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Rechtsprechung
   BVerwG, 13.10.1998 - 1 WB 16.98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,12597
BVerwG, 13.10.1998 - 1 WB 16.98 (https://dejure.org/1998,12597)
BVerwG, Entscheidung vom 13.10.1998 - 1 WB 16.98 (https://dejure.org/1998,12597)
BVerwG, Entscheidung vom 13. Oktober 1998 - 1 WB 16.98 (https://dejure.org/1998,12597)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Anspruch des Soldaten auf eine bestimmte fachliche oder örtliche Verwendung - Gerichtlicher Prüfungsumfang bezüglich der Verwendungsentscheidung - Rechtsnatur und Zweck von Bedarfsermittlungen - Rolle der Gesamtaltersstruktur bei bedarfsabhängiger Übernahmeentscheidung - ...

 
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Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 29.07.1997 - 1 WB 13.97

    Anspruch eines Soldaten auf Zulassung zur Offizierslaufbahn - Überprüfung der …

    Auszug aus BVerwG, 13.10.1998 - 1 WB 16.98
    Das gilt auch für die Entscheidung über die Zulassung zur Laufbahn der OffzMilFD (stRspr.: Beschlüsse vom 26. April 1990 - BVerwG 1 WB 142.89 -, vom 11. April 1991 - BVerwG 1 WB 7.91 -, vom 30. Oktober 1991 - BVerwG 1 WB 179.90 -, vom 11. März 1997 - BVerwG 1 WB 99.96 - und vom 29. Juli 1997 - BVerwG 1 WB 13.97 -).

    Es stellt ein berechtigtes Anliegen der Personalführung dar, dem militärfachlichen Dienst nur dann weitere Offiziere zuzuführen, wenn dafür ein Bedarf besteht und ihre Verwendung in der neuen Laufbahn sichergestellt ist (vgl. Beschluß vom 29. Juli 1997 - BVerwG 1 WB 13.97).

  • BVerwG, 30.07.1980 - 1 WB 79.79

    Anspruch eines Soldaten auf eine bestimmte Verwendung - Ermessensbindung durch …

    Auszug aus BVerwG, 13.10.1998 - 1 WB 16.98
    Das mit einem entsprechenden Antrag befaßte Gericht kann daher nur prüfen, ob der Vorgesetzte den Antragsteller mit der Ablehnung der von ihm begehrten Verwendung durch Überschreitung oder Mißbrauch dienstlicher Befugnisse in seinen Rechten verletzt hat (§ 17 Abs. 3 Satz 2 WBO), d.h., ob er dabei die gesetzlichen Grenzen des ihm insoweit eingeräumten Ermessens überschritten oder von diesem Ermessen in einer dem Zweck der Ermächtigung nicht entsprechenden Weise Gebrauch gemacht hat (§ 114 VwGO analog; Beschluß vom 30. Juli 1980 - BVerwG 1 WB 79.79 - <BVerwGE 73, 51 [f.]>).
  • BVerwG, 11.11.1975 - 1 WB 24.75
    Auszug aus BVerwG, 13.10.1998 - 1 WB 16.98
    Es handelt sich dabei vielmehr in erster Linie um Zweckmäßigkeitsfragen, die - wenn sie ein dienstliches Bedürfnis für eine bestimmte Verwendung eines Soldaten begründen oder ausschließen - bei der richterlichen Kontrolle einzelner Personalmaßnahmen, außer bei Rechtsverstößen, als vorgegeben hingenommen werden müssen (Beschluß vom 11. November 1975 - BVerwG 1 WB 24.74 - <BVerwGE 53, 95 [97]>).
  • BVerwG, 11.04.1991 - 1 WB 7.91

    Zulassung eines Portepee-Unteroffiziers zu einer Offizierslaufbahn - …

    Auszug aus BVerwG, 13.10.1998 - 1 WB 16.98
    Das gilt auch für die Entscheidung über die Zulassung zur Laufbahn der OffzMilFD (stRspr.: Beschlüsse vom 26. April 1990 - BVerwG 1 WB 142.89 -, vom 11. April 1991 - BVerwG 1 WB 7.91 -, vom 30. Oktober 1991 - BVerwG 1 WB 179.90 -, vom 11. März 1997 - BVerwG 1 WB 99.96 - und vom 29. Juli 1997 - BVerwG 1 WB 13.97 -).
  • BVerwG, 29.08.1990 - 1 WB 128.89

    Laufbahnwechsel im militärfachlichen Dienst

    Auszug aus BVerwG, 13.10.1998 - 1 WB 16.98
    Prüfen können die Wehrdienstgerichte lediglich, ob ein Soldat im Einzelfall in Anwendung solcher auf ihre Richtigkeit nicht nachprüfbare Grundsätze in eigenen Rechten verletzt worden ist (stRspr.: vgl. Beschluß vom 29. August 1990 - BVerwG 1 WB 128.89 - ).
  • BVerwG, 30.10.1991 - 1 WB 179.90

    Zulassung zur Laufbahn der Offiziere des militärfachlichen Dienstes (OffzMilFD) - …

    Auszug aus BVerwG, 13.10.1998 - 1 WB 16.98
    Das gilt auch für die Entscheidung über die Zulassung zur Laufbahn der OffzMilFD (stRspr.: Beschlüsse vom 26. April 1990 - BVerwG 1 WB 142.89 -, vom 11. April 1991 - BVerwG 1 WB 7.91 -, vom 30. Oktober 1991 - BVerwG 1 WB 179.90 -, vom 11. März 1997 - BVerwG 1 WB 99.96 - und vom 29. Juli 1997 - BVerwG 1 WB 13.97 -).
  • BVerwG, 26.11.1996 - 1 WB 66.96

    Aufhebungsantrag gegen den Bescheid des PSABw (Personalstammamt der Bundeswehr ) …

    Auszug aus BVerwG, 13.10.1998 - 1 WB 16.98
    Seinen gegen diesen Bescheid gerichteten Antrag auf gerichtliche Entscheidung hat der Senat mit Beschluß vom 26. November 1996 - BVerwG 1 WB 66.96 - zurückgewiesen.
  • BVerwG, 28.02.1975 - I WB 24.74

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 13.10.1998 - 1 WB 16.98
    Es handelt sich dabei vielmehr in erster Linie um Zweckmäßigkeitsfragen, die - wenn sie ein dienstliches Bedürfnis für eine bestimmte Verwendung eines Soldaten begründen oder ausschließen - bei der richterlichen Kontrolle einzelner Personalmaßnahmen, außer bei Rechtsverstößen, als vorgegeben hingenommen werden müssen (Beschluß vom 11. November 1975 - BVerwG 1 WB 24.74 - <BVerwGE 53, 95 [97]>).
  • BVerwG, 01.07.1999 - 1 WB 37.99

    Gewährung von Sonderurlaub für einen Berufssoldaten unter Wegfall der Geldbezüge …

    Es handelt sich dabei vielmehr in erster Linie um Zweckmäßigkeitsfragen, die - wenn sie ein dienstliches Bedürfnis für eine bestimmte Verwendung eines Soldaten begründen oder ausschließen - bei der richterlichen Kontrolle einzelner Personalmaßnahmen, außer bei Rechtsverstößen, als gegeben hingenommen werden müssen (Beschlüsse vom 11. November 1975 - BVerwG 1 WB 24.75 - <BVerwGE 53, 95 [97]>, vom 29. November 1988 - BVerwG 1 WB 7.88 - , vom 21. September 1993 - BVerwG 1 WB 82.92 - und vom 13. Oktober 1998 - BVerwG 1 WB 16.98 -).
  • BVerwG, 29.04.1999 - 1 WB 83.98

    Antrag auf Zulassung zur Laufbahn der Offiziere des Militärfachlichen Dienstes …

    Es stellt ein berechtigtes Anliegen der Personalführung dar, dem militärfachlichen Dienst nur dann weitere Offiziere zuzuführen, wenn dafür ein Bedarf besteht und ihre Verwendung in der neuen Laufbahn sichergestellt ist (Beschluß vom 13. Oktober 1998 - BVerwG 1 WB 16.98 - m.w.N.).
  • BVerwG, 09.12.1999 - 1 WB 59.99

    Gewährung von Urlaub unter Wegfall der Besoldung im Falle des Vorliegens eines …

    Es handelt sich dabei vielmehr in erster Linie um Zweckmäßigkeitsfragen, die, wenn sie ein dienstliches Bedürfnis für eine bestimmte Verwendung des Soldaten begründen oder ausschließen, bei der richterlichen Kontrolle einzelner Personalmaßnahmen, außer bei Rechtsverstößen, als gegeben hingenommen werden müssen (Beschlüsse vom 11. November 1975 - BVerwG 1 WB 24.75 - <BVerwGE 53, 95 [97]>, vom 29. November 1988 - BVerwG 1 WB 7.88 - , vom 21. September 1993 - BVerwG 1 WB 82.92 -, vom 13. Oktober 1998 - BVerwG 1 WB 16.98 - und vom 22. Juli 1999 - BVerwG 1 WB 36.99 -).
  • BVerwG, 26.10.1999 - 1 WB 52.99

    Anspruch eines Soldaten auf eine bestimmte fachliche oder örtliche Verwendung - …

    Es stellt ein berechtigtes Anliegen der Personalführung dar, dem militärfachlichen Dienst nur dann weitere Offiziere zuzuführen, wenn dafür ein Bedarf besteht und ihre Verwendung in der neuen Laufbahn sichergestellt ist (Beschlüsse vom 13. Oktober 1998 - BVerwG 1 WB 16.98 - m.w.N. und vom 29. April 1999 - BVerwG 1 WB 83.98 -).
  • BVerwG, 22.07.1999 - 1 WB 36.99

    Gewährung von Sonderurlaub - Gerichtliche Nachprüfbarkeit der Annahme eines …

    Es handelt sich dabei vielmehr in erster Linie um Zweckmäßigkeitsfragen, die - wenn sie ein dienstliches Bedürfnis für eine bestimmte Verwendung eines Soldaten begründen oder ausschließen - bei der richterlichen Kontrolle einzelner Personalmaßnahmen, außer bei Rechtsverstößen, als gegeben hingenommen werden müssen (Beschlüsse vom 11. November 1975 - BVerwG 1 WB 24.75 - <BVerwGE 53, 95 [97]>, vom 29. November 1988 - BVerwG 1 WB 7.88 - , vom 21. September 1993 - BVerwG 1 WB 82.92 - und vom 13. Oktober 1998 - BVerwG 1 WB 16.98 -).
  • BVerwG, 09.12.1999 - 1 WB 38.99

    Anspruch des Soldaten auf eine bestimmte fachliche oder örtliche Verwendung - …

    Es stellt ein berechtigtes Anliegen der Personalführung dar, der Feldwebelausbildung nur dann weitere Unteroffiziere zuzuführen, wenn dafür ein Bedarf besteht und ihre hinreichend lange Verwendung in dem höheren Dienstgrad sichergestellt ist (Beschlüsse vom 13. Oktober 1998 - BVerwG 1 WB 16.98 - und vom 29. April 1999 - BVerwG 1 WB 83.98 - jeweils m.w.N.).
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