Rechtsprechung
| BVerwG, 25.10.1979 - 1 WB 17.78 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Voraussetzungen für die Weiterverpflichtung eines Berufssoldaten - Anforderungen an die Gewährung einer dienstlichen Weiterbildung für einen Berufssoldaten - Voraussetzungen für die Umschulung eines Berufssoldaten
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (5)
- BVerwG, 25.02.1976 - 1 WB 12.75
Auszug aus BVerwG, 25.10.1979 - 1 WB 17.78
Einen Rechtsanspruch auf Ausbildung auf dem Luftfahrzeugmuster UH 1 D und auf Teilnahme an dem entsprechenden Lehrgang hat der Antragsteller nicht; denn über die Verwendung der Soldaten und damit auch über ihre Ausbildung entscheidet der militärische Vorgesetzte im Rahmen der dienstlichen Bedürfnisse nach seinem Ermessen (vgl. BVerwGE 53, 128, 129 [BVerwG 25.02.1976 - I WB 12/75]; vgl. weiter gerade hinsichtlich des Anspruchs auf fliegerische Umschulung, BVerwG Beschlüssen vom 30. Januar 1968 - 1 WB 25/67 - und vom 22. Mai 1979 - 1 WB 59/78).Eine derartige Verpflichtung würde einen Anspruch des Antragstellers auf eine bestimmte Ausbildung und Förderung voraussetzen, der - wie dargelegt - gerade nicht besteht (vgl. hierzu BVerwGE 53, 128, 129) [BVerwG 25.02.1976 - I WB 12/75].
- BVerwG, 08.05.1968 - I WB 2.68
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 25.10.1979 - 1 WB 17.78
Der Senat hat in ständiger Rechtsprechung die Anforderung, Voraussetzung für die Gewährung einer bestimmten Ausbildung sei eine besimmte Restdienstzeit, für rechtmäßig gehalten (vgl. BVerwGE 33, 150 ff; BVerwG Beschluß vom 3. Oktober 1974 - 1 WB 93/74 - …und Beschluß vom 22. Mai 1979 a.a.O.). - BVerwG, 03.10.1974 - I WB 93.74
Auszug aus BVerwG, 25.10.1979 - 1 WB 17.78
Der Senat hat in ständiger Rechtsprechung die Anforderung, Voraussetzung für die Gewährung einer bestimmten Ausbildung sei eine besimmte Restdienstzeit, für rechtmäßig gehalten (vgl. BVerwGE 33, 150 ff; BVerwG Beschluß vom 3. Oktober 1974 - 1 WB 93/74 - …und Beschluß vom 22. Mai 1979 a.a.O.). - BVerwG, 30.01.1968 - I WB 25.67
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 25.10.1979 - 1 WB 17.78
Einen Rechtsanspruch auf Ausbildung auf dem Luftfahrzeugmuster UH 1 D und auf Teilnahme an dem entsprechenden Lehrgang hat der Antragsteller nicht; denn über die Verwendung der Soldaten und damit auch über ihre Ausbildung entscheidet der militärische Vorgesetzte im Rahmen der dienstlichen Bedürfnisse nach seinem Ermessen (vgl. BVerwGE 53, 128, 129 [BVerwG 25.02.1976 - I WB 12/75]; vgl. weiter gerade hinsichtlich des Anspruchs auf fliegerische Umschulung, BVerwG Beschlüssen vom 30. Januar 1968 - 1 WB 25/67 - und vom 22. Mai 1979 - 1 WB 59/78). - BVerwG, 22.05.1979 - 1 WB 59.78
Verpflichtung des Bundesministers der Verteidigung (BMVg) zur Umschuldung eines …
Auszug aus BVerwG, 25.10.1979 - 1 WB 17.78
Einen Rechtsanspruch auf Ausbildung auf dem Luftfahrzeugmuster UH 1 D und auf Teilnahme an dem entsprechenden Lehrgang hat der Antragsteller nicht; denn über die Verwendung der Soldaten und damit auch über ihre Ausbildung entscheidet der militärische Vorgesetzte im Rahmen der dienstlichen Bedürfnisse nach seinem Ermessen (vgl. BVerwGE 53, 128, 129 [BVerwG 25.02.1976 - I WB 12/75]; vgl. weiter gerade hinsichtlich des Anspruchs auf fliegerische Umschulung, BVerwG Beschlüssen vom 30. Januar 1968 - 1 WB 25/67 - und vom 22. Mai 1979 - 1 WB 59/78).
- BVerwG, 16.12.1981 - 1 WB 93.80
Wiederzulassung eines Soldaten zum Studium nach Wiederherstellung der …
Ausbildungsentscheidungen, die sich am Bedarf für eine bestimmte Laufbahn und an der Altersstruktur in dieser orientieren, hat der Senat in der Regel als rechtlich unbedenklich angesehen (BVerwGE 46, 310; vgl. auch BVerwG Beschlüsse vom 1. April 1976 - 1 WB 98/74 -, vom 24. Februar 1976 - 1 WB 43/75 -, vom 16. März 1977 - 1 WB 138/76 -, vom 31. Mai 1978 - 1 WB 159/77 -, vom 25. Oktober 1979 - 1 WB 17/78 -, vom 26. Januar 1981 - 1 WB 48/79 - und vom 6. August 1981 - 1 WB 17/80).
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