Rechtsprechung
| BVerwG, 31.01.2007 - 1 WB 16.06 |
Volltextveröffentlichungen (5)
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SBG § 27 Abs. 1, § 18 Abs. 3 Satz 2, § 20 Satz 1; § 52 Abs. 1 und 2; WDO § 4; BPersVG § 7
Vertrauensperson; Anhörung; Unterrichtung; Beteiligungsrecht; Soldatenvertreter; Personalrat; Disziplinarverfahren; Einleitung. - Bundesverwaltungsgericht
Anhörung; Erledigung; Fortsetzungsfeststellungsinteresse; Soldatenvertreter; Vertrauensperson
- Wolters Kluwer
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- DVBl 2007, 782 (Ls.)
Wird zitiert von ... (11) Zitiert selbst (10)
- BVerwG, 20.06.2005 - 1 WB 60.04
Befugnisse der gewählten Soldaten eines Personalrates in einer nach § 49 Abs. 1 …
Auszug aus BVerwG, 31.01.2007 - 1 WB 16.06
Aus den vorgenannten Gründen sei auch die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 20. Juni 2004 - 1 WB 60.04 - nicht einschlägig.Dies ergibt sich schon daraus, dass auch in allgemeinen Personalangelegenheiten die Zuständigkeit für die Anhörung einerseits und für die Personalentscheidung andererseits auseinanderfallen können (vgl. dazu u.a. Beschluss vom 20. Juni 2005 - BVerwG 1 WB 60.04 - Buchholz 252 § 20 SBG Nr. 1).
- BVerwG, 01.11.2001 - 6 P 10.01
Entscheidung über den Rechtsweg; weitere sofortige Beschwerde; Besetzung des …
Auszug aus BVerwG, 31.01.2007 - 1 WB 16.06
Beruft sich der bei einer Dienststelle der Bundeswehr gebildete Personalrat auf eine Behinderung in seinen Beteiligungsrechten in Angelegenheiten, die nur die Soldaten betreffen (§ 52 Abs. 1 Satz 1 SBG), so ist der Rechtsweg zu den Wehrdienstgerichten gegeben (Beschlüsse vom 1. November 2001 - BVerwG 6 P 10.01 - BVerwGE 115, 223 = Buchholz 252 § 52 SBG Nr. 2 und vom 24. März 2004 - BVerwG 1 WB 33.03 - PersV 2005, 273).Denn dabei handelt es sich lediglich um einen Unterfall des Absatzes 1 (vgl. Beschluss vom 1. November 2001 a.a.O.).
- BVerwG, 24.03.2004 - 1 WB 33.03
Anforderungen an eine Vereinbarung über allgemeine Regelungen zur Behandlung von …
Auszug aus BVerwG, 31.01.2007 - 1 WB 16.06
Beruft sich der bei einer Dienststelle der Bundeswehr gebildete Personalrat auf eine Behinderung in seinen Beteiligungsrechten in Angelegenheiten, die nur die Soldaten betreffen (§ 52 Abs. 1 Satz 1 SBG), so ist der Rechtsweg zu den Wehrdienstgerichten gegeben (Beschlüsse vom 1. November 2001 - BVerwG 6 P 10.01 - BVerwGE 115, 223 = Buchholz 252 § 52 SBG Nr. 2 und vom 24. März 2004 - BVerwG 1 WB 33.03 - PersV 2005, 273).Voraussetzung dafür ist, dass zwischen den Verfahrensbeteiligten mit einiger Wahrscheinlichkeit auch künftig Streit über das geltend gemachte Beteiligungsrecht auftreten wird und der Feststellungsantrag deshalb unter Berücksichtigung der Wiederholungsgefahr als richtungsweisend für die Zukunft verstanden werden kann (vgl. Beschluss vom 24. März 2004 a.a.O.).
- BVerwG, 31.08.1998 - 2 WDB 1.98
Recht der Soldaten - Zulässigkeit der Beschwerde gegen Aussetzung des …
- BVerwG, 22.06.2005 - 1 WB 1.05
Sonderurlaub; Erholungsurlaub; Fortsetzungsfeststellungsantrag; …
Auszug aus BVerwG, 31.01.2007 - 1 WB 16.06
Sie setzt voraus, dass die konkret absehbare Möglichkeit besteht, dass in naher Zukunft eine gleiche oder gleichartige Entscheidung (oder Unterlassung) zu Lasten des Antragstellers zu erwarten ist (Beschlüsse vom 22. Juni 2005 - BVerwG 1 WB 1.05 - Buchholz 236.1 § 28 SG Nr. 6 und vom 26. Oktober 2006 - BVerwG 1 WB 17.06 -). - BVerwG, 11.12.2003 - 1 WB 14.03
Maßnahme; Feststellungsantrag; Feststellungsinteresse; faktische …
Auszug aus BVerwG, 31.01.2007 - 1 WB 16.06
Rn. 32 Nach ständiger Rechtsprechung des Senats kann im Falle einer Erledigung des ursprünglichen Rechtschutzbegehrens ein Fortsetzungsfeststellungsinteresse auf ein Rehabilitierungsinteresse, auf eine Wiederholungsgefahr oder auf die Absicht gestützt werden, einen Schadenersatzanspruch geltend zu machen, sofern dieser nicht von vornherein als aussichtslos erscheint; zusätzlich kann sich - unter dem Gesichtspunkt effektiven Rechtsschutzes (Art. 19 Abs. 4 GG) - ein berechtigtes Feststellungsinteresse jedenfalls daraus ergeben, dass die erledigte Maßnahme eine fortdauernde faktische Grundrechtsbeeinträchtigung nach sich zieht (Beschlüsse vom 11. Dezember 2003 - BVerwG 1 WB 14.03 - BVerwGE 119, 341 = Buchholz 311 § 17 WBO Nr. 52 und vom 14. Juli 2005 - BVerwG 1 WB 66.04 - NZWehrr 2006, 157 jeweils m.w.N.). - BVerwG, 26.10.2006 - 1 WB 17.06
Beschwerde; Entscheidungskompetenz; Personalrat; Anhörung.
Auszug aus BVerwG, 31.01.2007 - 1 WB 16.06
Sie setzt voraus, dass die konkret absehbare Möglichkeit besteht, dass in naher Zukunft eine gleiche oder gleichartige Entscheidung (oder Unterlassung) zu Lasten des Antragstellers zu erwarten ist (Beschlüsse vom 22. Juni 2005 - BVerwG 1 WB 1.05 - Buchholz 236.1 § 28 SG Nr. 6 und vom 26. Oktober 2006 - BVerwG 1 WB 17.06 -). - BVerwG, 12.06.2007 - 2 WD 11.06
Anhörung der Vertrauensperson; Schlussanhörung durch Wehrdisziplinaranwalt; …
Auszug aus BVerwG, 31.01.2007 - 1 WB 16.06
Das Berufungsverfahren ist derzeit beim 2. Wehrdienstsenat (BVerwG 2 WD 11.06 ) anhängig. - BVerwG, 14.07.2005 - 1 WB 66.04
Repatriierung; Ausland; Dienstvergehen; Spannungen.
Auszug aus BVerwG, 31.01.2007 - 1 WB 16.06
Rn. 32 Nach ständiger Rechtsprechung des Senats kann im Falle einer Erledigung des ursprünglichen Rechtschutzbegehrens ein Fortsetzungsfeststellungsinteresse auf ein Rehabilitierungsinteresse, auf eine Wiederholungsgefahr oder auf die Absicht gestützt werden, einen Schadenersatzanspruch geltend zu machen, sofern dieser nicht von vornherein als aussichtslos erscheint; zusätzlich kann sich - unter dem Gesichtspunkt effektiven Rechtsschutzes (Art. 19 Abs. 4 GG) - ein berechtigtes Feststellungsinteresse jedenfalls daraus ergeben, dass die erledigte Maßnahme eine fortdauernde faktische Grundrechtsbeeinträchtigung nach sich zieht (Beschlüsse vom 11. Dezember 2003 - BVerwG 1 WB 14.03 - BVerwGE 119, 341 = Buchholz 311 § 17 WBO Nr. 52 und vom 14. Juli 2005 - BVerwG 1 WB 66.04 - NZWehrr 2006, 157 jeweils m.w.N.). - BVerwG, 09.03.2006 - 1 WB 14.05
Auszug aus BVerwG, 31.01.2007 - 1 WB 16.06
Dem Antragsteller obliegt insoweit eine Darlegungslast (zuletzt Beschluss vom 9. März 2006 - BVerwG 1 WB 14.05 - m.w.N.).
- BVerwG, 16.12.2010 - 2 WDB 3.10
Einfache Disziplinarmaßnahme; weitere Beschwerde; Anhörung der Vertrauensperson; …
Bei Dienststellen, in denen Soldaten Personalvertretungen gewählt haben, ist auch bei Disziplinarmaßnahmen anhörungspflichtige Stelle allein der Dienststellenleiter und nicht der Disziplinarvorgesetzte oder die Einleitungsbehörde (wie 1. WD-Senat, Beschluss vom 31. Januar 2007 - BVerwG 1 WB 16.06 - Buchholz 449.7 § 52 SBG Nr. 3 = NZWehrR 2007, 162).Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Beschluss vom 31. Januar 2007 - BVerwG 1 WB 16.06 - Buchholz 449.7 § 52 SBG Nr. 3 = NZWehrR 2007, 162) ergibt sich aus der Vorschrift des § 52 Abs. 1 SBG, der die Beteiligungsrechte der Soldaten für Dienststellen regelt, in denen Soldaten Personalvertretungen gewählt haben, dass anhörungspflichtige Stelle allein der Dienststellenleiter und nicht die Einleitungsbehörde ist.
Denn dabei handelt es sich lediglich um einen Unterfall des Absatzes 1 (vgl. Beschlüsse vom 1. November 2001 - BVerwG 6 P 10.01 - BVerwGE 115, 223 < 230> = Buchholz 252 § 52 SBG Nr. 2 und vom 31. Januar 2007 - BVerwG 1 WB 16.06 - a.a.O. Rn. 42).
- BVerwG, 05.06.2024 - 1 WB 72.22
Zur Übertragung der Anhörung der Vertrauensperson bei der Einleitung eines …
Dasselbe gilt für Angelegenheiten nach der Wehrdisziplinar- oder Wehrbeschwerdeordnung im Sinne von § 63 Abs. 2 SBG, weil es sich dabei ebenfalls um Angelegenheiten handelt, die nur die Soldaten betreffen; hierzu gehört auch die hier strittige Beteiligung bei der Einleitung eines gerichtlichen Disziplinarverfahrens gemäß § 28 Abs. 2 SBG (vgl. BVerwG, Beschluss vom 15. Juni 2022 - 1 WB 7.21 - NVwZ-RR 2023, 106 ; ebenso zum früheren § 27 Abs. 2 SBG Beschluss vom 31. Januar 2007 - 1 WB 16.06 - NZWehrr 2007, 162 ).Diese Zuweisung erstreckt sich auch auf die Antragsbefugnis im gerichtlichen Antragsverfahren (vgl. BVerwG, Beschluss vom 15. Juni 2022 - 1 WB 7.21 - NVwZ-RR 2023, 106 ; ebenso zum früheren § 52 Abs. 2 SBG Beschluss vom 31. Januar 2007 - 1 WB 16.06 - NZWehrr 2007, 162 ).
- BVerwG, 15.06.2022 - 1 WB 7.21
Anhörung der Vertrauensperson bei der Einleitung eines gerichtlichen …
Dasselbe gilt für Angelegenheiten nach der Wehrdisziplinar- oder Wehrbeschwerdeordnung im Sinne von § 63 Abs. 2 SBG, weil es sich dabei ebenfalls um Angelegenheiten handelt, die nur die Soldaten betreffen; hierzu fällt auch die hier strittige Beteiligung bei der Einleitung eines gerichtlichen Disziplinarverfahrens gemäß § 28 Abs. 2 SBG (vgl. zum früheren § 27 Abs. 2 SBG: BVerwG, Beschluss vom 31. Januar 2007 - 1 WB 16.06 - Buchholz 449.7 § 52 Nr. 3 Rn. 25).Diese Zuweisung erstreckt sich auch auf die Antragsbefugnis im gerichtlichen Antragsverfahren (ebenso zum früheren § 52 Abs. 2 SBG: BVerwG, Beschluss vom 31. Januar 2007 - 1 WB 16.06 - Buchholz 449.7 § 52 Nr. 3 Rn. 25).
- BVerwG, 08.12.2010 - 2 WD 24.09
Anhörungspflicht; Disziplinarverfahren; Einleitung; gerichtlich; …
Rn. 18 Gemäß § 20 Satz 1 i.V.m. § 27 Abs. 2 SGB ist die Vertrauensperson über die beabsichtigte Einleitung des gerichtlichen Disziplinarverfahrens gegen den Soldaten, zu der die Vertrauensperson anzuhören ist, rechtzeitig und umfassend zu unterrichten (vgl. zur anhörungspflichtigen Stelle, Beschluss vom 31. Januar 2007 - BVerwG 1 WB 16.06 - Buchholz 449.7 § 52 SBG Nr. 3 = NZWehrr 2007, 162 m.w.N.; vgl. zur zuständigen Vertrauensperson, Beschluss vom 31. Januar 2007 a.a.O. und Urteil vom 4. September 2009 - BVerwG 2 WD 17.08 - BVerwGE 134, 379 = Buchholz 450.2 § 13 WDO 2002 Nr. 1 S. 4 f. = NZWehrr 2010, 114 ). - BVerwG, 20.02.2014 - 2 WD 35.11
Vorsätzlicher Diebstahl als schweres Dienstvergehen eines Soldaten i.R.d. …
- BVerwG, 16.05.2012 - 2 WD 8.11
Aufhebung; Zurückverweisung; Pflichtverteidiger; schwierige rechtliche Fragen; …
Hier wurde die Vertrauensperson der Offiziere nicht durch den hierfür bei personalratsfähigen Dienststellen zuständigen Dienststellenleiter (vgl. Beschluss vom 31. Januar 2007 - BVerwG 1 WB 16.06 - Buchholz 449.7 § 52 SBG Nr. 3 Rn. 49 = NZWehrr 2007, 162 ), sondern durch den Disziplinarvorgesetzten angehört. - BVerwG, 27.11.2007 - 1 WB 31.07
Auslandsverwendung; Repatriierung; Rückführung
Rn. 24 Eine isolierte Anfechtung von Beschwerdebescheiden - auch in Gestalt eines Feststellungsantrages - ohne zusätzliche Anfechtung der Ausgangs-Maßnahme kann nur dann in Betracht kommen, wenn diese Beschwerdebescheide gegenüber der ursprünglichen truppendienstlichen Maßnahme eine zusätzliche selbständige Beschwer enthalten (vgl. § 79 Abs. 2 VwGO; stRspr, Beschlüsse vom 31. Januar 2007 - BVerwG 1 WB 16.06 - Buchholz 449.7 § 52 SBG Nr. 3 = NZWehrr 2007, 162 und vom 8. März 2007 - BVerwG 1 WB 43.06 -).Das damit für die selbständige Anfechtung von Beschwerdebescheiden zu fordernde besondere Rechtsschutzinteresse hat der jeweilige Antragsteller in einer der näheren Prüfung bedürfenden Weise darzulegen (stRspr, Beschlüsse vom 31. Januar 2007 a.a.O. …und vom 8. März 2007 a.a.O.).
- BVerwG, 25.06.2008 - 1 WB 5.07
Anhörung der Vertrauensperson bzw. des Personalrats (in Gestalt der zur …
Da die Pflicht zur rechtzeitigen und umfassenden Unterrichtung nach § 20 Satz 1 SBG nur die anhörende Stelle trifft, ist das dazu spiegelbildliche Informationsrecht der Vertrauensperson bzw. des Personalrates in Gestalt der Soldatenvertreter gegenüber dem Disziplinarvorgesetzten bzw. dem Dienststellenleiter (§ 52 Abs. 1 Satz 2 SBG i.V.m. § 7 Satz 1 BPersVG; vgl. dazu Beschluss vom 31. Januar 2007 - BVerwG 1 WB 16.06 - Buchholz 449.7 § 52 SBG Nr. 3 = NZWehrr 2007, 162) geltend zu machen. - BVerwG, 25.01.2024 - 1 WB 35.23
Anhörung gemäß § 24 Abs. 1 Nr. 1 SBG; örtliche Zuständigkeit; Hauptstelle und …
Rn. 34 Etwas anderes folgt aus nicht daraus, dass der originär anhörungsberechtigte nächste Disziplinarvorgesetzte in personalratsfähigen Dienststellen diese Kompetenz aus § 24 SBG grundsätzlich nicht selbst wahrnimmt, sondern nach § 63 Abs. 1 Satz 1 SBG i. V. m. § 7 BPersVG a. F. (§ 8 BPersVG) regelmäßig vom jeweiligen Dienststellenleiter personalvertretungsrechtlich vertreten wird (BVerwG, Beschluss vom 31. Januar 2007 - 1 WB 16.06 - juris Rn. 41, 44;… Gronimus, Soldatenbeteiligungsrecht, 10. Aufl. 2023, § 63 SBG Rn. 16, Dierßen, in: Altvater u. a., Bundespersonalvertretungsgesetz, 11. Aufl. 2023, Anhang V B § 63 SBG Rn. 4;… Meder, in: Wolf/Meder;… Soldatenbeteiligungsgesetz, § 63 Rn. 38). - BVerwG, 31.01.2012 - 2 WD 32.10
Aufhebung; Zurückverweisung; Vertrauensperson; Anhörung; Nachholung; …
Rn. 29 Das Schreiben vom 11. März 2009 erläuterte unter Bezugnahme auf den Beschluss vom 31. Januar 2007 - BVerwG 1 WB 16.06 - (Buchholz 449.7 § 52 SBG Nr. 3), dass die Anhörung der Vertrauensperson nur durch den Stellvertreter des Soldaten durchgeführt werden könne. - BVerwG, 08.03.2007 - 1 WB 43.06
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