Rechtsprechung
| BVerwG, 26.04.1978 - 1 WB 170.76 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Thema einer Prüfungsarbeit - Prüfungsorgane - Bewertungsmaßstäbe
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 11.01.1977 - 1 WB 32.76
Auszug aus BVerwG, 26.04.1978 - 1 WB 170.76
Einzelnoten aus dem Grundlehrgang der Fortbildungsstufe C können selbständig zum Gegenstand eines Vehrbeschwerdeverfahrens gemacht werden (BVerwG Beschluß vom 11. Januar 1977 - 1 WB 32/76).Der Senat kann nur nachprüfen, ob der Prüfer von falschen Tatsachen ausgegangen ist, allgemein gültige Bewertungsmaßstäbe nicht beachtet oder gegen Verfahrensvorschriften verstoßen hat oder ob er sich bei der Bewertung der Leistungsnachweise von sachfremden Erwägungen hat leiten lassen (vgl. BVerwG Beschluß vom 11. Januar 1977 - 1 WB 32/76).
- BVerwG, 07.07.1977 - 1 WB 94.76
Auszug aus BVerwG, 26.04.1978 - 1 WB 170.76
Der Antragsteller ist dabei nicht auf die Anfechtung der Bewertung beschränkt, sondern kann auch in zulässiger Weise die Festlegung einer besseren Note oder einer bestimmten besseren Note begehren (vgl. BVerwG Beschluß vom 7. Juli 1977 - 1 WB 94/76).
- BVerwG, 18.05.1982 - 1 WB 148.78
Teilnahme am Grundlehrgang 2/77 der Fortbildungstufe C an der Führungsakademie …
Auch soweit der Antragsteller weiter ausführt, "zahlreiche Dozenten, ... auch Oberstleutnant Sobotta, sollen sich unmittelbar nach Beendigung der Klausur negativ berührt und verwundert über die 'unklare' Aufgabenstellung für die Aufgabe 1 geäußert haben", würde sich aus einer derartigen - notwendig subjektiven - Meinungsäußerung nichts Entscheidendes für die Frage herleiten lassen, ob das Thema in einer den Prüfungsorganen zuzurechnenden Weise falsch, irreführend oder willkürlich - also nicht sachgerecht - gestellt worden ist (vgl. BVerwG Beschluß vom 26. April 1978 - 1 WB 170/76). - BVerwG, 30.10.1979 - 1 WB 132.77
Rechtsmittel
Der gerichtlichen Kontrolle entzogen ist sonach das eigentliche Werturteil des Prüfers; dagegen findet eine Nachprüfung dahin statt, ob der Prüfer von falschen Tatsachen ausgegangen ist, ob er allgemein gültige Bewertungsmaßstäbe nicht beachtet oder gegen Verfahrensvorschriften verstoßen hat oder ob er sich bei der Bewertung der Leistungsnachweise von sachfremden Erwägungen hat leiten lassen (BVerwG Beschlüsse vom 11. Januar 1977 - 1 WB 32/76 - und vom 26. April 1978 - 1 WB 170/76 - vgl. auch BVerwG DÖV 1972, 276 f und BayVBl 1974, 592 f; Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nrn. 5, 24 und 39;… ferner Niehues, a.a.O. RdNr. 472). - BVerwG, 18.05.1982 - 1 WB 147.78
Angemessenheit und Eindeutigkeit von Aufgaben schriftlicher Prüfungsarbeiten an …
Soweit der Antragsteller ausführt, auch Dozenten hätten zu erkennen gegeben, daß die Aufgabenstellung für sie nicht eindeutig gewesen sei, würde sich aus einer derartigen - notwendig subjektiven - Meinungsäußerung nichts Entscheidendes für die Frage herleiten lassen, ob das Thema in einer den Prüfungsorganen zuzurechnenden Weise falsch, irreführend oder willkürlich - also nicht sachgerecht - gestellt worden ist (vgl. BVerwG Beschluß vom 26. April 1978 - 1 WB 170/76). - BVerwG, 18.05.1982 - 1 WB 139.78
Rechtsmittel
Soweit der Antragsteller ausführt, auch Dozenten hätten zu erkennen gegeben, daß die Aufgabenstellung für sie unklar gewesen sei, würde sich aus einer derartigen - notwendig subjektiven - Meinungsäußerung nichts Entscheidendes für die Frage herleiten lassen, ob das Thema in einer den Prüfungsorganen zuzurechnenden Weise falsch, irreführend oder willkürlich - also nicht sachgerecht - gestellt worden ist (vgl. BVerwG Beschluß vom 26. April 1978 - 1 WB 170/76).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".