Rechtsprechung
| BVerwG, 15.03.1989 - 1 WB 161.88 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (10)
- BVerwG, 21.03.2013 - 1 WB 24.12
Sonderurlaub; Wichtiger Grund; Weltumsegelung; Dreijähriger Sonderurlaub; …
Handelt es sich um einen besonders langen Sonderurlaub, können die persönlichen Belange des Soldaten als wichtiger Grund nur dann anerkannt werden, wenn er sich in einer Ausnahmesituation befindet, die sich als eine wirkliche Zwangslage darstellt (ebenso bereits: Beschlüsse vom 15. März 1989 - BVerwG 1 WB 161.88 - DokBer B 1989, 241…, vom 30. Januar 1996 a.a.O., vom 15. Dezember 1998 - BVerwG 1 WB 58.98 -, vom 1. Juli 1999 - BVerwG 1 WB 37.99 - Buchholz 236.12 § 9 SUV Nr. 6 sowie vom 30. Juni 2005 - BVerwG 1 WDS-VR 2.05 -). - BVerwG, 01.07.1999 - 1 WB 37.99
Gewährung von Sonderurlaub für einen Berufssoldaten unter Wegfall der Geldbezüge …
Handelt es sich - wie im vorliegenden Fall - um einen besonders langen, sich über einen Zeitraum von zwei Jahren erstreckenden Sonderurlaub, können die persönlichen Belange des Soldaten als wichtiger Grund nur dann anerkannt werden, wenn er sich in einer Ausnahmesituation befindet, die sich als eine wirkliche Zwangslage darstellt (vgl. Beschlüsse vom 15. März 1989 - BVerwG 1 WB 161.88 - , vom 19. Mai 1992 - BVerwG 1 WB 137.91 - , vom 30. Januar 1996 - BVerwG 1 WB 46.95 - und vom 15. Dezember 1998 - BVerwG 1 WB 58.98 -). - BVerwG, 21.04.1993 - 1 WB 48.92
Entsendung ins Ausland - Konsortium von Privatfirmen - Sonderurlaub - …
Im übrigen wäre die Beurteilung, ob ein dienstliches Interesse für eine Beurlaubung vorliegt (vgl. § 13 Abs. 2 SUrlV), weitgehend der gerichtlichen Kontrolle entzogen (vgl. Beschlüsse vom 12. Dezember 1979 - BVerwG 1 WB 182.79 -, vom 3. Oktober 1984 - BVerwG 1 WB 124.84 - und vom 15. März 1989 - BVerwG 1 WB 161.88 - ).
- BVerwG, 09.02.2012 - 1 WDS-VR 10.11
Antrag auf Verlängerung der befristeten Beurlaubung eines Oberstleutnants zur …
Handelt es sich um einen besonders langen Sonderurlaub können persönliche Belange als wichtiger Grund nur dann anerkannt werden, wenn sich der Soldat in einer Ausnahmesituation befindet, die sich als wirkliche Zwangslage darstellt (Beschlüsse vom 15. März 1989 - BVerwG 1 WB 161.88 - DokBer B 1989, 241…, vom 30. Januar 1996 - BVerwG 1 WB 46.95 - a.a.O., vom 1. Juli 1999 - BVerwG 1 WB 37.99 - Buchholz 236.12 § 9 SUV Nr. 6 und vom 30. Juni 2005 - BVerwG 1 WDS-VR 2.05 -). - BVerwG, 28.06.2007 - 1 WDS-VR 5.07 Handelt es sich um einen besonders langen Sonderurlaub wobei der aus ein und demselben Grund abschnittsweise ununterbrochen nacheinander gewährte Urlaub als Ganzes zu sehen ist (…Beschluss vom 30. Januar 1996 a.a.O.) , können die persönlichen Belange des Soldaten als wichtiger Grund nur dann anerkannt werden, wenn er sich in einer Ausnahmesituation befindet, die sich als eine wirkliche Zwangslage darstellt (vgl. Beschlüsse vom 15. März 1989 BVerwG 1 WB 161.88 DokBer B 1989, 241…, vom 30. Januar 1996 a.a.O., vom 15. Dezember 1998 BVerwG 1 WB 58.98 , vom 1. Juli 1999 BVerwG 1 WB 37.99 Buchholz 236.12 § 9 SUV Nr. 6 sowie zuletzt vom 30. Juni 2005 BVerwG 1 WDS-VR 2.05 ).
- BVerwG, 09.12.1999 - 1 WB 59.99
Gewährung von Urlaub unter Wegfall der Besoldung im Falle des Vorliegens eines …
Handelt es sich - wie im vorliegenden Fall - um einen besonders langen, sich über einen Zeitraum von fast zwei Jahren erstreckenden Sonderurlaub, können die persönlichen Belange des Soldaten als wichtiger Grund nur dann anerkannt werden, wenn er sich in einer Ausnahmesituation befindet, die sich als eine wirkliche Zwangslage darstellt (vgl. Beschlüsse vom 15. März 1989 - BVerwG 1 WB 161.88 - , vom 19. Mai 1992 - BVerwG 1 WB 137.91 - , vom 30. Januar 1996 - BVerwG 1 WB 46.95 - , vom 15. Dezember 1998 - BVerwG 1 WB 58.98 - und vom 22. Juli 1999 - BVerwG 1 WB 36.99 -). - BVerwG, 25.07.2000 - 1 WB 71.00
Gewährung von Sonderurlaub - Wegfall von Geldbezügen und von Sachbezügen - …
Handelt es sich - wie im vorliegenden Fall - um einen besonders langen, sich über den Zeitraum eines Jahres erstreckenden Sonderurlaub, können die persönlichen Belange des Soldaten als wichtiger Grund nur dann anerkannt werden, wenn er sich in einer Ausnahmesituation befindet, die sich - aus objektiver Sicht - als eine wirkliche Zwangslage darstellt (vgl. Beschlüsse vom 15. März 1989 - BVerwG 1 WB 161.88 - , vom 19. Mai 1992 - BVerwG 1 WB 137.91 - , vom 30. Januar 1996 - BVerwG 1 WB 46.95 - , vom 15. Dezember 1998 - BVerwG 1 WB 56.98 -, vom 1. Juli 1999 - BVerwG 1 WB 37.99 - und vom 9. Dezember 1999 BVerwG 1 WB 59.99 -). - BVerwG, 26.09.2000 - 1 WB 64.00
Tätigkeit bei der Deutschen Stabskompanie und Versorgungskompanie - Beantragung …
Handelt es sich - wie im vorliegenden Fall - um einen besonders langen, sich über den Zeitraum eines Jahres erstreckenden Sonderurlaub, können die persönlichen Belange des Soldaten als wichtiger Grund nur dann anerkannt werden, wenn er sich in einer Ausnahmesituation befindet, die sich - aus objektiver Sicht - als eine wirkliche Zwangslage darstellt (vgl. Beschlüsse vom 15. März 1989 - BVerwG 1 WB 161.88 - , vom 19. Mai 1992 - BVerwG 1 WB 137.91 - , vom 30. Januar 1996 - BVerwG 1 WB 46.95 - , vom 15. Dezember 1998 - BVerwG 1 WB 56.98 -, vom 1. Juli 1999 - BVerwG 1 WB 37.99 - und vom 9. Dezember 1999 - BVerwG 1 WB 59.99 -). - BVerwG, 22.07.1999 - 1 WB 36.99
Gewährung von Sonderurlaub - Gerichtliche Nachprüfbarkeit der Annahme eines …
Handelt es sich - wie im vorliegenden Fall - um einen besonders langen, sich über einen Zeitraum von zwei Jahren erstreckenden Sonderurlaub, können die persönlichen Belange des Soldaten als wichtiger Grund nur dann anerkannt werden, wenn er sich in einer Ausnahmesituation befindet, die sich als eine wirkliche Zwangslage darstellt (vgl. Beschlüsse vom 15. März 1989 - BVerwG 1 WB 161.88 - , vom 19. Mai 1992 - BVerwG 1 WB 137.91 - , vom 30. Januar 1996 - BVerwG 1 WB 46.95 - und vom 15. Dezember 1998 - BVerwG 1 WB 58.98 -). - BVerwG, 20.01.2009 - 1 WB 63.08 Handelt es sich wie hier um einen besonders langen Sonderurlaub, können die persönlichen Belange des Soldaten als wichtiger Grund nur dann anerkannt werden, wenn er sich in einer Ausnahmesituation befindet, die sich als eine wirkliche Zwangslage darstellt (vgl. Beschlüsse vom 15. März 1989 - BVerwG 1 WB 161.88 - DokBer B 1989, 241…, vom 30. Januar 1996 a.a.O., vom 1. Juli 1999 - BVerwG 1 WB 37.99 - Buchholz 236.12 § 9 SUV Nr. 6 sowie zuletzt vom 28. Juni 2007 - BVerwG 1 WDS-VR 5.07 - Buchholz 449.3 § 9 SUV Nr. 8).
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