Rechtsprechung
| BVerwG, 24.07.2019 - 1 WB 17.18 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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- Bundesverwaltungsgericht
- rechtsinformationen.bund.de
Unzulässiger Antrag auf gerichtliche Entscheidung in einer Personalratsangelegenheit; keine Klärung akademischer Rechtsfragen
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 17 SBG 2016, § 24 Abs 4 S 1 SBG 2016, § 17 WBO, § 21 Abs 1 WBO
Unzulässiger Antrag auf gerichtliche Entscheidung in einer Personalratsangelegenheit; keine Klärung akademischer Rechtsfragen - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
SBG § 17 ; SBG § 24 Abs. 4 S. 1
Rüge des Personalrats über die Verletzung seiner Beteiligungsrechte bei Beförderungen bis in die Besoldungsgruppe A 15 durch das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr; Fehlen eines feststellungsfähigen Rechtsverhältnisses - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (8)
- BVerwG, 30.10.2018 - 1 WB 25.17
Verletzung der Beteiligungsrechte bei einer Versetzung
Auszug aus BVerwG, 24.07.2019 - 1 WB 17.18
Rn. 15 Beruft sich der bei einer Dienststelle der Bundeswehr gebildete Personalrat auf eine Behinderung in seinen Beteiligungsrechten in Angelegenheiten, die nur die Soldaten betreffen, so ist gemäß § 63 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 3, § 17 SBG, § 17 Abs. 1 Satz 1 WBO - abweichend von § 59 Satz 1 SBG, § 83 Abs. 1 Nr. 3 BPersVG - der Rechtsweg zu den Wehrdienstgerichten gegeben (BVerwG, Beschluss vom 30. Oktober 2018 - 1 WB 25.17 - juris Rn. 25).Das Mandat wurde durch den Vorsitzenden des Personalrates erteilt, der selbst der Gruppe der Soldaten angehört und den Antragsteller daher auch im gerichtlichen Antragsverfahren allein vertreten kann (§ 32 Abs. 3 BPersVG;… vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 24. Mai 2011 - 1 WB 60.10 - Buchholz 449.7 § 23 SBG Nr. 8 Rn. 23 und vom 30. Oktober 2018 - 1 WB 25.17 - juris Rn. 27).
Rn. 20 Zweck des Beschwerdeverfahrens nach § 17 SBG ist gerade auch die Klärung von vertretungsrechtlichen Zuständigkeiten, Befugnissen und Pflichten (vgl. zu § 16 SBG a.F. BVerwG…, Beschluss vom 24. Mai 2011 - 1 WB 60.10 - Buchholz 449.7 § 23 SBG Nr. 8 Rn. 26 m.w.N. und zu § 17 SBG BVerwG, Beschluss vom 30. Oktober 2018 - 1 WB 25.17 - juris Rn. 28).
- BVerwG, 24.05.2011 - 1 WB 60.10
Soldatenbeteiligung; Personalrat; Gruppe der Soldaten; Gruppenangelegenheit; …
Auszug aus BVerwG, 24.07.2019 - 1 WB 17.18
Das Mandat wurde durch den Vorsitzenden des Personalrates erteilt, der selbst der Gruppe der Soldaten angehört und den Antragsteller daher auch im gerichtlichen Antragsverfahren allein vertreten kann (§ 32 Abs. 3 BPersVG; vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 24. Mai 2011 - 1 WB 60.10 - Buchholz 449.7 § 23 SBG Nr. 8 Rn. 23 …und vom 30. Oktober 2018 - 1 WB 25.17 - juris Rn. 27).Rn. 20 Zweck des Beschwerdeverfahrens nach § 17 SBG ist gerade auch die Klärung von vertretungsrechtlichen Zuständigkeiten, Befugnissen und Pflichten (vgl. zu § 16 SBG a.F. BVerwG, Beschluss vom 24. Mai 2011 - 1 WB 60.10 - Buchholz 449.7 § 23 SBG Nr. 8 Rn. 26 m.w.N. und zu § 17 SBG BVerwG…, Beschluss vom 30. Oktober 2018 - 1 WB 25.17 - juris Rn. 28).
- BVerwG, 23.08.2007 - 7 C 2.07
Einweggetränkeverpackungen; Dosenpfand; Pfandpflicht; Rücknahmepflicht; …
Auszug aus BVerwG, 24.07.2019 - 1 WB 17.18
Dies setzt einen bestimmten, überschaubaren Sachverhalt voraus (vgl. BVerwG, Urteil vom 23. August 2007 - 7 C 2.07 - BVerwGE 129, 199 Rn. 27).
- BVerwG, 17.02.2009 - 1 WB 17.08
Rechtsweg zu den Wehrdienstgerichten; Feststellungsinteresse; …
Auszug aus BVerwG, 24.07.2019 - 1 WB 17.18
Jedoch ist eine vom Einzelfall losgelöste allgemeine Nachprüfung von Anordnungen, Erlassen oder Verwaltungsvorschriften auf ihre Rechtmäßigkeit im Sinne eines Normenkontrollverfahrens der Wehrbeschwerdeordnung fremd (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 25. Oktober 2000 - 1 WB 84.00 - BVerwGE 112, 133 , vom 15. Juli 2008 - 1 WB 25.07 - Rn. 20 m.w.N., vom 17. Februar 2009 - 1 WB 17.08 - Rn. 28 …und vom 28. Februar 2019 - 1 WB 16.18 - juris Rn. 12). - BVerwG, 25.10.2000 - 1 WB 84.00
Anfechtbarkeit eines Erlasses des Bundesministers für Verteidigung bezüglich des …
Auszug aus BVerwG, 24.07.2019 - 1 WB 17.18
Jedoch ist eine vom Einzelfall losgelöste allgemeine Nachprüfung von Anordnungen, Erlassen oder Verwaltungsvorschriften auf ihre Rechtmäßigkeit im Sinne eines Normenkontrollverfahrens der Wehrbeschwerdeordnung fremd (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 25. Oktober 2000 - 1 WB 84.00 - BVerwGE 112, 133 , vom 15. Juli 2008 - 1 WB 25.07 - Rn. 20 m.w.N., vom 17. Februar 2009 - 1 WB 17.08 - Rn. 28 …und vom 28. Februar 2019 - 1 WB 16.18 - juris Rn. 12). - BVerwG, 28.02.2019 - 1 WB 16.18
Antragsbefugnis; geschlechtergerechte Sprache
Auszug aus BVerwG, 24.07.2019 - 1 WB 17.18
Jedoch ist eine vom Einzelfall losgelöste allgemeine Nachprüfung von Anordnungen, Erlassen oder Verwaltungsvorschriften auf ihre Rechtmäßigkeit im Sinne eines Normenkontrollverfahrens der Wehrbeschwerdeordnung fremd (…vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 25. Oktober 2000 - 1 WB 84.00 - BVerwGE 112, 133 , vom 15. Juli 2008 - 1 WB 25.07 - Rn. 20 m.w.N., vom 17. Februar 2009 - 1 WB 17.08 - Rn. 28 und vom 28. Februar 2019 - 1 WB 16.18 - juris Rn. 12). - BVerwG, 19.06.2014 - 1 WB 29.13
Anhörung der Vertrauensperson; Personalrat; Unterrichtung; beabsichtigte …
Auszug aus BVerwG, 24.07.2019 - 1 WB 17.18
Rn. 18 Der Personalrat als Gesamtgremium kann in Angelegenheiten, die ausschließlich Soldaten betreffen, deren Rechte im gerichtlichen Antragsverfahren geltend machen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 19. Juni 2014 - 1 WB 29.13 - Buchholz 449.7 § 20 SBG Nr. 5 Rn. 20 m.w.N.). - BVerwG, 15.07.2008 - 1 WB 25.07
Auszug aus BVerwG, 24.07.2019 - 1 WB 17.18
Jedoch ist eine vom Einzelfall losgelöste allgemeine Nachprüfung von Anordnungen, Erlassen oder Verwaltungsvorschriften auf ihre Rechtmäßigkeit im Sinne eines Normenkontrollverfahrens der Wehrbeschwerdeordnung fremd (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 25. Oktober 2000 - 1 WB 84.00 - BVerwGE 112, 133 , vom 15. Juli 2008 - 1 WB 25.07 - Rn. 20 m.w.N., vom 17. Februar 2009 - 1 WB 17.08 - Rn. 28 …und vom 28. Februar 2019 - 1 WB 16.18 - juris Rn. 12).
- BVerwG, 24.07.2019 - 1 WB 23.18
Keine Klärung akademischer Rechtsfragen; Zulässigkeit eines Feststellungsantrags …
Soweit sich die Beschwerde gegen das Handeln des Bundesamts für das Personalmanagement richtete, legte er den Vorgang mit Schreiben vom selben Tage zuständigkeitshalber dem Bundesministerium der Verteidigung vor; dieser Teil ist Gegenstand des parallelen Wehrbeschwerdeverfahrens BVerwG 1 WB 17.18 .Die Beschwerdeakte des Generalinspekteurs der Bundeswehr und die Akten des Parallelverfahrens BVerwG 1 WB 17.18 haben dem Senat bei der Beratung vorgelegen.
Im Hinblick auf den Sachantrag im Parallelverfahren BVerwG 1 WB 17.18 und auf die - insbesondere mit Schriftsatz vom 4. Februar 2019 - erfolgte ausdrückliche Bezugnahme auf den dortigen Vortrag ist davon auszugehen, dass der Antragsteller vorliegend - unter Berücksichtigung der hier gegenständlichen Beschwerdebescheide - beantragt, unter Abänderung der Beschwerdebescheide des Inspekteurs ... der Bundeswehr vom 1. Dezember 2017 und des Generalinspekteurs der Bundeswehr vom 22. Mai 2018 seiner Beschwerde vom 30. August 2017 stattzugeben und festzustellen, dass Beförderungen von Soldaten der Dienststelle bis einschließlich zur Besoldungsgruppe A 15 seiner, des Antragstellers, Anhörung unterliegen, auch soweit sie durch das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr verfügt werden.
Die Verfahrensbeteiligten sind im Parallelverfahren BVerwG 1 WB 17.18 auf Zweifel am Bestehen eines feststellungsfähigen Rechtsverhältnisses hingewiesen.
Dies gilt insbesondere für die Frage, ob die weitere Beschwerde vom 2. Januar 2018 nach den Umständen als vom Antragsteller als Gesamtgremium eingelegt anzusehen ist, sowie für die vornehmlich im Parallelverfahren BVerwG 1 WB 17.18 thematisierte, aber auch hier einschlägige Frage, ob bereits die Beschwerde vom 30. August 2017 formgerecht eingelegt wurde.
- BVerwG, 30.08.2019 - 1 WB 27.18
Anhörung; Einbeziehen des Ergebnisses der Anhörung; Erörterung
Hieran hat auch die Neufassung von § 63 Abs. 3 SBG nichts geändert (vgl. BVerwG, Beschluss vom 24. Juli 2019 - 1 WB 17.18 - juris Rn. 18).Allerdings ist eine vom Einzelfall losgelöste allgemeine Nachprüfung oder die Klärung akademischer Rechtsfragen der Wehrbeschwerdeordnung fremd (…vgl. zuletzt BVerwG, Beschlüsse vom 14. Juni 2019 - 1 WB 10.18 - juris Rn. 21 und vom 24. Juli 2019 - 1 WB 17.18 - Rn. 20).
- BVerwG, 25.01.2024 - 1 WB 35.23
Anhörung gemäß § 24 Abs. 1 Nr. 1 SBG; örtliche Zuständigkeit; Hauptstelle und …
Hieran hat auch die Neufassung von § 63 Abs. 3 SBG nichts geändert (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 24. Juli 2019 - 1 WB 17.18 - juris Rn. 18 …und vom 30. August 2019 - 1 WB 27.18 - NVwZ-RR 2020, 169 Rn. 19).Vorliegend ist auch ein konkretes Anlassverfahren gegeben (…vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 14. Juni 2019 - 1 WB 10.18 - juris Rn. 21 und vom 24. Juli 2019 - 1 WB 17.18 - Rn. 20).
- BVerwG, 20.03.2024 - 1 WB 42.22
Keine Nachholung der Anhörung des Personalrats nach Erledigung der …
Hieran hat die Neufassung von § 63 Abs. 3 SBG nichts geändert (BVerwG, Beschluss vom 24. Juli 2019 - 1 WB 17.18 - juris Rn. 18). - BVerwG, 24.04.2024 - 1 WB 66.22
Wechsel der Rechtsgrundlage erfordert neue Anhörung des Personalrats
Hieran hat auch die Neufassung von § 63 Abs. 3 SBG nichts geändert (vgl. BVerwG, Beschluss vom 24. Juli 2019 - 1 WB 17.18 - juris Rn. 18). - BVerwG, 05.06.2024 - 1 WB 72.22
Zur Übertragung der Anhörung der Vertrauensperson bei der Einleitung eines …
Rn. 21 Zwar ist grundsätzlich (nur) der Personalrat als Gesamtgremium befugt, die Verletzung von Beteiligungsrechten im gerichtlichen Antragsverfahren geltend zu machen, weil die Gruppe der Soldaten auch dann kein eigenständiges Vertretungsorgan im Sinne des § 1 Abs. 1 SBG darstellt, wenn sie in ihrer Funktion als Vertrauensperson Aufgaben oder Befugnisse nach dem Soldatenbeteiligungsgesetz wahrnimmt (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 24. Juli 2019 - 1 WB 17.18 - juris Rn. 18 und vom 30. August 2019 - 1 WB 27.18 - NVwZ-RR 2020, 169 ).
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