Rechtsprechung
| BVerwG, 07.05.1981 - 1 WB 170.80 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Zuständigkeit der Wehrdienstgerichte - Verletzung der auf dem Verhältnis der besonderen militärischen Überordnung und Unterordnung beruhenden Rechte und Pflichten - Begriff der dienstlichen Maßnahme - Verzögerte oder unsachgemäße Behandlung einer Beschwerde - Zahlung der ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (5)
- BVerwG, 25.03.1976 - 1 WB 105.75
Auszug aus BVerwG, 07.05.1981 - 1 WB 170.80
Auch kann nach § 17 Abs. 3 Satz 1 WBO mit dem Antrag auf wehrdienstgerichtliche Entscheidung nur geltend gemacht werden, daß eine dienstliche Maßnahme (oder Unterlassung) rechtswidrig war (BVerwGE 53, 160, 161) [BVerwG 25.03.1976 - I WB 105/75].Es können daher auch insoweit Erklärungen und Handlungen eines Verfahrensbeteiligten nicht verselbständigt und zum Gegenstand eines neben der Hauptsache herlaufenden neuen Antragsverfahrens gemacht werden (vgl. BVerwGE 53, 160, 161 ff [BVerwG 25.03.1976 - I WB 105/75] m.w.N.).
- BVerwG, 27.07.1977 - 1 WB 19.76
Fernschriftliche Bekanntgabe - Anfechtbarkeit - Herausgehobener Dienstposten - …
Auszug aus BVerwG, 07.05.1981 - 1 WB 170.80
Obwohl diese "Beschwerde" nur den Zulagenerlaß vom 13. März 1973 (Antrag zu 2) erwähnt, ist der Antrag zu 3 nicht als unzulässige Erweiterung des ursprünglichen Antrags anzusehen (vgl. BVerwGE 43, 193, 195 [BVerwG 09.03.1971 - I WB 61/70]; 53, 321, 325), [BVerwG 27.07.1977 - I WB 19/76]weil es sich bei dem Erlaß vom 14. August 1980 um den gleichen, lediglich geänderten und ergänzten Zulagenerlaß handelt. - BVerwG, 09.03.1971 - I WB 61.70
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 07.05.1981 - 1 WB 170.80
Obwohl diese "Beschwerde" nur den Zulagenerlaß vom 13. März 1973 (Antrag zu 2) erwähnt, ist der Antrag zu 3 nicht als unzulässige Erweiterung des ursprünglichen Antrags anzusehen (vgl. BVerwGE 43, 193, 195 [BVerwG 09.03.1971 - I WB 61/70]; 53, 321, 325), [BVerwG 27.07.1977 - I WB 19/76]weil es sich bei dem Erlaß vom 14. August 1980 um den gleichen, lediglich geänderten und ergänzten Zulagenerlaß handelt. - BVerwG, 10.06.1969 - I WB 69.69
Antrag auf Entlassung aus der Bundeswehr - Zuständigkeit der Wehrdienstgerichte …
Auszug aus BVerwG, 07.05.1981 - 1 WB 170.80
Obwohl für diese Anträge somit nicht die Zuständigkeit der Wehrdienstgerichte, sondern der allgemeinen Verwaltungsgerichte gegeben ist, kommt eine Verweisung (§§ 21, 18 Abs. 3 Satz 1 WBO) nicht in Betracht, weil der Antragsteller trotz Belehrung mit ihr nicht einverstanden ist (BVerwGE 33, 307 f). - BVerwG, 24.07.1980 - 1 WB 190.79
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 07.05.1981 - 1 WB 170.80
Dagegen ist der Soldat bereits durch die Rechtsbehelfe der Wehrbeschwerdeordnung hinreichend geschützt (ständige Rechtsprechung; vgl. BVerwG Beschluß vom 24. Juli 1980 - 1 WB 190/79).
- BVerwG, 05.08.1981 - 1 WB 60.80
Anspruch auf Dienstpostenwechsel - Antrag auf gerichtliche Entscheidung - …
Ein Antrag auf gerichtliche Entscheidung, der auf eine Änderung der STAN abzielt, ist unzulässig (wie Beschluß, 12.08.1976, 1 WB 137/75 und Beschluß, 07.05.1981, 1 WB 170/80).Denn alle Einzelmaßnahmen, die von militärischen Dienststellen oder Vorgesetzten auf der Grundlage organisatorischer Maßnahmen gegenüber dem Soldaten getroffen werden, können von den Gerichten daraufhin überprüft werden, ob der Soldat dadurch in seinen Rechten verletzt worden ist (BVerwG Beschluß vom 12. August 1976 - 1 WB 137/75 = DokBer 1977, 43 - B - bestätigt durch Beschluß vom 7. Mai 1981 - 1 WB 170/80).
- BVerwG, 26.02.1992 - 1 WB 133.90
Soldatengesetz - Dienstpostenwechsel
Der Senat hat zwar in ständiger Rechtsprechung entschieden (vgl. Beschlüsse vom 11. November 1975 - BVerwG 1 WB 24.75 - <BVerwGE 53, 95>, vom 12. August 1976 - BVerwG 1 WB 137.75 - und vom 7. Mai 1981 - BVerwG 1 WB 170.80 -und vom 14. März 1990 - BVerwG 1 WB 119.89 -), daß organisatorische Maßnahmen, wie das Ausweisen, Bezeichnen und Bewerten von Dienstposten in der STAN oder in STAN-Änderungen die Rechtssphäre des Soldaten nicht berühren, sondern außerhalb des Vorwurfs der Rechtswidrigkeit liegen, sie von dem Soldaten hinzunehmen sind und in der Regel ein dienstliches Bedürfnis für eine konkrete Personalmaßnahme begründen können; es ist nicht Aufgabe der für die Entscheidung über truppendienstliche Maßnahmen zuständigen Wehrdienstgerichte, in Fragen der Organisation die Vorstellungen des BMVg auf ihre Richtigkeit und Zweckmäßigkeit zu überprüfen. - BVerwG, 22.07.1992 - 1 WB 66.91
Zulässigkeit einer beamtenrechtlichen Konkurrentenklage bei vollzogener …
Der Senat hat zwar in ständiger Rechtsprechung entschieden (vgl. Beschlüsse vom 11. November 1975 - BVerwG 1 WB 24.75 - <BVerwGE 53, 95>, vom 12. August 1976 - BVerwG 1 WB 137.75 -, vom 7. Mai 1981 - BVerwG 1 WB 170.80 -und vom 14. März 1990 - BVerwG 1 WB 119.89 -), daß organisatorische Maßnahmen, wie das Ausweisen, Bezeichnen und Bewerten von Dienstposten in der STAN oder in STAN-Änderungen die Rechtssphäre des Soldaten nicht berühren, sondern außerhalb des Vorwurfs der Rechtswidrigkeit liegen, sie von dem Soldaten hinzunehmen sind und in der Regel ein dienstliches Bedürfnis für eine konkrete Personalmaßnahme begründen können; es ist nicht Aufgabe der für die Entscheidung über truppendienstliche Maßnahmen zuständigen Wehrdienstgerichte, in Fragen der Organisation die Vorstellungen des BMVg auf ihre Richtigkeit und Zweckmäßigkeit zu überprüfen.
- BVerwG, 20.08.1981 - 1 WB 118.80
Versetzung eines Berufssoldaten - STAN - Dienstgradgerechte Verwendung
Derartige organisatorische Maßnahmen unterliegen nicht der gerichtlichen Nachprüfung (BVerwG Beschlüsse vom 12. August 1976 - 1 WB 137/75 = DokBer.Ausg. B 1977, 43, und vom 7. Mai 1981 - 1 WB 170/80). - BVerwG, 26.02.1992 - 1 WB 132.90
Erreichen der besonderen Altersgrenze eines Soldaten - Dienstpostenumfang bei der …
Der Senat hat zwar in ständiger Rechtsprechung entschieden (vgl. Beschlüsse vom 11. November 1975 - BVerwG 1 WB 24.75 - <BVerwGE 53, 95>, vom 12. August 1976 - BVerwG 1 WB 137.75 - und 7. Mai 1981 - BVerwG 1 WB 170.80 -und vom 14. März 1990 - BVerwG 1 WB 119.89 -), daß organisatorische Maßnahmen, wie das Ausweisen, Bezeichnen und Bewerten von Dienstposten in der STAN oder in STAN-Änderungen die Rechtssphäre des Soldaten nicht berühren, sondern außerhalb des Vorwurfs der Rechtswidrigkeit liegen, sie von dem Soldaten hinzunehmen sind und in der Regel ein dienstliches Bedürfnis für eine konkrete Personalmaßnahme begründen können; es ist nicht Aufgabe der für die Entscheidung über truppendienstliche Maßnahmen zuständigen Wehrdienstgerichte, in Fragen der Organisation die Vorstellungen des BMVg auf ihre Richtigkeit und Zweckmäßigkeit zu überprüfen. - BVerwG, 26.02.1992 - 1 WB 126.90
Erreichen der besonderen Altersgrenze eines Soldaten - Dienstpostenumfang bei …
Der Senat hat zwar in ständiger Rechtsprechung entschieden (vgl. Beschlüsse vom 11. November 1975 - BVerwG 1 WB 24.75 - <BVerwGE 53, 95>, vom 12. August 1976 - BVerwG 1 WB 137.75 - und 7. Mai 1981 - BVerwG 1 WB 170.80 -und vom 14. März 1990 - BVerwG 1 WB 119.89 -), daß organisatorische Maßnahmen, wie das Ausweisen, Bezeichnen und Bewerten von Dienstposten in der STAN oder in STAN-Änderungen die Rechtssphäre des Soldaten nicht berühren, sondern außerhalb des Vorwurfs der Rechtswidrigkeit liegen, sie von dem Soldaten hinzunehmen sind und in der Regel ein dienstliches Bedürfnis für eine konkrete Personalmaßnahme begründen können; es ist nicht Aufgabe der für die Entscheidung über truppendienstliche Maßnahmen zuständigen Wehrdienstgerichte, in Fragen der Organisation die Vorstellungen des BMVg auf ihre Richtigkeit und Zweckmäßigkeit zu überprüfen.
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