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Rechtsprechung
   BVerwG, 25.04.1978 - 1 WB 154.77   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1978,614
BVerwG, 25.04.1978 - 1 WB 154.77 (https://dejure.org/1978,614)
BVerwG, Entscheidung vom 25.04.1978 - 1 WB 154.77 (https://dejure.org/1978,614)
BVerwG, Entscheidung vom 25. April 1978 - 1 WB 154.77 (https://dejure.org/1978,614)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Antragsverfahren - Soldat - Einleitung eines disziplinargerichtlichen Verfahrens - Persönlichkeitsrechte - Grenzen gerichtlicher Nachprüfbarkeit - Verletzung von Grundrechten - Einleitungsbehörde

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • BVerwGE 63, 56
  • DVBl 1978, 403
 
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Wird zitiert von ... (15)Zitiert selbst (6)

  • BGH, 24.11.1961 - 1 StR 140/61

    Anforderungen an die Durchführung des Revisionsverfahrens - Grundlagen der …

    Auszug aus BVerwG, 25.04.1978 - 1 WB 154.77
    Nach der Rechtsprechung zur Begründung von Gerichtsurteilen steht aber fest, daß beispielsweise in Strafsachen eine zur Einlegung eines Rechtsmittels berechtigende Beschwer nicht schon dann gegeben ist, wenn der Angeklagte sich allein durch die Urteilsgründe beschwert fühlt (BGHSt 7, 153; 16, 374) [BGH 21.11.1961 - 1 StR 424/61].
  • BVerfG, 14.04.1970 - 1 BvR 33/68

    Beginn der Einlegungsfrist für die Verfassungsbeschwerde - Verfassungsbeschwerde …

    Auszug aus BVerwG, 25.04.1978 - 1 WB 154.77
    Das Bundesverfassungsgericht hat hierzu in seinem Beschluß vom 14. April 1970 (BVerfGE 28, 151, 160 f) [BVerfG 14.04.1970 - 1 BvR 33/68] ausdrücklich ausgeführt:.
  • BVerfG, 08.10.1956 - 1 BvR 205/56

    Freispruch

    Auszug aus BVerwG, 25.04.1978 - 1 WB 154.77
    "Gegen einen Freispruch im Strafverfahren ist eine Verfassungsbeschwerde des Angeklagten nicht schlechthin ausgeschlossen; denn das freisprechende Urteil kann durch die Art seiner Begründung Grundrechte verletzen (BVerfGE 6, 7, 9) [BVerfG 08.10.1956 - 1 BvR 205/56].
  • BGH, 21.11.1961 - 1 StR 424/61

    Angriffe gegen die Beweiswürdigung des Tatsachengerichts - Abänderung einer durch …

    Auszug aus BVerwG, 25.04.1978 - 1 WB 154.77
    Nach der Rechtsprechung zur Begründung von Gerichtsurteilen steht aber fest, daß beispielsweise in Strafsachen eine zur Einlegung eines Rechtsmittels berechtigende Beschwer nicht schon dann gegeben ist, wenn der Angeklagte sich allein durch die Urteilsgründe beschwert fühlt (BGHSt 7, 153; 16, 374) [BGH 21.11.1961 - 1 StR 424/61].
  • BGH, 18.01.1955 - 5 StR 499/54
    Auszug aus BVerwG, 25.04.1978 - 1 WB 154.77
    Nach der Rechtsprechung zur Begründung von Gerichtsurteilen steht aber fest, daß beispielsweise in Strafsachen eine zur Einlegung eines Rechtsmittels berechtigende Beschwer nicht schon dann gegeben ist, wenn der Angeklagte sich allein durch die Urteilsgründe beschwert fühlt (BGHSt 7, 153; 16, 374) [BGH 21.11.1961 - 1 StR 424/61].
  • BVerwG, 05.05.1972 - I WB 123.71

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 25.04.1978 - 1 WB 154.77
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats stellt aber die Begründung eines Bescheides für sich grundsätzlich noch keine anfechtbare Maßnahme nach § 17 WBO dar (vgl. BVerwG Beschluß vom 5. Mai 1972 - 1 WB 123/71).
  • BVerwG, 29.05.1984 - 1 WB 73.83

    Rechtsmittel

    Zwar stellt die Begründung eines Bescheids für sich allein grundsätzlich keine nach der Wehrbeschwerdeordnung anfechtbare Maßnahme nach § 17 Abs. 3 Satz 1 WBO dar; Elemente der Begründung von Bescheiden können grundsätzlich nicht verselbständigt und zu Gegenständen eines eigenen wehrdienstgerichtlichen Verfahrens gemacht werden (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. BVerwGE 46, 149, 1 [BVerwG 21.08.1973 - I WB 23/73]. Leitsatz, 152; 63, 56 f.).

    Der Soldat würde andernfalls im Sinne des Art. 19 Abs. 4 GG durch die öffentliche Gewalt in seinen Rechten verletzt werden, ohne daß ihm deswegen, wie vom Grundgesetz geboten, der Rechtsweg offenstünde (BVerwGE 63, 56, 58) [BVerwG 25.04.1978 - 1 WB 154/77].

    Die hier getroffene Feststellung bedeutet keine Mißbilligung eines festgestellten Verhaltens (vgl. BVerwG Beschluß vom 9. November 1982 - 1 WB 85/81), sondern die gesetzmäßige Begründung der Nichtfeststellung eines Fehlverhaltens und verletzt auch mit der gewählten Formulierung nicht die Rechte des Antragstellers, insbesondere nicht seine Ehre (vgl. BVerwGE 63, 56, 59) [BVerwG 25.04.1978 - 1 WB 154/77].

  • BVerwG, 23.04.1980 - 1 WB 265.77

    Eberhard Wagemann

    Die Akten 1 WB 154/77 wurden beigezogen.

    Dieser Maßstab gilt nach dem Beschluß des Senats vom 25. April 1978 - 1 WB 154/77 - (= NZWehrr 1979, 71, DVBl 1978, 403) auch für die Begründung des Bescheids der Einleitungsbehörde im Disziplinarverfahren.

  • BVerwG, 14.07.1987 - 1 WB 157.86

    Rechtsmittel

    Die Begründung eines Antrags eines Vorgesetzten stellt ebenso wie die Begründung eines Bescheides für sich grundsätzlich keine anfechtbare Maßnahme nach § 17 WBO dar (BVerwGE 63, 56).

    Lediglich da, wo die Gründe eines Antrages einen zusätzlichen Eingriff in die Rechtssphäre des Soldaten enthalten, der über das eigentliche Antragsziel hinausgeht, der insbesondere nach der Art der Abfassung oder Eröffnung des Antrags die Persönlichkeitsrechte oder andere Grundrechte des Betroffenen berührt, ist ausnahmsweise die Anfechtbarkeit der Begründung oder Eröffnung gegeben (BVerwGE 63, 56).

  • BVerwG, 18.02.1999 - 1 WB 46.98

    Statthaftigkeit einer Wehrbeschwerde wegen Art und Weise der Personalführung - …

    Die Begründung einer Personalentscheidung stellt indes für sich genommen keine selbständig anfechtbare Maßnahme im Sinne des § 17 Abs. 3 Satz 1 WBO dar (vgl. Beschlüsse vom 25. April 1978 - BVerwG 1 WB 154.77 - <BVerwGE 63, 56 [f.]>, vom 14. Juli 1987 - BVerwG 1 WB 157.86 -, vom 22. März 1995 - BVerwG - 1 WB 103.94 - und vom 22. Juli 1997 - BVerwG 1 WB 2, 3.97 -).

    Lediglich in Fällen, in denen die Gründe einer truppendienstlichen Maßnahme einen zusätzlichen, selbständigen Eingriff in die Rechtssphäre des Soldaten enthalten, kann ausnahmsweise auch die Begründung einer Entscheidung Gegenstand eines Wehrbeschwerdeverfahrens sein (vgl. Beschluß vom 25. April 1978 - BVerwG 1 WB 154.77 - ).

  • BVerwG, 22.07.1997 - 1 WB 2.97

    Anfechtung eines Bescheides bezüglich der Versetzung eines Offiziers des …

    Die Begründung einer Personalmaßnahme stellt für sich genommen grundsätzlich keine anfechtbare Maßnahme im Sinne des § 17 Abs. 3 WBO dar (vgl. Beschlüsse vom 25. April 1978 - BVerwG 1 WB 154.77 - <BVerwGE 63, 56 [BVerwG 25.04.1978 - BVerwG 1 WB 154/77]>, vom 14. Juli 1987 - BVerwG 1 WB 157.86 - und vom 22. März 1995 - BVerwG 1 WB 103.94 - ).

    Lediglich in den Fällen, in denen die Gründe eines Bescheides einen zusätzlichen Eingriff in die Rechtssphäre des Soldaten enthalten, der über die eigentliche Maßnahme hinausgeht, der insbesondere nach der Art der Abfassung oder Eröffnung des Bescheides die Persönlichkeitsrechte oder andere Grundrechte des Betroffenen berührt, ist ausnahmsweise die Anfechtbarkeit auch der Begründung zu bejahen (vgl. Beschluß vom 25. April 1978 - BVerwG 1 WB 154.77 ).

  • BVerwG, 04.08.1988 - 1 WB 69.88

    Selbstständige Anfechtung eines Beurteilungsbeitrages bei Soldatenbeurteilung - …

    Es wäre allerdings denkbar, daß der Beurteilende bei Gelegenheit des Erstellens einer Beurteilung den Soldaten durch einen zusätzlichen Eingriff in seiner Rechtssphäre, insbesondere in seinem Persönlichkeitsrecht verletzt, der über Zweck und Ziel der Beurteilung hinausgeht (vgl. BVerwGE 63, 56).
  • BVerwG, 08.05.2001 - 1 WB 12.01

    Voraussetzungen eines Antragsverfahrens nach der Wehrbeschwerdeordnung (WBO) - …

    Nach der Rechtsprechung des Senats stellt die Begründung eines Bescheids für sich genommen grundsätzlich keine anfechtbare Maßnahme im Sinne des § 17 WBO dar (vgl. Beschlüsse vom 25. April 1978 - BVerwG 1 WB 154.77 - <BVerwGE 63, 56 [f.]> m.w.N., vom 21. Juni 1989 - BVerwG 1 WB 13.89 -, vom 22. März 1995 - BVerwG 1 WB 103.94 - und vom 22. Juli 1997 - BVerwG 1 WB 2, 3.97 -).

    Lediglich in Fällen, in denen die Gründe eines Bescheids einen zusätzlichen Eingriff in die Rechtssphäre des Soldaten enthalten, der über die eigentliche Maßnahme hinaus geht, der insbesondere nach der Art der Abfassung oder Eröffnung des Bescheides die Persönlichkeitsrechte oder andere Rechte des Betroffenen berührt, ist ausnahmsweise die Anfechtbarkeit auch der Begründung oder einzelner ihrer Formulierungen zu bejahen (vgl. Beschlüsse vom 25. April 1978 - BVerwG 1 WB 154.77 - , vom 15. Oktober 1996 - BVerwG 1 WB 35.96 - <NZWehrr 1997, 39> und vom 19. Mai 1998 - BVerwG 1 WB 13.98 - ).

  • BVerwG, 15.12.2020 - 2 WNB 9.20

    Selbstreinigungsverfahren; Standhaftigkeit der Beschwerde; Darlegungserfordernis

    Zum einen sind die Rechtsmittel in der Wehrdisziplinarordnung grundsätzlich abschließend geregelt und zum anderen können die in der Wehrdisziplinarordnung eingeräumten Rechte im Antragsverfahren nach § 17 Abs. 1 WBO nicht überprüft werden (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 25. April 1978 - 1 WB 154.77 - BVerwGE 63, 56 und vom 23. April 1992 - 1 WB 149.91 - NZWehrr 1992, 172 ff.).
  • BVerwG, 28.08.1990 - 1 WB 67.90

    Erfüllung der körperlichen Anforderungen eines Dienstpostens - Zuständigkeit für …

    Es wäre allerdings denkbar, daß der Beurteilende bei Gelegenheit des Erstellens einer Beurteilung den Soldaten durch einen zusätzlichen Eingriff in seiner Rechtssphäre, insbesondere in seinem Persönlichkeitsrecht, verletzt, der über Zweck und Ziel der Beurteilung hinausgeht (vgl. BVerwGE 63, 56).
  • BVerwG, 06.11.1990 - 1 WB 119.90

    Anfechtung der Stellungnahme eines höheren Vorgesetzten zu einer Beurteilung - …

    Anhaltspunkte dafür, daß der DivKdr den Antragsteller bei Abgabe der Stellungnahme durch einen zusätzlichen Eingriff in seine Rechtssphäre, insbesondere seinem Persönlichkeitsrecht (vgl. BVerwGE 63, 56), verletzt haben könnte, der über Zweck und Ziel der Beurteilung hinausgehen sollte, ergeben sich aus dem Wortlaut der Stellungnahme nicht, auch wenn der Einwand, es handele sich um eine "völlig aus dem Rahmen fallende negative Bewertung, die den Ruf des Antragstellers verletze und seine weitere Karriere in der Bundeswehr beende", nicht ganz abwegig erscheint.
  • BVerwG, 23.04.1992 - 1 WB 149.91

    Wehrrecht - Disziplinarrecht - Selbstreinigungserzwingungsverfahren - …

  • BVerwG, 04.11.1987 - 1 WB 163.86

    Auslandsverwendung des Soldaten - Sprachliche Eignung - Sprachprüfungszeugnis der …

  • BVerwG, 21.06.1989 - 1 WB 13.89

    Zulässigkeit eines gerichtlichen Antragsverfahrens nach der Wehrbeschwerdeordnung …

  • BVerwG, 09.08.1978 - 1 WB 97.77

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 29.11.1989 - 1 WB 201.88

    Erfolgsaussichten der Beschwerde eines Bundeswehrsoldaten gegen die Anordnung …

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