache - daß und gegebenenfalls welcher Nachteil eingetreten sei - ist stets unzulässig (vgl. Beschluß vom 1. September 1987 - BVerwG 1 WB 150.86 -).
  • BVerwG, 23.04.1992 - 1 WB 149.91

    Wehrrecht - Disziplinarrecht - Selbstreinigungserzwingungsverfahren - …

    Das entspricht der ständigen Rechtsprechung des Senats (Beschlüsse vom 1. September 1987 - BVerwG 1 WB 150.86 -, vom 25. Februar 1987 - BVerwG 1 WB 176.86 -, vom 28. August 1990 - BVerwG 1 WB 106.89 - und vom 13. Dezember 1990 - BVerwG 1 WB 82.90 -), von der abzuweichen, kein Anlaß besteht.
  • BVerwG, 27.11.1990 - 1 WB 76.90

    Recht der Soldaten: Anspruch auf dienstrechtliche Maßregelung eines Dritten durch …

    Abgesehen davon, daß die entsprechende Rüge des Antragstellers aus den bereits dargelegten Gründen einer gerichtlichen Überprüfung nach der Wehrbeschwerdeordnung nicht zugänglich ist, stellt die Regelung der Wehrdisziplinarordnung, innerhalb derer der InspM tätig wurde, ein abgeschlossenes Ganzes dar, das ein teilweises Ausweichen auf die Vorschriften der Wehrbeschwerdeordnung über die in der Wehrdisziplinarordnung selbst genannten Ausnahmen hinaus schon vom System her nicht duldet (BVerwG Beschlüsse vom 12. Juni 1969 - 1 WB 4/69 -, vom 25. November 1986 - 1 WB 151/86 - und vom 1. September 1987 - 1 WB 150/86), wobei es nicht darauf ankommt, ob nach den Vorschriften der Wehrdisziplinarordnung bestimmte Einzelmaßnahmen überhaupt selbständig angefochten werden können oder nicht (BVerwG s.o.).
  • BVerwG, 03.07.1991 - 1 WB 191.90

    Verwarnung eines Berufssoldaten auf Grund dessen haltlosen Vorwurfs eines …

    Das entspricht der ständigen Rechtsprechung des Senats (Beschlüsse vom 1. September 1987 - BVerwG 1 WB 150.86 -, vom 25. Februar 1987 - BVerwG 1 WB 176.86 -, vom 28. August 1990 - BVerwG 1 WB 106.89 - und vom 13. Dezember 1990 - BVerwG 1 WB 82.90 -).
  • BVerwG, 15.12.1998 - 1 WB 67.98

    Aufnahme von disziplinaren Vorermittlungen durch den früheren …

    Die Regelung der Wehrdisziplinarordnung stellt ein in sich geschlossenes Ganzes dar, das ein teilweises Ausweichen auf die Vorschriften der Wehrbeschwerdeordnung über die von der Wehrdisziplinarordnung selbst vorgesehenen Ausnahmen hinaus schon vom System her nicht duldet (stRspr.: vgl. Beschlüsse vom 25. Februar 1987 - BVerwG 1 WB 176.86 -, vom 1. September 1987 - BVerwG 1 WB 150.86 - und vom 28. August 1990 - BVerwG 1 WB 106.89 -).
  • BVerwG, 18.08.1992 - 1 WB 43.92

    Anforderungen an die Durchführung eines wehrdisziplinarrechtlichen Verfahrens - …

    Abgesehen davon, daß eine entsprechende Rüge des Antragstellers aus den bereits dargelegten Gründen einer gerichtlichen Überprüfung nach der Wehrbeschwerdeordnung nicht zugänglich ist, stellt die Regelung der Wehrdisziplinarordnung, innerhalb derer der Kommandeur der Korpstruppen ... Korps tätig wurde, ein abgeschlossenes Ganzes dar, das ein teilweises Ausweichen auf die Vorschriften der Wehrbeschwerdeordnung über die in der Wehrdisziplinarordnung selbst genannten Ausnahmen hinaus schon vom System her nicht duldet (Beschlüsse vom 12. Juni 1969 - BVerwG 1 WB 4.69 -, vom 1. September 1987 - BVerwG 1 WB 150.86 - und vom 23. April 1992 - BVerwG 1 WB 149.91 -), wobei es nicht darauf ankommt, ob nach den Vorschriften der Wehrdisziplinarordnung bestimmte Einzelmaßnahmen überhaupt selbständig angefochten werden können oder nicht.
  • BVerwG, 28.08.1990 - 1 WB 106.89

    Formulierungen beleidigenden Charakters im Rahmen der Anhörung eines …

    Die Regelung der Wehrdisziplinarordnung stellt ein abgeschlossenes Ganzes dar, das ein teilweises Ausweichen auf die Vorschriften der Wehrbeschwerdeordnung über die von der Wehrdisziplinarordnung selbst gegebenen Ausnahmen hinaus (vgl. § 38 WDO) schon vom System her nicht duldet (BVerwG Beschluß vom 1. September 1987 - 1 WB 150/86 - m.w.N.).
  • BVerwG, 22.07.1999 - 1 WB 23.99

    Statthaftigkeit einer Beschwerde gegen disziplinare Ermittlungen - Bestimmung des …

    Die Regelungen der Wehrdisziplinarordnung stellen ein in sich geschlossenes Ganzes dar, das ein auch nur teilweises Ausweichen auf die Vorschriften der Wehrbeschwerdeordnung über die von der Wehrdisziplinarordnung selbst vorgesehenen Ausnahmen hinaus schon vom System her nicht zuläßt (stRspr.: vgl. Beschlüsse vom 1. September 1987 - BVerwG 1 WB 150.86 -, vom 25. Februar 1987 - BVerwG 1 WB 176.86 -, vom 28. August 1990 - BVerwG 1 WB 106.89 - und vom 27. August 1998 - BVerwG 1 WB 11.98 -).
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