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Rechtsprechung
   BVerwG, 21.06.1978 - 1 WB 165.77   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1978,1064
BVerwG, 21.06.1978 - 1 WB 165.77 (https://dejure.org/1978,1064)
BVerwG, Entscheidung vom 21.06.1978 - 1 WB 165.77 (https://dejure.org/1978,1064)
BVerwG, Entscheidung vom 21. Juni 1978 - 1 WB 165.77 (https://dejure.org/1978,1064)
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Wird zitiert von ... (12)Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 11.04.1972 - I WB 32.72

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 21.06.1978 - 1 WB 165.77
    Derartige Unterlassungsansprüche können zwar in gewissen Ausnahme fällen auch im Wehrbeschwerdeverfahren zum Zuge kommen (vgl. BVerwGE 43, 340; 46, 255) [BVerwG 25.04.1974 - I WB 66/73].
  • BVerwG, 26.04.1974 - I WB 205.72
    Auszug aus BVerwG, 21.06.1978 - 1 WB 165.77
    Derartige Unterlassungsansprüche können zwar in gewissen Ausnahme fällen auch im Wehrbeschwerdeverfahren zum Zuge kommen (vgl. BVerwGE 43, 340; 46, 255) [BVerwG 25.04.1974 - I WB 66/73].
  • BVerwG, 30.08.1989 - 1 WB 115.87

    Höherwertige Dienstposten - Auswahlverfahren - Beförderung von Bewerbern - …

    Insoweit handelt es sich nicht nur um die Bekanntgabe einer unverbindlichen Planungsabsicht, die nach ständiger Rechtsprechung des Senats nicht nach § 17 WBO angefochten werden kann (Beschluß vom 21. Juni 1978 - 1 WB 165/77).
  • BVerwG, 23.10.1984 - 1 WB 4.84

    Versetzung - Truppendienstliche Maßnahme - Nachbesetzung eines Dienstposten - …

    Sie kann auch nicht darin gesehen werden, daß der BMVg dem Antragsteller daraufhin eine auf ihn bezogene unter Berücksichtigung aller gegenwärtigen Umstände getroffene, gleichwohl aber für die Zukunft noch offene Planungsabsicht mitteilt, die dem Begehren des Antragstellers voraussichtlich keinen Erfolg einräumt (vgl. BDH RiA 1965, 180; BVerwG Beschlüsse vom 21. Juni 1978 - 1 WB 165/77 - und vom 11. Januar 1983 - 1 WB 129/82 - m.w.N.).

    Sobald die Nachbesetzung der von ihm begehrten Verwendung ansteht, kann er seine Versetzung beantragen und gegen die Ablehnung dieses Begehrens den Rechtsweg beschreiten (vgl. BVerwG Beschluß vom 21. Juni 1978 - 1 WB 165/77).

  • BVerwG, 11.01.1983 - 1 WB 129.82

    Anspruch eines Soldaten auf Aufnahme in den Kreis der Anwärter für eine …

    Es handelt sich hier Dicht nur um die Bekanntgabe einer mehr oder weniger unverbindlichen, unter Berücksichtigung aller gegenwärtigen Umstände getroffenen, gleichwohl aber für die Zukunft noch offenen Planungsabsicht, die nach der ständigen Rechtsprechung des Senats nicht nach § 17 WBO angefochten werden kann (BVerwG Beschluß vom 21. Juni 1978 - 1 WB 165/77 - vgl. auch BDH NZWehrr 1966, 80).
  • BVerwG, 25.04.1984 - 1 WB 51.83

    Auskunft über künftige Verwendungsabsicht - Darlegung einer Planungsabsicht - …

    Die Mitteilung von Planungsabsichten kann nach der ständigen Rechtsprechung des Senats nicht als dienstliche Maßnahme im Sinne des § 17 Abs. 3 WBO angesehen und nach § 17 Abs. 1 WBO mit einem Antrag auf gerichtliche Entscheidung angefochten werden (vgl. BVerwGE 53, 321, 323; BVerwG Beschlüsse vom 21. Juni 1978 - 1 WB 165/77 - und vom 11. Januar 1983 - 1 WB 129/82).
  • BVerwG, 10.04.1991 - 1 WB 159.90

    Versetzungsverfügung - Voraussichtliche Verweildauer - Anfechtbarkeit

    Hat somit die Bekanntgabe der Verwendungsdauer für die Rechtsposition des Soldaten jedenfalls keine negativen, ihn belastenden Auswirkungen, handelt es sich auch nicht um eine nach § 17 Abs. 3 WBO anfechtbare Maßnahme (vgl. auch BVerwG Beschlüsse vom 21. Juni 1978 - 1 WB 165/77 - und vom 30. August 1984 - 1 WB 111/83).
  • BVerwG, 25.01.1995 - 1 WB 89.94

    Entscheidungserheblichkeit der Festlegung einer willkürlichen Verwendungsdauer …

    Hat somit die Bekanntgabe der Verwendungsdauer für die Rechtsposition des Soldaten jedenfalls keine negativen, ihn belastenden Auswirkungen, handelt es sich auch nicht um eine nach § 17 Abs. 3 WBO anfechtbare Maßnahme (vgl. auch BVerwG Beschlüsse vom 21. Juni 1978 - BVerwG 1 WB 165.77 - und vom 30. August 1984 - BVerwG 1 WB 11.83 -).".
  • BVerwG, 23.10.1984 - 1 WB 44.84

    Anspruch auf eine bestimmte Verwendung eines Soldaten

    Es handelt sich bei der Zuordnung zu einer AVR nicht nur um die Bekanntgabe einer unverbindlichen, unter Berücksichtigung aller gegenwärtigen Umstände getroffenen, gleichwohl aber für die Zukunft noch offenen Planungsabsicht, die nach der ständigen Rechtsprechung des Senats nicht nach § 17 WBO angefochten werden kann (BVerwG Beschlüsse vom 21. Juni 1978 - 1 WB 165/77 - und vom 11. Januar 1983 - 1 WB 129/82 - vgl. auch BDH NZWehrr 1966, 80).
  • BVerwG, 12.02.1987 - 1 WB 16.86

    Versetzung auf einen STAN-Dienstposten A 13 im Bereich des Bundesministers der …

    Da der BMVg nach ZDv 20/6 Nr. 707 verpflichtet war, dem Antragsteller offen und klar zu verdeutlichen, ob und auf welche Weise seine persönlichen Wünsche mit den dienstlichen Erfordernissen in Einklang gebracht werden könnten, handelt es sich hier nicht nur um die Bekanntgabe einer mehr oder weniger unverbindlichen Planungsabsicht, die unter Berücksichtigung aller gegenwärtigen Umstände getroffen, gleichwohl aber für die Zukunft noch offen war, sondern um eine gemäß § 17 WBO anfechtbare Maßnahme (vgl. BVerwG Beschlüsse vom 21. Juni 1978 - 1 WB 165/77 - und vom 25. November 1986 - 1 WB 37/86; BVerwGE 76, 50, 52) [BVerwG 11.01.1983 - 1 WB 129/82].
  • BVerwG, 09.04.1997 - 1 WB 111.96

    Zuständigkeit der Wehrgerichte bei einer gegen die Verletzung von Rechten oder …

    Hat somit die Bekanntgabe der Verwendungsdauer für die Rechtsposition des Soldaten jedenfalls keine negativen, ihn belastenden Auswirkungen, handelt es sich auch nicht um eine nach § 17 Abs. 3 WBO anfechtbare Maßnahme (vgl. auch BVerwG Beschlüsse vom 21. Juni 1978 - BVerwG 1 WB 165.77 - und vom 30. August 1984 - BVerwG 1 WB 11.83 -).".
  • BVerwG, 04.06.1991 - 1 WB 121.90

    Anfechtung einer voraussichtlichen Verwendung auf neuem Dienstposten durch einen …

    Bei der in einer Versetzungsverfügung angegebenen Dauer der voraussichtlichen Verwendung auf dem neuen Dienstposten handelt es sich lediglich um die Mitteilung einer im Zusammenhang mit der Verwendungsentscheidung unter Berücksichtigung aller gegenwärtigen dienstlichen Aspekte und persönlichen Belange (vgl. hierzu: BMVg - P II 1 - Az. 16-26-00 vom 1. August 1989 - Kurzmitteilungen über personelle Grundsatzfragen - Sonderheft - Personalführung von Soldaten - Anlage 1 "Richtlinien und Durchführungsbestimmungen für die Personalführung von Offizieren" - Abschn. I.B.1.,2) getroffenen Planungsabsicht, die - auch wenn zum Schutz des Soldaten der BMVg hinsichtlich einer späteren Verkürzung der geplanten Verwendungsdauer eine beschränkte Selbstbindung eingegangen ist (vgl. o.a. Richtlinien Abschn. I.A.2.) - nach der ständigen Rechtsprechung des Senats nicht nach § 17 WBO angefochten werden kann (BVerwGE 76, 50; BVerwG Beschlüsse vom 21. Juni 1978 - 1 WB 165/77, vom 23. Oktober 1984 - 1 WB 4/84 - und vom 10. April 1991 - 1 WB 159/90).
  • BVerwG, 10.04.1991 - 1 WB 88.90

    Antrag eines Soldaten auf Verpflichtung des Bundesministers der Verteidigung zur …

  • BVerwG, 25.04.1984 - 1 WB 92.83

    Anspruch des Soldaten auf eine bestimmte Verwendung - Entscheidung des …

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