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| BVerwG, 23.01.1991 - 1 WB 157.88 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Beschwerde gegen eine Versetzung eines Soldaten auf Zeit - Vorliegen eines dienstlichen Bedürfnisses der Versetzung des Soldaten - Absehen von der dienstlich gebotenen Versetzung aus Fürsorgegesichtspunkten - Anspruch des Soldaten auf die Einsetzung an einen bestimmten ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (9) Zitiert selbst (15)
- BVerwG, 23.01.1991 - 1 WB 70.88
Antrag auf Außervollzugsetzung der Versetzung - Möglichkeit der Anfechtung einer …
Auszug aus BVerwG, 23.01.1991 - 1 WB 157.88
Nachdem die weitere Beschwerde des Antragstellers vom 1. Oktober 1987 bis zum 31. März 1988 nicht beschieden war, stellte der Antragsteller mit Schreiben vom selben Tag Antrag auf gerichtliche Entscheidung, das am 5. April 1988 beim Inspekteur des Heeres (InspH) einging und von diesem mit Schreiben vom 15. April 1988 dem Senat zur Entscheidung vorgelegt worden ist (Verfahren 1 WB 70/88).Die Gerichtsakten 1 WB 70/88, 1 WB 156/88 und 1 WB 26/90, die Verfahrensakten InspH 104/87 und 18/88 sowie die Verfahrensakten des BMVg - P II 5 - 541/88 und 66/90, die Personalakten des Antragstellers sowie die von ihm vorliegenden Verfahren 1 WB 157/88 und im Verfahren 1 WB 26/90 vorgelegten Handakten (Ordner) waren Gegenstand der Beratung des Senats.
- BVerwG, 06.08.1986 - 1 WB 109.85
Versetzung eines Berufssoldaten der Bundeswehr - Vorliegen eines dienstlichen …
Auszug aus BVerwG, 23.01.1991 - 1 WB 157.88
Das Vorliegen eines dienstlichen Bedürfnisses für die Versetzung, das sich auch aus Spannungen zwischen den Angehörigen des gleichen militärischen Verbandes ergeben kann (BVerwG Beschlüsse vom 25. Juni 1985 - 1 WB 90/84 - und vom 6. August 1986 - 1 WB 109/85), ist als unbestimmter Rechtsbegriff gerichtlich voll nachprüfbar.Daß der sensible Dienstbetrieb in der KBA durch tiefgreifende Spannungen zwischen einem vorantwortlichen Feuerwerker und dem Ltr KBA in besonders starkem Maß, also ernst und nachhaltig (vgl. BVerwG Beschlüsse vom 16. August 1974 - 1 WB 208/72 - und vom 6. August 1986 - 1 WB 109/85) gestört wird, ist offenkundig.
- BVerwG, 03.12.1987 - 1 WB 54.86
Beschwerde eines Soldaten gegen seine Kommandierung an ein ziviles Krankenhaus - …
Auszug aus BVerwG, 23.01.1991 - 1 WB 157.88
Der Vorwurf des Untergebenen, der Vorgesetzte sei zur Erfüllung seiner Aufgaben unfähig, führt notwendigerweise zu unüberbrückbaren Spannungen (BVerwG Beschluß vom 3. Dezember 1987 - 1 WB 54/86).Damit stellt er nicht das dienstliche Bedürfnis für notwendige Personalentscheidungen in Frage; denn wie die ohne Personalmaßnahme nicht mehr zu beseitigenden Spannungen behoben werden, ist eine Frage, deren Lösung letztlich im Ermessen des zuständigen Vorgesetzten liegt, wobei er sich von dem Gebot, Gerechtigkeit und Wohlwollen walten zu lassen, leiten lassen und den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit beachten muß (BVerwGE 43, 38, 41 [BVerwG 09.12.1969 - I WB 101/69]; BVerwG Beschluß vom 3. Dezember 1987 - 1 WB 54/86).
- BVerwG, 11.01.1989 - 1 WB 156.88
Voraussetzungen für die Anordnung der aufschiebenden Wirkung bei …
Auszug aus BVerwG, 23.01.1991 - 1 WB 157.88
Einen bei Gericht gestellten Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung des gegen die Versetzung eingelegten Rechtsbehelfs hat der Senat mit Beschluß vom 11. Januar 1989 (Verfahren 1 WB 156/88) zurückgewiesen.Die Gerichtsakten 1 WB 70/88, 1 WB 156/88 und 1 WB 26/90, die Verfahrensakten InspH 104/87 und 18/88 sowie die Verfahrensakten des BMVg - P II 5 - 541/88 und 66/90, die Personalakten des Antragstellers sowie die von ihm vorliegenden Verfahren 1 WB 157/88 und im Verfahren 1 WB 26/90 vorgelegten Handakten (Ordner) waren Gegenstand der Beratung des Senats.
- BVerwG, 26.04.1990 - 1 WB 32.89
Umgliederung von Verbänden der Bundeswehr
Auszug aus BVerwG, 23.01.1991 - 1 WB 157.88
Der einer Versetzung entgegenstehende Wille einer Ehefrau hindert ebenfalls die Versetzung eines Soldaten grundsätzlich nicht (BVerwG Beschlüsse vom 23. März 1989 - 1 WB 26/89 - und vom 26. April 1990 - 1 WB 32/89). - BVerwG, 23.03.1989 - 1 WB 26.89
Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung - Grundsätzlicher Vorrang des …
Auszug aus BVerwG, 23.01.1991 - 1 WB 157.88
Der einer Versetzung entgegenstehende Wille einer Ehefrau hindert ebenfalls die Versetzung eines Soldaten grundsätzlich nicht (BVerwG Beschlüsse vom 23. März 1989 - 1 WB 26/89 - und vom 26. April 1990 - 1 WB 32/89). - BVerwG, 27.03.1979 - 1 WB 193.78
Rechtmäßigkeitsanforderungen an die Versetzung eines Soldaten - Rechtliche …
Auszug aus BVerwG, 23.01.1991 - 1 WB 157.88
Die gegebenenfalls an die Bejahung des dienstlichen Bedürfnisses sich anschließende Ausübung des Ermessens durch den zuständigen Vorgesetzten kann von den Gerichten hingegen nur darauf überprüft werden, ob der Soldat durch Überschreitung oder Mißbrauch dienstlicher Befugnisse verletzt ist (§ 17 Abs. 3 Satz 2 WBO) bzw. ob die gesetzlichen Grenzen des Ermessens überschritten sind oder von dem Ermessen in einer dem Zweck der Ermächtigung nicht entsprechenden Weise Gebrauch gemacht worden ist (vgl. § 114 VwGO; BVerwGE 43, 215, 1. Leitsatz; 63, 210, 212; 73, 51 f.). - BVerwG, 30.07.1980 - 1 WB 79.79
Anspruch eines Soldaten auf eine bestimmte Verwendung - Ermessensbindung durch …
Auszug aus BVerwG, 23.01.1991 - 1 WB 157.88
Die gegebenenfalls an die Bejahung des dienstlichen Bedürfnisses sich anschließende Ausübung des Ermessens durch den zuständigen Vorgesetzten kann von den Gerichten hingegen nur darauf überprüft werden, ob der Soldat durch Überschreitung oder Mißbrauch dienstlicher Befugnisse verletzt ist (§ 17 Abs. 3 Satz 2 WBO) bzw. ob die gesetzlichen Grenzen des Ermessens überschritten sind oder von dem Ermessen in einer dem Zweck der Ermächtigung nicht entsprechenden Weise Gebrauch gemacht worden ist (vgl. § 114 VwGO; BVerwGE 43, 215, 1. Leitsatz; 63, 210, 212; 73, 51 f.). - BVerwG, 06.05.1971 - I WB 8.70
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 23.01.1991 - 1 WB 157.88
Die gegebenenfalls an die Bejahung des dienstlichen Bedürfnisses sich anschließende Ausübung des Ermessens durch den zuständigen Vorgesetzten kann von den Gerichten hingegen nur darauf überprüft werden, ob der Soldat durch Überschreitung oder Mißbrauch dienstlicher Befugnisse verletzt ist (§ 17 Abs. 3 Satz 2 WBO) bzw. ob die gesetzlichen Grenzen des Ermessens überschritten sind oder von dem Ermessen in einer dem Zweck der Ermächtigung nicht entsprechenden Weise Gebrauch gemacht worden ist (vgl. § 114 VwGO; BVerwGE 43, 215, 1. Leitsatz; 63, 210, 212; 73, 51 f.). - BVerwG, 09.12.1969 - I WB 101.69
Anforderungen an die Versetzung eines Berufssoldaten auf Grund dienstlicher …
Auszug aus BVerwG, 23.01.1991 - 1 WB 157.88
Damit stellt er nicht das dienstliche Bedürfnis für notwendige Personalentscheidungen in Frage; denn wie die ohne Personalmaßnahme nicht mehr zu beseitigenden Spannungen behoben werden, ist eine Frage, deren Lösung letztlich im Ermessen des zuständigen Vorgesetzten liegt, wobei er sich von dem Gebot, Gerechtigkeit und Wohlwollen walten zu lassen, leiten lassen und den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit beachten muß (BVerwGE 43, 38, 41 [BVerwG 09.12.1969 - I WB 101/69]; BVerwG Beschluß vom 3. Dezember 1987 - 1 WB 54/86). - BVerwG, 23.01.1991 - 1 WB 26.90
Beamtenrecht - Aussagegenehmigung - Antragstellung
- BVerwG, 13.02.1985 - 1 WB 173.82
Rechtsmittel
- BVerwG, 23.06.1988 - 1 WB 43.88
Rechtsmittel vor dem Bundesverwaltungsgericht - Anerkennung der besonderen …
- BVerwG, 25.06.1985 - 1 WB 90.84
Klage gegen die Versetzung eines Soldaten - Vorliegen eines dienstlichen …
- BVerwG, 16.08.1974 - I WB 208.72
Rechtsmittel
- BVerwG, 23.01.1991 - 1 WB 70.88
Antrag auf Außervollzugsetzung der Versetzung - Möglichkeit der Anfechtung einer …
Der BMVg hat diesen Antrag mit Schreiben vom 2. September 1988 dem Senat vorgelegt (Verfahren 1 WB 157/88).Die Gerichtsakten 1 WB 156/88, 1 WB 157/88 und 1 WB 26/90, die Verfahrensakten des InspH 104/87 und 18/88 sowie die Verfahrensakten des BMVg - P II 5 - 541/88 und 66/90, die Personalakten des Antragstellers sowie die von ihm in den Verfahren 1 WB 157/88 und 1 WB 26/90 vorgelegten Handakten (Ordner) waren Gegenstand der Beratung des Senats.
Eine Befangenheit läßt sich auch nicht daraus herleiten, daß zwischen dem Antragsteller und dem Kdt Spannungen bestanden, die auch nach der Auffassung der Personalführung (vgl. Verfahren 1 WB 157/88) die Aufrechterhaltung eines geordneten Dienstbetriebs unmöglich gemacht haben sollen.
- BVerwG, 21.09.1993 - 1 WB 73.92
Rechtmäßigkeit der Wegversetzung eines Soldaten - Verwendungsfähigkeit auf einem …
Der Senat hat den entsprechenden Antrag auf gerichtliche Entscheidung mit Beschluß vom 23. Januar 1991 in dem Verfahren BVerwG 1 WB 157.88 zurückgewiesen.Der BMVg habe im Verfahren BVerwG 1 WB 157.88 selbst ausgeführt, daß er - der Antragsteller - für die Verwendung auf einem Oberstabsfeldwebel-Dienstposten in der Eigenschaft als Instandsetzungsoffizier Munition geeignet sei.
Die Gerichtsakten des Verfahrens BVerwG 1 WB 157.88 waren ebenso Gegenstand der Beratung des Senats wie die Verfahrensakten des BMVg - P II 5 - 660/91 -.
- BVerwG, 19.07.1995 - 1 WB 109.94
Gerichtliche Nachprüfbarkeit der Entscheidung über die Versetzung eines Soldaten …
Der Senat hat wiederholt die Auffassung vertreten und hält daran auch fest, daß zur Behebung von Spannungen, die den Dienstbetrieb beeinträchtigen, die Wegversetzung einzelner an den Spannungen beteiligter Soldaten gerechtfertigt sein kann (Beschlüsse vom 23. Januar 1991 - BVerwG 1 WB 157.88 - und vom 18. November 1994 - BVerwG 1 WB 85.94 - vgl. auch Nr. 5 Buchstabe h der "Richtlinien zur Versetzung, zum Dienstpostenwechsel und zur Kommandierung von Soldaten" vom 3. März 1988, VMBl S. 76).Dies gilt zumal dann, wenn, wie hier, Beanstandungen der Dienstausübung eines Vorgesetzten im Mittelpunkt stehen (vgl. Beschluß vom 23. Januar 1991 - BVerwG 1 WB 157.88 -).
- BVerwG, 23.01.1991 - 1 WB 26.90
Beamtenrecht - Aussagegenehmigung - Antragstellung
Der BMVg hat diesen Antrag mit Schreiben vom 2. September 1988 dem Senat vorgelegt (Verfahren 1 WB 157/88).Die Gerichtsakten 1 WB 70/88, 1 WB 156/88 und 1 WB 157/88, die Verfahrensakten Inspekteur des Heeres 104/87 und 18/88 sowie die Verfahrensakten des BMVg - P II 5 - 541/88 und 66/90, die Personalakten des Antragstellers sowie die von ihm in dem Verfahren 1 WB 157/88 und im vorliegenden Verfahren vorgelegten Handakten (Ordner) waren Gegenstand der Beratung des Senats.
- BVerwG, 29.08.1995 - 1 WB 27.95
Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Versetzung eines Soldaten auf Zeit - …
Der Senat hat wiederholt die Auffassung vertreten und hält daran auch fest, daß zur Behebung von Spannungen und/oder bei Eintreten von Vertrauensverlusten, die den Dienstbetrieb beeinträchtigen, die Wegversetzung einzelner an den Spannungen beteiligter Soldaten gerechtfertigt sein kann (Beschlüsse vom 23. Januar 1991 - BVerwG 1 WB 157.88 -, vom 18. November 1994 - BVerwG 1 WB 85.94 - und vom 19. Juli 1995 - BVerwG 1 WB 109.94 - vgl. auch Nr. 5 Buchst. h der "Richtlinien zur Versetzung, zum Dienstpostenwechsel und zur Kommandierung von Soldaten" vom 3. März 1988 - VMBl S. 76 -).Soweit der Antragsteller der Auffassung ist, die aufgetretenen Spannungen seien nicht von ihm zu vertreten, wird damit nicht das dienstliche Bedürfnis für eine notwendige Personalmaßnahme in Frage gestellt; denn die Lösung der Frage, wie die ohne eine Personalmaßnahme nicht mehr zu beseitigenden Spannungen zu beheben sind, liegt letztlich im Ermessen des zuständigen Vorgesetzten, wobei er sich von dem Gebot, Gerechtigkeit walten zu lassen, leiten lassen und den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit beachten muß (vgl. Beschlüsse vom 3. Dezember 1987 - BVerwG 1 WB 54.86 - und vom 23. Januar 1991 - BVerwG 1 WB 157.88 -).
- BVerwG, 18.11.1994 - 1 WB 85.94
Versetzung vom Stabsmusikkorps der Bundeswehr zum Heeresmusikkorps - Betreiben …
Der Senat hat stets die Auffassung vertreten, daß die Behebung von den Dienstbetrieb beeinträchtigenden Spannungen eine Wegversetzung eines der Beteiligten rechtfertigen kann (vgl. Beschluß vom 23. Januar 1991 - BVerwG 1 WB 157.88 - Nr. 5 Buchstabe h) der "Richtlinien zur Versetzung, zum Dienstpostenwechsel und zur Kommandierung von Soldaten" vom 3. März 1988 (VMBl S. 76)."Spannungsversetzungen" tragen deshalb grundsätzlich nicht den Charakter diskriminierender Maßnahmen (vgl. Beschluß vom 23. Januar 1991 a.a.O.).
- BVerwG, 30.01.1996 - 1 WB 70.95
Recht der Soldaten: Wegversetzung zur Behebung von Störungen des Dienstbetriebs
Der Senat hat wiederholt die Auffassung vertreten und hält daran auch fest, daß zur Behebung von Störungen, Spannungen und/oder bei Eintreten von Vertrauensverlusten, die den Dienstbetrieb beeinträchtigen, die Wegversetzung einzelner an den Störungen, Spannungen oder Vertrauensverlusten beteiligter Soldaten gerechtfertigt sein kann (Beschlüsse vom 23. Januar 1991 - BVerwG 1 WB 157.88 -, vom 18. November 1994 - BVerwG 1 WB 85.94 - und vom 19. Juli 1995 - BVerwG 1 WB 109.94 - ; vgl. auch Nr. 5 Buchstabe h der "Richtlinien zur Versetzung, zum Dienstpostenwechsel und zur Kommandierung von Soldaten" vom 3. März 1988 - VMBl S. 76 -). - BVerwG, 29.12.1993 - 1 WB 90.93
Versetzung eines Berufssoldaten - Anordnung einer aufschiebenden Wirkung
Dabei durfte auch berücksichtigt werden, daß dann, wenn Spannungen zwischen Untergebenen und Vorgesetzten - wie hier - im wesentlichen darin begründet sind, daß der Untergebene den Grundsatz von Befehl und Gehorsam in der konkreten Verwendung nicht mehr oder nicht voll akzeptiert, das Spannungsverhältnis durch die Wegversetzung des Untergebenen gelöst werden darf (vgl. Beschluß vom 23. Januar 1991 - BVerwG 1 WB 157.88 -). - BVerwG, 10.12.1996 - 1 WB 106.96
Öffentliches Interesse an der sofortigen Vollziehbarkeit truppendienstlicher …
Der Senat hat stets die Auffassung vertreten und hält daran auch fest, daß zur Behebung von Störungen, Spannungen und/oder bei Eintreten von Vertrauensverlusten, die den Dienstbetrieb beeinträchtigen, die Wegversetzung eines der Beteiligten gerechtfertigt sein kann (Beschlüsse vom 23. Januar 1991 - BVerwG 1 WB 157.88 -, vom 18. November 1994 - BVerwG 1 WB 85.94 - und vom 30. Januar 1996 - BVerwG 1 WB 70.95 - ; vgl. auch Nr. 5 Buchstabe h der "Richtlinien zur Versetzung, zum Dienstpostenwechsel und zur Kommandierung von Soldaten" vom 3. März 1988 - VMBl S. 76 -).
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