Rechtsprechung
| BVerwG, 28.10.1986 - 1 WB 173.86 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (7)
- BVerwG, 30.07.1980 - 1 WB 79.79
Anspruch eines Soldaten auf eine bestimmte Verwendung - Ermessensbindung durch …
Auszug aus BVerwG, 28.10.1986 - 1 WB 173.86
Die sich daran anschließende Ermessensentscheidung kann vom Senat nur daraufhin überprüft werden, ob der militärische Vorgesetzte bei seiner Entscheidung den Antragsteller durch Überschreitung oder Mißbrauch dienstlicher Befugnisse verletzt hat (§ 17 Abs. 3 Satz 2 WBO) oder ob er dabei die gesetzlichen Grenzen des ihm insoweit zustehenden Ermessens überschritten oder von seinem Ermessen in einer dem Zweck der Ermächtigung nicht entsprechenden Weise Gebrauch gemacht hat (ständige Rechtsprechung des Senats: vgl. BVerwGE 53, 95; 73, 51, 52) [BVerwG 30.07.1980 - 1 WB 79/79].Der Senat hat in ständiger Rechtsprechung die Auffassung vertreten, daß sich der Berufs- wie der Zeitsoldat für seinen Wunsch, an einem bestimmten Standort zu verbleiben oder an einen anderen versetzt zu werden, nicht auf die berufliche Situation seiner Ehefrau berufen kann (vgl. BVerwGE 73, 51, 53) [BVerwG 30.07.1980 - 1 WB 79/79].
- BVerwG, 11.11.1975 - 1 WB 24.75
Auszug aus BVerwG, 28.10.1986 - 1 WB 173.86
Die sich daran anschließende Ermessensentscheidung kann vom Senat nur daraufhin überprüft werden, ob der militärische Vorgesetzte bei seiner Entscheidung den Antragsteller durch Überschreitung oder Mißbrauch dienstlicher Befugnisse verletzt hat (§ 17 Abs. 3 Satz 2 WBO) oder ob er dabei die gesetzlichen Grenzen des ihm insoweit zustehenden Ermessens überschritten oder von seinem Ermessen in einer dem Zweck der Ermächtigung nicht entsprechenden Weise Gebrauch gemacht hat (ständige Rechtsprechung des Senats: vgl. BVerwGE 53, 95; 73, 51, 52) [BVerwG 30.07.1980 - 1 WB 79/79].Solche auf Zweckmäßigkeitsfragen beruhende Verwendungsentscheidungen müssen bei der richterlichen Kontrolle einzelner Personalmaßnahmen, außer bei Rechtsverstößen, als vorgegeben hingenommen werden (ständige Rechtsprechung: vgl. BVerwGE 53, 95, 97) [BVerwG 11.11.1975 - I WB 24/75].
- BVerwG, 20.02.1985 - 1 WB 37.83
Wehrrecht; Konkurrentenklage; Militärische Verwendungsentscheidung; Zulässigkeit
Auszug aus BVerwG, 28.10.1986 - 1 WB 173.86
Er müßte es vielmehr hinnehmen, von seinem Dienstposten wegversetzt zu werden, wenn der Antragsteller bei der Stellenbesetzung ihm gegenüber rechtswidrig übergangen worden wäre (vgl. BVerwGE 53, 321, 324 [BVerwG 27.07.1977 - I WB 19/76]; 76, 336, 338 f.).
- BVerwG, 27.07.1977 - 1 WB 19.76
Fernschriftliche Bekanntgabe - Anfechtbarkeit - Herausgehobener Dienstposten - …
Auszug aus BVerwG, 28.10.1986 - 1 WB 173.86
Er müßte es vielmehr hinnehmen, von seinem Dienstposten wegversetzt zu werden, wenn der Antragsteller bei der Stellenbesetzung ihm gegenüber rechtswidrig übergangen worden wäre (vgl. BVerwGE 53, 321, 324 [BVerwG 27.07.1977 - I WB 19/76]; 76, 336, 338 f.). - BVerwG, 14.04.1986 - 1 WB 44.86
Voraussetzungen der vorzeitigen Freistellung vom militärischen Dienst zur …
Auszug aus BVerwG, 28.10.1986 - 1 WB 173.86
Erreicht der Antragsteller mit der einstweiligen Anordnung, wie hier, weitgehend bereits das im Hauptsacheverfahren verfolgte Ziel, so ist bei der Beurteilung der Erfolgsaussichten im Hauptsacheverfahren ein strenger Maßstab anzulegen (…vgl. Eyermann/Fröhler, VwGO 8. Aufl. § 123 RdNrn. 8, 13 a; ständige Rechtsprechung: vgl. BVerwG Beschlüsse vom 14. April 1986 - 1 WB 44/86 - undvom 30. September 1986 - 1 WB 153/86). - BVerwG, 30.03.1983 - 1 WB 38.83
Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz gegen eine Übertragung der Funktion des …
Auszug aus BVerwG, 28.10.1986 - 1 WB 173.86
Gegenüber diesem öffentlichen Interesse haben die persönlichen Belange eines Soldaten, der sich bei der Stellenbesetzung übergangen fühlt, in aller Regel zurückzutreten (vgl. BVerwG Beschluß vom 30. März 1983 - 1 WB 38/83 - m.w.H.). - BVerwG, 30.09.1986 - 1 WB 153.86
Dienstpostenbesetzung - Wehrbeschwerde wegen Nichtberücksichtigung - …
Auszug aus BVerwG, 28.10.1986 - 1 WB 173.86
Erreicht der Antragsteller mit der einstweiligen Anordnung, wie hier, weitgehend bereits das im Hauptsacheverfahren verfolgte Ziel, so ist bei der Beurteilung der Erfolgsaussichten im Hauptsacheverfahren ein strenger Maßstab anzulegen (…vgl. Eyermann/Fröhler, VwGO 8. Aufl. § 123 RdNrn. 8, 13 a; ständige Rechtsprechung: vgl. BVerwG Beschlüsse vom 14. April 1986 - 1 WB 44/86 - undvom 30. September 1986 - 1 WB 153/86).
- BVerwG, 03.09.1996 - 1 WB 10.96
Versetzung eines Berufssoldaten auf einen anderen Dienstposten - Rechtswidrigkeit …
Denn für die angefochtene Entscheidung war die Erwägung der SDH maßgebend, den qualifizierten und dienstlich verfügbaren Antragsteller auf den freien Dienstposten zu versetzen; und im Rahmen einer geordneten Stellenbesetzung und sachgerechten Personalführung ist es militärisch unerläßlich, freie Dienstposten, sobald wie möglich mit geeigneten Soldaten nachzubesetzen (vgl. Beschlüsse vom 28. Oktober 1986 - BVerwG 1 WB 173.86 - …und vom 29. August 1995 a.a.O.). - BVerwG, 29.08.1995 - 1 WB 17.95
Versetzung eines Berufssoldaten - Verwendungsplanung eines Soldaten - Missbrauch …
Denn für die angefochtene Entscheidung war die Erwägung der SDH maßgebend, den durch seine Vorverwendung qualifizierten Antragsteller auf den freien Dienstposten zu versetzen; und im Rahmen einer geordneten Stellenbesetzung und sachgerechten Personalführung ist es militärisch unerläßlich, freie Dienstposten, sobald wie möglich mit geeigneten Soldaten nachzubesetzen (vgl. Beschluß vom 28. Oktober 1976 - BVerwG 1 WB 173.86 - …und vom 22. Juni 1988 a.a.O.). - BVerwG, 22.06.1988 - 1 WB 65.87 Denn für die angefochtene Entscheidung war die Erwägung des BMVg maßgebend, den durch seine Vorverwendung qualifizierten Antragsteller auf den freien Dienstposten zu versetzen; und im Rahmen einer geordneten Stellenbesetzung und sachgerechten Personalführung ist es militärisch unerläßlich, freie Offizierdienstposten, sobald wie möglich, mit geeigneten Soldaten nachzubesetzen (BVerwG Beschluß vom 28. Oktober 1986 - 1 WB 173/86).
- BVerwG, 09.12.1987 - 1 WB 99.97
Öffentliches Interesse an der sofortigen Vollziehbarkeit truppendienstlicher …
Entscheidend ist vielmehr, daß der Gesetzgeber dem öffentlichen Interesse an der sofortigen Vollziehbarkeit truppendienstlicher Maßnahmen grundsätzlich den Vorrang eingeräumt hat, und deshalb eine Verpflichtung des Bundesministers der Verteidigung (BMVg), von einer bestimmten von ihm vorgesehenen Personalentscheidung abzusehen, im Wege einer einstweiligen Regelung nur dann in Betracht kommt, wenn sich bereits bei summarischer Prüfung durchgreifende Zweifel an der Rechtmäßigkeit der vorgesehenen Maßnahme ergeben oder wenn dem Soldaten durch den sofortigen Vollzug unzumutbare, insbesondere nicht wiedergutzumachende Nachteile entstünden (ständige Rechtsprechung: BVerwG Beschluß vom 28. Oktober 1986 - 1 WB 173/86).
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