Rechtsprechung
| BVerwG, 03.10.1980 - 1 WB 157.80 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Erstattung von Auslagen des Antragstellers nach Erledigung des Hauptantrags - Vorlageverfahren nach § 17 Abs. 4 Wehrbeschwerdeordnung (WBO) - Rechtshängigkeit einer verwaltungsgerichtlichen Klage
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (11)
- BVerfG, 28.01.1970 - 1 BvL 8/68
Verfassungswidrigkeit der Versagung der Kostenerstattung nach AO im …
Auszug aus BVerwG, 03.10.1980 - 1 WB 157.80
Die Abhilfemöglichkeit des Vorgesetzten dient nicht dazu, sein Prozeßrisiko unter fiskalischen Gesichtspunkten zu reduzieren - eine solche Auffassung wäre verfassungsrechtlich bedenklich (vgl. BVerfGE 27, 391, 397) -, sondern sie dient vor allem dazu, dem Antragsteller, ohne zusätzlich ein gerichtliches Verfahren in Kauf nehmen zu müssen, Gerechtigkeit widerfahren zu lassen. - BVerwG, 21.05.1980 - 1 WB 183.79
Rechtmäßigkeit der Rückführung eines Offizieranwärters in die Laufbahn eines …
Auszug aus BVerwG, 03.10.1980 - 1 WB 157.80
Diese Verpflichtung hat ihre Wurzel in der Fürsorgepflicht des Vorgesetzten, die ihm auch während des Verfahrens nach der Wehrbeschwerdeordnung obliegt (vgl. BVerwG Beschluß vom 21. Mai 1980 - 1 WB 183/79). - BVerwG, 07.01.1974 - I WB 30.72
Rechtsmittel
- BGH, 14.07.1956 - III ZR 29/55
Kostenentscheidung nach § 91a ZPO
Auszug aus BVerwG, 03.10.1980 - 1 WB 157.80
Dadurch ist es aber jedenfalls noch zu einem Rechtsstreit gekommen (vgl. OLG München NJW 1979, 274 [OLG München 28.07.1978 - 15 U 1474/78]; vgl. auch BGHZ 21, 298 [BGH 14.07.1956 - III ZR 29/55]). - BVerwG, 26.09.1972 - I WB 42.72
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 03.10.1980 - 1 WB 157.80
Es hieße den Grundsatz der Chancen- und Waffengleichheit verlassen (vgl. BVerwGE 46, 29, 31) [BVerwG 26.09.1972 - I WB 42/72], wollte man dem Antragsteller einseitig das Auslagenrisiko für die vom Gesetzgeber vorgeschriebene Zeitspanne zwischen der Einreichung des Antrags auf gerichtliche Entscheidung und der Rechtshängigkeit aufbürden. - BVerwG, 04.05.1977 - 1 WB 102.76
Versetzung - Soldat - Zweiwochenfrist - Förmliche Versetzungsverfügung - Form der …
Auszug aus BVerwG, 03.10.1980 - 1 WB 157.80
Der fristgerecht gestellte (vgl. BVerwGE 53, 287) Antrag auf gerichtliche Entscheidung vom 3. April 1980 hat sich durch die am 4. Juli 1980 angeordnete Aufhebung der angefochtenen Versetzung erledigt. - BVerwG, 30.07.1974 - I WB 46.73
Auszug aus BVerwG, 03.10.1980 - 1 WB 157.80
Die Rechtshängigkeit des Antrags auf gerichtliche Entscheidung ist erst durch die Vorlage an den Senat mit Schreiben des BMVg vom 17. September 1980 eingetreten (BVerwGE 46, 294). - BVerwG, 20.11.1978 - 1 WB 53.78
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 03.10.1980 - 1 WB 157.80
In einem solchen Fall entspricht es der Billigkeit, die dem Antragsteller in dem Verfahren über seinen Antrag auf gerichtliche Entscheidung vom 3. April 1980 entstandenen notwendigen Auslagen dem Bund aufzuerlegen (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. BVerwG Beschlüsse vom 8. Juli 1980 - 1 WB 134/79 -, vom 15. Februar 1979 - 1 WB 11/79 - und vom 20. November 1978 - 1 WB 53/78 - m.w.N.; vgl. auch BVerwG MDR 1957, 375; BayVGH BayVBl 1975, 513; OVG Lüneburg NJW 1974, 1103). - BVerwG, 22.03.1957 - VI C 89.56
Rechtsmittel
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In einem solchen Fall entspricht es der Billigkeit, die dem Antragsteller in dem Verfahren über seinen Antrag auf gerichtliche Entscheidung vom 3. April 1980 entstandenen notwendigen Auslagen dem Bund aufzuerlegen (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. BVerwG Beschlüsse vom 8. Juli 1980 - 1 WB 134/79 -, vom 15. Februar 1979 - 1 WB 11/79 - und vom 20. November 1978 - 1 WB 53/78 - m.w.N.; vgl. auch BVerwG MDR 1957, 375; BayVGH BayVBl 1975, 513; OVG Lüneburg NJW 1974, 1103). - BVerwG, 15.02.1979 - 1 WB 11.79
Antrag auf gerichtliche Entscheidung über die Versetzung eines Offiziers bei der …
Auszug aus BVerwG, 03.10.1980 - 1 WB 157.80
In einem solchen Fall entspricht es der Billigkeit, die dem Antragsteller in dem Verfahren über seinen Antrag auf gerichtliche Entscheidung vom 3. April 1980 entstandenen notwendigen Auslagen dem Bund aufzuerlegen (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. BVerwG Beschlüsse vom 8. Juli 1980 - 1 WB 134/79 -, vom 15. Februar 1979 - 1 WB 11/79 - und vom 20. November 1978 - 1 WB 53/78 - m.w.N.; vgl. auch BVerwG MDR 1957, 375; BayVGH BayVBl 1975, 513; OVG Lüneburg NJW 1974, 1103). - OLG München, 28.07.1978 - 15 U 1474/78
- BVerwG, 18.02.1981 - 1 WB 4.81
Anforderungen an die Durchführung eines wehrdisziplinarrechtlichen Verfahrens - …
Wird nach Einreichung des Antrags auf gerichtliche Entscheidung dem Begehren abgeholfen, dann kann der Antragsteller die Hauptsache für erledigt erklären und die Vorlage seines Antrags auf gerichtliche Entscheidung an das zuständige Wehrdienstgericht verlangen, um dort die Entscheidung über die Erstattung seiner Auslagen nach § 20 Abs. 3 WBO herbeizuführen (BVerwG Beschlüsse vom 8. Juli 1980 - 1 WB 134/79 - und vom 3. Oktober 1980 - 1 WB 157/80).Darauf, ob der Antrag in der Hauptsache voraussichtlich Erfolg gehabt hätte, kommt es dann regelmäßig nicht mehr an (BVerwG Beschluß vom 3. Oktober 1980 - 1 WB 157/80 - m.w.N.).
- BVerwG, 20.02.1986 - 1 WB 110.85
Unwiderrufliche Einverständniserklärung eines Soldaten hinsichtlich der …
Dies gilt auch dann, wenn der Antrag auf gerichtliche Entscheidung vor der Vorlage an den Senat zurückgenommen worden ist, wie dies der BMVg im vorliegenden Fall behauptet; denn auch hinsichtlich der Auswirkungen einer Rücknahmeerklärung auf den Kostenerstattungsanspruch hat allein das Wehrdienstgericht zu entscheiden (vgl. BVerwG NZWehrr 1981, 61; BVerwG Beschlüsse vom 3. Oktober 1980 - 1 WB 157/80 -, vom 18. Februar 1981 - 1 WB 4/81 - und vom 26. November 1981 - 1 WB 99/81).Nach ständiger Rechtsprechung des Senats (BVerwG Beschluß vom 3. Oktober 1980 - 1 WB 157/80) entspricht es der Billigkeit, die dem Antragsteller in dem Verfahren über seinen Antrag auf gerichtliche Entscheidung notwendigen Auslagen dem Bund aufzuerlegen, wenn sich der BMVg freiwillig in die Rolle des Unterlegenen begibt und den Antragsteller vorbehaltlos klaglos stellt.
- BVerwG, 14.05.1986 - 1 WB 103.82
Bestandsschutz bei dienstaufsichtlichen Überprüfungen von Beurteilungen
Darauf, ob der Antrag auf gerichtliche Entscheidung voraussichtlich Erfolg gehabt hätte, kommt es dann regelmäßig nicht mehr an (BVerwG Beschluß vom 3. Oktober 1980 - 1 WB 157/80). - BVerwG, 12.05.1986 - 1 WB 26.86
Recht eines Soldaten bzw. des bevollmächtigten Anwalts auf Teilnahme an einem …
Der BMVg hat im vorliegenden Fall den Antragsteller nicht vorbehaltlos klaglos gestellt mit der Folge, daß schon aus diesem Grunde dem Bund die notwendigen Auslagen des Antragstellers aus Billigkeitsgründen zu überbürden waren (ständige Rechtsprechung des Senats: vgl. BVerwG Beschluß vom 3. Oktober 1980 - 1 WB 157/80). - BVerwG, 09.11.1982 - 1 WB 35.82
Entscheidung über die Kosten nach übereinstimmender Erklärung der Erledigung der …
Gegenstand des vorliegenden Verfahrens ist nur noch der geltend gemachte Auslagenerstattungsanspruch (vgl. BVerwG Beschluß vom 3. Oktober 1980 - 1 WB 157/80).
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