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Rechtsprechung
   BVerwG, 10.04.1991 - 1 WB 159.90   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1991,6805
BVerwG, 10.04.1991 - 1 WB 159.90 (https://dejure.org/1991,6805)
BVerwG, Entscheidung vom 10.04.1991 - 1 WB 159.90 (https://dejure.org/1991,6805)
BVerwG, Entscheidung vom 10. April 1991 - 1 WB 159.90 (https://dejure.org/1991,6805)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Versetzungsverfügung - Voraussichtliche Verweildauer - Anfechtbarkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (14)Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 30.08.1984 - 1 WB 111.83

    Anforderungen an die Rechtmäßigkeit der Versetzung eines Berufssoldaten - …

    Auszug aus BVerwG, 10.04.1991 - 1 WB 159.90
    Hat somit die Bekanntgabe der Verwendungsdauer für die Rechtsposition des Soldaten jedenfalls keine negativen, ihn belastenden Auswirkungen, handelt es sich auch nicht um eine nach § 17 Abs. 3 WBO anfechtbare Maßnahme (vgl. auch BVerwG Beschlüsse vom 21. Juni 1978 - 1 WB 165/77 - und vom 30. August 1984 - 1 WB 111/83).
  • BVerwG, 21.06.1978 - 1 WB 165.77

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 10.04.1991 - 1 WB 159.90
    Hat somit die Bekanntgabe der Verwendungsdauer für die Rechtsposition des Soldaten jedenfalls keine negativen, ihn belastenden Auswirkungen, handelt es sich auch nicht um eine nach § 17 Abs. 3 WBO anfechtbare Maßnahme (vgl. auch BVerwG Beschlüsse vom 21. Juni 1978 - 1 WB 165/77 - und vom 30. August 1984 - 1 WB 111/83).
  • BVerwG, 07.11.1990 - 1 WB 149.89

    Ausbildungsmängel während einer Gefechtsausbildung - Entwürdigende Behandlung von …

    Auszug aus BVerwG, 10.04.1991 - 1 WB 159.90
    Seinen gegen diese Versetzungsverfügung gerichteten Antrag auf gerichtliche Entscheidung hat der Senat mit Beschluß vom 7. November 1990 - 1 WB 149/89 - zurückgewiesen.
  • BVerwG, 22.01.2003 - 1 WB 53.02

    Voraussichtliche Verwendungsdauer; Verwendung; Verwendungszeit; Maßnahme; …

    Zwar stellt nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (vgl. Beschlüsse vom 10. April 1991 BVerwG 1 WB 159.90, vom 18. Juli 2000 BVerwG 1 WB 47.00 und vom 18. Oktober 2001 BVerwG 1 WB 46.01) der Hinweis auf die voraussichtliche Verwendungsdauer in einer Versetzungsverfügung keine isoliert anfechtbare Maßnahme im Sinne des § 17 Abs. 3 WBO dar, weil sie die Rechtsstellung des betroffenen Soldaten nicht unmittelbar berührt.
  • BVerwG, 25.10.2000 - 1 WB 68.00

    Voraussetzungen für die Rechtmäßigkeit der Versetzung eines Berufssoldaten - …

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats stellt der in einer Versetzungsverfügung enthaltene Hinweis auf die voraussichtliche Verwendungsdauer keine Maßnahme im Sinne des § 17 Abs. 3 WBO dar, die die Rechtsstellung des betroffenen Soldaten unmittelbar berührt (vgl. Beschlüsse vom 10. April 1991 - BVerwG 1 WB 159.90 - <NZWehrr 1991, 161>, vom 9. April 1997 - BVerwG 1 WB 111.96 - m.w.N. und vom 18. Juli 2000 - BVerwG 1 WB 47.00 - ).
  • BVerwG, 24.02.2005 - 1 WB 65.04
    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats stellt der Hinweis auf die voraussichtliche Verwendungsdauer in einer Versetzungsverfügung keine isoliert anfechtbare Maßnahme im Sinne des § 17 Abs. 3 WBO dar, weil sie die Rechtsstellung des betroffenen Soldaten nicht unmittelbar berührt (Beschlüsse vom 10. April 1991 - BVerwG 1 WB 159.90 - <NZWehrr 1991, 161>, vom 18.Juli 2000 - BVerwG 1 WB 47.00 - ZBR 2000, 430 [LS]> und vom 22. Januar 2003 -BVerwG 1 WB 53.02 - NZWehrr 2004, 161 = ZBR 2003, 320>).
  • BVerwG, 18.07.2000 - 1 WB 47.00

    Eine Versetzungsverfügung als eine den Soldaten unmittelbar belastende …

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (vgl. Beschlüsse vom 10. April 1991 - BVerwG 1 WB 159.90 - <NZWehrr 1991, 161> und vom 9. April 1997 - BVerwG 1 WB 111.96 - m.w.N.) stellt der Hinweis auf die voraussichtliche Verwendungsdauer in einer Versetzungsverfügung keine Maßnahme im Sinne des § 17 Abs. 3 WBO dar, die die Rechtsstellung des betroffenen Soldaten unmittelbar berührt.
  • BVerwG, 04.06.1991 - 1 WB 50.90

    Anspruch eines Soldaten auf Verlängerung einer Auslandsverwendung - Anspruch …

    Daraus erhellt, daß auch nach der Erlaßlage nicht davon auszugehen ist, die Festlegung der Verwendungsdauer sei eine belastende Maßnahme, die bestandskräftig werden könnte (vgl. BVerwG Beschluß vom 10. April 1991 - 1 WB 159/90).
  • BVerwG, 26.09.2000 - 1 WB 50.00

    Voraussetzungen für die Verlängerung der Auslandsverwendung eines Berufssoldaten …

    Zwar stellt der Hinweis auf die voraussichtliche Verwendungsdauer in einer Versetzungsverfügung nach der ständigen Rechtsprechung des Senats keine Maßnahme im Sinne des § 17 Abs. 3 WBO dar, die die Rechtsstellung des betroffenen Soldaten unmittelbar berührt (vgl. Beschlüsse vom 10. April 1991 - BVerwG 1 WB 159.90 - <NZWehrr 1991, 161> und vom 18. Juli 2000 - BVerwG 1 WB 47.00 - m.w.N.).
  • BVerwG, 18.11.1994 - 1 WB 84.94

    Anspruch eines Soldaten auf eine bestimmte Verwendung - Gerichtliche Überprüfung …

    Die Festsetzung der Verwendungsdauer in einer Versetzungsverfügung ist keine selbständige Maßnahme im Sinne von § 17 Abs. 3 WBO (Beschluß vom 10. April 1991 - BVerwG 1 WB 159.90 - <NZWehrr 1991, 161>), weil sie für den betroffenen Soldaten keine negative bindende Wirkung hat und im übrigen zwar nicht ohne weiteres verkürzt, wohl aber aus dienstlichen Gründen verlängert werden kann (vgl. Richtlinien und Durchführungsbestimmungen für die Personalführung von Offizieren, Anlage 1/1 zu BMVg - P II 1 - Az 16-26-00/15 - vom 11. Juli 1989, Kurzmitteilungen über personelle Grundsatzfragen - Sonderheft "Personalführung von Soldaten" - unter A.2.c).
  • BVerwG, 25.01.1995 - 1 WB 89.94

    Entscheidungserheblichkeit der Festlegung einer willkürlichen Verwendungsdauer …

    Der Senat hat dazu in dem gerichtlichen Antragsverfahren eines Offiziers im (Beschluß vom 10. April 1991 - BVerwG 1 WB 159.90 - <NZWehrr 1991, 161 = DokBer B 1991, 187>) folgendes ausgeführt:.
  • BVerwG, 18.10.2001 - 1 WB 46.01

    Anfechtung der Verwendungsdauer - Versetzung eines Bundeswehrangehörigen auf eine …

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (vgl. Beschlüsse vom 10. April 1991 - BVerwG 1 WB 159.90 - <NZWehrr 1991, 161 > und vom 18. Juli 2000 - BVerwG 1 WB 47.00 - ) stellt der Hinweis auf die voraussichtliche Verwendungsdauer in einer Versetzungsverfügung keine Maßnahme im Sinne des § 17 Abs. 3 WBO dar, die die Rechtsstellung des betroffenen Soldaten unmittelbar berührt.
  • BVerwG, 22.01.2003 - 1 WB 54.02

    Voraussetzungen für die Rechtmäßigkeit der Versetzung eines Berufssoldaten - …

    Zwar stellt nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (vgl. Beschlüsse vom 10. April 1991 - BVerwG 1 WB 159.90 - <NZWehrr 1991, 161>, vom 18. Juli 2000 - BVerwG 1 WB 47.00 - ZBR 2000, 430 [LS]> und vom 18. Oktober 2001 - BVerwG 1 WB 46.01 -)der Hinweis auf die voraussichtliche Verwendungsdauer in einer Versetzungsverfügung keine isoliert anfechtbare Maßnahme im Sinne des § 17 Abs. 3 WBO dar, weil sie die Rechtsstellung des betroffenen Soldaten nicht unmittelbar berührt.
  • BVerwG, 09.04.1997 - 1 WB 111.96

    Zuständigkeit der Wehrgerichte bei einer gegen die Verletzung von Rechten oder …

  • BVerwG, 27.11.1991 - 1 WB 90.91

    Antrag eines Berufssoldaten auf Versetzung auf einen A 13/A 14-Dienstposten - …

  • BVerwG, 04.06.1991 - 1 WB 121.90

    Anfechtung einer voraussichtlichen Verwendung auf neuem Dienstposten durch einen …

  • BVerwG, 21.03.2002 - 1 WB 6.02

    Versetzung eines Bundeswehrangehörigen auf eine andere Dienstposition - …

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