Rechtsprechung
| BVerwG, 26.05.1983 - 1 WB 172.82 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Versetzung eines Soldaten wegen Überschreitung der Höchststudiendauer von vier Jahren zum Feldartilleriebataillon - Verdacht eines Dienstvergehens - Rechtsbehelf unmittelbar gegen die Art und Weise der Ermittlung - Wahrung der den Soldaten durch die ...
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 20.06.1978 - 1 WB 10.77
Untätigkeitsantrag im Wehrbeschwerdeverfahren - Begründung zur Sache - …
Auszug aus BVerwG, 26.05.1983 - 1 WB 172.82
Wenn man davon ausgeht, daß auch ein Untätigkeitsantrag einer Begründung zur Sache bedarf (§§ 22, 21 Abs. 2 Satz 1, § 17 Abs. 4 Satz 1 WBO) - der Senat hat die Frage bisher offengelassen, vgl. BVerwGE 63, 84 [BVerwG 20.06.1978 - 1 WB 10/77] -, so hat der Antragsteller binnen der hier maßgeblichen Jahresfrist (BVerwGE 63, 84, 85) [BVerwG 20.06.1978 - 1 WB 10/77] in seinen Schreiben vom 21. Dezember 1982 und 7. März 1983 eine dazu noch ausreichende Begründung abgegeben. - BVerwG, 28.02.1978 - 1 WB 81.77
Ausgestaltung der Laufbahnprüfungen - Militärische Zweckmäßigkeitserwägungen - …
Auszug aus BVerwG, 26.05.1983 - 1 WB 172.82
Der Soldat kann Gleichbehandlung nur bei vergleichbaren Sachverhalten verlangen (vgl. BVerwGE 63, 15, 17) [BVerwG 28.02.1978 - 1 WB 81/77]; daß die Anwesenheitspflicht in vergleichbaren Fällen, etwa während der Vernehmung anderer Studensten, vom Leiter des Studentenfachbereichs WOW günstiger geregelt worden sei, behauptet der Antragsteller selbst nicht. - BVerwG, 28.07.1977 - 1 WB 129.77
Antragsverfahren - Beauftragte des Rechtsberaters - Durchführung von Ermittlungen
Auszug aus BVerwG, 26.05.1983 - 1 WB 172.82
Der Soldat ist dadurch, daß er die Beschwerde gegen eine Disziplinarmaßnahme auch mit dem Hinweis auf Mängel des Verfahrens begründen kann, bereits ausreichend geschützt (BVerwG Beschluß vom 28. Juli 1977 - 1 WB 129/77 - m.w.N.).
- BVerwG, 07.04.1987 - 1 WB 5.86
Auswertung eines Soldatensportwettkampfes - Klage auf Feststellung der …
Der Soldat ist dadurch, daß er die Beschwerde gegen eine Disziplinarmaßnahme auch mit dem Hinweis auf Mängel des Verfahrens begründen kann, bereits ausreichend geschützt (ständige Rechtsprechung des Senats: vgl. Beschluß vom 26. Mai 1983 - 1 WB 172/82). - BVerwG, 01.09.1987 - 1 WB 150.86
Rechtsmittel
Zu den in § 17 WBO genannten Rechten der Soldaten und Pflichten Ihrer Vorgesetzten ihnen gegenüber gehört nicht die Wahrung der den Soldaten durch die Wehrdisziplinarordnung gegebenen Verfahrensgarantien (ständige Rechtsprechung: BVerwGE 63, 152, 154 [BVerwG 14.11.1978 - 1 WB 169/77]; BVerwG Beschluß vom 26. Mai 1983 - 1 WB 172/82).
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