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Rechtsprechung
   BVerwG, 25.11.1986 - 1 WB 151.86   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1986,18806
BVerwG, 25.11.1986 - 1 WB 151.86 (https://dejure.org/1986,18806)
BVerwG, Entscheidung vom 25.11.1986 - 1 WB 151.86 (https://dejure.org/1986,18806)
BVerwG, Entscheidung vom 25. November 1986 - 1 WB 151.86 (https://dejure.org/1986,18806)
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Wird zitiert von ... (10)

  • BVerwG, 16.09.1996 - 2 WD 30.96

    Recht der Soldaten - Disziplinarverfahren, Anforderungen an die wirksame …

    Insoweit gilt der allgemeine Grundsatz, daß jede Behörde der ihr nachgeordneten Behörde im Rahmen ihrer Zuständigkeiten Weisungen erteilen kann (Urteil vom 26. April 1973 - BVerwG 2 WD 26.72 - vgl. auch Beschluß vom 25. November 1986 - BVerwG 1 WB 151.86 - ).
  • BVerwG, 25.02.1987 - 1 WB 176.86

    Wehrdienstrechtliche Ausgestaltung der Zulässigkeitsvoraussetzungen der …

    Der Senat wies diesen Antrag mit Beschluß vom 25. November 1986 - 1 WB 151/86 - als unzulässig zurück.

    Zu den in § 17 WBO genannten Rechten der Soldaten und Pflichten ihrer Vorgesetzten ihnen gegenüber gehört nämlich nicht die Wahrung der den Soldaten durch die WDO gegebenen Verfahrensgarantien (vgl. BVerwG Beschluß vom 25. November 1986 - 1 WB 151/86 - m.w.N.).

  • BVerwG, 23.04.1992 - 1 WB 149.91

    Wehrrecht - Disziplinarrecht - Selbstreinigungserzwingungsverfahren - …

    Wie bereits ausgeführt, gehört zu den in § 17 WBO genannten Rechten der Soldaten und Pflichten ihrer Vorgesetzten ihnen gegenüber nicht die Wahrung der dem Soldaten durch die Wehrdisziplinarordnung gegebenen Verfahrensgarantien (Beschlüsse vom 14. November 1978 - BVerwG 1 WB 169.77 - <BVerwGE 63, 152 [154]>, vom 13. Dezember 1990 - BVerwG 1 WB 82.90 -, vom 28. Juli 1977 - BVerwG 1 WB 129.77 - und vom 25. November 1986 - BVerwG 1 WB 151.86 -).
  • BVerwG, 13.12.1990 - 1 WB 82.90

    Verweis wegen Verstoßes gegen Regelungen zur Belegung der Betten eines …

    Zu den in § 17 WBO genannten Rechten der Soldaten und Pflichten ihrer Vorgesetzten ihnen gegenüber gehört nicht die Wahrung der den Soldaten durch die Wehrdisziplinarordnung gegebenen Verfahrensgarantien (BVerwGE 63, 152, 154 [BVerwG 14.11.1978 - 1 WB 169/77]; BVerwG Beschluß vom 25. November 1986 - 1 WB 151/86).
  • BVerwG, 27.11.1990 - 1 WB 76.90

    Recht der Soldaten: Anspruch auf dienstrechtliche Maßregelung eines Dritten durch …

    Abgesehen davon, daß die entsprechende Rüge des Antragstellers aus den bereits dargelegten Gründen einer gerichtlichen Überprüfung nach der Wehrbeschwerdeordnung nicht zugänglich ist, stellt die Regelung der Wehrdisziplinarordnung, innerhalb derer der InspM tätig wurde, ein abgeschlossenes Ganzes dar, das ein teilweises Ausweichen auf die Vorschriften der Wehrbeschwerdeordnung über die in der Wehrdisziplinarordnung selbst genannten Ausnahmen hinaus schon vom System her nicht duldet (BVerwG Beschlüsse vom 12. Juni 1969 - 1 WB 4/69 -, vom 25. November 1986 - 1 WB 151/86 - und vom 1. September 1987 - 1 WB 150/86), wobei es nicht darauf ankommt, ob nach den Vorschriften der Wehrdisziplinarordnung bestimmte Einzelmaßnahmen überhaupt selbständig angefochten werden können oder nicht (BVerwG s.o.).
  • BVerwG, 30.01.1996 - 1 WB 61.95

    Dienstpflichtverletzung eines Soldaten - Zustellung eines Verwaltungsakts

    Die Regelung der WDO stellt ein abgeschlossenes Ganzes dar, das ein teilweises Ausweichen auf die Vorschriften der WBO über die von der WDO selbst gegebenen Ausnahmen hinaus (§ 38 WDO) schon vom System her nicht duldet (vgl. Beschluß vom 25. November 1986 - BVerwG 1 WB 151.86 - m.w.N.).
  • BVerwG, 01.09.1987 - 1 WB 150.86

    Rechtsmittel

    Die Regelung der Wehrdisziplinarordnung stellt ein abgeschlossenes Ganzes dar, das ein teilweises Ausweichen auf die Vorschriften der Wehrbeschwerdeordnung über die von der Wehrdisziplinarordnung selbst gegebenen Ausnahmen hinaus (vgl. § 38 WDO) schon vom System her nicht duldet (BVerwG Beschlüsse vom 12. Juni 1969 - 1 WB 4/69 - und vom 25. November 1986 - 1 WB 151/86).
  • BVerwG, 15.12.1998 - 1 WB 67.98

    Aufnahme von disziplinaren Vorermittlungen durch den früheren …

    Zu den in § 17 WBO genannten Rechten und Pflichten ihrer Vorgesetzten gehört nicht die Wahrung der dem Soldaten durch die Wehrdisziplinarordnung gewährten Verfahrensgarantien (stRspr.: vgl. Beschlüsse vom 14. November 1978 - BVerwG 1 WB 169.77 - <BVerwGE 63, 152 [154]>, vom 25. November 1986 - BVerwG 1 WB 151.86 -, vom 13. Dezember 1990 - BVerwG 1 WB 82.90 - und vom 19. März 1996 - BVerwG 1 WB 3.95 - ).
  • BVerwG, 28.08.1990 - 1 WB 106.89

    Formulierungen beleidigenden Charakters im Rahmen der Anhörung eines …

    Zu den in § 17 WBO genannten Rechten der Soldaten und Pflichten ihrer Vorgesetzten ihnen gegenüber gehört nicht die Wahrung der den Soldaten durch die Wehrdisziplinarordnung gegebenen Verfahrensgarantien (BVerwGE 63, 152, 154 [BVerwG 14.11.1978 - 1 WB 169/77]; BVerwG Beschluß vom 25. November 1986 - 1 WB 151/86).
  • BVerwG, 22.07.1999 - 1 WB 23.99

    Statthaftigkeit einer Beschwerde gegen disziplinare Ermittlungen - Bestimmung des …

    Zu den in § 17 Abs. 1 WBO genannten Rechten der Soldaten und Pflichten ihrer Vorgesetzten gehört nicht die Wahrung der den Soldaten durch die Wehrdisziplinarordnung gegebenen Verfahrensgarantien (stRspr.: vgl. Beschlüsse vom 14. November 1978 - BVerwG 1 WB 169.77 - < BVerwGE 63, 152 [154]>, vom 25. November 1986 - BVerwG 1 WB 151.86 -, vom 13. Dezember 1990 - BVerwG 1 WB 82.90 -, vom 27. November 1991 - BVerwG 1 WB 55, 56.91 -, vom 19. März 1996 - BVerwG 1 WB 3.95 - und vom 27. August 1998 - BVerwG 1 WB 11.98 -).
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