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Rechtsprechung
   BVerwG, 14.07.1987 - 1 WB 157.86   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1987,2548
BVerwG, 14.07.1987 - 1 WB 157.86 (https://dejure.org/1987,2548)
BVerwG, Entscheidung vom 14.07.1987 - 1 WB 157.86 (https://dejure.org/1987,2548)
BVerwG, Entscheidung vom 14. Juli 1987 - 1 WB 157.86 (https://dejure.org/1987,2548)
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Wird zitiert von ... (13)Zitiert selbst (14)

  • BVerwG, 14.07.1987 - 1 WB 115.86

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 14.07.1987 - 1 WB 157.86
    Diese Maßnahmen sind Gegenstand des Verfahrens 1 WB 115/86.

    Die in der Folgezeit vom Kommandeur MAD-Gruppe ... und vom Amtschef MAD-Amt in bezug auf die Sonderbeurteilung getroffenen Maßnahmen konnten naturgemäß von dieser Beschwerde nicht umfaßt sein; sie wurden demgemäß auch zum Gegenstand späterer Beschwerden gemacht und sind seit dem 17. Juli 1986 Gegenstand des Verfahrens 1 WB 115/86, so daß diesen Anträgen zudem der Einwand der Rechtshängigkeit entgegensteht (BVerwGE 46, 294, 296) [BVerwG 30.07.1974 - I WB 47/73].

  • BVerwG, 25.04.1978 - 1 WB 154.77

    Antragsverfahren - Soldat - Einleitung eines disziplinargerichtlichen Verfahrens …

    Auszug aus BVerwG, 14.07.1987 - 1 WB 157.86
    Die Begründung eines Antrags eines Vorgesetzten stellt ebenso wie die Begründung eines Bescheides für sich grundsätzlich keine anfechtbare Maßnahme nach § 17 WBO dar (BVerwGE 63, 56).

    Lediglich da, wo die Gründe eines Antrages einen zusätzlichen Eingriff in die Rechtssphäre des Soldaten enthalten, der über das eigentliche Antragsziel hinausgeht, der insbesondere nach der Art der Abfassung oder Eröffnung des Antrags die Persönlichkeitsrechte oder andere Grundrechte des Betroffenen berührt, ist ausnahmsweise die Anfechtbarkeit der Begründung oder Eröffnung gegeben (BVerwGE 63, 56).

  • BVerwG, 27.07.1977 - 1 WB 19.76

    Fernschriftliche Bekanntgabe - Anfechtbarkeit - Herausgehobener Dienstposten - …

    Auszug aus BVerwG, 14.07.1987 - 1 WB 157.86
    Der Gegenstand des Antrags auf gerichtliche Entscheidung wird - auch als Fortsetzungsfeststellungsantrag - durch das Vorverfahren oder - wenn ein solches nicht erforderlich ist (§ 21 Abs. 1 WBO) durch die Antragsschrift bestimmt (BVerwGE 53, 321, 325 [BVerwG 27.07.1977 - I WB 19/76]; BVerwG Beschluß vom 24. Februar 1987 - 1 WB 27, 91/85), im Fall des Antragstellers also durch seine Beschwerde vom 5. Februar 1985.
  • BVerwG, 30.07.1974 - I WB 46.73
    Auszug aus BVerwG, 14.07.1987 - 1 WB 157.86
    Die in der Folgezeit vom Kommandeur MAD-Gruppe ... und vom Amtschef MAD-Amt in bezug auf die Sonderbeurteilung getroffenen Maßnahmen konnten naturgemäß von dieser Beschwerde nicht umfaßt sein; sie wurden demgemäß auch zum Gegenstand späterer Beschwerden gemacht und sind seit dem 17. Juli 1986 Gegenstand des Verfahrens 1 WB 115/86, so daß diesen Anträgen zudem der Einwand der Rechtshängigkeit entgegensteht (BVerwGE 46, 294, 296) [BVerwG 30.07.1974 - I WB 47/73].
  • BVerwG, 10.12.1969 - VIII C 104.69

    Zurückstellung von Ingenieurschülern - § 12 Abs. 4 Nr. 3a WPflG, Selbstbindung …

    Auszug aus BVerwG, 14.07.1987 - 1 WB 157.86
    Der Beschwerdeführer hat daher keinen Anspruch auf gerichtliche Überprüfung einer dienstaufsichtlichen Untersuchung und Unterrichtung über deren Ergebnis (ständige Rechtsprechung; vgl. BVerwGE 63, 189; NZWehrr 1970, 108; BVerwG Beschluß vom 7. August 1986 - 1 WB 86/86).
  • BVerwG, 04.03.1976 - I WB 54.74
    Auszug aus BVerwG, 14.07.1987 - 1 WB 157.86
    Das erforderliche berechtigte Interesse (§ 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO) an der begehrten Feststellung ist in dem Bestreben des Antragstellers zu sehen, eine nachträgliche Rehabilitierung zu erzielen (vgl. Antrag B 2.18); ideelle Gründe reichen für das Feststellungsinteresse aus (BVerwGE 53, 134, 137) [BVerwG 04.03.1976 - I WB 54/74].
  • BVerwG, 06.02.1979 - 1 WB 44.78
    Auszug aus BVerwG, 14.07.1987 - 1 WB 157.86
    Der Beschwerdeführer hat daher keinen Anspruch auf gerichtliche Überprüfung einer dienstaufsichtlichen Untersuchung und Unterrichtung über deren Ergebnis (ständige Rechtsprechung; vgl. BVerwGE 63, 189; NZWehrr 1970, 108; BVerwG Beschluß vom 7. August 1986 - 1 WB 86/86).
  • BVerwG, 25.03.1976 - 1 WB 105.75
    Auszug aus BVerwG, 14.07.1987 - 1 WB 157.86
    Das Verhalten militärischer Vorgesetzter innerhalb eines Wehrbeschwerdeverfahrens selbst kann nicht zum Gegenstand eines selbständigen Antrags nach § 17 WBO gemacht werden, denn schon im Vorverfahren begegnen sich die sonst im Vorgesetzten-/Untergebenenverhältnis zueinander stehenden Personen in einer der Beteiligung in einem verwaltungsgerichtlichen Widerspruchsverfahren ähnlichen Stellung, ihre Erklärungen sind daher nicht mehr vom Vorgesetzten-/Untergebenenverhältnis bestimmt (BVerwGE 53, 160, 162) [BVerwG 25.03.1976 - I WB 105/75].
  • BVerwG, 27.03.1979 - 1 WB 67.77
    Auszug aus BVerwG, 14.07.1987 - 1 WB 157.86
    Ein solches Rechtsinstitut ist indessen dem Disziplinarrecht fremd und mit dem hier herrschenden Opportunitätsprinzip nicht vereinbar (vgl. BVerwGE 63, 204, 207) [BVerwG 27.03.1979 - 1 WB 67/77].
  • BVerwG, 25.05.1983 - 1 WB 58.81

    Wehrbeschwerdeverfahren - Antragsbefugnis - Rechtsverletzung - Verletzung eigener …

    Auszug aus BVerwG, 14.07.1987 - 1 WB 157.86
    Eine wie hier begehrte abstrakte, von einer konkreten Maßnahme oder Unterlassung losgelöste Feststellung von Rechtsverletzungen ist stets unzulässig, selbst wenn sie für die Klärung einer Vortrage in einem zulässigen gerichtlichen Antragsverfahren von Bedeutung sein könnte (BVerwG Beschluß vom 25. Mai 1983 - 1 WB 58/81).
  • BVerwG, 14.11.1985 - 1 WB 144.84

    Umfang der Mitteilungspflicht - Beschwerdeführer - Disziplinarmaßnahme

  • BVerwG, 09.08.1978 - 1 WB 97.77

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 07.08.1986 - 1 WB 86.86

    Überprüfung der Rechtmäßigkeit der Beurteilung eines Soldaten durch das …

  • BVerwG, 10.11.1983 - 1 WB 59.83

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 27.11.1990 - 1 WB 76.90

    Recht der Soldaten: Anspruch auf dienstrechtliche Maßregelung eines Dritten durch …

    Das bedeutet, daß ein durch ein Dienstvergehen verletzter Soldat den zuständigen Vorgesetzten oder die Einleitungsbehörde nicht zu einem bestimmten disziplinaren Verhalten zwingen kann, weil er durch eine nicht seinen Vorstellungen entsprechende Entscheidung nicht im Sinne des § 17 Abs. 1 WBO in seinen Rechten verletzt sein kann (BVerwGE 63, 204, 207; 83, 80 f.; BVerwG Beschluß vom 14. Juli 1987 - 1 WB 157/86).

    Ein solches Rechtsinstitut ist indessen dem Disziplinarrecht fremd und mit dem hier herrschenden Opportunitätsprinzip nicht zu vereinbaren (BVerwGE 63, 204, 208; BVerwG Beschluß vom 14. Juli 1987 - 1 WB 157/86).

  • BVerwG, 04.08.1988 - 1 WB 69.88

    Selbstständige Anfechtung eines Beurteilungsbeitrages bei Soldatenbeurteilung - …

    Ein Begehren, das darauf hinausläuft, einzelne Elemente eines einheitlichen Verfahrens oder einzelne Verhaltensweisen eines am Verfahren Beteiligten herauszunehmen, kann - sofern nicht besondere Umstände hinzutreten (siehe unten 2. b) - nicht zum Gegenstand eines gesonderten Feststellungsantrags gemacht werden (ständige Rechtsprechung des Senats: vgl. BVerwG Beschlüsse vom 15. Juli 1975 - 1 WB 121/74 -, vom 7. April 1987 - 1 WB 10, 11, 42/86 - undvom 14. Juli 1987 - 1 WB 157/86).
  • BVerwG, 29.11.1989 - 1 WB 201.88

    Erfolgsaussichten der Beschwerde eines Bundeswehrsoldaten gegen die Anordnung …

    Der Gegenstand des Antrags auf gerichtliche Entscheidung wird durch das Vorverfahren oder - wenn ein solches nicht erforderlich ist (§ 21 Abs. 1 WBO) - durch die Antragsschrift bestimmt (BVerwGE 53, 321, 325 [BVerwG 27.07.1977 - 1 WB 19/76]; BVerwG Beschluß vom 14. Juli 1987 - 1 WB 157/86 - m.w.N.), im vorliegenden Fall also durch die Beschwerde vom 12. März 1988, in der - bei objektiver Würdigung - nur das Verhalten des Chefs des Stabes und anderer Vorgesetzter im LwA im Zusammenhang mit der Bearbeitung der Beschwerde vom 2. Juli 1985 gerügt wurde.

    Im übrigen stellt die Begründung eines Bescheides für sich gesehen grundsätzlich keine anfechtbare Maßnahme nach § 17 WBO dar (BVerwGE 63, 56 [BVerwG 25.04.1978 - BVerwG 1 WB 154/77]; BVerwG Beschluß vom 14. Juli 1987 - 1 WB 157/86).

  • BVerwG, 02.07.1991 - 1 WB 138.90

    Anwerbung als Soldat auf Zeit unter Vorspiegelung falscher Tatsachen - Aufzeigen …

    Ein solcher Antrag wäre indes unzulässig, weil ein Feststellungsantrag nur auf die Feststellung des Bestehens oder Nichtbestehens eines Rechtsverhältnisses oder der Rechtswidrigkeit einer Maßnahme gerichtet sein kann (vgl. § 43 Abs. 1 VwGO analog), aber nicht auf die bloße Klärung einer Rechtsfrage bzw. auf die Feststellung einer Tatsache (vgl. Urteil vom 8. Juni 1962 - BVerwG 7 c 78.61 - <BVerwGE 14, 235 [f]> und vom 14. Mai 1963 - BVerwG 7 C 33.68 - BVerwGE 16, 92 [f]; Beschlüsse vom 14. Juli 1987 - BVerwG 1 WB 157.86 - …und vom 3. Juli 1990 - BVerwG 1 WB 7.90 - Eyermann/Fröhler, VwGO, 9. Aufl., § 43 RdNr. 3 a.E.).
  • BVerwG, 07.12.1988 - 1 WB 96.88

    Verwendung eines Soldaten - Versetzung eines Soldaten - Entscheidung für die …

    Der entsprechende Antrag ist deshalb unzulässig (vgl. BVerwGE 53, 321, 325 [BVerwG 27.07.1977 - I WB 19/76]; BVerwG Beschlüsse vom 14. Juli 1987 - 1 WB 157/86 - und vom 22. Juni 1988 - 1 WB 113/87).
  • BVerwG, 18.02.1999 - 1 WB 46.98

    Statthaftigkeit einer Wehrbeschwerde wegen Art und Weise der Personalführung - …

    Die Begründung einer Personalentscheidung stellt indes für sich genommen keine selbständig anfechtbare Maßnahme im Sinne des § 17 Abs. 3 Satz 1 WBO dar (vgl. Beschlüsse vom 25. April 1978 - BVerwG 1 WB 154.77 - <BVerwGE 63, 56 [f.]>, vom 14. Juli 1987 - BVerwG 1 WB 157.86 -, vom 22. März 1995 - BVerwG - 1 WB 103.94 - und vom 22. Juli 1997 - BVerwG 1 WB 2, 3.97 -).
  • BVerwG, 04.11.1987 - 1 WB 163.86

    Auslandsverwendung des Soldaten - Sprachliche Eignung - Sprachprüfungszeugnis der …

    Ein Rechtsschutzbedürfnis dafür, solche Begründungselemente der Entscheidung eines Vorgesetzten selbständig zum Gegenstand eines gerichtlichen Antragsverfahrens machen zu können, besteht deshalb regelmäßig nicht (vgl. BVerwGE 63, 56; BVerwG Beschlüsse vom 9. August 1978 - 1 WB 97/77 -, vom 7. April 1987 - 1 WB 10, 11, 42/86 - und vom 14. Juli 1987 - 1 WB 157/86).
  • BVerwG, 14.07.1987 - 1 WB 115.86

    Rechtsmittel

    Mit Schreiben seiner Bevollmächtigten vom 6. Februar 1985, beim BMVg eingegangen am 12. Februar 1985, 1egte der Antragsteller "wegen des gesamten Verhaltens von Herrn Oberst S." Beschwerde ein und bat, den Antrag vom 28. Januar 1985 zurückzuweisen (Gegenstand des Verfahrens 1 WB 157/86).
  • BVerwG, 22.07.1997 - 1 WB 2.97

    Anfechtung eines Bescheides bezüglich der Versetzung eines Offiziers des …

    Die Begründung einer Personalmaßnahme stellt für sich genommen grundsätzlich keine anfechtbare Maßnahme im Sinne des § 17 Abs. 3 WBO dar (vgl. Beschlüsse vom 25. April 1978 - BVerwG 1 WB 154.77 - <BVerwGE 63, 56 [BVerwG 25.04.1978 - BVerwG 1 WB 154/77]>, vom 14. Juli 1987 - BVerwG 1 WB 157.86 - und vom 22. März 1995 - BVerwG 1 WB 103.94 - ).
  • BVerwG, 10.11.1992 - 1 WB 53.92

    Vortäuschung falscher Tatsachen durch den Vorgesetzten eines Soldaten mit Blick …

    Ein Feststellungsantrag kann nur auf die Feststellung des Bestehens oder Nichtbestehens eines Rechtsverhältnisses oder der Rechtswidrigkeit einer Maßnahme gerichtet sein (vgl. § 43 Abs. 1 VwGO analog), aber nicht auf die bloße Feststellung einer Tatsache (vgl. Beschlüsse vom 14. Juli 1987 - BVerwG 1 WB 157.86 - und vom 2. Juli 1991 - BVerwG 1 WB 138.90 -).
  • BVerwG, 01.09.1987 - 1 WB 150.86

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 28.08.1990 - 1 WB 106.89

    Formulierungen beleidigenden Charakters im Rahmen der Anhörung eines …

  • BVerwG, 04.06.1991 - 1 WB 97.90

    Beschwerde wegen Ausbleibens einer Beförderung - Mutmaßliche Benachteiligung …

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