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Rechtsprechung
   BVerwG, 14.03.1989 - 1 WB 169.88   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1989,7966
BVerwG, 14.03.1989 - 1 WB 169.88 (https://dejure.org/1989,7966)
BVerwG, Entscheidung vom 14.03.1989 - 1 WB 169.88 (https://dejure.org/1989,7966)
BVerwG, Entscheidung vom 14. März 1989 - 1 WB 169.88 (https://dejure.org/1989,7966)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Eingeschränkte Trageordnung bei der Marine - Besondere Regelungen für das Tragen des Dienstanzuges außerhalb umschlossener militärischer Anlagen - Gebot der Gleichbehandlung aller Soldaten

 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 24.08.1982 - 1 WB 56.81

    Soldat - Anordnung über Uniform - Militärische Zweckmäßigkeitsgesichtspunkte - …

    Auszug aus BVerwG, 14.03.1989 - 1 WB 169.88
    Der Befehl unterliegt auch nicht der Anfechtungsfrist des § 17 Abs. 4 Satz 1 WBO, weil es sich um eine die Soldaten täglich neu treffende Maßnahme handelt (BVerwG NZWehrr 1983, 74 und 1984, 214).

    Der Antragsteller hat im übrigen eine Verletzung seiner in § 17 Abs. 1 WBO genannten Rechte durch die Behauptung, er werde als Angehöriger der Marine ohne Grund ungleich behandelt, ausreichend dargelegt (BVerwG NZWehrr 1983, 74).

    Solche Zweckmäßigkeitserwägungen unterliegen als solche nicht der gerichtlichen Kontrolle (BVerwG NZWehrr 1983, 74).

    Die Frage, welche Tatbestände im Zusammenhang mit der Anzugsordnung gleich und welche ungleich behandelt werden sollen, kann der zuständige Vorgesetzte im Rahmen seines Rechts auf Gestaltungsfreiheit (BVerwG NZWehrr 1983, 74) selbst bestimmen.

  • BVerwG, 14.01.1975 - I WB 62.74

    Anzugsregelung - Bundeswehr-Hochschule - Studierende Soldaten - …

    Auszug aus BVerwG, 14.03.1989 - 1 WB 169.88
    Die Verpflichtung, Uniform zu tragen, ergibt sich aus der Pflicht des Soldaten zum treuen Dienen (BVerwGE 46, 361, 365) [BVerwG 14.01.1975 - I WB 62/74].

    Diese Gestaltungsfreiheit endet erst dort, wo die Ungleichbehandlung der geregelten Sachverhalte nicht mehr mit einer am Gerechtigkeitsgedanken orientierten Betrachtungsweise vereinbar ist (BVerwGE 46, 361, 364 f. [BVerwG 14.01.1975 - I WB 62/74]; BVerwG NZWehrr 1987, 25 f.), also willkürlich wäre.

  • BVerwG, 11.11.1975 - 1 WB 24.75
    Auszug aus BVerwG, 14.03.1989 - 1 WB 169.88
    Nur soweit eine an sich zweckorientierte Regelung konkret in Rechte des einzelnen Soldaten eingreift, ist sie der gerichtlichen Kontrolle unterworfen (BVerwGE 53, 95, 97) [BVerwG 11.11.1975 - I WB 24/75].
  • BVerwG, 17.05.1972 - I WB 125.71

    Haarnetz-Erlass

    Auszug aus BVerwG, 14.03.1989 - 1 WB 169.88
    Dieser Verpflichtung entspricht das Recht und die Pflicht der Vorgesetzten, den Soldaten mit der den Erfordernissen des Dienstes angepaßten Bekleidung auszustatten, und das Recht, zu bestimmen, wann und bei welcher Gelegenheit welcher Anzug getragen werden soll (BVerwGE 43, 353, 358).
  • BVerwG, 16.05.2002 - 1 WB 7.02

    Sicherheitsüberprüfung; Wiederaufgreifen eines Sicherheitsüberprüfungsverfahrens; …

    Seine Gestaltungsfreiheit endet erst dort, wo die Ungleichbehandlung der Sachverhalte nicht mehr mit einer am Gerechtigkeitsgedanken orientierten Betrachtungsweise vereinbar ist (vgl. Beschlüsse vom 14. Januar 1975 - BVerwG 1 WB 62.74 -, vom 24. Juni 1986 - BVerwG 1 WB 76.85, 80.86 - und vom 14. März 1989 - BVerwG 1 WB 169.88 -), also willkürlich wäre.
  • BVerwG, 21.09.1993 - 1 WB 34.93

    Pflicht eines Soldaten zum Tragen einer bestimmten Uniform - Bestimmungen über …

    Der Antragsteller hat im übrigen eine Verletzung seiner in § 17 Abs. 1 WBO genannten Rechte durch die Behauptung, er werde als Angehöriger des Heeres ohne Grund ungleich behandelt, ausreichend dargelegt (Beschluß vom 14. März 1989 - BVerwG 1 WB 169.88 ).
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