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Rechtsprechung
   BVerwG, 29.02.2024 - 1 WB 17.23   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2024,8204
BVerwG, 29.02.2024 - 1 WB 17.23 (https://dejure.org/2024,8204)
BVerwG, Entscheidung vom 29.02.2024 - 1 WB 17.23 (https://dejure.org/2024,8204)
BVerwG, Entscheidung vom 29. Februar 2024 - 1 WB 17.23 (https://dejure.org/2024,8204)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • rechtsinformationen.bund.de

    Feststellung eines Sicherheitsrisikos (Ü 3

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 5 Abs 1 S 1 Nr 1 SÜG, § 14 Abs 3 S 1 SÜG
    Feststellung eines Sicherheitsrisikos (Ü 3)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Antrag eines Oberstleutnants gegen die Feststellung eines Sicherheitsrisikos im Rahmen seiner erweiterten Sicherheitsüberprüfung mit Sicherheitsermittlungen

  • datenbank.nwb.de

    Feststellung eines Sicherheitsrisikos (Ü 3)

 
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Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (13)

  • BVerwG, 11.03.2008 - 1 WB 37.07

    Feststellung eines Sicherheitsrisikos; verfrühter Antrag auf gerichtliche …

    Auszug aus BVerwG, 29.02.2024 - 1 WB 17.23
    Rn. 21 a) Maßgeblich für die gerichtliche Kontrolle ist die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der Vorlage des Antrags (stRspr, vgl. z. B. BVerwG, Beschluss vom 11. März 2008 - 1 WB 37.07 - BVerwGE 130, 291 Rn. 35).

    Rn. 22 Die Überprüfung von Angehörigen der Bundeswehr auf Sicherheitsbedenken ist eine vorbeugende Maßnahme, die Sicherheitsrisiken nach Möglichkeit ausschließen soll (stRspr, vgl. z. B. BVerwG, Beschluss vom 11. März 2008 - 1 WB 37.07 - BVerwGE 130, 291 Rn. 23 m. w. N.).

  • BVerfG, 22.05.1975 - 2 BvL 13/73

    Extremistenbeschluß

    Auszug aus BVerwG, 29.02.2024 - 1 WB 17.23
    Dabei gibt es keine "Beweislast", weder für den Soldaten dahingehend, dass er die Sicherheitsinteressen der Bundeswehr bisher gewahrt hat und künftig wahren wird, noch für die zuständige Stelle, dass der Soldat diesen Erwartungen nicht gerecht geworden ist oder ihnen künftig nicht gerecht werden wird (stRspr, z. B. BVerwG…, Beschluss vom 30. Mai 2012 - 1 WB 58.11 - juris Rn. 30; vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 22. Mai 1975 - 2 BvL 13/73 - BVerfGE 39, 334 ).
  • BVerwG, 21.07.2011 - 1 WB 12.11

    Beurteilungsspielraum; Geheimschutzbeauftragter; Sicherheitsrisiko; …

    Auszug aus BVerwG, 29.02.2024 - 1 WB 17.23
    Die gerichtliche Kontrolle beschränkt sich darauf, ob der Geheimschutzbeauftragte von einem unrichtigen Sachverhalt ausgegangen ist, den anzuwendenden Begriff oder den gesetzlichen Rahmen, in dem er sich frei bewegen kann, verkannt, allgemeingültige Wertmaßstäbe nicht beachtet, sachfremde Erwägungen angestellt oder gegen Verfahrensvorschriften verstoßen hat (stRspr, z. B. BVerwG, Beschluss vom 21. Juli 2011 - 1 WB 12.11 - BVerwGE 140, 384 Rn. 24 ff. m. w. N.).
  • BVerwG, 26.11.2013 - 1 WB 57.12

    Sicherheitsüberprüfung; persönliche Anhörung des Betroffenen.

    Auszug aus BVerwG, 29.02.2024 - 1 WB 17.23
    Der Antragsteller hatte insbesondere Gelegenheit, sich vor Feststellung des Sicherheitsrisikos zu den für die Entscheidung erheblichen Tatsachen persönlich zu äußern (§ 14 Abs. 3 Satz 4 SÜG i. V. m. § 6 Abs. 1 Satz 1 SÜG; vgl. hierzu BVerwG, Beschluss vom 26. November 2013 - 1 WB 57.12 - BVerwGE 148, 267 Rn. 54 ff.).
  • BVerwG, 30.01.2014 - 1 WB 47.13

    Feststellung eines Sicherheitsrisikos bzgl. eines Soldaten bei Eröffnung eines …

    Auszug aus BVerwG, 29.02.2024 - 1 WB 17.23
    Bis zu diesem Zeitpunkt können in Ergänzung der Entscheidung des Geheimschutzbeauftragten und mit dessen Zustimmung tatsächliche Anhaltspunkte für das Vorliegen eines Sicherheitsrisikos, einschließlich der dabei zu treffenden Prognose, in das Verfahren eingeführt werden (…stRspr, vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 27. September 2007 - 1 WDS-VR 7.07 - juris Rn. 23, vom 30. Januar 2014 - 1 WB 47.13 - juris Rn. 29 …und vom 17. April 2019 - 1 WB 3.19 - juris Rn. 22).
  • BVerwG, 31.01.2018 - 1 WB 24.17

    Auslandsbeziehungen; Geheimschutzbeauftragter; Grundsatz des fairen Verfahrens; …

    Auszug aus BVerwG, 29.02.2024 - 1 WB 17.23
    Falsche Angaben im Sicherheitsüberprüfungsverfahren sind grundsätzlich geeignet, die Feststellung eines Sicherheitsrisikos im Sinne des § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SÜG nach sich zu ziehen (BVerwG, Beschlüsse vom 31. Januar 2018 - 1 WB 24.17 - NVwZ 2019, 65 Leitsatz und Rn. 30 ff. m. w. N., vom 18. Dezember 2019 - 1 WB 6.19 - juris Rn. 39 …und vom 30. September 2021 - 1 WB 18.21 - NVwZ-RR 2021, 1060 Rn. 48).
  • BVerwG, 30.05.2012 - 1 WB 58.11

    Feststellung eines Sicherheitsrisikos in einer einfachen Sicherheitsüberprüfung …

    Auszug aus BVerwG, 29.02.2024 - 1 WB 17.23
    Dabei gibt es keine "Beweislast", weder für den Soldaten dahingehend, dass er die Sicherheitsinteressen der Bundeswehr bisher gewahrt hat und künftig wahren wird, noch für die zuständige Stelle, dass der Soldat diesen Erwartungen nicht gerecht geworden ist oder ihnen künftig nicht gerecht werden wird (stRspr, z. B. BVerwG, Beschluss vom 30. Mai 2012 - 1 WB 58.11 - juris Rn. 30; vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 22. Mai 1975 - 2 BvL 13/73 - BVerfGE 39, 334 ).
  • BVerwG, 17.04.2019 - 1 WB 3.19

    Überprüfung von Angehörigen der Bundeswehr auf Sicherheitsbedenken; Feststellung …

    Auszug aus BVerwG, 29.02.2024 - 1 WB 17.23
    Bis zu diesem Zeitpunkt können in Ergänzung der Entscheidung des Geheimschutzbeauftragten und mit dessen Zustimmung tatsächliche Anhaltspunkte für das Vorliegen eines Sicherheitsrisikos, einschließlich der dabei zu treffenden Prognose, in das Verfahren eingeführt werden (…stRspr, vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 27. September 2007 - 1 WDS-VR 7.07 - juris Rn. 23…, vom 30. Januar 2014 - 1 WB 47.13 - juris Rn. 29 und vom 17. April 2019 - 1 WB 3.19 - juris Rn. 22).
  • BVerwG, 27.02.2003 - 1 WB 51.02

    Sicherheitsüberprüfung; Sicherheitsrisiko; Auflage; Russland; Russische …

    Auszug aus BVerwG, 29.02.2024 - 1 WB 17.23
    Rn. 30 (1) Tatsächliche Anhaltspunkte, die nach § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SÜG Zweifel an der Zuverlässigkeit des Betroffenen bei der Wahrnehmung einer sicherheitsempfindlichen Tätigkeit und damit ein Sicherheitsrisiko begründen, können sich im Einzelfall daraus ergeben, dass der Betroffene Einschränkungen, Auflagen oder personenbezogene Sicherheitshinweise nicht oder nur unzureichend befolgt, die der Geheimschutzbeauftragte mit seiner Entscheidung nach § 14 Abs. 3 Satz 1 SÜG verbindet (BVerwG, Beschluss vom 27. Februar 2003 - 1 WB 51.02 - juris Rn. 9).
  • BVerwG, 30.09.2021 - 1 WB 18.21

    Feststellung eines Sicherheitsrisikos eines Soldaten in seiner erweiterten …

    Auszug aus BVerwG, 29.02.2024 - 1 WB 17.23
    Falsche Angaben im Sicherheitsüberprüfungsverfahren sind grundsätzlich geeignet, die Feststellung eines Sicherheitsrisikos im Sinne des § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SÜG nach sich zu ziehen (…BVerwG, Beschlüsse vom 31. Januar 2018 - 1 WB 24.17 - NVwZ 2019, 65 Leitsatz und Rn. 30 ff. m. w. N., vom 18. Dezember 2019 - 1 WB 6.19 - juris Rn. 39 und vom 30. September 2021 - 1 WB 18.21 - NVwZ-RR 2021, 1060 Rn. 48).
  • BVerwG, 31.07.2002 - 1 WB 24.02

    Sicherheitsüberprüfung; Sicherheitsrisiko; Staat mit besonderen …

  • BVerwG, 18.12.2019 - 1 WB 6.19

    Streit um die Feststellung eines Sicherheitsrisikos in der erweiterten …

  • BVerwG, 29.09.2022 - 1 WB 28.21

    Feststellung eines Sicherheitsrisikos (Ü 3); Verschweigen einer Dienstreise; …

  • VG Hannover, 29.07.2026 - 10 B 3876/26

    Zulassung zu einer sicherheitsempfindlichen Tätigkeit nach § 11 Abs. 2 Nds. SÜG

    Die gerichtliche Kontrolle beschränkt sich darauf, ob die für die Sicherheitsüberprüfung zuständige Stelle von einem unrichtigen Sachverhalt ausgegangen ist, den anzuwendenden Begriff oder den gesetzlichen Rahmen, in dem sie sich frei bewegen kann, verkannt, allgemeingültige Wertmaßstäbe nicht beachtet, sachfremde Erwägungen angestellt oder gegen Verfahrensvorschriften verstoßen hat (vgl. BVerwG, Beschl. v. 29.02.2024 - 1 WB 17.23 -, juris Rn. 23, …und Beschl. v. 29.01.2026 - 1 WB 19.25 -, juris Rn. 31;… Nds. OVG, Beschl. v. 19.01.2024 - 5 ME 104/23 -, juris Rn. 24;… OVG NRW, Beschl. v. 30.06.2026 - 5 B 1393/25 - , juris Rn. 4 f.; VG Hannover, Beschl. v. 10.12.2025 - 10 B 10052/25 -, n.v.).

    Dabei gibt es keine "Beweislast", weder für die betroffene Person dahingehend, dass sie die Sicherheitsinteressen ihres Dienstherrn bisher gewahrt hat und künftig wahren wird, noch für die zuständige Stelle, dass die betroffene Person diesen Erwartungen nicht gerecht geworden ist oder ihnen künftig nicht gerecht werden wird (BVerwG, Beschl. v. 29.02.2024 - 1 WB 17.23 -, juris Rn. 24, …und Beschl. v. 29.02.2026 - 1 WB 19.25 -, juris Rn. 32;… OVG NRW, Beschl. v. 30.06.2026 - 5 B 1393/25 -, juris Rn. 6 f.).

    Gerade im Umgang mit geheimhaltungsbedürftigen Tatsachen, Gegenständen oder Erkenntnissen müssen sich die Sicherheitsbehörden auf die Richtigkeit abgegebener Meldungen, Erklärungen und Aussagen jederzeit und grundsätzlich ohne weitere Nachprüfung verlassen können (…vgl. BVerwG, Beschl. v. 20.08.2003 - 1 WB 3.03 -, juris Rn. 18, Beschl. v. 28.02.2012 - 1 WB 28.11 -, juris Rn. 35, Beschl. v. 18.12.2019 - 1 WB 6.19 -, juris Rn. 39, Beschl. v. 30.09.2021 - 1 WB 18.21 -, juris Rn. 48, und Beschl. v. 29.02.2024 - 1 WB 17.23 -, juris Rn. 30; VG Hannover, Beschl. v. 10.12.2025 - 10 B 10052/25 -, n.v.).

  • VG Düsseldorf, 01.07.2026 - 18 K 4732/24

    Mitarbeiterin des Verfassungsschutzes NRW darf nicht mehr nachrichtendienstlich …

    Rn. 100 Vgl. BVerwG, Beschluss vom 29. Februar 2024 - 1 WB 17/23 -, juris, Rn. 24; Däubler, SÜG, 1. Aufl. 2019, § 5 Rn. 4; Warg, in: Schenke/Graulich/Ruthig, Sicherheitsrecht des Bundes, 2. Aufl. 2019, § 5 SÜG Rn. 3; Friedrich, in: Denneborg/Friedrich/Schlatmann, Sicherheitsüberprüfungsrecht, Stand 43. EGL 2020, § 5 SÜG Bund, Rn. 5.

    Rn. 114 Vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 29. Februar 2024 - 1 WB 17/23 -, juris, Rn. 23, und vom 17. September 2015 - 2 A 9.14 -, juris, Rn. 29 m.w.N.; VG Düsseldorf, Urteil vom 12. März 2025 - 18 K 281/23 -, juris, Rn. 53; VG Ansbach, Beschluss vom 17. September 2024 - AN 10 E 24.175 -, juris, Rn. 32; VG Berlin, Urteil vom 12. März 2024 - 4 K 175/23 -, juris, Rn. 22; Friedrich, in: Denneborg/Friedrich/Schlatmann, Sicherheitsüberprüfungsrecht, Stand 51. EGL 2024, § 5 Rn. 4, 6c.

  • OVG Berlin-Brandenburg, 13.08.2024 - 10 S 23.24

    Sicherheitsüberprüfung für die Einstellung in den Vorbereitungsdienst für den …

    Zutreffend ist das Verwaltungsgericht davon ausgegangen, dass der zuständigen Stelle bei der Entscheidung, ob in der Person einer Bewerberin ein Sicherheitsrisiko im Sinne des § 5 Abs. 1 SÜG festzustellen ist, ein gerichtlich nur eingeschränkt überprüfbarer Beurteilungsspielraum zusteht, dessen gerichtliche Kontrolle sich darauf beschränkt, ob diese von einem unrichtigen Sachverhalt ausgegangen ist, den anzuwendenden Begriff oder den gesetzlichen Rahmen, in dem sie sich frei bewegen kann, verkannt, allgemeingültige Wertmaßstäbe nicht beachtet, sachfremde Erwägungen angestellt oder gegen Verfahrensvorschriften verstoßen hat (vgl. BVerwG, Beschluss vom 29. Februar 2024 - BVerwG 1 WB 17/23 -, juris Rn. 23).
  • VG Ansbach, 17.09.2024 - AN 10 E 24.1756

    Erfolgloser einstweiliger Rechtsschutz gegen eine negativ ausgefallene erweiterte …

    Die gerichtliche Kontrolle beschränkt sich darauf, ob der Geheimschutzbeauftragte von einem unrichtigen Sachverhalt ausgegangen ist, den anzuwendenden Begriff oder den gesetzlichen Rahmen, in dem er sich frei bewegen kann, verkannt, allgemeingültige Wertmaßstäbe nicht beachtet, sachfremde Erwägungen angestellt oder gegen Verfahrensvorschriften verstoßen hat (vgl. BVerwG, B.v. 29.2.2024 - 1 WB 17/23 - juris Rn. 23).

    Die Feststellung eines Sicherheitsrisikos, die zugleich eine Prognose über die künftige Zuverlässigkeit und Integrität des Betroffenen darstellt, darf sich jedoch nicht auf eine vage Vermutung oder eine rein abstrakte Besorgnis stützen (BVerwG, B.v. 29.2.2024 - 1 WB 17/23 - juris Rn. 24).

  • VG Berlin, 15.07.2024 - 5 L 432.24

    Einstellung in den Vorbereitungsdienst für den gehobenen Auswärtigen Dienst; …

    Die gerichtliche Kontrolle beschränkt sich darauf, ob diese von einem unrichtigen Sachverhalt ausgegangen ist, den anzuwendenden Begriff oder den gesetzlichen Rahmen, in dem sie sich frei bewegen kann, verkannt, allgemeingültige Wertmaßstäbe nicht beachtet, sachfremde Erwägungen angestellt oder gegen Verfahrensvorschriften verstoßen hat (vgl. BVerwG, Beschluss vom 29. Februar 2024 - 1 WB 17/23 -, juris Rn. 23 m.w.N.;… Beschluss vom 17. September 2015, a.a.O., Rn. 13).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 16.06.2025 - 10 S 19.25

    Bundesbeamtenrecht; Umsetzung; einheitliche Bundesbehörde; Wechsel des …

    Dem Geheimschutzbeauftragten (hier Referat 4...) steht bei der Entscheidung, ob in der Person einer Bewerberin ein Sicherheitsrisiko im Sinne des § 5 Abs. 1 SÜG festzustellen ist, ein gerichtlich nur eingeschränkt überprüfbarer Beurteilungsspielraum zu, dessen gerichtliche Kontrolle sich darauf beschränkt, ob dieser von einem unrichtigen Sachverhalt ausgegangen ist, den anzuwendenden Begriff oder den gesetzlichen Rahmen, in dem er sich frei bewegen kann, verkannt, allgemeingültige Wertmaßstäbe nicht beachtet, sachfremde Erwägungen angestellt oder gegen Verfahrensvorschriften verstoßen hat (BVerwG, Beschluss vom 29. Februar 2024 - 1 WB 17/23 -, juris Rn. 23; OVG Berlin-Brandenburg…, Beschluss vom 13. August 2024 - OVG 10 S 23/24 -, juris Rn. 18).
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