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Rechtsprechung
   BVerwG, 23.07.1991 - 1 WB 162.90   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1991,10339
BVerwG, 23.07.1991 - 1 WB 162.90 (https://dejure.org/1991,10339)
BVerwG, Entscheidung vom 23.07.1991 - 1 WB 162.90 (https://dejure.org/1991,10339)
BVerwG, Entscheidung vom 23. Juli 1991 - 1 WB 162.90 (https://dejure.org/1991,10339)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Befristung der Verwendung eines Soldaten im integrierten Bereich - Anspruch eines Soldaten auf eine bestimmte Verwendung - Gerichtliche Überprüfung einer Verwendungsentscheidung des Dienstherrn - Regelung der Verwendungszeiten im Ausland und bei integrierten Stäben im ...

 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 07.09.1988 - 1 WB 128.87

    Verlängerung einer Auslandsverwendung - Wiedereingliederungsschwierigkeiten nach …

    Auszug aus BVerwG, 23.07.1991 - 1 WB 162.90
    Daß derartige Bestimmungen, die für Auslandsverwendungen und Verwendungen bei integrierten Stäben im Inland Grenzen festsetzen, rechtlich nicht zu beanstanden sind, hat der Senat bereits entschieden (für Auslandsverwendung: Beschluß vom 7. September 1988 - BVerwG 1 WB 128.87 - m.w.N.; für Verwendung bei integrierten Stäben im Inland: Beschluß vom 23. Oktober 1984 - BVerwG 1 WB 140.84 -).

    Es ist ein legitimes Interesse der Personalführung, möglichst viele dazu qualifizierte Soldaten dienstliche Erfahrungen in der Zusammenarbeit mit Angehörigen verbündeter Streitkräfte sammeln zu lassen und damit für den einzelnen Soldaten die Frist seiner Verwendung im Ausland oder in integrierten Stäben im Inland zu begrenzen (vgl. Beschluß vom 7. September 1988 - BVerwG 1 WB 128.87 - m.w.N.).

    Soweit sich der Antragsteller darauf beruft, der Commander Joint Support Group befürworte seine weitere Verwendung auf dem bisherigen Dienstposten und es ergebe sich aus dessen Stellungnahme sowie aus der planmäßigen Beurteilung zum 30. September 1990, daß er, der Antragsteller, der "richtige Mann am richtigen Platz" sei, betrifft dies lediglich Zweckmäßigkeitserwägungen, die nicht der Nachprüfung durch den Senat unterliegen (vgl. Beschlüsse vom 24. Februar 1971 - BVerwG 1 WB 2.70 - <BVerwGE 43, 179> und vom 7. September 1988 - BVerwG 1 WB 128.87 -).

    Davon abgesehen würde eine Berufung auf den Gleichheitssatz voraussetzen, daß die Gründe bekannt wären, aus denen heraus in Ausnahmefällen von einer Verwaltungsübung abgewichen worden ist; denn nur ein durch sachliche Gründe nicht gerechtfertigtes Abweichen von der Verwaltungsübung kann einen Verstoß gegen eine Selbstbindung darstellen (Beschluß vom 7. September 1988 - BVerwG 1 WB 128.87 -).

  • BVerwG, 28.04.1977 - 1 WB 87.75
    Auszug aus BVerwG, 23.07.1991 - 1 WB 162.90
    Zudem führen Verwendungsvorschläge der unmittelbaren Vorgesetzten nicht zu einer Ermessensbindung der zuständigen personalbearbeitenden Stellen (BVerwGE 43, 179 [f.]; Beschluß vom 28. April 1977 - BVerwG 1 WB 87.75 - <BVerwGE 53, 280 [286]>).

    Wenn von ihm abgewichen wird, so bedeutet das kein rechtswidriges Verhalten gegenüber einem Soldaten (BVerwGE 53, 280 [285]).

  • BVerwG, 24.02.1971 - I WB 2.70

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 23.07.1991 - 1 WB 162.90
    Soweit sich der Antragsteller darauf beruft, der Commander Joint Support Group befürworte seine weitere Verwendung auf dem bisherigen Dienstposten und es ergebe sich aus dessen Stellungnahme sowie aus der planmäßigen Beurteilung zum 30. September 1990, daß er, der Antragsteller, der "richtige Mann am richtigen Platz" sei, betrifft dies lediglich Zweckmäßigkeitserwägungen, die nicht der Nachprüfung durch den Senat unterliegen (vgl. Beschlüsse vom 24. Februar 1971 - BVerwG 1 WB 2.70 - <BVerwGE 43, 179> und vom 7. September 1988 - BVerwG 1 WB 128.87 -).

    Zudem führen Verwendungsvorschläge der unmittelbaren Vorgesetzten nicht zu einer Ermessensbindung der zuständigen personalbearbeitenden Stellen (BVerwGE 43, 179 [f.]; Beschluß vom 28. April 1977 - BVerwG 1 WB 87.75 - <BVerwGE 53, 280 [286]>).

  • BVerwG, 30.07.1980 - 1 WB 79.79

    Anspruch eines Soldaten auf eine bestimmte Verwendung - Ermessensbindung durch …

    Auszug aus BVerwG, 23.07.1991 - 1 WB 162.90
    Im übrigen kann die Verwendungsentscheidung nur darauf überprüft werden, ob der Vorgesetzte den Antragsteller durch Überschreitung oder Mißbrauch dienstlicher Befugnisse verletzt hat (§ 17 Abs. 3 WBO) oder ob er dabei die gesetzlichen Grenzen des ihm insoweit zustehenden Ermessens überschritten oder von diesem Ermessen in einer dem Zweck der Ermächtigung nicht entsprechenden Weise Gebrauch gemacht hat (§ 114 VwGO analog; ständige Rechtsprechung: vgl. Beschluß vom 30. Juli 1980 - BVerwG 1 WB 79.79 - <BVerwGE 73, 51 [f.] m.w.N.>).
  • BVerwG, 06.05.1971 - I WB 8.70

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 23.07.1991 - 1 WB 162.90
    Dabei hat er die persönlichen und familiären Belange des Soldaten aus Fürsorgegesichtspunkten angemessen zu berücksichtigen, darf aber von der jederzeitigen Versetzbarkeit eines Berufssoldaten ausgehen (Beschlüsse vom 11. November 1975 - BVerwG 1 WB 24.75 - <BVerwGE 53, 95> und vom 6. Mai 1971 - BVerwG 1 WB 8.70 - <BVerwGE 43, 215>).
  • BVerwG, 11.11.1975 - 1 WB 24.75
    Auszug aus BVerwG, 23.07.1991 - 1 WB 162.90
    Dabei hat er die persönlichen und familiären Belange des Soldaten aus Fürsorgegesichtspunkten angemessen zu berücksichtigen, darf aber von der jederzeitigen Versetzbarkeit eines Berufssoldaten ausgehen (Beschlüsse vom 11. November 1975 - BVerwG 1 WB 24.75 - <BVerwGE 53, 95> und vom 6. Mai 1971 - BVerwG 1 WB 8.70 - <BVerwGE 43, 215>).
  • BVerwG, 29.11.1988 - 1 WB 65.88

    Versetzung eines Soldaten - Gesundheitliche Gründen - Eingeschränkte …

    Auszug aus BVerwG, 23.07.1991 - 1 WB 162.90
    Daß der Antragsteller sich der für die vorgesehene Tätigkeit erforderlichen zusätzlichen Ausbildung unterziehen muß, ergibt sich aus seiner Verpflichtung zu treuem Dienen (§ 7 SG; Beschlüsse vom 29. November 1988 - BVerwG 1 WB 65.88 - und vom 21. Juni 1989 - BVerwG 1 WR 11.89 -).
  • BVerwG, 21.06.1989 - 1 WB 11.89

    Entlassung eines Soldaten wegen Dienstunfähigkeit - Weiterverwendung eines …

    Auszug aus BVerwG, 23.07.1991 - 1 WB 162.90
    Es ist zunächst davon auszugehen, daß dann, wenn ein ausreichendes Bedürfnis für die Wegversetzung besteht, ein solches zusätzlich für die Zuversetzung nicht zu verlangen ist (Beschluß vom 21. Juni 1989 - BVerwG 1 WB 11.89 - m.w.N.).
  • BVerwG, 09.04.1997 - 1 WB 94.96

    Versetzung eines Soldaten - Dienstliches Bedürfnis für die …

    Im übrigen kann die Verwendungsentscheidung nur darauf überprüft werden, ob der Vorgesetzte den Antragsteller durch Überschreitung oder Mißbrauch dienstlicher Befugnisse verletzt hat (§ 17 Abs. 3 WBO), d.h., ob er die gesetzlichen Grenzen des ihm insoweit zustehenden Ermessens überschritten oder von diesem Ermessen in einer dem Zweck der Ermächtigung nicht entsprechenden Weise Gebrauch gemacht hat (§ 114 VwGO analog; ständige Rechtsprechung des Senats: vgl. Beschlüsse vom 30. Juli 1990 - BVerwG 1 WB 79.79 - <BVerwGE 73, 51 [ff.] m.w.N.> und vom 23. Juli 1991 - BVerwG 1 WB 162.90 -).
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