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Rechtsprechung
   BVerwG, 26.02.1992 - 1 WB 155.90   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,12571
BVerwG, 26.02.1992 - 1 WB 155.90 (https://dejure.org/1992,12571)
BVerwG, Entscheidung vom 26.02.1992 - 1 WB 155.90 (https://dejure.org/1992,12571)
BVerwG, Entscheidung vom 26. Februar 1992 - 1 WB 155.90 (https://dejure.org/1992,12571)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Aufhebung der Stellenumsetzung auf den Dienstposten "Ausbildungsfeldwebel" TE/ZE 130/008 mit vermindertem Aufgabenumfang - Anforderungen für die Auswahl für die Besetzung der Offiziersdienstposten (Offz-DP) - Beschwerde gegen die Verfügung des Dienstpostenwechsels - ...

 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 29.08.1984 - 1 WB 79.82

    Nachzubesetzender Dienstposten - Versetzung - Dienstliches Bedürfnis - …

    Auszug aus BVerwG, 26.02.1992 - 1 WB 155.90
    Ein derartiges Vorgehen rechtfertigt ein dienstliches Bedürfnis als Grundlage für die konkrete Personalmaßnahme nicht (vgl. Beschluß vom 29. August 1984 - BVerwG 1 WB 79.82 - <BVerwGE 76, 255>).
  • BVerwG, 30.07.1980 - 1 WB 57.78

    Anfechtungsantrag - Antrag auf wehrdienstgerichtliche Entscheidung - …

    Auszug aus BVerwG, 26.02.1992 - 1 WB 155.90
    Das Ergebnis mittlerweile erneuter STAN-Überprüfungen, wonach nach dem Vortrag des BMVg im Wege einer kompletten organisatorischen "Neuschüttelung" vermutlich sowohl der frühere als auch der derzeitige Dienstposten des Antragstellers aus der STAN gestrichen würden, ist hier unbeachtlich, da für die Beurteilung des vorliegenden Anfechtungsbegehrens die Sachlage spätestens im Zeitpunkt der Vorlage des Antrags auf gerichtliche Entscheidung im August 1990 maßgeblich ist (vgl. Beschluß vom 30. Juli 1980 - BVerwG 1 WB 57.78 - <BVerwGE 73, 48>).
  • BVerwG, 27.03.1979 - 1 WB 193.78

    Rechtmäßigkeitsanforderungen an die Versetzung eines Soldaten - Rechtliche …

    Auszug aus BVerwG, 26.02.1992 - 1 WB 155.90
    Die sich gegebenenfalls an die Bejahung des dienstlichen Bedürfnisses anschließende Ausübung des Ermessens kann von den Gerichten nur darauf überprüft werden, ob der zuständige Vorgesetzte bei seiner Entscheidung den Antragsteller durch Überschreitung oder Mißbrauch dienstlicher Befugnisse verletzt hat (§ 17 Abs. 3 Satz 2 WBO), ob er dabei die gesetzlichen Grenzen des ihm insoweit zustehenden Ermessens überschritten oder von dem Ermessen in einer dem Zweck der Ermächtigung nicht entsprechenden Weise Gebrauch gemacht hat (§ 114 VwGO analog; ständige Rechtsprechung: vgl. Beschlüsse vom 27. März 1979 - BVerwG 1 WB 193.78 - <BVerwGE 63, 210 [212]> und vom 30. Juli 1980 - BVerwG 1 WB 79.79 - <BVerwGE 73, 51 [f.]> m.w.N.).
  • BVerwG, 30.07.1980 - 1 WB 79.79

    Anspruch eines Soldaten auf eine bestimmte Verwendung - Ermessensbindung durch …

    Auszug aus BVerwG, 26.02.1992 - 1 WB 155.90
    Die sich gegebenenfalls an die Bejahung des dienstlichen Bedürfnisses anschließende Ausübung des Ermessens kann von den Gerichten nur darauf überprüft werden, ob der zuständige Vorgesetzte bei seiner Entscheidung den Antragsteller durch Überschreitung oder Mißbrauch dienstlicher Befugnisse verletzt hat (§ 17 Abs. 3 Satz 2 WBO), ob er dabei die gesetzlichen Grenzen des ihm insoweit zustehenden Ermessens überschritten oder von dem Ermessen in einer dem Zweck der Ermächtigung nicht entsprechenden Weise Gebrauch gemacht hat (§ 114 VwGO analog; ständige Rechtsprechung: vgl. Beschlüsse vom 27. März 1979 - BVerwG 1 WB 193.78 - <BVerwGE 63, 210 [212]> und vom 30. Juli 1980 - BVerwG 1 WB 79.79 - <BVerwGE 73, 51 [f.]> m.w.N.).
  • BVerwG, 11.11.1975 - 1 WB 24.75
    Auszug aus BVerwG, 26.02.1992 - 1 WB 155.90
    Der Senat hat zwar in ständiger Rechtsprechung entschieden (vgl. Beschlüsse vom 11. November 1975 - BVerwG 1 WB 24.75 - <BVerwGE 53, 95>, vom 12. August 1976 - BVerwG 1 WB 137.75 - und 7. Mai 1982 - BVerwG 1 WN 170.80 - und vom 14. März 1990 - BVerwG 1 WB 119.89 -), daß organisatorische Maßnahmen, wie das Ausweisen, Bezeichnen und Bewerten von Dienstposten in der STAN oder in STAN-Änderungen die Rechtssphäre des Soldaten nicht berühren, sondern außerhalb des Vorwurfs der Rechtswidrigkeit liegen, sie von dem Soldaten hinzunehmen sind und in der Regel ein dienstliches Bedürfnis für eine konkrete Personalmaßnahme begründen können; es ist nicht Aufgabe der für die Entscheidung über truppendienstliche Maßnahmen zuständigen Wehrdienstgerichte, in Fragen der Organisation die Vorstellungen des BMVg auf ihre Richtigkeit und Zweckmäßigkeit zu überprüfen.
  • BVerwG, 14.03.1990 - 1 WB 119.89

    Änderung oder Nichtänderung der Bewertung einer bestimmten STAN-Stelle - STAN als …

    Auszug aus BVerwG, 26.02.1992 - 1 WB 155.90
    Der Senat hat zwar in ständiger Rechtsprechung entschieden (vgl. Beschlüsse vom 11. November 1975 - BVerwG 1 WB 24.75 - <BVerwGE 53, 95>, vom 12. August 1976 - BVerwG 1 WB 137.75 - und 7. Mai 1982 - BVerwG 1 WN 170.80 - und vom 14. März 1990 - BVerwG 1 WB 119.89 -), daß organisatorische Maßnahmen, wie das Ausweisen, Bezeichnen und Bewerten von Dienstposten in der STAN oder in STAN-Änderungen die Rechtssphäre des Soldaten nicht berühren, sondern außerhalb des Vorwurfs der Rechtswidrigkeit liegen, sie von dem Soldaten hinzunehmen sind und in der Regel ein dienstliches Bedürfnis für eine konkrete Personalmaßnahme begründen können; es ist nicht Aufgabe der für die Entscheidung über truppendienstliche Maßnahmen zuständigen Wehrdienstgerichte, in Fragen der Organisation die Vorstellungen des BMVg auf ihre Richtigkeit und Zweckmäßigkeit zu überprüfen.
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