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Rechtsprechung
   BVerwG, 08.09.1988 - 1 WB 17.87   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1988,5381
BVerwG, 08.09.1988 - 1 WB 17.87 (https://dejure.org/1988,5381)
BVerwG, Entscheidung vom 08.09.1988 - 1 WB 17.87 (https://dejure.org/1988,5381)
BVerwG, Entscheidung vom 08. September 1988 - 1 WB 17.87 (https://dejure.org/1988,5381)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Vorgehen gegen den Bescheid des Bundesministers der Verteidigung betreffend die Aberkennung und das Erlöschen der Heeresbergführereigenschaft eines Soldaten - Anordnung der Aufhebung der Zulassung eines Soldaten zu einer weiterführenden Laufbahn und Rückkehr in die ...

 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (13)

  • BVerwG, 16.03.1977 - 1 WB 137.76
    Auszug aus BVerwG, 08.09.1988 - 1 WB 17.87
    Soweit der Antragsteller mit dem Antrag auf gerichtliche Entscheidung seine (erneute) Zulassung zur Laufbahn der OffzMilFD begehrt, ist dieser Antrag zwar zulässig, insbesondere der Rechtsweg zu den Wehrdienstgerichten und hier den Wehrdienstsenaten des Bundesverwaltungsgerichts gegeben (BVerwGE 53, 265; BVerwG Beschlüsse vom 12. Juni 1986 - 1 WB 125/85 -, vom 27. November 1986 - 1 WB 14/86 - und vom 18. März 1987 - 1 WB 134/86), jedoch unbegründet.

    Darüber entscheidet der militärische Vorgesetzte im Rahmen des dienstlichen Bedarfs nach seinem Ermessen (BVerwGE 53, 265, 267) [BVerwG 16.03.1977 - I WB 137/76].

  • BVerwG, 12.06.1986 - 1 WB 125.85

    Offiziere des militärfachlichen Dienstes - Laufbahnwechsel - Auswahlverfahren - …

    Auszug aus BVerwG, 08.09.1988 - 1 WB 17.87
    Soweit der Antragsteller mit dem Antrag auf gerichtliche Entscheidung seine (erneute) Zulassung zur Laufbahn der OffzMilFD begehrt, ist dieser Antrag zwar zulässig, insbesondere der Rechtsweg zu den Wehrdienstgerichten und hier den Wehrdienstsenaten des Bundesverwaltungsgerichts gegeben (BVerwGE 53, 265; BVerwG Beschlüsse vom 12. Juni 1986 - 1 WB 125/85 -, vom 27. November 1986 - 1 WB 14/86 - und vom 18. März 1987 - 1 WB 134/86), jedoch unbegründet.

    Das gilt auch für die Entscheidung im Rahmen der Zulassung zur Laufbahn der OffzMilFD (BVerwG Beschluß vom 12. Juni 1986 - 1 WB 125/85).

  • BVerwG, 27.07.1977 - 1 WB 19.76

    Fernschriftliche Bekanntgabe - Anfechtbarkeit - Herausgehobener Dienstposten - …

    Auszug aus BVerwG, 08.09.1988 - 1 WB 17.87
    Der - zulässige - Gegenstand des Antrags auf gerichtliche Entscheidung wird vielmehr durch die Antragsschrift oder durch das Vorverfahren bestimmt (BVerwGE 53, 321).
  • BVerwG, 12.01.1977 - 1 WB 81.76

    Generalstabsausbildung - Auswahl der Teilnehmer - Ernennungsgrundsätze - …

    Auszug aus BVerwG, 08.09.1988 - 1 WB 17.87
    Dabei entspricht es ständiger Rechtsprechung, daß bei Entscheidungen dieser Art ein für den Antragsteller positiver Ausspruch des Gerichts nur ergehen kann, wenn das Ermessen des Vorgesetzten fehlerfrei nur noch in einer einzigen Richtung ausgeübt werden kann, jede andere Ermessensentscheidung also fehlerhaft wäre (BVerwGE 53, 245 f.).
  • BVerwG, 04.03.1976 - 1 WB 31.75

    Antragsverfahren - Bevollmächtigter - Versäumung der Antragsfrist - …

    Auszug aus BVerwG, 08.09.1988 - 1 WB 17.87
    Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn sie einen besonders schwerwiegenden Fehler aufweist und dies bei verständiger Würdigung aller in Betracht kommender Umstände offenkundig ist (vgl. § 44 Abs. 2 VwVfG; BVerwG Beschluß vom 4. März 1976 - 1 WB 31/75).
  • BVerwG, 27.11.1986 - 1 WB 14.86

    Offiziere des militärfachlichen - Zulassung zur Laufbahn - Altersgrenze - Auswahl …

    Auszug aus BVerwG, 08.09.1988 - 1 WB 17.87
    Soweit der Antragsteller mit dem Antrag auf gerichtliche Entscheidung seine (erneute) Zulassung zur Laufbahn der OffzMilFD begehrt, ist dieser Antrag zwar zulässig, insbesondere der Rechtsweg zu den Wehrdienstgerichten und hier den Wehrdienstsenaten des Bundesverwaltungsgerichts gegeben (BVerwGE 53, 265; BVerwG Beschlüsse vom 12. Juni 1986 - 1 WB 125/85 -, vom 27. November 1986 - 1 WB 14/86 - und vom 18. März 1987 - 1 WB 134/86), jedoch unbegründet.
  • BVerwG, 18.04.1972 - I WB 4.71

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 08.09.1988 - 1 WB 17.87
    Der erstmals im gerichtlichen Antragsverfahren gestellte Antrag, die im Oktober 1984 auf eigenen Wunsch abgebrochene Ausbildung fortsetzen zu dürfen, stellt gegenüber dem mit der Beschwerde vom 25. April 1986 verfolgten Begehren, erneut zur Laufbahn der OffzMilFD zugelassen zu werden, eine Antragserweiterung dar und ist daher wegen Fehlens des Vorverfahrens unzulässig (…BVerwGE aaO; vgl. BVerwG Beschlüsse vom 23. November 1967 - 1 WB 18/67 -, vom 23. Dezember 1970 - 1 WB 93/70 -, vom 9. April 1975 - 1 WB 105/73 - und BVerwGE 43, 342).
  • BVerwG, 28.04.1981 - 1 WB 40.80

    Anspruch eines Berufsoffiziers auf Versetzung zum Heeresamt aufgrund einer …

    Auszug aus BVerwG, 08.09.1988 - 1 WB 17.87
    Die Nichtigkeit einer truppendienstlichen Maßnahme ist nur bei Verstoß gegen Rechtsvorschriften gegeben, die Ausdruck bestimmter für die Rechtsordnung grundlegender Zweck- und Wertvorstellungen sind (BVerwG Beschluß vom 28. April 1981 - 1 WB 40/80).
  • BVerwG, 18.03.1987 - 1 WB 134.86

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 08.09.1988 - 1 WB 17.87
    Soweit der Antragsteller mit dem Antrag auf gerichtliche Entscheidung seine (erneute) Zulassung zur Laufbahn der OffzMilFD begehrt, ist dieser Antrag zwar zulässig, insbesondere der Rechtsweg zu den Wehrdienstgerichten und hier den Wehrdienstsenaten des Bundesverwaltungsgerichts gegeben (BVerwGE 53, 265; BVerwG Beschlüsse vom 12. Juni 1986 - 1 WB 125/85 -, vom 27. November 1986 - 1 WB 14/86 - und vom 18. März 1987 - 1 WB 134/86), jedoch unbegründet.
  • BVerwG, 23.12.1970 - I WB 93.70

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 08.09.1988 - 1 WB 17.87
    Der erstmals im gerichtlichen Antragsverfahren gestellte Antrag, die im Oktober 1984 auf eigenen Wunsch abgebrochene Ausbildung fortsetzen zu dürfen, stellt gegenüber dem mit der Beschwerde vom 25. April 1986 verfolgten Begehren, erneut zur Laufbahn der OffzMilFD zugelassen zu werden, eine Antragserweiterung dar und ist daher wegen Fehlens des Vorverfahrens unzulässig (…BVerwGE aaO; vgl. BVerwG Beschlüsse vom 23. November 1967 - 1 WB 18/67 -, vom 23. Dezember 1970 - 1 WB 93/70 -, vom 9. April 1975 - 1 WB 105/73 - und BVerwGE 43, 342).
  • BVerwG, 23.11.1967 - I WB 18.67

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 24.08.1983 - 1 WB 110.82

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 09.04.1975 - I WB 105.73

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 08.11.1989 - 1 WB 190.88

    Antrag auf Zulassung als Anwärter für die Laufbahn der Offiziere des …

    Der Antrag auf Zulassung zur Laufbahn der OffzMilFD ist zulässig, insbesondere der Rechtsweg zu den Wehrdienstgerichten und hier den Wehrdienstsenaten des Bundesverwaltungsgerichts gegeben (BVerwGE 53, 265; BVerwG Beschlüsse vom 8. September 1988 - 1 WB 17/87 - und vom 7. Dezember 1988 - 1 WB 98/87), jedoch unbegründet.
  • BVerwG, 04.07.1990 - 1 WB 103.89

    Stellungnahme des beurteilenden Vorgesetzten eines Soldaten - Verfahren nach der …

    Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn sie einen besonders schwerwiegenden Fehler aufweist und dies bei verständiger Würdigung aller in Betracht kommender Umstände offenkundig ist (vgl. § 44 Abs. 2 VwVfG; BVerwG Beschlüsse vom 4. März 1976 - 1 WB 31/75 - und vom 8. September 1988 - 1 WB 17/87).
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