Rechtsprechung
| BVerwG, 04.08.2010 - 1 WB 17.10 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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- Bundesverwaltungsgericht
- Wolters Kluwer
Gerichtliche Kontrolle der Rechtmäßigkeit der Ablehnung einer beantragten Versetzung durch den Bundesminister der Verteidigung bezogen auf die Angabe des konkreten Dienstpostens
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
WBO § 21 Abs. 1 S. 1
Gerichtliche Kontrolle der Rechtmäßigkeit der Ablehnung einer beantragten Versetzung durch den Bundesminister der Verteidigung bezogen auf die Angabe des konkreten Dienstpostens - datenbank.nwb.de
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (7)
- BVerwG, 07.11.1991 - 1 WB 160.90
Personalvertretung - Rechtsweg Wehrdienstgericht - Laufbahnentwicklung - …
Auszug aus BVerwG, 04.08.2010 - 1 WB 17.10
Etwas anderes würde nur dann gelten, wenn es um die fiktive Versetzung eines freigestellten Mitgliedes der Personalvertretung ginge (vgl. Beschlüsse vom 7. November 1991 - BVerwG 1 WB 160.90 - BVerwGE 93, 188 = NZWehrr 1994, 244 und vom 18. Oktober 2007 - BVerwG 1 WB 65.06 ). - BVerwG, 27.02.2003 - 1 WB 55.02
Maßnahme, innerdienstliche; Meinungsbildung; Personalentscheidung; …
Auszug aus BVerwG, 04.08.2010 - 1 WB 17.10
Rn. 19 Die vom Antragsteller in den Schriftsätzen vom ... und vom ... geforderte Überprüfung aller Stellenbesetzungen seit dem Jahr 2003 kommt im vorliegenden Verfahren im Übrigen auch deswegen nicht in Betracht, weil dieses Begehren von dem sich aus dem Antrag auf gerichtliche Entscheidung ergebenden Streitgegenstand nicht umfasst wird und die Wehrbeschwerdeordnung ein der Klageänderung oder Klageerweiterung vergleichbares Rechtsinstitut nicht kennt (st. Rspr., vgl. u.a. Beschlüsse vom 27. Februar 2003 - BVerwG 1 WB 55.02 - Buchholz 311 § 17 WBO Nr. 51 = NZWehrr 2003, 171 und vom 20. Januar 2009 - BVerwG 1 WB 69.08 und 1 WB 74.08 -). - BVerwG, 24.02.2005 - 1 WB 65.04
Auszug aus BVerwG, 04.08.2010 - 1 WB 17.10
Der Senat verlangt deshalb bei streitigen Versetzungsanträgen in ständiger Rechtsprechung, dass ein Antragsteller spätestens im Beschwerdeverfahren oder - wenn nach § 21 Abs. 1 Satz 1 WBO unmittelbar die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts beantragt werden kann - spätestens in diesem Antrag konkrete Dienstposten bezeichnen muss, für die er entweder objektiv geeignet erscheint oder für die er sich selbst zumindest für geeignet hält und deshalb glaubt, einen Anspruch auf eine entsprechende Verwendung geltend machen zu können (Beschlüsse vom 24. Februar 2005 - BVerwG 1 WB 65.04 - mit zahlreichen weiteren Nachweisen sowie zuletzt vom 29. April 2008 - BVerwG 1 WB 42.07 - und vom 27. November 2008 - BVerwG 1 WB 60.08 -).
- BVerwG, 18.10.2007 - 1 WB 65.06
Personalratsmitglied; Vergleichsgruppe; Versetzung; fiktive Verwendung
Auszug aus BVerwG, 04.08.2010 - 1 WB 17.10
Etwas anderes würde nur dann gelten, wenn es um die fiktive Versetzung eines freigestellten Mitgliedes der Personalvertretung ginge (vgl. Beschlüsse vom 7. November 1991 - BVerwG 1 WB 160.90 - BVerwGE 93, 188 = NZWehrr 1994, 244 und vom 18. Oktober 2007 - BVerwG 1 WB 65.06 ). - BVerwG, 20.01.2009 - 1 WB 69.08
Auszug aus BVerwG, 04.08.2010 - 1 WB 17.10
Rn. 19 Die vom Antragsteller in den Schriftsätzen vom ... und vom ... geforderte Überprüfung aller Stellenbesetzungen seit dem Jahr 2003 kommt im vorliegenden Verfahren im Übrigen auch deswegen nicht in Betracht, weil dieses Begehren von dem sich aus dem Antrag auf gerichtliche Entscheidung ergebenden Streitgegenstand nicht umfasst wird und die Wehrbeschwerdeordnung ein der Klageänderung oder Klageerweiterung vergleichbares Rechtsinstitut nicht kennt (st. Rspr., vgl. u.a. Beschlüsse vom 27. Februar 2003 - BVerwG 1 WB 55.02 - Buchholz 311 § 17 WBO Nr. 51 = NZWehrr 2003, 171 und vom 20. Januar 2009 - BVerwG 1 WB 69.08 und 1 WB 74.08 -). - BVerwG, 29.04.2008 - 1 WB 42.07
Auszug aus BVerwG, 04.08.2010 - 1 WB 17.10
Der Senat verlangt deshalb bei streitigen Versetzungsanträgen in ständiger Rechtsprechung, dass ein Antragsteller spätestens im Beschwerdeverfahren oder - wenn nach § 21 Abs. 1 Satz 1 WBO unmittelbar die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts beantragt werden kann - spätestens in diesem Antrag konkrete Dienstposten bezeichnen muss, für die er entweder objektiv geeignet erscheint oder für die er sich selbst zumindest für geeignet hält und deshalb glaubt, einen Anspruch auf eine entsprechende Verwendung geltend machen zu können (Beschlüsse vom 24. Februar 2005 - BVerwG 1 WB 65.04 - mit zahlreichen weiteren Nachweisen sowie zuletzt vom 29. April 2008 - BVerwG 1 WB 42.07 - und vom 27. November 2008 - BVerwG 1 WB 60.08 -). - BVerwG, 27.11.2008 - 1 WB 60.08
Auszug aus BVerwG, 04.08.2010 - 1 WB 17.10
Der Senat verlangt deshalb bei streitigen Versetzungsanträgen in ständiger Rechtsprechung, dass ein Antragsteller spätestens im Beschwerdeverfahren oder - wenn nach § 21 Abs. 1 Satz 1 WBO unmittelbar die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts beantragt werden kann - spätestens in diesem Antrag konkrete Dienstposten bezeichnen muss, für die er entweder objektiv geeignet erscheint oder für die er sich selbst zumindest für geeignet hält und deshalb glaubt, einen Anspruch auf eine entsprechende Verwendung geltend machen zu können (Beschlüsse vom 24. Februar 2005 - BVerwG 1 WB 65.04 - mit zahlreichen weiteren Nachweisen sowie zuletzt vom 29. April 2008 - BVerwG 1 WB 42.07 - und vom 27. November 2008 - BVerwG 1 WB 60.08 -).
- BVerwG, 22.03.2011 - 1 WB 9.11
Zuläsigkeit eines Antrags zur Verpflichtung des Bundesverteidigungsministers zur …
Vielmehr hat der Antragsteller mit seinen Sachanträgen eine "Klageänderung" bzw. eine "Klageerweiterung" vorgenommen, die im Wehrbeschwerdeverfahren nicht zulässig ist (stRspr.: vgl. zuletzt Beschlüsse vom 4. August 2010 - BVerwG 1 WB 17.10 - m.w.N. und vom 10. August 2010 - BVerwG 1 WB 57.09 -). - BVerwG, 28.09.2010 - 1 WB 29.10
Einwendung gegen eine Ablehnung eines Antrags auf Versetzung auf einen …
Der Senat verlangt deshalb bei streitigen Versetzungsanträgen in ständiger Rechtsprechung, dass ein Antragsteller spätestens im Beschwerdeverfahren oder - wenn nach § 21 Abs. 1 Satz 1 WBO unmittelbar die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts beantragt werden kann - spätestens in diesem Antrag konkrete Dienstposten bezeichnen muss, für die er entweder objektiv geeignet erscheint oder für die er sich selbst zumindest für geeignet hält und deshalb glaubt, einen Anspruch auf eine entsprechende Verwendung geltend machen zu können (stRspr, vgl. z.B. Beschlüsse vom 24. Februar 2005 - BVerwG 1 WB 65.04 - mit zahlreichen weiteren Nachweisen, vom 29. April 2008 - BVerwG 1 WB 42.07 -, vom 27. November 2008 - BVerwG 1 WB 60.08 - und vom 4. August 2010 - BVerwG 1 WB 17.10 -).
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