Rechtsprechung
| BVerwG, 29.08.1995 - 1 WB 17.95 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Versetzung eines Berufssoldaten - Verwendungsplanung eines Soldaten - Missbrauch dienstlicher Befugnisse eines Vorgesetzten
Wird zitiert von ... (11) Zitiert selbst (15)
- BVerwG, 30.07.1980 - 1 WB 79.79
Anspruch eines Soldaten auf eine bestimmte Verwendung - Ermessensbindung durch …
Auszug aus BVerwG, 29.08.1995 - 1 WB 17.95
Die Ermessensentscheidung kann dagegen vom Gericht nur daraufhin überprüft werden, ob der militärische Vorgesetzte den Antragsteller bei der Entscheidung durch Mißbrauch der dienstlichen Befugnisse in seinen Rechten verletzt hat (§ 17 Abs. 3 Satz 2 WBO), d.h. ob er die Grenzen des ihm eingeräumten Ermessensspielraumes überschritten bzw. von dem Ermessen in einer dem Zweck der Ermächtigung nicht entsprechenden Weise Gebrauch gemacht hat (§ 114 VwGO analog; vgl. Beschlüsse vom 11. November 1975 - BVerwG 1 WB 24.75 - <BVerwGE 53, 95>, vom 27. März 1979 - BVerwG 1 WB 193.78 - <BVerwGE 63, 210 [212]>, vom 30. Juli 1980 - BVerwG 1 WB 79.79 - <BVerwGE 73, 51> und vom 20. Juli 1995 - BVerwG 1 WB 1.95 -).Nach ständiger Rechtsprechung des Senats kann sich der Berufssoldat zur Rechtfertigung seines Wunsches, an einem bestimmten Standort zu bleiben oder an einen anderen versetzt zu werden, nicht auf die berufliche Situation seiner Ehefrau berufen (Beschlüsse vom 30. Juli 1980 - BVerwG 1 WB 79.79 - <BVerwGE 73, 51 [53]> und vom 9. November 1994 - BVerwG 1 WB 44.94 -).
Personalpolitisch müßte nämlich, wie dabei zu bedenken ist, die grundsätzliche Berücksichtigung der beruflichen Situation der Ehefrau von Soldaten bei der großen Anzahl berufstätiger Ehefrauen von Soldaten dazu führen, daß unverheiratete Soldaten und solche Soldaten, deren Ehefrauen nicht berufstätig sind, in unzumutbarer Weise häufiger versetzt werden müßten als Kameraden, die berufstätige Ehefrauen haben (vgl. Beschluß vom 30. Juli 1980 a.a.O.).
- BVerwG, 06.05.1971 - I WB 8.70
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 29.08.1995 - 1 WB 17.95
Vielmehr entscheidet über die Verwendung des Soldaten der zuständige militärische Vorgesetzte nach Maßgabe des dienstlichen Bedürfnisses nach seinem pflichtgemäßen Ermessen (Beschluß vom 6. Mai 1971 - BVerwG 1 WB 8.70 - <BVerwGE 43, 215 [217]>).Das Prinzip einer jederzeitigen Versetzbarkeit ist im Soldatenrecht im Interesse der Funktionsfähigkeit der Streitkräfte unabdingbar und hat für die hieran orientierte Personalführung, wie sie der SDH und dem BMVg von Verfassungs wegen aufgetragen ist, ganz besondere Bedeutung (vgl. Beschluß vom 6. Mai 1971 - BVerwG 1 WB 8.70 - <BVerwGE 43, 215 [219]>).
- BVerwG, 22.07.1992 - 1 WB 30.92
Versetzung eines Bundeswehrsoldaten - Fürsorgepflicht für einen Soldaten - …
Auszug aus BVerwG, 29.08.1995 - 1 WB 17.95
Zwar hat der zuständige Vorgesetzte bei der Entscheidung über eine bestimmte örtliche Verwendung auch die persönlichen und familiären Belange der Soldaten unter Fürsorgegesichtspunkten angemessen zu berücksichtigen, darf dabei aber davon ausgehen, daß ein Soldat grundsätzlich keinen Anspruch auf eine bestimmte örtliche Verwendung hat (vgl. Beschluß vom 22. Juli 1992 - BVerwG 1 WB 30.92 - ).Der Senat hat seit jeher die Auffassung vertreten, daß ein Berufssoldat hinsichtlich seines Wunsches, an einem Standort zu bleiben, nicht die Sorge für erkrankte oder hilfsbedürftige Eltern oder Schwiegereltern geltend machen kann (vgl. Beschlüsse vom 25. Januar 1989 - BVerwG 1 WB 1.88 - m.w.N., vom 22. Januar 1991 - BVerwG 1 WB 78.90 -, vom 22. Juli 1992 - BVerwG 1 WB 30.92 - und vom 27. März 1985 - BVerwG 1 WB 24.95 -).
- BVerwG, 22.06.1988 - 1 WB 65.87
Auszug aus BVerwG, 29.08.1995 - 1 WB 17.95
Der vom Antragsteller erklärte Verzicht auf eine laufbahnorientierte Förderung, soweit sie sich nicht in dem von ihm angegebenen örtlichen Bereich verwirklichen läßt, kann zwar der SDH oder dem BMVg Anlaß geben, von einer auch aus Förderungsgründen geplanten Versetzung Abstand zu nehmen; ein solcher Verzicht schränkt aber das Ermessen nicht derart ein, daß von einer aus dienstlichen Gründen für notwendig gehaltenen Versetzung Abstand genommen werden müßte (Beschluß vom 22. Juni 1988 - BVerwG 1 WB 65.87 - m.w.N.).Denn für die angefochtene Entscheidung war die Erwägung der SDH maßgebend, den durch seine Vorverwendung qualifizierten Antragsteller auf den freien Dienstposten zu versetzen; und im Rahmen einer geordneten Stellenbesetzung und sachgerechten Personalführung ist es militärisch unerläßlich, freie Dienstposten, sobald wie möglich mit geeigneten Soldaten nachzubesetzen (vgl. Beschluß vom 28. Oktober 1976 - BVerwG 1 WB 173.86 - und vom 22. Juni 1988 a.a.O.).
- BVerwG, 29.08.1984 - 1 WB 79.82
Nachzubesetzender Dienstposten - Versetzung - Dienstliches Bedürfnis - …
Auszug aus BVerwG, 29.08.1995 - 1 WB 17.95
Es liegt regelmäßig vor, wenn ein Dienstposten frei ist und besetzt werden muß (ständige Rechtsprechung des Senats: vgl. Beschlüsse vom 29. August 1984 - BVerwG 1 WB 79.82 - <BVerwGE 76, 255>, vom 4. November 1987 - BVerwG 1 WB 191.86 -, vom 5. November 1991 - BVerwG 1 WB 93.91 - …und vom 20. Juli 1995 a.a.O.; Nr. 5 Buchstabe a der Richtlinien zur Versetzung, zum Dienstpostenwechsel und zur Kommandierung von Soldaten vom 3. März 1988 - VMBl S. 76 -). - BVerwG, 27.03.1979 - 1 WB 193.78
Rechtmäßigkeitsanforderungen an die Versetzung eines Soldaten - Rechtliche …
Auszug aus BVerwG, 29.08.1995 - 1 WB 17.95
Die Ermessensentscheidung kann dagegen vom Gericht nur daraufhin überprüft werden, ob der militärische Vorgesetzte den Antragsteller bei der Entscheidung durch Mißbrauch der dienstlichen Befugnisse in seinen Rechten verletzt hat (§ 17 Abs. 3 Satz 2 WBO), d.h. ob er die Grenzen des ihm eingeräumten Ermessensspielraumes überschritten bzw. von dem Ermessen in einer dem Zweck der Ermächtigung nicht entsprechenden Weise Gebrauch gemacht hat (§ 114 VwGO analog; vgl. Beschlüsse vom 11. November 1975 - BVerwG 1 WB 24.75 - <BVerwGE 53, 95>, vom 27. März 1979 - BVerwG 1 WB 193.78 - <BVerwGE 63, 210 [212]>, vom 30. Juli 1980 - BVerwG 1 WB 79.79 - <BVerwGE 73, 51> und vom 20. Juli 1995 - BVerwG 1 WB 1.95 -). - BVerwG, 11.11.1975 - 1 WB 24.75
Auszug aus BVerwG, 29.08.1995 - 1 WB 17.95
Die Ermessensentscheidung kann dagegen vom Gericht nur daraufhin überprüft werden, ob der militärische Vorgesetzte den Antragsteller bei der Entscheidung durch Mißbrauch der dienstlichen Befugnisse in seinen Rechten verletzt hat (§ 17 Abs. 3 Satz 2 WBO), d.h. ob er die Grenzen des ihm eingeräumten Ermessensspielraumes überschritten bzw. von dem Ermessen in einer dem Zweck der Ermächtigung nicht entsprechenden Weise Gebrauch gemacht hat (§ 114 VwGO analog; vgl. Beschlüsse vom 11. November 1975 - BVerwG 1 WB 24.75 - <BVerwGE 53, 95>, vom 27. März 1979 - BVerwG 1 WB 193.78 - <BVerwGE 63, 210 [212]>, vom 30. Juli 1980 - BVerwG 1 WB 79.79 - <BVerwGE 73, 51> und vom 20. Juli 1995 - BVerwG 1 WB 1.95 -). - BVerwG, 05.11.1991 - 1 WB 93.91
Entscheidung über die Versetzung eines Soldaten - Gerichtliche Überprüfbarkeit …
Auszug aus BVerwG, 29.08.1995 - 1 WB 17.95
Es liegt regelmäßig vor, wenn ein Dienstposten frei ist und besetzt werden muß (ständige Rechtsprechung des Senats: vgl. Beschlüsse vom 29. August 1984 - BVerwG 1 WB 79.82 - <BVerwGE 76, 255>, vom 4. November 1987 - BVerwG 1 WB 191.86 -, vom 5. November 1991 - BVerwG 1 WB 93.91 - …und vom 20. Juli 1995 a.a.O.; Nr. 5 Buchstabe a der Richtlinien zur Versetzung, zum Dienstpostenwechsel und zur Kommandierung von Soldaten vom 3. März 1988 - VMBl S. 76 -). - BVerwG, 25.01.1989 - 1 WB 1.88
Zuteilung an einen Dienststandort bei der Bundeswehr - Besondere Voraussetzungen …
Auszug aus BVerwG, 29.08.1995 - 1 WB 17.95
Der Senat hat seit jeher die Auffassung vertreten, daß ein Berufssoldat hinsichtlich seines Wunsches, an einem Standort zu bleiben, nicht die Sorge für erkrankte oder hilfsbedürftige Eltern oder Schwiegereltern geltend machen kann (vgl. Beschlüsse vom 25. Januar 1989 - BVerwG 1 WB 1.88 - m.w.N., vom 22. Januar 1991 - BVerwG 1 WB 78.90 -, vom 22. Juli 1992 - BVerwG 1 WB 30.92 - und vom 27. März 1985 - BVerwG 1 WB 24.95 -). - BVerwG, 20.07.1995 - 1 WB 1.95
Versetzung eines Berufssoldaten - Auflösung einer Dienststelle
Auszug aus BVerwG, 29.08.1995 - 1 WB 17.95
Die Ermessensentscheidung kann dagegen vom Gericht nur daraufhin überprüft werden, ob der militärische Vorgesetzte den Antragsteller bei der Entscheidung durch Mißbrauch der dienstlichen Befugnisse in seinen Rechten verletzt hat (§ 17 Abs. 3 Satz 2 WBO), d.h. ob er die Grenzen des ihm eingeräumten Ermessensspielraumes überschritten bzw. von dem Ermessen in einer dem Zweck der Ermächtigung nicht entsprechenden Weise Gebrauch gemacht hat (§ 114 VwGO analog; vgl. Beschlüsse vom 11. November 1975 - BVerwG 1 WB 24.75 - <BVerwGE 53, 95>, vom 27. März 1979 - BVerwG 1 WB 193.78 - <BVerwGE 63, 210 [212]>, vom 30. Juli 1980 - BVerwG 1 WB 79.79 - <BVerwGE 73, 51> und vom 20. Juli 1995 - BVerwG 1 WB 1.95 -). - BVerwG, 04.11.1987 - 1 WB 191.86
Aufhebung einer Versetzungsverfügung eines Soldaten unter Berücksichtigung …
- BVerwG, 22.01.1991 - 1 WB 78.90
Vorgehen gegen eine möglicherweise rechtswidrige Übergehung bei der Besetzung …
- BVerwG, 09.11.1994 - 1 WB 44.94
Versetzung wegen Auflösung einer Bundeswehreinheit - Aufstellung eines …
- BVerwG, 27.03.1995 - 1 WB 24.95
Anordnung einer aufschiebenden Wirkung - Versetzung eines Soldaten
- BVerwG, 28.10.1986 - 1 WB 173.86
Rechtsmittel
- BVerwG, 03.09.1996 - 1 WB 10.96
Versetzung eines Berufssoldaten auf einen anderen Dienstposten - Rechtswidrigkeit …
Daß es für diesen Dienstposten auch andere geeignete Unteroffiziere geben mag, macht die Auswahlentscheidung der SDH nicht ermessensfehlerhaft (vgl. Beschlüsse vom 20. Juli 1995 - BVerwG 1 WB 1.95 - und vom 29. August 1995 - BVerwG 1 WB 17.95 -).Dieses Interesse muß im Rahmen des dienstlichen Möglichen nur dann zurücktreten, wenn die mit einer Versetzung verbundenen persönlichen Nachteile für den Soldaten so einschneidend sind, daß sie ihm unter Fürsorgegesichtspunkten nicht zugemutet werden können (vgl. Beschlüsse vom 28. September 1993 - BVerwG 1 WB 60.93 - und vom 29. August 1995 - BVerwG 1 WB 17.95 -).
Nach ständiger Rechtsprechung des Senats kann sich der Berufssoldat zur Rechtfertigung seines Wunsches, an einem bestimmten Standort oder in dessen Nähe zu bleiben oder an einen anderen versetzt zu werden, nicht auf die berufliche Situation seiner Ehefrau berufen (vgl. BVerwGE 73, 51; Beschlüsse vom 9. November 1994 - BVerwG 1 WB 44.94 - und vom 29. August 1995 - BVerwG 1 WB 17.95 -).
Denn für die angefochtene Entscheidung war die Erwägung der SDH maßgebend, den qualifizierten und dienstlich verfügbaren Antragsteller auf den freien Dienstposten zu versetzen; und im Rahmen einer geordneten Stellenbesetzung und sachgerechten Personalführung ist es militärisch unerläßlich, freie Dienstposten, sobald wie möglich mit geeigneten Soldaten nachzubesetzen (vgl. Beschlüsse vom 28. Oktober 1986 - BVerwG 1 WB 173.86 - und vom 29. August 1995 a.a.O.).
- BVerwG, 25.09.2002 - 1 WB 30.02
Versetzung; förderliche Verwendung; Verzicht auf laufbahnorientierte Förderung; …
Ein derartiger Verzicht des Soldaten schränkt das Ermessen der Personalführung nicht derart ein, dass von einer aus dienstlichen Gründen für notwendig gehaltenen Versetzung abgesehen werden müsste (Beschlüsse vom 29. August 1995 - BVerwG 1 WB 17.95 - und vom 3. September 1996 - BVerwG 1 WB 10.96 -). - BVerwG, 30.08.2001 - 1 WB 37.01
Verwendungsdauer eines Berufssoldaten - Versetzung eines Berufssoldaten - …
Denn die vom PersABw getroffene Auswahlentscheidung wird nicht dadurch ermessensfehlerhaft, dass für den nachzubesetzenden Dienstposten möglicherweise auch andere geeignete Offiziere zur Verfügung standen (Beschlüsse vom 20. Juli 1995 - BVerwG 1 WB 1.95 -, vom 29. August 1995 - BVerwG 1 WB 17.95 - und vom 3. September 1996 - BVerwG 1 WB 10.96 -).
- BVerwG, 26.11.2015 - 1 WB 34.15
Ablehnung der Versetzungsverfügung; Ermessen; persönlicher Grund
Ein derartiger Verzicht des Soldaten schränkt das Ermessen der personalbearbeitenden Stelle nicht dahingehend ein, dass von einer aus dienstlichen Gründen für notwendig gehaltenen Versetzung abgesehen werden müsste (stRspr, vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 29. August 1995 - 1 WB 17.95 -, vom 3. September 1996 - 1 WB 10.96 - und vom 25. September 2002 - 1 WB 30.02 - Buchholz 236.1 § 3 SG Nr. 30). - BVerwG, 14.01.1997 - 1 WB 77.96
Dienstliche Verwendung eines S 3-Stabsoffiziers - Verminderung der …
Die Ermessensentscheidung kann dagegen vom Gericht nur daraufhin überprüft werden, ob der militärische Vorgesetzte den Antragsteller bei der Entscheidung durch Mißbrauch der dienstlichen Befugnisse in seinen Rechten verletzt hat (§ 17 Abs. 3 Satz 2 WBO), d.h., ob er die Grenzen des ihm eingeräumten Ermessens überschritten bzw. von der Ermächtigung in einer ihrem Zweck nicht entsprechenden Weise Gebrauch gemacht hat (§ 114 VwGO analog; vgl. Beschlüsse vom 11. November 1975 - BVerwG 1 WB 24.75 - <BVerwGE 53, 95 [97]>, vom 30. Juli 1980 - BVerwG 1 WB 79.79 - <BVerwGE 73, 51 [f.]>, vom 29. August 1995 - BVerwG 1 WB 17.95 - und vom 3. September 1996 - BVerwG 1 WB 6.96 -).Es liegt regelmäßig vor, wenn ein Dienstposten frei ist und besetzt werden muß (ständige Rechtsprechung des Senats: vgl. Beschlüsse vom 29. August 1984 - BVerwG 1 WB 79.82 - <BVerwGE 76, 255>, vom 5. November 1991 - BVerwG 1 WB 93.91 - und vom 29. August 1995 - BVerwG 1 WB 17.95 - vgl. auch Nr. 5 Buchst. a der "Richtlinien zur Versetzung, zum Dienstpostenwechsel und zur Kommandierung von Soldaten" vom 3. März 1988 ).
- BVerwG, 27.08.1998 - 1 WB 2.98
Klage eines Soldaten gegen eine Versetzung - Anspruch auf eine bestimmte örtliche …
Die gegebenenfalls daran anschließende Ermessensentscheidung kann dagegen vom Gericht nur daraufhin überprüft werden, ob der militärische Vorgesetzte bei seiner Entscheidung den Antragsteller durch Mißbrauch dienstlicher Befugnisse in seinen Rechten verletzt hat (§ 17 Abs. 3 Satz 2 WBO), d.h., ob er die Grenzen des ihm eingeräumten Ermessensspielraums überschritten bzw. von dem Ermessen in einer dem Zweck der Ermächtigung nicht entsprechenden Weise Gebrauch gemacht hat (§ 114 VwGO analog; vgl. Beschlüsse vom 11. November 1975 - BVerwG 1 WB 24.75 - <BVerwGE 53, 95>, vom 27. März 1979 - BVerwG 1 WB 193.78 - <BVerwGE 63, 210 [212]>, vom 30. Juni 1980 - BVerwG 1 WB 79.79 - <BVerwGE 73, 51> und vom 29. August 1995 - BVerwG 1 WB 17.95 -).Es liegt regelmäßig dann vor, wenn ein Dienstposten frei ist und besetzt werden muß (stRspr: vgl. Beschlüsse vom 29. August 1984 - BVerwG 1 WB 79.82 - <BVerwGE 76, 255> und vom 29. August 1995 - BVerwG 1 WB 17.95 - Nr. 5 Buchst. a der Richtlinien zur Versetzung, zum Dienstpostenwechsel und zur Kommandierung von Soldaten vom 3. März 1988 ).
- BVerwG, 22.07.1997 - 1 WB 21.97
Anspruch eines Soldaten auf eine bestimmte örtliche oder fachliche Verwendung - …
Die Ermessensentscheidung kann dagegen vom Gericht nur daraufhin überprüft werden, ob der militärische Vorgesetzte den Antragsteller bei der Entscheidung durch Mißbrauch der dienstlichen Befugnisse in seinen Rechten verletzt hat (§ 17 Abs. 3 Satz 2 WBO), d.h., ob er die Grenzen des ihm insoweit eingeräumten Ermessens überschritten bzw. von der Ermächtigung in einer ihrem Zweck nicht entsprechenden Weise Gebrauch gemacht hat (§ 114 VwGO analog; vgl. Beschlüsse vom 11. November 1975 - BVerwG 1 WB 24.75 - <BVerwGE 53, 95>, vom 30. Juli 1980 - BVerwG 1 WB 79.79 - <BVerwGE 73, 51 [f.]> und vom 29. August 1995 - BVerwG 1 WB 17.95 -).Ein solches ist regelmäßig dann gegeben, wenn ein Dienstposten frei ist und besetzt werden muß (ständige Rechtsprechung des Senats: vgl. Beschlüsse vom 29. August 1984 - BVerwG 1 WB 79.82 - <BVerwGE 76, 255>, vom 29. August 1995 - BVerwG 1 WB 17.95 - und vom 14. November 1995 - BVerwG 1 WB 42.95 - Nr. 5 Buchst. a der Richtlinien zur Versetzung, zum Dienstpostenwechsel und zur Kommandierung von Soldaten vom 3. März 1988 ).
- BVerwG, 03.09.1996 - 1 WB 6.96
Versetzung eines Dienstsoldaten - Anspruch auf eine bestimmte örtliche oder …
Die Ermessensentscheidung kann dagegen vom Gericht nur darauf überprüft werden, ob der militärische Vorgesetzte den Antragsteller bei der Entscheidung durch Mißbrauch der dienstlichen Befugnisse in seinen Rechten verletzt hat (§ 17 Abs. 3 Satz 2 WBO), d.h., ob er die Grenzen des ihm eingeräumten Ermessens überschritten bzw. von der Ermächtigung in einer ihrem Zweck nicht entsprechenden Weise Gebrauch gemacht hat (§ 114 VwGO analog; vgl. Beschlüsse vom 11. November 1975 - BVerwG 1 WB 24.75 - <BVerwGE 53, 95>, vom 30. Juli 1980 - BVerwG 1 WB 79.79 - <BVerwGE 73, 51> und vom 29. August 1995 - BVerwG 1 WB 17.95 -).Dieses Interesse muß im Rahmen des dienstlich Möglichen nur dann zurücktreten, wenn die mit einer Versetzung verbundenen persönlichen Nachteile für den Soldaten so einschneidend sind, daß sie ihm unter Fürsorgegesichtspunkten nicht zugemutet werden können (vgl. Beschlüsse vom 28. September 1993 - BVerwG 1 WB 60.93 - und vom 29. August 1995 - BVerwG 1 WB 17.95 -).
- BVerwG, 30.01.1996 - 1 WB 114.95
Recht der Soldaten: Versetzung innerhalb von fünf Jahren vor Erreichung der …
Die gegebenenfalls daran anschließende Ermessensentscheidung kann dagegen vom Gericht nur daraufhin überprüft werden, ob der militärische Vorgesetzte bei seiner Entscheidung den Antragsteller durch Mißbrauch der dienstlichen Befugnisse in seinen Rechten verletzt hat (§ 17 Abs. 3 Satz 2 WBO), d.h., ob er die Grenzen des ihm eingeräumten Ermessensspielraums überschritten bzw. von dem Ermessen in einer dem Zweck der Ermächtigung nicht entsprechenden Weise Gebrauch gemacht hat (§ 114 VwGO in entsprechender Anwendung; vgl.Beschlüsse vom 11. November 1975 - BVerwG 1 WB 24.75 - <BVerwGE 53, 95>, vom 27. März 1979 - BVerwG 1 WB 193.78 - <BVerwGE 63, 210 [212]>, vom 30. Juli 1980 - BVerwG 1 WB 79.79 - <BVerwGE 73, 51> undvom 29. August 1995 - BVerwG 1 WB 17.95 -). - BVerwG, 14.11.1995 - 1 WB 42.95
Verwendungsansprüche eines Berufssoldaten - Besetzung eines Dienstpostens - …
Die Ermessensentscheidung kann dagegen vom Gericht nur darauf überprüft werden, ob der militärische Vorgesetzte den Antragsteller bei der Entscheidung durch Mißbrauch der dienstlichen Befugnisse in seinen Rechten verletzt hat (§ 17 Abs. 3 Satz 2 WBO), d.h., ob er die Grenzen des ihm eingeräumten Ermessens überschritten bzw. von der Ermächtigung in einer ihrem Zweck nicht entsprechenden Weise Gebrauch gemacht hat (§ 114 VwGO analog; vgl. Beschlüsse vom 11. November 1975 - BVerwG 1 WB 24.75 <BVerwGE 53, 95> -, vom 30. Juli 1980 - BVerwG 1 WB 79.79 <BVerwGE 73, 51> - und vom 29. August 1995 - BVerwG 1 WB 17.95 -). - BVerwG, 04.09.1996 - 1 WB 18.96
Auswahlentscheidung des Vorgesetzten bei der Beförderung und Versetzung eines …
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