Rechtsprechung
| BVerwG, 19.04.1989 - 1 WB 160.88 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Soldat - Gemeinschaftsunterkunft - Art der Unterbringung - Rechtsweg einer Beschwerde
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 10.06.1969 - I WB 69.69
Antrag auf Entlassung aus der Bundeswehr - Zuständigkeit der Wehrdienstgerichte …
Auszug aus BVerwG, 19.04.1989 - 1 WB 160.88
Die Wehrdienstgerichte haben hiernach über die Verletzung solcher Rechte und Pflichten zu entscheiden, die auf dem Verhältnis der besonderen militärischen Über- und Unterordnung beruhen, also in "truppendienstlichen Angelegenheiten" (ständige Rechtsprechung: vgl. BVerwGE 33, 307 f.; BVerwG NZWehrr 1981, 229 f.). - BVerwG, 07.07.1981 - 1 WB 25.81
Untätigbleiben im Beschwerdeverfahren - Rechtsweg für Feststellungsantrag - …
Auszug aus BVerwG, 19.04.1989 - 1 WB 160.88
Für die Bestimmung, ob es sich um eine truppendienstliche oder um eine Verwaltungsangelegenheit handelt, ist auf die wahre Natur des geltend gemachten Anspruchs und auf die begehrte Rechtsfolge abzustellen (BVerwGE 73, 208 f.;… BVerwG NZWehrr a.a.O.). - BVerwG, 25.08.1982 - 1 WB 183.80
Gemeinschaftsunterkunft - Zuständigkeit der Wehrdienstgerichte - Befreiung von …
- BVerwG, 22.04.1992 - 1 WB 137.90
Wehrbeschwerde - Wohnen in Gemeinschaftsunterkunft - Teilnahme an …
Über angebliche Rechtsverletzungen in diesem Bereich haben die Wehrdienstgerichte zu entscheiden (§ 17 Abs. 1 Satz 1, § 59 Abs. 1 SG; Beschlüsse vom 25. August 1982 - BVerwG 1 WB 183.80 - und vom 19. April 1989 - BVerwG 1 WB 160.88 -).Die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs verändert sich dadurch allerdings nicht (Beschluß vom 19. April 1989 a.a.O.; vgl. auch Beschluß vom 1. Oktober 1991 - BVerwG 1 WB 148.90 -).
- BVerwG, 04.07.1990 - 1 WB 52.89
Anspruch eines Soldaten auf Bereitstellung von Vollwertkost an Stelle der …
Auf die weitere Frage, ob für die vom Antragsteller begehrte Bereitstellung von Vollwertkost als Truppenverpflegung und evtl. Kostenerstattung überhaupt die Zuständigkeit der Wehrdienstgerichte gegeben wäre (vgl. dazu BVerwG Beschlüsse vom 25. August 1982 - 1 WB 59/82 = NZWehrr 1983, 75 f. und vom 19. April 1989 - 1 WB 160/88), kommt es daher ebensowenig an wie auf die Frage, ob Wehrdienstgerichte befugt sind, disziplinär tätig zu werden und Disziplinarverfahren einzuleiten.
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