Rechtsprechung
| BVerwG, 30.08.1977 - 1 WB 168.76 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Wird zitiert von ... (4)
- BVerwG, 07.12.1982 - 1 WB 54.82
Rechtsmittel
Grundsätzlich schließt die - häufig gegebene - Notwendigkeit der Pflege der Eltern des zu versetzenden Soldaten, wie der Senat bereits mehrfach entschieden hat, eine Versetzung nicht aus (vgl. BVerwG Beschlüsse vom 30. August 1977 - 1 WB 168/76 -, vom 9. November 1977 - 1 WB 93/77 - und vom 21. Mai 1980 - 1 WB 165/78). - BVerwG, 14.12.1982 - 1 WB 112.81
Beurteilungsspielraum der militärischen Vorgesetzten zur Beurteilung der …
In der Regel ist es allein Sache der militärischen Vorgesetzten, die fachliche Eignung eines Soldaten für eine bestimmte Verwendung zu beurteilen (vgl. BVerwG Beschluß vom 30. August 1977 - 1 WB 168/76); daß der Antragsteller - was möglicherweise als Ermessensmißbrauch angesehen werden könnte - für seine jetzige Tätigkeit völlig ungeeignet sei, behauptet er selbst nicht. - BVerwG, 05.06.1979 - 1 WB 18.78
Rechtsmittel
Insoweit wäre außerdem in rechtlicher Hinsicht zu entscheiden gewesen, ob in einem solchen Fall ausnahmsweise die finanziellen Verpflichtungen eines Soldaten aus dem Bau eines Hauses bei seiner Versetzung zu berücksichtigen sind (vgl. BVerwG Beschlüsse vom 9. Mai 1973 - 1 WB 188/72 - und vom 30. August 1977 - 1 WB 168/76). - BVerwG, 21.05.1980 - 1 WB 165.78
Anforderungen an die Auswahl eines Soldaten der Bundeswehr für einen Dienstposten …
Was den Gesundheitszustand der Schwiegermutter des Antragstellers angeht, so hat der Senat bereits mehrfach entschieden, daß die Pflege der Eltern des zu versetzenden Soldaten kein Hindernis für eine Versetzung darstellt (vgl. BVerwG Beschlüsse vom 30. August 1977 - 1 WB 168/76 - undvom 9. November 1977 - 1 WB 93/77).
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