Rechtsprechung
| BVerwG, 13.03.1990 - 1 WB 17.89 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Verpflichtung des Bundesministers für Verteidigung zur Wiedereinstellung eines Soldaten - Weiterverpflichtung eines Soldaten als Förderungsmaßnahme - Auslegung eines Schreibens als Beschwerde im Sinne der Wehrbeschwerdeordnung (WBO) - Anspruch eines Soldaten auf ...
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (6)
- BVerwG, 09.03.1971 - I WB 61.70
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 13.03.1990 - 1 WB 17.89
BVerwGE 43, 193, 195 [BVerwG 09.03.1971 - I WB 61/70] m.w.N. und BVerwG Beschluß vom 25. November 1986 - 1 WB 40/86 - m.w.N.); dies gilt aber nicht für die Frage, ob das Vorverfahren ordnungsgemäß durchgeführt ist und damit für die Frage, ob der erste im gerichtlichen Verfahren gestellte Antrag, hier also das Verpflichtungsbegehren zu 2., mit dem im Vorverfahren gestellten entsprechenden Antrag identisch ist (BVerwGE Beschluß vom 3. Dezember 1983 - 1 WB 122/83 - m.w.N.). - BVerwG, 17.01.1974 - I WB 89.72
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 13.03.1990 - 1 WB 17.89
Dadurch, daß der Antragsteller mit Ablauf des 30. September 1988 aus der Bundeswehr ausgeschieden ist, wird die Fortführung des Wehrbeschwerdeverfahrens nicht berührt (§ 15 WBO; BVerwGE 46, 220). - BVerwG, 29.08.1989 - 1 WB 187.88
Dienstrechtliche Maßnahmen im Fall des Absturzes einer TORNADO-Maschine infolge …
Auszug aus BVerwG, 13.03.1990 - 1 WB 17.89
Richtet der Soldat dagegen seine Eingabe an eine andere Stelle, z.B. wie hier an die SDH, so ist nach den Umständen des Einzelfalles zu entscheiden, ob der Soldat Beschwerde im Sinne der Wehrbeschwerdeordnung - allerdings bei der unrichtigen Stelle - einlegen oder sonstige Rechte geltend machen will (vgl. BVerwG Beschluß vom 29. August 1989 - 1 WB 187/88 - m.w.N.).
- BVerwG, 13.07.1989 - 1 WB 79.88
Begründungspflicht - Antrag auf gerichtliche Entscheidung
Auszug aus BVerwG, 13.03.1990 - 1 WB 17.89
Eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, die der Antragsteller hilfsweise begehrt hat, kam schon deshalb nicht in Betracht, weil sie in der Wehrbeschwerdeordnung nicht vorgesehen ist und bei Versäumung einer Frist ausschließlich die Vorschrift des § 7 WBO gilt (vgl. BVerwG Beschluß vom 13. Juli 1989 - 1 WB 79/88 - m.w.N.). - BVerwG, 07.12.1983 - 1 WB 122.83
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 13.03.1990 - 1 WB 17.89
BVerwGE 43, 193, 195 [BVerwG 09.03.1971 - I WB 61/70] m.w.N. und BVerwG Beschluß vom 25. November 1986 - 1 WB 40/86 - m.w.N.); dies gilt aber nicht für die Frage, ob das Vorverfahren ordnungsgemäß durchgeführt ist und damit für die Frage, ob der erste im gerichtlichen Verfahren gestellte Antrag, hier also das Verpflichtungsbegehren zu 2., mit dem im Vorverfahren gestellten entsprechenden Antrag identisch ist (BVerwGE Beschluß vom 3. Dezember 1983 - 1 WB 122/83 - m.w.N.). - BVerwG, 25.11.1986 - 1 WB 40.86
Zusicherung des Nichtentstehens von Beförderungsnachteilen im Falle einer …
Auszug aus BVerwG, 13.03.1990 - 1 WB 17.89
BVerwGE 43, 193, 195 [BVerwG 09.03.1971 - I WB 61/70] m.w.N. und BVerwG Beschluß vom 25. November 1986 - 1 WB 40/86 - m.w.N.); dies gilt aber nicht für die Frage, ob das Vorverfahren ordnungsgemäß durchgeführt ist und damit für die Frage, ob der erste im gerichtlichen Verfahren gestellte Antrag, hier also das Verpflichtungsbegehren zu 2., mit dem im Vorverfahren gestellten entsprechenden Antrag identisch ist (BVerwGE Beschluß vom 3. Dezember 1983 - 1 WB 122/83 - m.w.N.).
- BVerwG, 02.07.1991 - 1 WB 178.90
Antrag auf Zulassung zur Laufbahn der Offiziere des militärfachlichen Dienstes …
Im Wehrbeschwerdeverfahren ist eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nicht gegeben, ein Fristversäumnis kann nur bei Vorliegen einer der Voraussetzungen des § 7 WBO geheilt werden (Beschlüsse vom 10. Dezember 1976 - BVerwG 1 WB 166.76 - <BVerwGE 53, 225>, vom 13. Februar 1985 - BVerwG 1 WB 92.84 - und vom 13. März 1990 - 1 WB 17.89 - m.w.N.). - BVerwG, 24.02.1994 - 1 WB 87.93
Singen nationalsozialistischer Lieder durch einen Soldaten im Ausland - Anordnung …
Eine Verlängerung der Beschwerdefrist in Anwendung des § 7 WBO kommt nicht in Betracht (vgl. Beschlüsse vom 10. Dezember 1976 - BVerwG 1 WB 166.76 - <BVerwGE 53, 225>, vom 13. Februar 1985 - BVerwG 1 WB 92.84 - und vom 13. März 1990 - 1 WB 17.89 -, jeweils m.w.N.). - BVerwG, 24.08.1994 - 1 WB 86.93
Verhängung einer Disziplinarstrafe in Form einer Geldbuße gegen einen Soldaten …
Eine Verlängerung der Beschwerdefrist in Anwendung des § 7 WBO kommt nicht in Betracht (vgl. Beschlüsse vom 10. Dezember 1976 - BVerwG 1 WB 166.76 - <BVerwGE 53, 225>, vom 13. Februar 1985 - BVerwG 1 WB 92.84 - und vom 13. März 1990 - 1 WB 17.89 -, jeweils m.w.N.).
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