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Rechtsprechung
   BVerwG, 30.09.1986 - 1 WB 153.86   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1986,11220
BVerwG, 30.09.1986 - 1 WB 153.86 (https://dejure.org/1986,11220)
BVerwG, Entscheidung vom 30.09.1986 - 1 WB 153.86 (https://dejure.org/1986,11220)
BVerwG, Entscheidung vom 30. September 1986 - 1 WB 153.86 (https://dejure.org/1986,11220)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Dienstpostenbesetzung - Wehrbeschwerde wegen Nichtberücksichtigung - Planungsabsicht - Öffentliches Interesse - Stellenbesetzung - Militärische Verwendungsentscheidung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 27.07.1977 - 1 WB 19.76

    Fernschriftliche Bekanntgabe - Anfechtbarkeit - Herausgehobener Dienstposten - …

    Auszug aus BVerwG, 30.09.1986 - 1 WB 153.86
    - vgl. BVerwGE 53, 321, 324; 76, 336, 338 f. -.

    Er müßte es vielmehr hinnehmen, von seinem Dienstposten wegversetzt zu werden, wenn der Antragsteller bei der Stellenbesetzung ihm gegenüber rechtswidrig übergangen worden wäre (vgl. BVerwGE 53, 321, 324; 76, 336, 338 f.).

  • BVerwG, 30.03.1983 - 1 WB 38.83

    Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz gegen eine Übertragung der Funktion des …

    Auszug aus BVerwG, 30.09.1986 - 1 WB 153.86
    - vgl. BVerwG Beschluß vom 30. März 1983 - 1 WB 38/83 - m.w.H. -.

    Gegenüber diesem schwerwiegenden öffentlichen Interesse haben die persönlichen Belange eines Soldaten, der sich bei der Stellenbesetzung übergangen fühlt, in aller Regel zurückzutreten (vgl. BVerw Beschluß vom 30. März 1983 - 1 WB 38/83 - m.w.H.).

  • BVerwG, 20.02.1985 - 1 WB 37.83

    Wehrrecht; Konkurrentenklage; Militärische Verwendungsentscheidung; Zulässigkeit

    Auszug aus BVerwG, 30.09.1986 - 1 WB 153.86
    Er müßte es vielmehr hinnehmen, von seinem Dienstposten wegversetzt zu werden, wenn der Antragsteller bei der Stellenbesetzung ihm gegenüber rechtswidrig übergangen worden wäre (vgl. BVerwGE 53, 321, 324; 76, 336, 338 f.).
  • BVerwG, 23.04.1975 - I WB 189.72

    Beschwerde über den Bundesminister der Verteidigung wegen der Entscheidung über …

    Auszug aus BVerwG, 30.09.1986 - 1 WB 153.86
    Der Senat kann nur prüfen, ob sich der BMVg bei seiner Entscheidung von sachfremden Erwägungen hat leiten lassen, ob er allgemein gültige Bewertungsmaßstäbe nicht beachtet hat oder ob er von einem unrichtigen Sachverhalt ausgegangen ist (vgl. BVerwGE 53, 23, 30 m.w.H.).
  • BVerwG, 11.01.1983 - 1 WB 129.82

    Anspruch eines Soldaten auf Aufnahme in den Kreis der Anwärter für eine …

    Auszug aus BVerwG, 30.09.1986 - 1 WB 153.86
    Es handelt sich insoweit nur um die Bekanntgabe einer mehr oder weniger unverbindlichen, unter Berücksichtigung aller gegenwärtigen Umstände getroffenen, gleichwohl auch für die Zukunft noch offenen Planungsabsicht, die nach der ständigen Rechtsprechung des Senats nicht nach § 17 WBO angefochten werden kann (vgl. BVerwGE 76, 50, 51).
  • BVerwG, 28.10.1986 - 1 WB 173.86

    Rechtsmittel

    Erreicht der Antragsteller mit der einstweiligen Anordnung, wie hier, weitgehend bereits das im Hauptsacheverfahren verfolgte Ziel, so ist bei der Beurteilung der Erfolgsaussichten im Hauptsacheverfahren ein strenger Maßstab anzulegen (…vgl. Eyermann/Fröhler, VwGO 8. Aufl. § 123 RdNrn. 8, 13 a; ständige Rechtsprechung: vgl. BVerwG Beschlüsse vom 14. April 1986 - 1 WB 44/86 - undvom 30. September 1986 - 1 WB 153/86).
  • BVerwG, 17.12.1986 - 1 WB 181.86

    Ablösung eines Lehrstabsoffiziers von seiner Lehrverpflichtung im laufenden MAD …

    Da der Gesetzgeber dem öffentlichen Interesse an der sofortigen Vollziehbarkeit truppendienstlicher Maßnahmen grundsätzlich den Vorrang eingeräumt hat, kommt eine Anordnung der aufschiebenden Wirkung nur in Betracht, wenn sich bereits bei summarischer Prüfung durchgreifende Zweifel an der Rechtmäßigkeit der angefochtenen Maßnahme ergeben oder wenn dem Soldaten durch den sofortigen Vollzug unzumutbare, insbesondere nicht wiedergutzumachende Nachteile entstünden (ständige Rechtsprechung des Senats: zuletzt Beschluß vom 30. September 1986 - 1 WB 153/86).
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