Rechtsprechung
| BVerwG, 13.02.1985 - 1 WB 173.82 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Wird zitiert von ... (16) Zitiert selbst (5)
- BVerwG, 13.02.1985 - 1 WB 65.83
Rechtmäßigkeit einer auf einem fehlerhaft ermittelten Sachverhalt beruhenden …
Auszug aus BVerwG, 13.02.1985 - 1 WB 173.82
Dieses Verfahren ist unter dem Aktenzeichen 1 WB 65/83 beim Senat anhängig.Gegenstand der Beratung waren ebenfalls die Senatsakten 1 WB 65/83 samt den hierzu vorliegenden Beiakten.
- BVerwG, 30.07.1980 - 1 WB 79.79
Anspruch eines Soldaten auf eine bestimmte Verwendung - Ermessensbindung durch …
Auszug aus BVerwG, 13.02.1985 - 1 WB 173.82
Die gegebenenfalls an die Bejahung des dienstlichen Bedürfnisses sich anschließende Ausübung des Ermessens durch den zuständigen Vorgesetzten kann von den Gerichten hingegen nur darauf überprüft werden, ob der Soldat durch Überschreitung oder Mißbrauch dienstlicher Befugnisse verletzt ist (§ 17 Abs. 3 Satz 2 WBO) bzw. ob die gesetzlichen Grenzen des Ermessens überschritten sind oder von dem Ermessen in einer dem Zweck der Ermächtigung nicht entsprechenden Weise Gebrauch gemacht ist (§ 114 VwGO; ständige Rechtsprechung, vgl. BVerwGE 73, 51). - BVerwG, 25.08.1982 - 1 WB 81.81
Soldat - Anfechtung der Versetzung - Weiterversetzung
Auszug aus BVerwG, 13.02.1985 - 1 WB 173.82
Daß der Dienstbetrieb durch Mißhelligkeiten zwischen einem Inspektionschef und seinem Kompaniefeldwebel in besonders starkem Maß, also ernst und nachhaltig (BVerwG Beschluß vom 16. August 1974 - 1 WB 208/72) gestört wird, ist eindeutig (vgl. BVerwG Beschluß vom 25. August 1982 - 1 WB 81/81). - BVerwG, 16.12.1982 - 1 WB 171.82
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 13.02.1985 - 1 WB 173.82
Diesen Antrag wies der Senat mit Beschluß vom 16. Dezember 1982 - 1 WB 171/82 - zurück. - BVerwG, 16.08.1974 - I WB 208.72
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 13.02.1985 - 1 WB 173.82
Daß der Dienstbetrieb durch Mißhelligkeiten zwischen einem Inspektionschef und seinem Kompaniefeldwebel in besonders starkem Maß, also ernst und nachhaltig (BVerwG Beschluß vom 16. August 1974 - 1 WB 208/72) gestört wird, ist eindeutig (vgl. BVerwG Beschluß vom 25. August 1982 - 1 WB 81/81).
- BVerwG, 27.07.2006 - 1 WB 22.06
Versetzung; Begründung; Dienstpflichtverletzung; Spannungen; Auslandsverwendung.
Dabei kommt es nach ständiger Rechtsprechung des Senats nicht darauf an, wer an der Entstehung der Störungen, Spannungen oder des Vertrauensverlusts "schuld" ist, bzw. ob daran einem der Beteiligten überhaupt eine "Schuld" im Rechtssinne zugewiesen werden kann oder ob die objektiv gegebenen Störungen, Spannungen und Vertrauensverluste auf Gründe zurückzuführen sind, die sich der Zuweisung von "Schuld" entziehen (Beschlüsse vom 13. Februar 1985 - BVerwG 1 WB 173.82 -, vom 25. Januar 1995 - BVerwG 1 WB 51.94 -, vom 30. Januar 1996 - BVerwG 1 WB 70.95 - Buchholz 236.1 § 3 SG Nr. 8, vom 18. Dezember 1998 - BVerwG 1 WB 86.98 -, vom 24. Mai 2000 - BVerwG 1 WB 2.00 - und vom 8. Mai 2001 - BVerwG 1 WB 14.01 -). - BVerwG, 08.05.2001 - 1 WB 14.01
Anspruch eines Soldaten auf bestimmte örtliche Verwendung - Gerichtliche …
Da es nach der ständigen Rechtsprechung des Senats im Fall von Spannungsversetzungen nicht darauf ankommt, wer an der Entstehung der Spannungen "schuld" ist, bzw. ob daran einem der Beteiligten überhaupt eine "Schuld" im Rechtssinne zugewiesen werden kann oder die Spannungen auf Gründe zurückzuführen sind, die sich der Zuweisung von "Schuld" entziehen (Beschlüsse vom 13. Februar 1985 - BVerwG 1 WB 173.82 -, vom 25. Januar 1995 - BVerwG 1 WB 51.94 -, vom 30. Januar 1996 - BVerwG 1 WB 70.95 - , vom 19. November 1998 - BVerwG 1 WB 33.98 -, vom 18. Dezember 1998 - BVerwG 1 WB 86.98 - und vom 24. Mai 2000 - BVerwG 1 WB 2.00 -), ist auch nicht entscheidend, ob das disziplinargerichtliche Verfahren bereits abgeschlossen und der ihm zugrunde gelegte, vom Antragsteller zumindest in seiner rechtlichen Bewertung in Abrede gestellte Sachverhalt rechtskräftig festgestellt ist. - BVerwG, 30.01.1996 - 1 WB 70.95
Recht der Soldaten: Wegversetzung zur Behebung von Störungen des Dienstbetriebs
Die Entscheidung, abgesehen von den Eignungsmängeln auch die bestehenden Spannungen/Vertrauensverluste durch eine Wegversetzung des Antragstellers zu lösen, ist gemessen an diesen Grundsätzen nicht ermessensfehlerhaft; es kommt dabei nicht darauf an, wer an der Entstehung der Spannungen in dem militärischen Verband die "Schuld" trägt (vgl. Beschlüsse vom 23. Februar 1985 - BVerwG 1 WB 173.82 - …und vom 19. Juli 1995 a.a.O.).
- BVerwG, 19.07.1995 - 1 WB 109.94
Gerichtliche Nachprüfbarkeit der Entscheidung über die Versetzung eines Soldaten …
Denn es ist unerheblich, wer an der Entstehung der Spannungen innerhalb des militärischen Verbandes die "Schuld" trägt bzw. ob überhaupt einem Beteiligten daran eine "Schuld" im Rechtssinne zugemessen werden kann; "Spannungsversetzungen" haben dementsprechend keinen diskriminierenden Charakter (Beschlüsse vom 23. Februar 1985 - BVerwG 1 WB 173.82 - und vom 18. November 1994 - BVerwG 1 WB 85.94 -). - BVerwG, 09.12.1999 - 1 WB 43.99
Voraussetzungen des Feststellungsinteresss im Sinne des § 113 Abs. 1 Satz 4 …
Dabei kommt es nicht darauf an, wer an der Entstehung der Spannungen "schuld" ist, bzw. ob einem der daran Beteiligten überhaupt eine "Schuld" im Rechtssinne zugemessen werden kann oder ob die Spannungen auf Gründe zurückzuführen sind, die sich der Zuweisung von "Schuld" an die einzelnen Beteiligten entziehen (vgl. Beschlüsse vom 13. Februar 1985 - BVerwG 1 WB 173.82 -, vom 25. Januar 1995 - BVerwG 1 WB 51.94 , vom 30. Januar 1996 - BVerwG 1 WB 70.95 - , vom 19. November 1998 - BVerwG 1 WB 33.98 - und vom 18. Dezember 1998 - BVerwG 1 WB 86.98 -). - BVerwG, 18.12.1998 - 1 WB 86.98
Dienstvergehen eines Berufssoldaten - Beantragung einer Versetzung
Nach ständiger Rechtsprechung des Senats kommt es bei Spannungsversetzungen nicht darauf an, wer an der Entstehung der Spannungen die "Schuld" trägt, ob daran einem der Beteiligten überhaupt eine "Schuld" im Rechtssinne zugemessen werden kann oder ob die Spannungen auf Gründe zurückzuführen sind, die sich der Zuweisung von "Schuld" an die einzelnen Beteiligten entziehen (vgl. Beschlüsse vom 13. Februar 1985 - BVerwG 1 WB 173.82 -, vom 25. Januar 1995 - BVerwG 1 WB 51.94 -, vom 30. Januar 1996 - BVerwG 1 WB 70.95 - und vom 19. November 1998 - BVerwG 1 WB 33.98 -). - BVerwG, 23.01.1991 - 1 WB 157.88
Beschwerde gegen eine Versetzung eines Soldaten auf Zeit - Vorliegen eines …
Die Entscheidung, die bestehenden Spannungen durch eine Wegversetzung des Antragstellers zu lösen, ist gemessen an diesen Grundsätzen nicht ermessensfehlerhaft; es kommt dabei nicht darauf an, wer an der Entstehung der Spannung in dem militärischen Verband die "Schuld" trägt, ob überhaupt einem Beteiligten daran eine "Schuld" im Rechtssinne zugemessen werden kann oder ob die Spannungen vielleicht im Grunde genommen ganz oder überwiegend auf Unverträglichkeiten im Naturell, Temperament oder Charakter zurückzuführen sind, die sich der Zuweisung von Schuld an die einzelnen Beteiligten entziehen (BVerwG Beschluß vom 13. Februar 1985 - 1 WB 173/82). - BVerwG, 06.08.1986 - 1 WB 109.85
Versetzung eines Berufssoldaten der Bundeswehr - Vorliegen eines dienstlichen …
Die Entscheidung, die bestehenden Spannungen durch eine Wegversetzung des Antragstellers zu lösen, ist nicht ermessensfehlerhaft; es kommt dabei nicht darauf an, welcher der an der Entstehung von Spannungen in einer Einheit oder in einem Stabe Beteiligten die "Schuld" trägt, ob überhaupt einem Beteiligten daran eine "Schuld" im Rechtssinne zugemessen werden kann oder ob die Spannungen vielleicht im Grunde genommen ganz oder überwiegend auf Unverträglichkeiten im Naturell, Temperament oder Charakter zurückzuführen sind, die sich der Zuweisung von Schuld an bestimmte Beteiligte entziehen (BVerwG Beschluß vom 13. Februar 1985 - 1 WB 173/82). - BVerwG, 10.03.2004 - 1 WB 54.03
Unterschreitung der zulässigen Mindestflughöhe eines Flugauftrags - Verstoß gegen …
Dabei kommt es nach ständiger Rechtsprechung des Senats im Fall einer Spannungsversetzung nicht darauf an, wer an der Entstehung der Störungen, Spannungen oder des Vertrauensverlusts "schuld" ist, bzw. ob daran einem der Beteiligten überhaupt eine "Schuld" im Rechtssinne zugewiesen werden kann oder ob die objektiv gegebenen Störungen, Spannungen und Vertrauensverluste auf Gründe zurückzuführen sind, die sich der Zuweisung von "Schuld" entziehen (Beschlüsse vom 13.Februar 1985 - BVerwG 1 WB 173.82 -, vom 25. Januar 1995 - BVerwG 1 WB 51.94 -, vom 30. Januar 1996 - BVerwG 1 WB 70.95 - , vom 18. Dezember 1998 - BVerwG 1 WB 86.98 -, vom 24. Mai 2000 - BVerwG 1 WB 2.00 - und vom 8. Mai 2001 - BVerwG 1 WB 14.01 -). - BVerwG, 25.01.1995 - 1 WB 51.94
Voraussetzungen einer vorzeitigen Beendigung der Auslandsverwendung eines …
Die Entscheidung, die bestehenden Spannungen durch eine Wegversetzung des Antragstellers zu lösen, ist gemessen an diesen Grundsätzen nicht ermessensfehlerhaft; es kommt dabei nicht darauf an, wer an der Entstehung der Spannung in dem militärischen Verband die "Schuld" trägt, ob überhaupt einem Beteiligten daran eine "Schuld" im Rechtssinne zugemessen werden kann oder ob die Spannungen vielleicht im Grunde genommen ganz oder überwiegend auf Unverträglichkeiten im Naturell, Temperament oder Charakter zurückzuführen sind, die sich der Zuweisung von Schuld an die einzelnen Beteiligten entziehen (Beschluß vom 13. Februar 1985 - BVerwG 1 WB 173.82 -). - BVerwG, 24.05.2000 - 1 WB 2.00
Anspruch des Soldaten auf bestimmte örtliche und fachliche Verwendung - …
- BVerwG, 19.11.1998 - 1 WB 33.98
Verletzung von Fürsorgepflichten
- BVerwG, 29.08.1995 - 1 WB 27.95
Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Versetzung eines Soldaten auf Zeit - …
- BVerwG, 18.11.1994 - 1 WB 85.94
Versetzung vom Stabsmusikkorps der Bundeswehr zum Heeresmusikkorps - Betreiben …
- BVerwG, 13.02.1985 - 1 WB 65.83
Rechtmäßigkeit einer auf einem fehlerhaft ermittelten Sachverhalt beruhenden …
- BVerwG, 13.06.2007 - 1 WDS-VR 3.07
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